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- #21
Also,
Die Sachbearbeiterin hat mir folgendes mitgeteilt:
Dann wurde mir "angeboten" mich für eine andere Wohnung zu Bewerben, allerdings bin ich nicht einmal vorrangig auf der Warteliste.
Ich möchte nun eine Mietminderung erwirken: dazu werde ich darum bitten, den Lastschriftbetrag um 10% zu mindern. Sollte darauf keine Antwort kommen, kann ich auch die Erlaubnis zur Lastschrift entziehen?
In Artikel 536 BGB steht geschrieben, dass ich das ganze nicht erst einklagen muss. Was würde denn dann passieren, wenn das Studierendenwerk nicht den Betrag senkt und ich das Lastschrift Dings aufhebe?
Liebe Grüße
Die Sachbearbeiterin hat mir folgendes mitgeteilt:
Da die Hitzeentwicklung durch den Heizungskeller bedingt ist, sehen wir keine Möglichkeit die Wärme in Ihrem Zimmer zu reduzieren
Dann wurde mir "angeboten" mich für eine andere Wohnung zu Bewerben, allerdings bin ich nicht einmal vorrangig auf der Warteliste.
Ich möchte nun eine Mietminderung erwirken: dazu werde ich darum bitten, den Lastschriftbetrag um 10% zu mindern. Sollte darauf keine Antwort kommen, kann ich auch die Erlaubnis zur Lastschrift entziehen?
In Artikel 536 BGB steht geschrieben, dass ich das ganze nicht erst einklagen muss. Was würde denn dann passieren, wenn das Studierendenwerk nicht den Betrag senkt und ich das Lastschrift Dings aufhebe?
Liebe Grüße