• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Rundfunkgebühren zahlen.....auch Mitbewohner ?!?

Smuji

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Hallo,

ich wohne in einem Zweifamilienhaus und habe dort eine Wohnung. Seit kurzem ist meine Freundin mit ihrer Mutter auch hier in meine Wohnung eingezogen. Nun habe und bezahle ich noch immer Rundfunkgebühren, also müssen meine Freundin und ihre Mutter ja keine zahlen, da man ja nur pro Haushalt zahlen muss, richtig ?!?


Nun werde ich studieren gehen und BaföG beziehen, somit kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Nur wie ist es dann bei meiner Freundin und ihrer Mutter ?!? Müssen die dann stattdessen , bzw. einer von beiden ?!? Ich lasse doch aber extra meinen Haushalt aus BaföG-Gründen befreien ?!?


Grüße Smuji
 

Suddelsau

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Die Befreiung greift nur dann wenn alle im Haushalt befreit sind. Wenn jemand im Haushalt kein Anspruch auf eine Befreiung hat muss auch die volle Rundfunkgebühr bezahlt werden. Sonst könnte sich ja auch jede Familie befreien lassen die ein volljähriges Kind zu hause hat das noch zur Schule geht.
 

foobar

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Das Kind ist natürlich befreit (wusste gar nicht dass die Schulpflicht ein Grund dafür ist), die anderen dürfen halt zahlen.

Genauso in dem Fall des TS, sprich das zu bezahlen ist nicht mehr dein Problem, gegen dich besteht keinerlei Anspruch mehr. Aber gegen deine Freundin und Mutter natürlich, was die machen bleibt ihnen überlassen.
 

Smuji

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  • Thread Starter Thread Starter
  • #4
warte, so ganz kann das garnicht sein....denn ich bin ja student und beziehe bafög und KANN damit keine rundfunkgebühren zahlen..... du meinst sicherlich dass unser haushalt nicht befreit ist, da noch andere drinnen wohnen, welche nicht befreit sind, richtig ?!?

das heißt ja, dass SIE für die Rundfunkgebühren aufkommen müssen und ich außen vor bin........ denn sie sind nicht meine kinder, für welche ICH hafte...ich bin ein eigenständiger mensch und habe bisher immer Rundfunkgebühren bezahlt....nun kann ich es auch finanziellen gründen nicht mehr...jetzt sind sie dran, richtig ?!? ...also wenn bald ne rechnung kommt von den RFG, dann bestimmt nicht mit meinem namen in der anschrift, sondern einer von meinen "mitbewohnern", richtig ?


EDIT: danke foobar
 

foobar

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Exakt und diese haben zu meinem aktuellen Kenntnisstand keinerlei Anspruch gegenüber dir auf einen Teil der Gebühren, imho bist du ja befreit.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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laut deren FAQ gilt eine befreiung nur für den antragssteller (z.b. bafög-empfänger) und dessen ehegatten, aber nicht für WG-mitbewohner.. es ist etwas missverständlich, denn ins abmeldeformular muss man lediglich eintragen, zu welchem "beitragszahler" man gezogen ist, also seinen namen und die nummer.. wenn du befreit bist, bist du weiterhin beitragszahler mit einer nummer, nur zahlst du halt einen ermäßigten beitrag von 0€ bis dein bafög-bescheid ausläuft.. da müsste man sich mal den genauen gesetzestext anschauen, ob du mit deinem ermäßigten beitrag für den ganzen haushalt "zahlen" kannst.. andersrum nützt dir deine befreiung ja genau garnix, wenn noch jemand anders in der WG wohnt und angemeldet ist - da wäre deren eine-wohnung-eine-anmeldung-geblubber mächtig fürn arsch..

aber versuchen schadet auf keinen fall.. deine zugezogenen können sich ja erstmal ganz rechtmäßig abmelden (und dich dabei angeben) und danach lässt du dich befreien - schau einfach was passiert :T
 

Tomatenpfahl

ist überreif..

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Internet Fernsehe würde das Gebühren Problem doch lösen. Oder zahlt man dafür auch?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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oh mann.. man zahlt nicht für "fernsehe" (sic), sondern dafür, dass man in deutschland wohnen darf - es ist eine art grundsteuer..
 

accC

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ich wohne in einem Zweifamilienhaus und habe dort eine Wohnung.
da man ja (...) pro Haushalt zahlen muss
zwei Wohnungen = zwei Haushalte = jeder Haushalt muss zahlen

Es zahlt jeder Haushalt. Da ihr zwei Haushalte habt (zwei Wohnungen), zahlen einmal du und einmal deine Freundin und ihre Mutter.
Wenn du weg fällst, dann zahlen deine Freundin und ihre Mutter.

