• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

FCK Hier Buchstaben einsetzen - Rechtlich unbedenklich?

Novgorod

ngb-Nutte

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Bevor jetzt hier immer von Gerichten geschrieben wird: Beleidigungen benötigen in erster Linie den Vorsatz. Der wäre nur dann gegeben, wenn TE gegenüber der dann vielleicht gerufenen Polizei angibt, den Aufkleber zum Zwecke der Beleidigung der Nachbarn angeklebt zu haben, und dass er sich weigert, den Aufkleber wieder abzumachen.

ich habe eigentlich nichts von polizei gesagt :confused:.. ein beleidigungsdelikt kann durch das stellen eines strafantrags durch den beleidigten (privatklage) direkt beim gericht landen - was hat die polizei damit zu tun? beweise sichern kann der betroffene selbst und ein paar fotos und zeugenaussagen zum gericht schicken.. und das gericht wird sich den fall auch überhaupt nur dann ansehen, wenn es hinweise auf die täterschaft des beschuldigten gibt, z.b. wenn der aufkleber an seinem eigentum angebracht ist oder wenn der beschuldigte beim anbringen beobachtet oder gefilmt wurde.. falls es dann wirklich zur anklage kommt, kann der beschuldigte die täterschaft leugnen (wenn er nicht beobachtet wurde), dann wird die klage abgewiesen wenn es keine weiteren beweise gibt und fertig.. ggf. wird er aufgefordert, die beleidigung zu beseitigen, wenn sie an seinem eigentum klebt, und bei einer weigerung greift dann wahrscheinlich sowas wie eine störerhaftung.. (NB: muss eigentlich ein hausbesitzer, dessen hauswand von unbekannten mit hakenkreuzen beschmiert wurde, diese ab kenntnisnahme beseitigen? ich meine ja..)

der beleidigte kann natürlich aber auch erst bei der polizei anzeige erstatten; dieser wird dann nachgegangen oder nicht, je nachdem, ob es hinweise auf die täterschaft des beschuldigten gibt.. ob die polizei den beschuldigten bittet, den aufkleber abzumachen, ist irrelevant für ein mögliches strafverfahren, weil die tat ja bereits begangen wurde.. und dass die polizei wahrscheinlich besseres zu tun hat und deshalb "mangels anfangsverdacht" garnicht erst ermitteln wird, wurde bereits gesagt.. unabhängig davon kann der beleidigte trotzdem selbst einen strafantrag stellen, den das gericht zumidnest bearbeiten muss..
 

philofdeath

Psycho

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Ok!
Ist ja eine richtige Diskussion hier geworden.

Ich habe mal den Freund meiner Cousine gefragt, der ist Anwalt und seine Antwort war:
Ne das darfst du rechtlich nicht. Die könnten dich anzeigen, weil es keine Kollektiv-Beleidigung ist, sondern eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung. In jedem Fall ein Werturteil!
 
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