• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Görlitz: Notarzt droht Fahrverbot

blitzer-3293907_640.jpg Der 34-jährige Internist Vratislav Prejzek musste am 6. Januar dieses Jahres zu einem Notfalleinsatz fahren, bei dem es sich, wie er selbst sagte, um eine "lebensbedrohliche Situation" handelte. Da der diensthabende Notarzt zu diesem Zeittpunkt noch in einen anderen Vorfall verwickelt, sprang Prejzek ein. In der Girbigsdorfer Straße wurde er bei der Fahrt zum Einsatz mit 84 km/h in einer Tempo-30-Zone geblitzt.

Die Folge sind neben einer Strafe von insgesamt 308 Euro zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Prejzek konnte mit einer Bestätigung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes belegen, dass es sich hierbei um einen Notfalleinsatz gehandelt hatte. Die zuständige Abteilung des Ordnungsamts Görlitz vertritt jedoch die Ansicht, dass keineswegs eine lebensbedrohliche Situation vorlag.

Da Prejzek 62 Kilometer von seiner Praxis entfernt wohnt und ohne Führerschein auch nicht in der Lage wäre, Hausbesuche durchzuführen, ist es besonders das Fahrverbot, das ihm Sorgen bereitet, auch wenn die Strafe und die Punkte ebenfalls ärgerlich sind.

Prejzek sieht sich im Recht, möchte jedoch keinen Widerspruch einlegen. Stattdessen kündigte er auf seiner Homepage an, dass er sich gezwungen sieht, seine Praxis aufgrund dieses Vorfalls zum 30. Juni zu schließen.

Bürgermeister Michael Wieler erklärte, dass man durchaus bereit wäre, den Fall nochmal genau zu prüfen und den Bußgeldbescheid gegebenenfalls zurückzuziehen. Nur dazu müsse Prejzek zunächst Widerspruch einlegen.


Bild: Pixabay
Quelle: MDR Sachsen
 
Zuletzt bearbeitet:

drfuture

Zeitreisender
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.748
Ort
in der Zukunft
der Arzt war aber ohne Blaulicht und ohne Martinshorn unterwegs und das direkt vor dem KH - das man im Einsatz schneller fährt ist ja normal und auch ok - ob das an der Stelle wirklich mit über 80 so sinnvoll kannst du natürlich vermutlich besser beurteilen. Die Frage ist ob man anhalten oder ausweichen kann wenn einer aus der KH-Ausfahrt raus fährt oder ob man dort überall so weit sieht das man das Auto auch in 200m Entfernung schon erkennt.
Man darf nicht vergessen das ein abbiegender auch mit einem Auto mit 30 rechnet und sich vielleicht denkt - da ist zwar ein auto aber ich habe noch lange zeit zum abbiegen.
Die Sachlage war hier ja eine ganz andere wenn man den Artikel so liest...
 

MRissler

auf FL280

Registriert
11 Apr. 2018
Beiträge
70
Ort
Deutschland
drfuture> der Arzt war aber ohne Blaulicht und ohne Martinshorn unterwegs

Oh okay.. das wußte ich nicht. Blaulicht und Martinshorn gehören für mich selbstverständlich dazu, um Passanten die Gefahrensituation anzuzeigen und das eigene Eintreffen/Vorbeifahren *rechtzeitig* anzukündigen.

Erinnert mich an den Fall, als in einem Nachbardorf "Kodersdorf" ein Taxifahrer mit 180 km/h in der 50 Zone geblitzt wurde.
Zur Erklärung: Das Krankenhaus Niesky verfügt nicht über ein eigenes Labor und wenn Blut gebraucht wird, muß immer jemand in besagtes Bezirkskrankenhaus nach Görlitz fahren, um das dortige Labor zu benutzen. Da das Labor im KH Niesky eingespart wurde, wurde stattdessen die Firma "Taxi Kloss" lizenziert Notfahrten für Blutkonserven zu leisten. - Da der Patient "bereits auf dem Tisch" lag, und seine Situation kritisch war (da war ich grad Zivi dort), wurde besagtes Taxiunternehmen beauftragt SOFORT nach Görlitz ins Labor des Kreiskrankenhauses zu fahren, und zwar ZACK ZACK geht um Leben und Tod. - Das hat sich der für Blutfahrten lizenzierte Taxifahrer nicht zweimal sagen lassen und hat kräftig aufs Pedal getreten... und wurde halt auf der langen Geraden in Kodersdorf (zwischen Görlitz und Niesky) in einer 50-Zone mit 180 geblitzt. - Auch er hatte keine Warnanlage, und fuhr als "reguläres" Taxi herum.