Da die beiden in einem Haushalt wohnen, zahlen beide zusammen, das kann heißen, dass deine Freundin alles bezahlt oder ihre Mutter oder beide in beliebigen Anteilen.

Würdet ihr zu dritt in einem Haushalt leben, müsstet ihr zu dritt zunächst 1x (da nur 1 Haushalt!) den vollen Betrag zahlen. Da du jedoch befreit bist, müsstest du zwar nichts zahlen, aber eben die anderen Bewohner des Haushalts.


@Tomatenpfahl:
Das interessiert heute keinen mehr, dank des neuen Modells kannst du jetzt nicht mehr ganz so einfach aussteigen. Früher hat es gereicht "keine empfangsbereiten Geräte" zu haben. Allerdings hat auch damals schon ein Computer mit Internetanschluss, ein Handy, wahrscheinlich auch die analoge Armbanduhr zu den empfangsbereiten Geräten gezählt. Wie gesagt, heute geht auch das nicht mehr. Selbst wenn du in mittelalterlichen Verhältnissen ohne Strom/Wasser/Gas lebst, sobald du einen Haushalt hast, zahlst du Rundfunkbeiträge.

@Novgorod:
Doch, eine Befreiung nützt dir in jedem Fall. Wohnst du alleine, zahlst du nicht, wohnst du in einer WG, zahlst du auch nicht.
Normalerweise würdest du in einer WG ja den zu zahlenden Betrag durch alle Mitbewohner fair teilen. Bist du aber (als einziger) befreit, müssen sich die anderen (ohne dich) den Betrag teilen. Das dürfte zwar nicht unbedingt für ein gutes Klima in einer WG sorgen, andererseits ist das der ÖR-Mafia herzlich egal, solange sie Geld sieht.

@Novgorod:
Nur dass du das nicht Steuer nennen darfst, weil es dann nicht legitimierbar wäre. Soweit ich mich erinnere wurde auch genau mit der Argumentation, dass es sich um eine Steuer handelt, bereits erfolglos dagegen geklagt. Begründung war, dass es ja keine Steuer ist (wenn es sich auch wie eine verhält). Wenn man keine gesetzliche Grundlage hat, verwendet man eben eine nette Wortspielerei um sich der Illegalität zu entziehen.
 

accC

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Früher hatte man für, ich glaube es nannte sich "Neuartige Rundfunkempfangsgeräte" (internetfähiger PC, Handys etc), gezahlt.
Durch die Haushaltsabgabe wird das aber irrelevant, ob bzw. welche Geräte vorherrschen, man muss so oder so zahlen.

Es gibt allerdings noch eine Einschränkung die Gemeinschaftsunterkünfte betrifft. Diese sind, wenn ich das richtig verstehe, von der Haushaltsabgabe befreit.
Wenn ich die Definition dazu richtig im Kopf habe, fallen u.A. Studentenwohnheime (mehrere getrennte Schlafräume, aber Bad/Küche/Wohnzimmer gemeinschaftlich genutzt) darunter.
Würde aber mal empfehlen sich da genauer einzulesen.
 

Cold

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Ich finde ja nicht das Gemeinschaftsunterkünfte befreit sein sollten, die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten stehen im Moment vorm Ruin! Der WDR plant laut Spiegel.de sogar schon seine Kunstsammlung zu verkaufen ("Eine andere Sofortmaßnahme ist der Verkauf der hauseigenen Kunstsammlung, die etwa drei Millionen Euro wert sei.") Und...wie um Allles in der Welt soll dieser Sender ohne gebührenfinanzierte Kunstsammlung noch seinem Sendeauftrag nachkommen können? Was kommt als Nächstes? Keine Millionen mehr für den Tatort, Volksmusik, Wetten Das? oder gar Fußball...einfach nur schlimm!

(http://www.spiegel.de/kultur/tv/wdr-intendant-buhrow-kuendigt-harte-sparmassnahmen-an-a-926789.html)
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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zwei Wohnungen = zwei Haushalte = jeder Haushalt muss zahlen

Es zahlt jeder Haushalt. Da ihr zwei Haushalte habt (zwei Wohnungen), zahlen einmal du und einmal deine Freundin und ihre Mutter.
Wenn du weg fällst, dann zahlen deine Freundin und ihre Mutter.

Die Freundin und ihre Mutter wohnen in der gleichen Wohnung. Dennoch könnte es sich um mehrere Haushalte handeln.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Allerdings hat auch damals schon ein Computer mit Internetanschluss, ein Handy, wahrscheinlich auch die analoge Armbanduhr zu den empfangsbereiten Geräten gezählt.

richtig, es ändert sich also praktisch "nix", außer dass man heute mehr als das dreifache zahlen muss!

