• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Görlitz: Notarzt droht Fahrverbot

blitzer-3293907_640.jpg Der 34-jährige Internist Vratislav Prejzek musste am 6. Januar dieses Jahres zu einem Notfalleinsatz fahren, bei dem es sich, wie er selbst sagte, um eine "lebensbedrohliche Situation" handelte. Da der diensthabende Notarzt zu diesem Zeittpunkt noch in einen anderen Vorfall verwickelt, sprang Prejzek ein. In der Girbigsdorfer Straße wurde er bei der Fahrt zum Einsatz mit 84 km/h in einer Tempo-30-Zone geblitzt.

Die Folge sind neben einer Strafe von insgesamt 308 Euro zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Prejzek konnte mit einer Bestätigung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes belegen, dass es sich hierbei um einen Notfalleinsatz gehandelt hatte. Die zuständige Abteilung des Ordnungsamts Görlitz vertritt jedoch die Ansicht, dass keineswegs eine lebensbedrohliche Situation vorlag.

Da Prejzek 62 Kilometer von seiner Praxis entfernt wohnt und ohne Führerschein auch nicht in der Lage wäre, Hausbesuche durchzuführen, ist es besonders das Fahrverbot, das ihm Sorgen bereitet, auch wenn die Strafe und die Punkte ebenfalls ärgerlich sind.

Prejzek sieht sich im Recht, möchte jedoch keinen Widerspruch einlegen. Stattdessen kündigte er auf seiner Homepage an, dass er sich gezwungen sieht, seine Praxis aufgrund dieses Vorfalls zum 30. Juni zu schließen.

Bürgermeister Michael Wieler erklärte, dass man durchaus bereit wäre, den Fall nochmal genau zu prüfen und den Bußgeldbescheid gegebenenfalls zurückzuziehen. Nur dazu müsse Prejzek zunächst Widerspruch einlegen.


Bild: Pixabay
Quelle: MDR Sachsen
 
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Bruder Mad

Pottblach™

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Bei sowas hoffe ich ja immer inständig, dass die Verantwortlichen des Ordnungsamtes auch mal dringernd einen Rettungswagen benötigen und der dann im Stau steht oder ähnliches...
 

infofilter

Ruhe in Frieden

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Prejzek sieht sich im Recht, möchte jedoch keinen Widerspruch einlegen. Stattdessen kündigte er auf seiner Homepage an, dass er sich gezwungen sieht, seine Praxis aufgrund dieses Vorfalls zum 30. Juni zu schließen.
...
Bürgermeister Michael Wieler erklärte, dass man durchaus bereit wäre, den Fall nochmal genau zu prüfen und den Bußgeldbescheid gegebenenfalls zurückzuziehen. Nur dazu müsse Prejzek zunächst Widerspruch einlegen.

bei dem verhalten sollte man prüfen, ob dem mann der führerschein überhaupt wieder zugeteilt werden sollte.
 

KaPiTN

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Sofern ein Einspruch dafür benötigt wird, damit der Bescheid zurückgenommen werden kann und er legt ihn nicht ein, dann ist er ein Vollspacken.
 
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Metal_Warrior

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In der Girbigsdorfer Straße wurde er bei der Fahrt zum Einsatz mit 84 km/h in einer Tempo-30-Zone geblitzt.
Das ist schon ein bisschen arg schnell, sofern es sich hier nicht mal wieder um eine Straße handelt, die nur aus Bußgeldgründen auf Tempo 30 reduziert ist. Üblicherweise sagt man so, dass das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit so das vertretbare Maximum im Einsatz ist.

Die zuständige Abteilung des Ordnungsamts Görlitz vertritt jedoch die Ansicht, dass es sich keineswegs eine lebensbedrohliche Situation vorlag.
Aha, ein Schreibtischtäter, der wohl schon mit einfacher REA überfordert ist, beurteilt anhand eines Stück Papiers, ob die Situation lebensbedrohlich ist oder nicht. Alles klar, Herr Kommissar - wir haben wohl so viele Notärzte, dass die sich selbst mit Ordnungsamts-Jobs über Wasser halten müssen...

Aber ich darf als ausgebildete Einsatzkraft trotz erweiterter medizinischer Kenntnisse bei einer kalten, verbrannten Leiche den Tod nicht feststellen, weil ich kein Arzt bin.

Bürgermeister Michael Wieler erklärte, dass man durchaus bereit wäre, den Fall nochmal genau zu prüfen und den Bußgeldbescheid gegebenenfalls zurückzuziehen.
Sehr geil. Kaum zieht auch die Gegenseite Konsequenzen aus der Aktion, will man den ursprünglichen Schachzug gar nicht gemacht haben.