Der Fahrer wäre in den Knast gekommen, Führerscheinentzug und und und, hätte nicht der Arzt im Operationssal den Beamten am Telefon bestätigt, daß es ein absoluter Notfall ist, und man den Mann nicht aufhalten soll, wenn der Patient leben soll.
Dank dieser Ansprache vom Arzt gegenüber der Polizei ist dem Fahrer nichts passiert und er konnte (auch auf zurückzu) seinen unangepaßten Speed fahren. Erstaunlich, daß es damals (Jahr 2000) funktionierte, und heutzutage nicht mehr.




drfuture> Die Frage ist ob man anhalten oder ausweichen kann wenn einer aus der KH-Ausfahrt raus fährt

Die Ausfahrt für die KH-Einsatzwagen ist auf der anderen Seite des Gebäudekomplexes in einer 50-Zone. Lediglich der Besucherparkplatz befindet sich auf der 30-Seite als Einfahrt.


drfuture> (Die Frage ist) ob man dort überall so weit sieht das man das Auto auch in 200m Entfernung schon erkennt.

Ja auf jeden Fall.


drfuture> Man darf nicht vergessen das ein abbiegender auch mit einem Auto mit 30 rechnet und sich vielleicht denkt - da ist zwar ein auto aber ich habe noch lange zeit zum abbiegen.

Das ist eine mögliche Gefahr, in der Tat. Wobei das Einfahren in eine öffentliche Straße bei unklarer Situation nicht zulässig ist. Wenn durch Fehleinschätzung des Verkehrsteilnehmers ein Unfall entsteht, so bekommt in jedem Fall der zu schnell fahrende auf der Hauptstraße mindestens eine Teilschuld.
Gleiches gilt etwa beim Grünpfeil-Abbiegen, während auf der Hauptstraße einer mit 70 anprescht, man aber mit 50 rechnet und das Abbiegen "locker schaffen sollte"... bekommt der 70-Fahrer auf der Hauptstraße mindestens Teilschuld im Schadensfall.


Na, jedenfalls, um zum Haupttopic zurückzukehren, wenn der Doc in der Tat ohne Signalanlage so flott herumfuhr, geht eine beträchtliche Gefahr von ihm aus, und er muß sich nicht wundern mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Schlecht führ ihn und seine Kund...ehhh.. Patienten, wenn er zur Ausübung seiner Tätigkeit auf das Auto angewiesen ist.
Vermutlich ein Präzedenzfall, bei dem es sich lohnen würde, das vor Gericht festlegen zu lassen. :coffee:
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.588
Ich wiederhohle das mal, bevor die Diskussion wieder in die falsche Richtung abdriftet.

Sonderrechte gelten unabhängig vom blaulicht.
Blaulicht ist für wegerechte.

Sonderrechte = ich darf alles, außer Scheiße bauen.
Wegerechte = du musst mir Platz machen.
 

Carsten

Neu angemeldet

Registriert
20 Nov. 2017
Beiträge
439
Kleine Korrektur am Rande:
In Deutschland: Blaulicht + Signalton ist für wegerechte.

Blaulicht alleine heißt erst mal nix und ordnet auch nix an.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
wenn der Doc in der Tat ohne Signalanlage so flott herumfuhr, geht eine beträchtliche Gefahr von ihm aus, und er muß sich nicht wundern mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

es war ein privat-pkw ohne irgendwelche signale.. auch damit hat ein notarzt sonderrechte und muss sich nicht an verkehrsregeln halten, deshalb geht es in diesem fall nur darum, ob diese fahrt ein noteinsatz laut gesetz war oder nicht..
 

MRissler

auf FL280

Registriert
11 Apr. 2018
Beiträge
70
Ort
Deutschland
Ist ja hammerhart. D.h. jeder Privatfahrer kann sich in jedes Privatauto setzen und rumheizen, sofern er effektiv mit Sonderrechten unterwegs ist?
Rein interessenhalber gefragt: Gilt das auch, wenn ein Arzt Dich als Privatmann anweißt, fahr so schnell es geht nach X und bring mit Y? "Du bekommst hiermit Sonderrechte von mir verliehen." - Und schon kann ich mit 100 durch den Ort, ohne akustische und ohne optische Signale am Fahrzeug?

