• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] BGH: Datenmüll als Urheberrechtsverletzung

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Vor ein paar Tagen wurde das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bekanntgegeben, womit die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal aufgehoben wurde. Haftbar ist man auch beim Upload von winzigen Dateistücken, selbst wenn das Werk dabei überhaupt nicht abspielbar oder als solches wahrnehmbar ist. (Urteil vom 06.12.2017 – Az.: I ZR 186/16).

In der darunter liegenden Instanz bekam die Kanzlei Waldorf Frommer, die für ein “führendes Medienunternehmen” tätig war, Unrecht. Die Richter am Landgericht Frankenthal vertraten in ihrem Urteil die Ansicht, bei Internet-Tauschbörsen werde de facto nur „Datenmüll“ getauscht. Folglich könne der Nutzer einer P2P-Tauschbörse erst dann haftbar gemacht werden, wenn sein Angebot einen abspielbaren beziehungsweise wahrnehmbaren Ausschnitt eines geschützten Filmes, Musikalbums u.v.m. betrifft. Einschub bzw. Erklärung: Im Urheberrecht wird festgehalten, dass ein Werk nur dann die Gestaltungshöhe – oder auch Schöpfungshöhe genannt – erreicht, wenn es in einer „konkreten Form Gestalt angenommen hat“. Winzige Dateipartikel sind hingegen nicht als Werk erkennbar. Was kein Werk ist, genießt auch keinen Schutz, so lautet eigentlich das Urheberrecht.



Der Bundesgerichtshof hatte diese Ansicht aber bereits in einer früheren Entscheidung Tauschbörse I (BGH I ZR 19/14) verneint und die Schutzfähigkeit selbst kleinster Dateifragmente bejaht. Laut Urteil beruht das Leistungsschutzrecht eben nicht auf der schöpferischen, sondern der unternehmerischen Leistung des Herstellers (Plattenlabel, Filmstudio, Verlag etc.). Da sich der wirtschaftliche, organisatorische und technische Aufwand des Herstellers nach Ansicht des BGH auf das gesamte Werk erstreckt, ist somit auch der kleinste Bestandteil des Werkes, also auch unbrauchbarer Datenmüll, geschützt. Auch in der kürzlich veröffentlichten „Konferenz der Tiere“-Entscheidung hält der BGH an seiner Rechtsauffassung fest, dass selbst kleinste Bestandteile eines Filmes oder Tonträgers schutzwürdig sind. Dabei soll es schlichtweg keine Rolle spielen, ob die schöpferische Mindesthöhe erreicht wurde.

Die Richter des BGH berücksichtigen in ihrem Urteil die Tatsache, dass bei der Nutzung von P2P-Netzwerken grundsätzlich nur jeweils kleinste Bestandteile der Werke übertragen werden, bis das Werk irgendwann vollständig auf der Festplatte des Empfängers vorliegt. Denn „aufgrund der besonderen Funktionsweise des Peer-to-Peer-Netzwerkes“ sind die einzelnen Teilnehmer einer Tauschbörse quasi als Mittäter innerhalb eines arbeitsteiligen Systems anzusehen, das darauf ausgerichtet ist, funktionsfähige Gesamtdateien auf den Computern der Teilnehmer des Transfers bereit zu stellen.

Der Bundesgerichtshof hat damit der allein vom Landgericht Frankenthal vertretenen Ansicht, bei Tauschbörsen werde de facto nur „Datenmüll“ getauscht, eine endgültige Absage erteilt. Die Auffassung des BGH ist derzeit auch Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) (BGH I ZR 115/16 – Metall auf Metall III). Da sich am Prinzip der Peer-to-Peer-Tauschbörsen bis dahin nichts Fundamentales ändern wird, dürfte das Urteil des EuGH wohl ganz ähnlich aussehen.



Bildquelle cheifyc @ Pixabay, thx! (CC0 1.0)



https://tarnkappe.info/bgh-datenmuell-als-urheberrechtsverletzung/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

Dieter85

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Ein gutes Urteil. Alles andere wäre völlig realitätsfern. Es ist ja völlig offensichtlich, warum dieser Datenmüll hoch- und runtergeladen wird.
 