Politiker: Das Dümmste, was das Land zu bieten hat. Warum stellen wir als Politiker eigentlich nicht Putzfrauen ein? Die wissen wenigstens, dass der Flur trotz heutigem Putzens morgen wieder dreckig ist...
 

Lokalrunde

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  • #7
Sofern ein Einspruch dafür benötigt wird, damit man der Bescheid zurückgenommen werden kann und er legt ihn nicht ein, dann ist er ein Vollspacken.

Ich muss aber durchaus sagen, dass ich den Arzt auch in gewisser Weise verstehen kann. Er konnte ja belegen, dass es sich um einen Notfalleinsatz handelte. Aber ja, wenn es wie in dem Fall um meine berufliche Existenz geht (und wohl auch um die der anderen Angestellten der Praxis), würde ich in so einem Fall durchaus über meinen Schatten springen und Widerspruch einlegen - auch wenn ich es eigentlich nicht muss. Aber da ist der Arzt wohl sicher auch ein wenig stur. Vielleicht will er damit aber auch nur auf diesen Missstand aufmerksam machen.
 

LZ9900

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Die zuständige Abteilung des Ordnungsamts Görlitz vertritt jedoch die Ansicht, dass keineswegs eine lebensbedrohliche Situation vorlag.

Seit wann hat das Ordnungsamt den medizinischen Sachverstand, das zu beurteilen?



Sofern ein Einspruch dafür benötigt wird, damit der Bescheid zurückgenommen werden kann und er legt ihn nicht ein, dann ist er ein Vollspacken.

Oder er wollte seine Praxis eh schließen.
 

Metal_Warrior

Defender of Freedom
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Aber da ist der Arzt wohl sicher auch ein wenig stur. Vielleicht will er damit aber auch nur auf diesen Missstand aufmerksam machen.

Eigentlich ist der Arzt ziemlich clever. Ämter sind Wiederholungstäter - kommen sie mit ihrer Masche einmal durch, sehen sie keine Veranlassung, etwas zu ändern. Würde der Arzt jetzt Widerspruch einlegen, hätte er beim nächsten Blitzer das gleiche Problem wieder, weil intern keine Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen wurden. Schließt er aber seine Praxis (was er sicher finanziell verkraften kann), bringt er damit seine Patienten, die ihm ja vertrauen und ihn für einen guten Arzt halten, gegen das Amt auf (das eh schon keiner leiden kann, weil träge, faul, unfähig und selbsterhaltend-bürokratisch). Ergo: Er hat ein strategisches Druckmittel, das er nun einsetzt, anstatt es zu verbrennen.
Möglicher Ausgang: Das Amt bleibt stur, der Bürgermeister wird es im nächsten Wahlkampf äußerst schwer haben, spätestens wenn aufgrund der so verminderten Notarzt-Ressourcen die Rettungszeiten länger werden und die ersten Leute sterben. Oder: Das Amt gibt nach, ändert seine internen Vorgänge und unterlässt es beim nächsten Notarzt-Einsatz, eine unqualifizierte medizinische Einschätzung der Situation zum Nachteil einer Rettungskraft abzugeben.

Auf Letzteres spekuliert er wahrscheinlich. Zumal er ja schon einmal einen Einspruch eingelegt hat, der zurückgewiesen wurde. Wie gesagt, Wiederholungstäter.
 

infofilter

Ruhe in Frieden

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@Bruder Mad: wegen der geistigen reife. für diesen prinzessin-auf-der-erbse kram habe ich kein verständnis. schlimm genug, für sich zu entscheiden daß die StVO nicht gilt. aber ich glaube, das hat jeder von uns schon einmal getan. wird man erwischt, trägt man die konsequenz bitte ohne mucken und murren. nun gibt es für jede regel eine ausnahme. aber wenn man die ausnahme beansprucht, dann ist es kaum zu viel verlangt wenigstens im nachhinein zu erklären, warum man sich außerhalb der regeln gestellt hat. und zur praxisschließung insbesondere: entweder ist das irrelevant, weil es genügend ärzte in der gegend gibt, oder im höchsten maße asozial den rechtsstaat auf diese weise zu erpressen zu wollen.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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Ich glaube nicht, dass er "für sich" entschieden hat, sondern eher für den Patienten. Was ihm auch durchaus (innerhalb gewisser Grenzen) zusteht:

http://www.recht-im-rettungsdienst....il_1/sonderrechte_und_wegerecht/sonderrechte/

Und der Begriff Rechtsstaat hat hier - glaube ich - auch nichts zu suchen. "Recht" ist das, was das Ordnungsamt da macht, nämlich eher nicht.
Mit dem "Mimimi" stimme ich dir in gewissen Grenzen zu, aber da sollte man nach den Gründen dafür fragen. M_W hat da was zu geschrieben...
 