Wenn ich Pech habe, werde ich von Hutfahrern behindert, die mich trotz Sonderrechten schulmeistern und mich nicht vorbeilassen oder oder oder. - Eine der Gefahren, wenn ich ohne erkennbaren Sonderstatus (aus meiner Sicht Martinshorn und Blaulicht) herumfahre.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
7.374
Ort
127.0.0.1
Wenn ich Pech habe, werde ich von Hutfahrern behindert, die mich trotz Sonderrechten schulmeistern und mich nicht vorbeilassen oder oder oder

...oder vor Zorn und Neid wegen deiner Sonderrechte gegen deine Stoßstange urinieren :D

Der 35 Jahre alte Dortmunder und seine 36 Jahre alte Frau waren am Samstagabend auf dem Weg ins Krankenhaus, als sie auf der B236 in einen Stau gerieten. Die 36-Jährige hatte laut Polizei schon starke Wehen.

In seiner Not wählte das Paar die 110. Die Beamten lotsten den Wagen daraufhin per Telefon durch die Rettungsgasse, die glücklicherweise frei war. Doch kurz vor der Ausfahrt zum Borsigplatz sei ein Mann, der im Stau wartete, aus seinem Auto gesprungen und habe sich dem Auto des Paares in den Weg gestellt.

Der Mann habe das Paar beschimpft und bedroht, weil dieses die Rettungsgasse benutzt hatte. Der Mann und die Frau schlossen sich daraufhin in ihrem Auto ein, weil sie Sorge hatten, der Mann könnte gewalttätig werden. Laut Polizei trat er gegen die Stoßstange und urinierte auf die Front des Autos.

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/b236-bei-dortmund-polizei-lotst-schwangere-durch-rettungsgasse-mann-versperrt-weg-aid-1.7422076
 

MRissler

auf FL280

Registriert
11 Apr. 2018
Beiträge
70
Ort
Deutschland
@ Pleitgengeier: *kopfschüttel* Leute gibts.. echt.. :D - Aber genau sowas mein ich. : } - Wenn ich nicht für alle sichtbar mit Sonderrechten unterwegs bin, gibt es bestimmt nur Streß.
Ich erinner mich als ich noch n Polo hatte... und Leute überholen wollte, die auf der Landstraße auf der Graden mit 70 - 80 rum-idle'ten, fanden die plötzlich das Gaspedal und als der Gegenverkehr mich zum baldigen Einscheren nötigte, fanden sie auch die Bremse um mich zu schulmeistern "Nä der Polo kommt hier nicht vorbei und nicht mehr rein" :> - Ein Unding und SEHR gefährlich. Heutzutage würd ich den Spastis vermutlich einfach in die Seite rammen. Wer mich nicht überholen läßt (und sogar beschleunigt.. was ja unzulässig ist), und dann sogar verhindert, daß ich dahinter wieder reinkomm, der kann nicht erwarten, daß ich frontal in den Gegenverkehr fahre.
Schade daß in solchen Situationen nie ein Zeuge dabei ist. - Aber gut, dann würd die Bude ja NOCH SCHLECHTER ziehen, bei dem zusätzlichen Gewicht.. :>

@ Carsten: Okay.. beruhigt mich irgendwie. : )
 

Metal_Warrior

Defender of Freedom
Teammitglied

Registriert
10 Aug. 2013
Beiträge
6.830
Ort
/dev/mapper/home
@MRissler: Sonderrechte sind tatsächlich nur sehr eingeschränkt für bestimmte Personen verfügbar. Zum Beispiel darf ich mich als Feuerwehrmann im Einsatz auch im Privat-PKW über die StVO hinwegsetzen, fahre aber nicht ich, sondern mein (nicht-Feuerwehr-) Kumpel mich zum Gerätehaus, darf der das schon nicht mehr. Das ist auch gut so.

(P.S.: Wenn du unter einem Beitrag das @USERNAME nutzt, um zu antworten, wird dort in deinem Beitrag gleich der Beitrag verlinkt, auf den du dich beziehst. Das Forum kann auch Auto-Zusammenführung von Beiträgen, falls du mehreren Leuten so antwortest und zwischenzeitlich niemand im Thema schreibt)
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.588
Wenn ich nicht für alle sichtbar mit Sonderrechten unterwegs bin, gibt es bestimmt nur Streß.

Jep, deswegen sind sie idr. auch mit vielen Auflagen verbunden.

Sonderrechte kommen einerseits mit einer Rechtfertigungspflicht, andererseits kann ALLES! als Verkehrsgefährdung ausgelegt werden und damit bist du wieder am Arsch.
Rote Ampel? Verkehrsgefährdung!
Überhohlt? Verkehrsgefährdung!
Zuschnell? Verkehrsgefährdung!
Vorfahrt genommen? Verkehrsgefährdung!


