• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

FCK Hier Buchstaben einsetzen - Rechtlich unbedenklich?

philofdeath

Psycho

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Hallo werte Schwarmintelligenz!

Ich bin mir bewusst, dass mein Thread-Titel komisch ist, ich weiß aber nicht, wie ic es besser beschreiben kann.

Zu aller erst. Ihr kennt ja mit Sicherheit alle diese FCK NZS-Sticker und Aufkleber. Falls nicht. Klick hier.

Jetzt zu meinem Fall.

Ich habe richtig bescheuerte Nachbarn und ich habe irgendwie Bock die ein wenig zu ärgern (Warum oder aus welchen Beweggründen ich das tue, ist völlig irrelevant und möchte ich hier nicht diskutieren)

Jetzt habe ich mir so einen FCK-Aufkleber selber erstellt und habe den Plan, ihn an meinen Briefkasten zu kleben.
Der Nachname des Nachbar-Ehepaars ist wie NZS nur erahnbar.

Lange Rede, kurze Frage. Ist mein Vorhaben strafbar?


So long

Phil
 
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Lokalrunde

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im Tiefschnee
Ach je, Du bist halt Fan des FC Kaiserslautern und möchtest das durch Deinen Briefkasten mit allen teilen :D

Was den Nachnamen des Nachbar-Ehepaars angeht, könnte das vermutlich (Vorsicht, Halbwissen) problematisch werden, wenn es kein "Allerweltsname" ist, also im Zweifel doch Rückschlüsse auf Deine Nachbarn möglich sind. Ich persönlich (und das ist jetzt nur meine eigene Meinung) finde den Plan allerdings insgesamt eher kindisch.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Das wird so laufen:
Du: "Aber neeeeeeiiin, damit ist doch nicht der Nachbar gemeint gewesen, sondern <blöde Ausrede>"
Richter: "<blöde Ausrede> können Sie ihrem Hund erzáhlen, das glaube ich Ihnen keine Sekunde. Schuldig."
Du: "Mimimi"
:D

ACAB z.B. ist nicht deswegen nicht strafbar, weil es ja "All Cats are beautiful" heißen könnte, sondern weil damit kein bestimmte Polizist adressiert wird.
Kurzum (halbwissen): Neunmalkluge/infantile Ausreden kannst du vor Gericht vergessen, da hockt ein Richter aka Mensch der den Sachverhalt beurteilt und dir nicht glauben wird.
 

philofdeath

Psycho

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  • #4
@Lokalrunde:
Ja, ich finde das auch kindisch. Aber wenn man den genauen Hintergrund kennt, ist das schon ganz lustig :D

Aber danke erstmal für deinen Input

@BurnerR:
Ja, das ist ja irgendwie auch gut, dass Richter teils auch nach menschlichem Ermessen entscheiden.
Auch dank dir.

Weitere Antworten erwünscht
 

theSplit

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Nichts gegen dich persönlich, aber ich finde das ist ne total dämliche Idee. Und das "die" Nachbarn nen Rückschluss auf dich ziehen werden, selbst wenn es subtil ist - könnte und würde vermutliche auf dich zurückfeuern und du würdest eine auf den Sack bekommen - meine Meinung.

Ich finde so etwas auch persönlich nicht witzig... das könnte schon an Rufmord Grenzen, zum Beispiel wenn Ehepaar X von anderen Nachbarn darauf angesprochen wird und die sich in ihrer Ehre gekränkt fühlen - ob das de facto schon "Rufmord" ist, I dont know, ich bin kein Richter und weiß es daher nicht aber, lass es sein. Und selbst wenn es nur "öffentliche Beleidigung" ist, es tut dem eh schon schlechten Verhältnis nicht gut.

Scheiß lieber auf die Nachbarn... gedanklich gemeint.

