• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] E-Books via P2P verbreitet: bloßes Abstreiten nutzlos

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Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte am 13. Februar 2018 unter dem Az. 206 C 452/17 eine Berlinerin, die abgestritten hatte, die Bücher zu kennen, die sie nach Angabe der Kanzlei Waldorf Frommer illegal im Internet zum Download angeboten haben soll. Außerdem war sie davon überzeugt, dass die Ermittlung ihrer Person als Anschlussinhaberin über mehrere Tage hinweg fehlerhaft war. Geholfen hat ihr das wenig.

Die Kanzlei Waldorf Frommer hatte im August 2016 im Auftrags eines Verlages eine Berlinerin abgemahnt, weil sie in einer P2P-Tauschbörse E-Books illegal verbreitet haben soll. Der Leipziger IT Dienstleister ipoque GmbH hatte im Vorfeld die Teilnahme der Frau am Transfer der fraglichen Werke festgestellt. Der zuständige Internet-Anbieter ordnete ihre wechselnde IP-Adresse an neun unterschiedlichen Tagen der Beklagten zu. Die E-Books wurden per WLAN über ihren Router verbreitet. Nach Erhalt einer Abmahnung in Gesamthöhe von 1.090 Euro ging die Abgemahnte vor Gericht. Die mündliche Verhandlung fand am 26.01.2018 statt.






Reines Abstreiten vor Gericht nicht ausreichend


Die Frau wurde verurteilt. Die Abgemahnte hatte vor Gericht niemanden Drittes genannt, der für die Urheberrechtsverletzungen infrage gekommen wäre. Die Aussage, dass sie die Bücher nicht kannte, die sie verbreitet haben soll, reichte dem Gericht nicht aus. Auch ihr Einwand, dass die Ermittlung ihrer Person als Anschlussinhaberin wiederholt fehlerhaft war, wurde vom Amtsgericht Charlottenburg nicht anerkannt. Laut Urteil wurden von ihr keine Gründe für die falsche Ermittlung vorgetragen. Die vielen unterschiedlichen IP-Adressen, die über neun Tage hinweg immer wieder auf sie als Anschlussinhaberin verwiesen haben, waren am Ende für das Gericht ausreichend.

Die Berlinerin muss nun neben den Prozesskosten außerdem 1.441,49 Euro plus Zinsen in Höhe von fünf Prozent seit dem 05.08.2016 zahlen und auch die außergerichtliche Kostennote von Waldorf Frommer in Höhe von 123,51 Euro nebst Zinsen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Wir halten fest: Wer via Peer-to-Peer Filesharing betreiben will, muss sich unbedingt absichern. Für diese gigantische Summe hätte sich die Berlinerin bis auf weiteres einen kostenpflichtigen VPN-Anbieter leisten können. Wie man diesem Fall entnehmen kann, ist es sehr riskant vor Gericht zu behaupten, dass man für die fraglichen Transfers nicht verantwortlich ist. Den Richtern in Charlottenburg erschien die Beweislage wohl etwas zu dünn, dass beim IT Dienstleister oder dem Internet-Provider wiederholt etwas falsch gelaufen sein soll.

Aber wer weiß, vielleicht entscheidet das nächste Gericht bei einer ähnlichen Ausgangslage wieder ganz anders. Dann wird natürlich nicht Waldorf Frommer, sondern die gegnerische Kanzlei über ihren Sieg vor Gericht berichten.



https://tarnkappe.info/e-books-via-p2p-verbreitet-blosses-abstreiten-nutzlos/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

musv

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  • Waldorf Frommer
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  • Kein VPN
  • Als Abgemahnter vor Gericht ziehen mit einer fadenscheinigen irrelevanten Ausrede.

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Ghandy

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Warum der Anwalt ihr das nicht ausgeredet hat, werde ich wohl nie verstehen.
 
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