Außerdem bekommt die ja nicht jeder ( § 35 StVO ):
Du bist entweder:
a) Polizei, Feuerwehr, KatS, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr, Zolldienst
oder
b) Fahrzeuge des Rettungsdienstes

UND

1) musst du eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen.
oder
2) es muss höchste Eile geboten sein, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Bedeutet:
Selbst ein großes rotes Auto mit blauem geblinke verliert seine Sonderrechte, sobald der Einsatz vorbei ist.


Der interessante Teil hier:
Bei der Feuerwehr ist das Sonderrecht Personengebunden,
beim Rettungsdienst Fahrzeuggebunden.

Warum eigentlich?
 

MRissler

auf FL280

Registriert
11 Apr. 2018
Beiträge
70
Ort
Deutschland
personengebunden macht für mich absolut Sinn, weil bestimmte Personen geschult sind, in dem was sie tun und wie sie es tun müssen
fahrzeuggebunden klingt für mich eher gefährlich.. - Ich erinnere mich an meine Zivizeit im Krankenhaus, wo ein paar Zivis mit dem "Firmenwagen" nach X sollten, um Y zu holen, und unterwegs einfach mal das Blaulicht ausprobiert haben. Das kam natürlich raus und... urx... :>
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Der interessante Teil hier:
Bei der Feuerwehr ist das Sonderrecht Personengebunden,
beim Rettungsdienst Fahrzeuggebunden.

Warum eigentlich?

Personengebunden bedeutet nicht eine Einschränkung auf bestimmte einzelne Personen, sondern daß das für alle Personen der Feuerwehr gilt. Somit können die Feuerwehrleute auch im privaten PKW auf dem Weg zum "Spritzenhaus" Sonderrechte in Anspruch nehmen.
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.588
@KaPiTN:
Mir schon klar, aber ich frag mich warum es unterschieden wird.
Also warum ist sie beim Rettungsdienst anders als bei der Feuerwehr.

Bei Alarm darf ICH mit meinem Privatwagen mit Sonderrechten zum Gerätehaus.
Ein Arzt darf aber nicht mit Privatwagen zum Patienten, er brauch dazu ein Fahrzeug des Rettungsdienstes.

Mich wundert halt nur, dass der Rettungsdienst anders behandelt wird, als ALLE anderen, welche Sonderrechte haben, dazu sogar noch schlechter gestellt ist.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Dabei dürfte es um den Status gehen. Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst sind öffentliche Dienste. Der Notarzteinsatzwagen der Feuerwehr fällt also auch unter Absatz 1 von §35.

Absatz 5a wurde für private Dienste eingeführt. Johanniter, Malteser u.a. fahren ja nur im Auftrag.

Streng genommen gelten die Sonderrechte wohl auch nicht für eine Person der freiwilligen Feuerwehr im privaten PKW zur Station.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Geht es auch genauer? Gab es da ein Grundsatzurteil?

Ich sehe da nur diverse widersprüchliche OLG Entscheidungen.
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.588
@KaPiTN:

https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html

Sonderrechte gelten für die Feuerwehr, nicht für Feuerwehrfahrzeuge.
Ich bin Feuerwehrmann.
Ich habe daher Sonderrechte, sofern hoheitliche Aufgabe, oder höchste Eile geboten ist.

Dies ist im Alarmfall der Fall.
Ich habe diese Sonderrechte als Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer.
Ich habe diese Sonderrechte im Feuerwehr, wie im Privatwagen.
Ich habe diese Sonderrechte in Uniform, wie in Zivil.

Die Entscheidungen der OLG beziehen sich auf:
(8)Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Man "kann" argumentieren das eine Inanspruchnahme der Sonderrechte als scheinbarer Zivilist, also für andere nicht erkennbar, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit/Ordnung darstellt.

Damit hätten wir folgenden Fall:
Ich habe sie zwar, ich darf sie aber nicht benutzen, ohne ihre Geltung zu überschreiten.

Ein trauriger Fakt ist, dass grade freiwillige Feuerwehrleute ziemliche Heißbrenner sind und gerne mal die Sau raus lassen bei der Anfahrt zum Gerätehaus.
Wir sind halt ziemlich mies im Einschätzen ob die Inanspruchnahme wirklich notwendig ist

Dem wurde mit einigen Urteilen ein Riegel vorgeschoben, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich vom Zeitpunkt der Alarmierung bis zum abwickeln des Einsatzes im Besitz der Sonderrechte bin.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Eine unterschiedliche Behandlung von beruflich und ehrenamtlich wäre auch nicht zu rechtfertigen. Ich hatte befürchtet, daß das de jure etwas historisches ist, de facto ein Graubereich. Insofern bin ich erfreut das zu lesen.
 
Oben