• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Einigung über Urheberrechtsabgaben für CDs & DVDs wegen Privatkopie



Nach einem seit 2008 währenden, zehnjährigen Rechtsstreit haben sich die Vereinigung der Hersteller, der Informationskreis Aufnahmemedien (IM), und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien geeinigt. Sie haben einen Gesamtvertrag für die Zeit ab 01.01.2018 abgeschlossen, berichtet der Informationskreis Aufnahmemedien.



Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA, der VG Wort, der VG Bild-Kunst usw. Die Verwertungsgesellschaften nehmen in ihrem jeweiligen Bereich die Rechte der Urheber bzw. Inhaber von Leistungsschutzrechten wahr und ziehen u.a. Tantiemen ein. Die ZPÜ wiederum ist für einen Teilbereich der Rechtewahrnehmung zuständig. So zielt die ZPÜ darauf ab, die Vergütungsansprüche gegenüber den Geräteherstellern und -importeuren und gegenüber den Leermedienherstellern und -importeuren geltend zu machen und das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter zu verteilen. Die Zentralstelle verlangt von den Geräte- und Speichermedienherstellern eine Pauschalabgabe pro Gerät, wie Drucker, Computer, Scanner, bzw. Medium, wie CD-ROM, SD-Karte, DVD-ROM. Die Kosten hierfür legen die Hersteller in der Regel auf die Endverbraucher um. Diese Regelung besteht, weil der Vergütungsanspruch der Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten quasi eine Kompensation der Privatkopie darstellt.



Zu den Gesellschaftern der Wirtschaftsvereinigung haben sich Firmen, wie Hama, Intenso, Maxell, Medion, Panasonic, Philips, Sony, Toshiba und Verbatim zusammengeschlossen. Sie bilden den Informationskreis Aufnahmemedien (IM), um gemeinsam mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zu verhandeln und eine Einigung zu erzielen im Hinblick auf die zu zahlenden Abgaben. Eine Vereinbarung wurde notwendig, weil mit Inkrafttreten des sog. Korb 2 zur Reform des Urhebervergütungsrechts am 1. Januar 2008 die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze aufgehoben und die Neufestlegung in die Hand der Verwertungsgesellschaften und der Verbände der Hersteller und Importeure gelegt worden waren. Deshalb gab es seit 2008 in Deutschland keine festgelegte Höhe der Urheberrechtsabgaben, die Hersteller und Importeure von CD-und DVD-Rohlingen zu zahlen haben.

Nach der nun erfolgten Einigung stehen die zu zahlenden Abgabebeträge fest. Sie variieren je nach Art des beschreibbaren Mediums. So führen Hersteller und Importeure ab Januar 2018 für einfach beschreibbare CDs 1,25 Cent ab, für mehrfach beschreibbare CDs werden 2,5 Cent fällig. Bei DVDs richtet sich der Pauschalbetrag nach Beschreibbarkeit und Speicherkapazität und liegt zwischen 2,5 und 10 Cent pro Einheit. Welche Zahlungen die Parteien rückwirkend für die Jahre 2008 bis 2017 zu leisten haben, wurde nicht öffentlich bekannt gegeben, man habe jedoch einen “wirtschaftlich vernünftigen Abschluss” erreicht. Es steht nun allen IM-Gesellschaftern offen, dem Gesamtvertrag beizutreten und dafür einen Nachlass von 20 Prozent auf die ausgemachten Abgaben zu erhalten. Die ZPÜ will ihrerseits möglichst schnell auf Basis der Vereinbarungen einen neuen Tarif veröffentlichten.

Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM zeigte sich mit den Ergebnissen zufrieden: „Dies ist zum einen ein wirtschaftlich vernünftiger Abschluss, der den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern Rechts- und Planungssicherheit gibt und weiteren Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirkt. Darüber hinaus gibt er zu der Hoffnung Anlass, auch andere noch offene Verfahren ebenfalls partnerschaftlich erledigen zu können. So hatte es der Gesetzgeber ja einmal vorgesehen.“ Der IM kritisierte aber zugleich das System der Privatkopievergütung an sich. Dieses sei nicht mehr zeitgemäß, da die Rechteinhaber in der digitalen Welt “umfassende Möglichkeiten zur Individualverwertung” und zum Schutz ihrer Werke durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) hätten und “diese auch in großem Umfang nutzen”. Hinzu kommt noch, dass das gegenwärtige, gesetzlich vorgesehene System der Streitbeilegung ineffizient wäre, da es alle Lasten einer Schiedsstelle beim DPMA und einem Senat beim OLG München aufbürdet, die diese bei “allem guten Willen” nicht tragen könnten.

Bildquelle: Bru-nO, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/einigung-ueber-urheberrechtsabgaben-fuer-cds-dvds-wegen-privatkopie/Quelle
Autor: Antonia
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Novgorod

ngb-Nutte

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sehr zeitgemäß und relevant, das ganze - respekt! :T und jetzt noch bitte eine einigung für 3,5" und 5,25" floppys, da warten wir alle ganz gespannt drauf..
 

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Para La Santa Muerte

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@Novgorod: Vergiss die Lochkarten nicht. :D

Aber mal im Ernst... Geht es nur mir so oder empfinden andere Leute diese Urheberrechtsabgaben als ziemlich kafkaesk?
 

Cybercat

Board Kater

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Ist das jetzt ein Freibrief um Schwarz-Kopien zu machen? :unknown:

Hab früher auch schon DDS-Bänder statt DAT-Bänder gekauft. (Der einzige Unterschied lag in der Bezeichnung und der Angabe der Laufzeit. Bei DAT gab es eine Angabe in Minuten/Spielzeit, bei DDS eine Angabe der Speicherkapazität in GB.)
Konnte man genauso gut für digitale Audio-Aufnahmen im DAT-Recorder gebrauchen. Wurde nur keine Gema-Abgabe darauf fällig und waren deswegen nur halb so teuer.

Als Pioneer den ersten CD-Recorder für Audio-Zwecke auf den Markt gebracht hat, waren die Audio-CD-Rolinge auch um einiges teurer als die für den Computer. Nur die "billigeren" Daten-Rohlinge liefen nicht in dem Pioneer.
Zum Glück hatte ich mir eine solche Gurke nicht gekauft. :D
 

Novgorod

ngb-Nutte

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@Seedy: die muster sind natürlich geschützt, da man in der regel bei der schöpfungshöhe recht kulant ist.. aber auch ungestanzt können lochkarten zum kopieren benutzt wrden, z.b. wenn man mit einem stift ein gedicht darauf aufschreibt - mit etwas glück sehen wir vielleicht schon in wenigen jahren auch da eine einigung und können jubeln, wenn sie wie CD-rohlinge um 5 cent billiger werden.. auf in die zukunft!

die GEZ ist denen aber um einiges voraus: warum sich mühsam streiten, was ein kopiermedium ist, wenn man einfach eine urheberrechtsabgabe auf wohnungen fordern kann, weil darin ja heftig kopuliert wird? :T
 

Tsherno

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Wow...manchmal frage ich mich wie Organe wie die ZPÜ im heutigen Zeitalter überleben können und das ohne Rückhalt der Regeirung wie die Geddruckmaschine GEZ....
 
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