• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Serienfolgen geladen: Anschlussinhaber verurteilt

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Der Verfahrensgegenstand im vorliegenden Fall bezieht sich auf eine Urheberrechtsverletzung. Dem Beklagten wird vorgeworfen, dass von seinem PC, dem eindeutig seine IP-Adresse zum Zeitpunkt der Vergehen zugeordnet werden konnten, verschiedene urheberrechtlich geschützte TV-Serienfolgen mittels Internet-Tauschbörse heruntergeladen wurden. Gleichzeitig hat er die geladenen Teile auch wiederum zum Download für andere Nutzer bereitgestellt. Das Amtsgericht (AG) Nürnberg sprach den Beschuldigten in einem Urteil (Az.: 238 C 7104/17) vollumfänglich schuldig, berichtet die Kanzlei Waldorf Frommer auf ihrer Blogseite.



Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wurde der Beklagte von der Klägerin auf Schadenersatzzahlungen abgemahnt, auch eine strafbewährte Unterlassungserklärung sollte er abgeben. Der Beklagte hat sich daraufhin durch Abgabe einer Unterlassungserklärung rechtsverbindlich verpflichtet, künftige Rechtsverletzungen zu unterlassen, Zahlungen an die Klägerin erfolgten jedoch nicht, woraufhin die Klägerin gerichtliche Schritte einleitete.



Im folgenden Verfahren hatte der Beklagte zum Termin der mündlichen Verhandlung lediglich lapidar behauptet, dass ihm nur eine Störerhaftung nachgewiesen werden könne und er gab das an, ohne nähere Angaben zum Geschehen zu machen, es erfolgten von seiner Seite aus auch keine Angaben zu Personen, die sich sonst noch Zugang zu seinem Rechner verschafft haben könnten. Der Beschuldigte gab also keinerlei Gründe an, wieso er selbst zu einem solchen Ergebnis gelangte. Seine Aussage genügte der sekundäre Darlegungslast in keiner Hinsicht. Auch die Rechtsverletzung vom Anschluss des Beklagten aus wurde nicht weiter in Abrede gestellt.

Zunächst obliegt es der Klägerin die Darlegungs-und Beweislast für die Voraussetzungen des Anspruchs zu erbringen. Daher muss sie auch nachweisen, dass der Beklagte für die behauptete Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Allerdings spricht eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anspruchsinhabers, wenn keine andere Person diesen Internetanschluss benutzen konnte. Diese Vermutung wird erst dann widerlegt, wenn der Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt auch von anderen Personen benutzt werden konnte. In diesen Fällen trifft den Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast, die hier aber nicht erbracht wurde.

Zu eben diesem Schluss kam das Amtsgericht (AG) Nürnberg: “Vorliegend hat der Beklagte außer der Mitteilung, dass er lediglich als Störer hafte, keine weitergehenden Ausführungen gemacht. Damit genügt er aber in keinster Weise der ihm auferlegten sekundären Darlegungslast, weshalb die tatsächliche Vermutuhg gegen ihn somit fortbesteht.” Deshalb muss der Beklagte der Klägerin einen angemessenen Schadenersatz vergüten, die vorgerichtlichen Abmahnkosten tragen sowie zusätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zahlen. Der Streitwert wurde auf 1.441‚49 € festgesetzt.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/serienfolgen-geladen-anschlussinhaber-verurteilt/Quelle
Autor: Antonia
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Gleichzeitig hat er die geladenen Teile auch wiederum zum Download für andere Nutzer bereitgestellt.
Und genau das ist der entscheidende Punkt, der aus der Schlagzeile nicht direkt hervorgeht. Der übliche Standard der Abmahnungen...
Werden irgendwelche öffentlich zugänglichen Torrents oder ed2k-Links gewesen sein, mittels dieser geladen wurde - natürlich ohne jeglichen Schutz. Dass der Beschuldigte nun angibt, lediglich der Störer gewesen zu sein, sehe ich eher als Schutzbehauptung, vor allem weil das doch recht schwammig ist. Hat wohl irgendwann mal was von der Störerhaftung gehört und damit versucht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Möglicherweise hat ihm sein Anwalt auch dazu geraten.
 

tux

NGBler

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Tja, wer so argumentiert muss halt zahlen. Vielleicht überlegt er/sie es sich ja zukünftig, für umme irgendwas runterladen zu wollen, wofür er/sie eigentlich hätte zahlen müssen.
 
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