Carsten

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Das ist schon ein bisschen arg schnell, sofern es sich hier nicht mal wieder um eine Straße handelt, die nur aus Bußgeldgründen auf Tempo 30 reduziert ist. Üblicherweise sagt man so, dass das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit so das vertretbare Maximum im Einsatz ist.
Arg schnell ist immer relativ. Wie du selbst sagst, hängt es letztendlich von den wirklichen Gegebenheiten und Straßenverhältnissen ab.

Ich wurde auch schon mit 135km/h in einer 70er Zone geblitzt. Die Straße ist in beide Richtungen Doppelspurig und voneinander abgetrennt - normal also 130. An der 70er Stelle ist eine Ampel, die allerdings für mich Grün und der Weg war frei. So what?
Ähnliches gibt es auch mit 30er Zonen - da kann man eine gut ausgebaute Straße in der Stadt haben und für ein kurzes Teilstück ist dann mal eben 30 - wegen einer Schule o.ä.. Grundsätzlich ist das ja gut, allerdings hat Deutschland, im Gegensatz zu z.B. den USA, keine temporären Begrenzungen, heißt: Auch mitten in der Nacht ist hier 30km/h.


Oder er wollte seine Praxis eh schließen.
So würde ich das auch interpretieren.. oder er ist wirklich so strategisch, wie es Metal_Warrior vermutet.


schlimm genug, für sich zu entscheiden daß die StVO nicht gilt.
Kann es sein, dass du den Fall gänzlich nicht verstanden hast? Es geht hier um die Inanspruchnahme von §35/§38 StVO - Sonder- und Wegerechte im Rahmen eines Notfalleinsatzes des Rettungsdienstes - du weißt schon: Menschen, Notfall, schnelle Hilfe und so.

Ich nehme ständig diese § in Anspruch bzw. werden sie mir durch die Leitstelle bei der Einsatzfahrt zugeteilt.
 
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Seedy

A.C.I.D

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Ohne Sondersignalanlage Sonderrechte in Anspruch zu nehmen ist zwar durchaus erlaubt, allerdings sind 80+ km/h in einer 30er Zone SEHR zweifelhaft.

Rettungsfahrzeuge bauen auch trotz auffälliger Lackierung, geblinke und getüte schon zu viele Unfälle, vor diesem Hintergrund ist es SEHR fragwürdiges Verhalten.
Dazu noch das bockige Verhalten: Man sagt ihm "leg Widerspruch ein und wir regeln das", aber neh ich muss ja ein bisschen Medienhurig bocken :m

Achtung;
Ich doppelshame die Victims heute hart. :beer:
 

Carsten

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Ohne Sondersignalanlage Sonderrechte in Anspruch zu nehmen ist zwar durchaus erlaubt, allerdings sind 80+ km/h in einer 30er Zone SEHR zweifelhaft.
Ohne die genauen Umstände zu kennen, kann da überhaupt keine Aussage getroffen werden. Vor allem, wenn schon gesagt wird, dass ein Einspruch sehr gute Chancen hätte. Vielmehr offenbart es mal wieder, wie unsinnig diese Bürokratie ist. "Wir wissen, dass die Maßnahme nicht gerechtfertigt ist.. aber trotzdem handeln wir erst, wenn dagegen Einspruch erhoben wird. Ansonsten wird die unsinnige Maßnahme trotzdem durchgeführt!"

Und dass das Ordnungsamt die Situation des Patienten retroperspektiv betrachtet ist mal richtig grotesk. Im nachhinein war die Situation/Erkrankung nicht lebensbedrohlich, also war die Einsatzfahrt mit Sonderrechten nicht gerechtfertigt. :rolleyes:
Ein Großteil der Einsatzfahrten im Rettungsdienst sind, obgleich die initiale Meldung "lebensbedrohlich" ist, eher nicht so. Heißt im Umkehrschluss: Wir müssten alle schon im Knast sitzen. Großartige show!
 

Metal_Warrior

Defender of Freedom
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@Carsten: Eigentlich noch grotesker:

Es muss Widerspruch gegen die (absurd begründete) Zurückweisung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden, um das nochmal zu prüfen.

Statt dass die Bürokraten intern mal kurz innehalten, den Einspruch nochmal prüfen und dann die Zurückweisung selbstständig zurückziehen, weil sie ja sowieso medizinischer Mumpiz ist.
 