Doch, eine Befreiung nützt dir in jedem Fall. Wohnst du alleine, zahlst du nicht, wohnst du in einer WG, zahlst du auch nicht.
Normalerweise würdest du in einer WG ja den zu zahlenden Betrag durch alle Mitbewohner fair teilen. Bist du aber (als einziger) befreit, müssen sich die anderen (ohne dich) den Betrag teilen. Das dürfte zwar nicht unbedingt für ein gutes Klima in einer WG sorgen, andererseits ist das der ÖR-Mafia herzlich egal, solange sie Geld sieht.

ja, sollte man meinen - aber im neuen staats"vertrag" werden solche "details" gesetzlich nicht geregelt, und zwar aus gutem grund.. stell dir vor, es gäbe einen rechtsanspruch darauf, dass sich WG-mitbewohner die GEZ-steuer teilen (und wie? zu gleichen teilen? einkommensabhängig?), kämen prompt verfassungsklagen wegen ungleichbehandlung: warum sollen WG-bewohner einen ermäßigten beitrag zahlen dürfen, wo sie doch garnicht ermäßigungsberechtigt (laut gesetz) sind? genau aus diesem grund muss sich genau eine person anmelden und den vollen beitrag zahlen und diese person hat keinen rechtsanspruch (!), sich das geld von den mitbewohnern anteilig zurückzuholen..
das ist auch ein ziemlicher knackpunkt an diesem bescheuerten FDP-gesetz.. was ist, wenn sich die bewohner nicht einigen können? dann besteht der GEZ-anspruch gegen alle mitbewohner, weil jeder in einer wohnung wohnt (wenn auch in derselben), man muss immer grundsätzlich erstmal zahlen (seit jeher erfolgreiche GEZ-logik).. erst wenn (mindestens) ein bewohner gemeldet ist und zahlt, können sich die anderen mit berufung auf ihn selbst abmelden, aber bevor das der fall ist (z.b. wenn man sich nicht einigen kann), muss man sich anmelden und erstmal zahlen.. und da GEZ-geld grundsätzlich nicht zurückerstattbar ist, zahlen schlimmstenfalls dann eben alle.. lustig wärs, wenn sich die zwangsangemeldeten mitbewohner mit bezug auf einander wieder abmelden :D - entweder die eine abmeldung geht schneller durch und die andere wird abgelehnt (derjenige hätte dann die arschkarte), oder beide kommen exakt gleichzeitig ins system und lösen eine singularität aus, die das gesamte universum verschlingt :D..

wie auch immer, ich würde in jedem fall versuchen zurückzubescheißen - also die mitbewohner sich abmelden lassen (mit bezug darauf, dass man selbst für die wohnung zahlt) und sich hinterher befreien lassen.. man hätte nichts zu verlieren..

Die Freundin und ihre Mutter wohnen in der gleichen Wohnung. Dennoch könnte es sich um mehrere Haushalte handeln.

gezahlt werden muss für wohnungen, nicht für haushalte.. wie eine wohnung definiert ist, entscheidet in der regel thomas gottschalk, aber im prinzip ist die definition baulicher natur und nicht nutzungstechnischer (2 küchen aber eine haustür = eine wohnung)..
 

Ruby

Just add Sun

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Gallifrey
1 Wohnung = 1 Haushalt = 1 x zahlen.

Egal ob da jetzt 500 Leute drin wohnen oder nur 1.
 

Kaesereibe

Haben oder Sein?

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Ich buddel diesen Faden mal frecherweise aus...

Aus folgendem Grund:

Ich bin vor gut 2 Jahren bei meiner Freundin eingezogen. Ich bekam dann irgendwann auch einen entsprechenden Schrieb betreffend der Rundfunkgebühr. Da meine Freundin schon vor der Gesetzesänderung ehrliche GEZ-Zahlerin war und schon eine Beitragsnummer für den Rundfunkgebührshizzle hatte, konnte ich damals irgendwo online angeben, dass ich in einem Haushalt wohne, in dem bereits Gebühr (mit Angabe der Nummer meiner Freundin) gezahlt wird. Habe darauf nie eine Rückmeldung bekommen und scheinbar war damit alles in Butter.

Wir bekommen momentan ziemlich wenig Kohle, beziehen aber keine staatlichen Hilfeleistungen. Ich bin noch Student und bekomme Bafoeg. Wenn ich den alten Thread hier richtig verstanden habe, besteht für uns aber trotzdem keine Möglichkeit, uns von der Gebühr befreien zu lassen, oder? Wenn sich beispielsweise meine Freundin abmelden würde, ich mich dafür anmelden und zeitgleich wegen Bafoeg befreien lassen, würden die Rundfunksbeitragsheinis auf meine Freundin zurückgreifen und von ihr Kohle verlangen? :unknown:
 
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