Man muß einen Konflikt nicht noch weiter befeuern, aus was für Gründen auch immer. Du magst im Recht sein, aber mit "Nachbarschaftskriegen" und zu niedrigen Zäunen oder zu hohen kämpft die Justiz schon genug. Du kannst dich entweder einreihen oder versuchen ne Klärung, mit einem Gespräch, zu erreichen und dann habt ihr vielleicht alle voneinander Ruhe. Und wenn man sich über den Weg läuft - das minimale was geht an Höflichkeit, mehr muß auch nicht.
 
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theC0re


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"Eine Beleidigung ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung eines anderen."

Die Schwelle zwischen kryptischen Buchstaben und Beleidigung ist fließend, allerdings ist "FCK ..." oder "H*re" von nahezu jedem zu verstehen. Deine Nachbarn werden auch ihren Nachnahmen noch entziffern können und fühlen sich dadurch angesprochen und ehrverletzt. Da du vorsätzlich handelst, erfüllst du damit m.M.n. den Tatbestand der Beleidigung.

Ansonsten gilt das, was BurneR sagt: Richter sind keine Roboter..
 

philofdeath

Psycho

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@theSplit:
Ich habe eine rechtliche Frage gestellt um dementsprechende Antworten zu bekommen. Ob das du das kindischen, dämlich, moralisch verwerflich oder sonst was findest, hat hier keine Relevanz. Deshalb würde ich dich bitten, das nächste mal einfach nur die Fragen zu beantworten, oder eben halt nicht, wenn man es nicht weiß.


BurneR's Kommentar ist bisher der plausibelste hier. Ich denke, ich werde es lassen :D
 

theSplit

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Die hat dir "theC0re" doch beantwortet oder nicht? Du kommst höchstwahrscheinlich wegen Beleidigung dran, das was ich rausgekeult habe, ist in der Tat nur eine Vermutung. Aber ich würde da nicht drauf plädieren das sich deine Nachbarn nicht wehren wenn du sie öffentlich "für jeden sichtbar" ankackst.

Und der Rest, war nur gut gemeint... ihr könnt euch aber auch Mist um die Ohren werfen! :T
 

philofdeath

Psycho

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  • #10
@theSplit:
Nicht das wir uns falsch verstehen. Ich finde es vollkommen in Ordnung eine Vermutung zu äußern, was anderes hat hier bisher keiner getan.
Ich weiß, dass du es nicht böse gemeint hast, aber es ist halt absolut nicht notwendig mir sowas zu sagen. Ich hatte im Startpost ja auch nochmal darauf hingewiesen :)

Aber ich habe ja meine Antworten bekommen.

Ich werd's lassen :D

@phre4k:

Dsgvo? :D
 
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theSplit

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@philofdeath: Danke... jetzt bin ich dir auch nicht mehr böse ;)

Wie gesagt, natürlich war es eine Vermutung.... kommt nicht so häufig vor das ich oder mir wer oder wer sich was an den Briefkasten klebt, was mich anmacht :p
 

KaPiTN

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Bei einem Aufkleber muß man wohl Absicht unterstellen. Nenne doch statt dessen Dein WLan entsprechend. ;)
 

BurnerR

Bot #0384479

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Mal ausprobieren. Ohne jegliche Absicht eine ganz willkürliche zeichenfolge eingeben: HURENSOHNNACHBARVERPISSDICH
Klingt realistisch.


Meinen tust du vermutlich, dass der Nachbar die Quelle des Signals nicht triangulieren wird? Gut möglich.
 

Cessila

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Legst du den Wert auf strafbar? Das schlimmste was passieren kann ist, dass du anwaltlich aufgefordert wirst, den Aufkleber abzunehmen und dann mit entsprechender Begründung. Wenn du dem Folge leistest, war es das.
 

philofdeath

Psycho

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  • #15
Ich kenne mich rechtlich nicht wirklich aus.
Wäre das in dem Fall schon eine Abmahnung der eine Unterlassungserklärung beigelegt ist?