Seedy

A.C.I.D

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Währ ihm jemand vors Auto gelaufen wäre das gejaule wieder groß, wie unverantwortlich sein verhalten war.
Ich halte nix davon mit Privatfahrzeugen solche Nummern abzuziehen, ob lebensbedrohlich, oder nicht.
 

Max Power

Das Ende!

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@Abul:
Falsch.
Sonderrechte gelten unabhängig vom blaulicht.
Blaulicht ist für wegerechte.

Sonderrechte = ich darf alles, außer Scheiße bauen.
Wegerechte = du musst mir Platz machen.
 

theSplit

1998
Veteran Barkeeper

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Hat sich jemand eigentlich dieses Video dazu mal angesehen? https://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/a/video-187754.html

Und im Artikel steht auch, es war zuerst von einem lebensbedrohlichen Zustand auszugehen, der dann doch keiner gewesen war.

Ansonsten, das eine Strafe verhängt wird - wegen Übertretung des StVo - ist doch eine ganz normale Sache, so etwas "muß" erst mal geahndet werden... wirds bei allen!
Wenn sich jetzt im Nachhinein herausstellt das aber eine (mutmaßliche) Notsituation bestand, sagte der OB im Video auch, wird das sofort zurückgezogen...

Also ich frage mich, warum der Arzt dann nicht einfach einen Widerspruch einlegt und gut ist? Will er jetzt dagegen protestieren dass nach StVo geahndet wird weil er Arzt ist? Also sorry, er kann dagegen was tun und "vergessen ist die Sache".

Allerdings auch, ohne besondere Kennzeichnung und im Privat PKW wird auch für andere Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlich das es sich um einen ärztlichen Einsatz und Notfall handelt, darüber kann man ja theoretisch diskutieren, warum es so etwas für Rettungs und Einsatzkräfte in der Form nicht gibt...

Er hätte aber auch jemanden verletzen können bei seiner Fahrt, wie hier auch schon gesagt wurde, eben weil ohne besondere "Auszeichnung" des Fahrzeugs und daher auch als Gefahr für Dritte.
 

drfuture

Zeitreisender
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in der Zukunft
Ich wurde auch schon mit 135km/h in einer 70er Zone geblitzt. Die Straße ist in beide Richtungen Doppelspurig und voneinander abgetrennt - normal also 130. An der 70er Stelle ist eine Ampel, die allerdings für mich Grün und der Weg war frei. So what?

Bei 135km/h benötigst du zwischen 132 und 220 Meter um zum stehen zu kommen. Hast du in 150m Entfernung schon gesehen und erkannt das die Ampel Grün ist und auch bis du die Ampel überfahren hast Grün bleibt? Das sind immerhin ca. 4-5s
Im zweifel fährt der andere an der Ampel los da er grün hat und du rauscht ihm mit 130 in die Seite rein... So What?

@Artikel.
Das erste das ich mir gedacht habe war ob er ein Blaulicht hatte oder nicht Bzw. ein Martinshorn. Im laufe des Lesens hat sich aufgeklärt das das nicht der Fall ist. Ohne Hinweise für andere Teilnehmer finde ich das dann wirklich bedenklich mit über 80 durch eine 30er zu fahren. Scheinbar ist das aber sogar legitim für Ärzte im Einsatz?? - zumindest die Notärzte die ich so fahren sehe haben ein Dienst-Auto mit Blaulicht oder es gab auch schon welche mit Blaulicht / Sierene auf einem privat aussehenden PKW.

Nur ist der Verwaltungsvorgang doch dann erst mal korrekt das er bei übertreten der StVo geahndet wird. Den "Beleg" das das legitim war hat er ja vermutlich erst erbracht als der Bussgeldbescheid zugestellt wurde.
Dort steht ja normal auch drin das man zur Sache Stellung nehmen kann. Wenn er das macht + die Bestätigung auf diesem Wege mit hin hängt dann wird das Verfahren wohl eingestellt.
Nur wenn er natürlich nur anruft und sagt "ich finde das blöd" und den "Nachweis" wie auch immer vorgebracht hat - wundert mich das nicht das da nichts passiert. Das Amt muss den Vorgang doch auch irgendwie protokollieren und "falsch" gehandelt hat sie für mich erst mal nicht da sie nicht wissen konnte das es ein Arzt im Einsatz ist als der Brief verschickt wurde.


Edit:
Da im Video passender Weise der Bußgeldbescheid zu sehen ist - das ganze fand direkt vor einem Klinikum statt:
https://goo.gl/maps/r6ZCYT1Xq2r
auf der zum vergleich zur Hauptstraße dank zusätzlicher parkender Autos nicht gerade breiten Straße ....
 
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