Also müsste ich dieses Antwaltsschreiben dann zahlen?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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nicht vergessen, in deutschland gibt es zwar meinungsfreiheit, aber keine meinungsäußerungsfreiheit wie z.b. im amiland.. insbesondere wird die "ehre" vor meinungsäußerungen geschützt (weil hast du krass keine ehre alta), selbst wenn dadurch kein materieller schaden entstehen kann (im gegensatz z.b. zu verleumdung oder übler nachrede).. des weiteren ist beleidigung ein antragsdelikt, d.h. der beleidigte muss einen strafantrag stellen und dann kann er selbst (oder ggf. der staatsanwalt wenn er lust hat) strafrechtlich klagen.. ein brief vom anwalt ist somit optional, im schlimmsten fall kann es ein brief vom gericht sein.. wie sehr in so einem fall erstmal versucht wird, eine außergerichtliche einigung zu finden, kann ich nicht sagen, aber ein einigungsversuch ist jedenfalls nicht vorgeschrieben, weil die "straftat" der beleidigung mit dem zeitpunkt ihrer äußerung ja bereits vollendet wurde..

nun gibt es aber glücklicherweise sogar in deutschland gewisse magische worte, die aus einer beleidigung eine "kritik" oder einen "witz" machen (und seit böhmermann muss er nicht einmal mehr witzig sein :T).. sei kreativ, hab spaß (aber nicht zuviel spaß, das ist verboten) und im extremfall darfst du auch noch rechtsprechung gestalten :)..
 

Cessila

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Ich kenne mich rechtlich nicht wirklich aus.
Wäre das in dem Fall schon eine Abmahnung der eine Unterlassungserklärung beigelegt ist?

Also müsste ich dieses Antwaltsschreiben dann zahlen?

Nein, das musst du rechtlich gesehen nicht. Ein Aufforderungsschreiben ist im Prinzip das gleiche wie eine Anspruchsbegründung. Ersteinmal müsstest nicht du beweisen, dass mit dem Aufkleber nicht deine Nachbarn gemeint sind, sondern sie müssen beweisen, dass du sie damit meinst. Meiner Meinung nach ist das unmöglich, aber ich bin nun auch keine Anwältin.

So ein Fall würde (in der Regel) niemals vor Gericht gehen, denn bei einem Aufkleber an einem Briefkasten fehlt das öffentliche Interesse. Leider sind Recht haben und Recht bekommen zwei völlig verschiedene Schuhe. Selbst wenn du im Recht bist, kann dir keiner sagen, wie die Sache letztendlich ausgehen wird. Es bleibt also in deinem Ermessen, was dir die Aktion letztendlich an Risikobereitschaft wert ist.
 

KaPiTN

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So ein Fall würde (in der Regel) niemals vor Gericht gehen, denn bei einem Aufkleber an einem Briefkasten fehlt das öffentliche Interesse.

Das ist falsch. Öffentliches Interesse spielt nur bei relativen Antragsdelikten eine Rolle. Wenn der geschädigte keine Anzeige erhebt, kann die Staatsanwaltschaft aber aus aus ihrer Sicht öffentlichen Interesses dennoch tätig werden.

Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt. Da muß der geschädigt Anzeige erstatten, damit das geahndet werden kann.
Und weil Urteile nur von Gerichten gefällt werden, kann so ein Fall natürlich auch vor ein solches gehen.
 

Cessila

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Wir reden aber hier nicht von einer öffentlichen Beleidigung, sondern von einem Aufkleber, von dem sich bestimmte Personen vielleicht beleidigt fühlen werden. Das ist ein großer Unterschied und genau damit hat sich das öffentliche Interesse erledigt. Einer Anzeige aufgrund einer solchen "gefühlten" Beleidigung wird sehr wahrscheinlich nicht nachgegangen, schon gar nicht wenn der Aufkleber nach Aufforderung wieder entfernt wird.
 

KaPiTN

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Nein. Bei Beleidigung spielt, wie ich geschrieben habe, das öffentliche Interesse keine Rolle.

Wenn sich jemand durch den Aufkleber beleidigt fühlen sollte, kann er Anzeige erstatten.
 
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