Godfather

NGBler

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Ein gutes Urteil. Alles andere wäre völlig realitätsfern. Es ist ja völlig offensichtlich, warum dieser Datenmüll hoch- und runtergeladen wird.

Wenn ich dir also Papierschnippsel in beliebiger Reihenfolge gebe wo einzelne Noten draufstehen sollten sie uns beide wegen Urheberrechtsverletzung bestrafen weil du ja theoretisch ein fertiges Musikstück draus formen kannst?
 

The_Emperor



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Eine zufällige Aneinanderreihung von Einsen und Nullen schafft es schon als schützenswert zu gelten?
 

Trolling Stone

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Ach, ist doch eh egal. Wer heute noch Daten hochlädt und dabei nicht auf seine eigene Sicherheit achtet, ist selbst Schuld. :p
 

KaPiTN

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@The_Emperor:

Was soll daran zufällig sein? Wäre dem so, könnte ja hinterher nichts mehr zusammengesetzt werden, was aber offensichtlich funktionieren muß.
 

Godfather

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@The_Emperor:

Was soll daran zufällig sein? Wäre dem so, könnte ja hinterher nichts mehr zusammengesetzt werden, was aber offensichtlich funktionieren muß.

Klar könnte man zu dem Nullen und Einsen Brei am schluss noch sagen wie man das zusammensetzen muss aber ganz offensichtlich ist das egal.


Da sich der wirtschaftliche, organisatorische und technische Aufwand des Herstellers nach Ansicht des BGH auf das gesamte Werk erstreckt, ist somit auch der kleinste Bestandteil des Werkes, also auch unbrauchbarer Datenmüll, geschützt. Auch in der kürzlich veröffentlichten „Konferenz der Tiere“-Entscheidung hält der BGH an seiner Rechtsauffassung fest, dass selbst kleinste Bestandteile eines Filmes oder Tonträgers schutzwürdig sind.

Praktisch wäre mit dem Urteil wirklich jeder Bit den du verschickst Urheberrechtlich geschützt denn alles im Internet besteht daraus. Ob du jetzt ne Mail verschickst oder ein Penisbild ist egal denn anders zusammengereit könnten die Nullen und einsen ja auch ein Lied ergeben.



Und ja mir ist durchaus bewusst wie das gemeint ist von denen aber es gibt einen Signifikanten Unterschied zwischen Gut gemein und Gut gemacht. Es kommt halt nur Mist dabei raus wenn Uralte Leute über etwas entscheiden was sie nicht verstehen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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The_Emperor schrieb:
Eine zufällige Aneinanderreihung von Einsen und Nullen schafft es schon als schützenswert zu gelten?
Ja, daraus kann man sogar Kinderpornografie herstellen. Da ein Bit, dort ein Bit und schon steht man vor Gericht.
Tja, schon mies, wenn man einfach so Nullen und Einsen per P2P tauscht und dann Probleme bekommt, oder?
 

Godfather

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Woher willst Du wissen, was die davon verstehen?
59 ist also uralt?

Je nach eigenem Alter schon ;)

Die genaue Funktionsweise von P2P und Co sollte 99,5% der Bevölkerung unbekannt sein und das gerade Richter die Jahrzehnte Facharbeit gebraucht haben um auf ihren Posten zu kommen nebenbei noch Computerkompetenzen aufgebaut haben ist extrem unwahrscheinlich.
Und wenn du dann noch die wildesten Erklärungen von der Contentindustrie hörst wie das alles funktiioniert und das jedesmal wenn einer ne Kopie macht tausende Künstler verhungern kommt man dann schon auf sonen Blödsinn.

Das ist übrigens wie bei Politikern, die sind ja nicht Dumm oder absichtlich bösartig sondern sie haben einfach keine Ahnung(was bei der Vielzahl der Themengebiete nicht verwunderlich ist) aber sie haben halt auch noch miese Berater. Lobbyisten sind nunmal Leute die den Geldfluss für ihre jeweiligen Verbände sicherstellen sollen. Ist nichts zu holen sind auch keine Lobbyisten Berater da. Gerade bei Themen wo es nötig wäre wie bei Bürgerrechten, Arbeitslosen, Internet(Abseits vom Kommerz).
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Die genaue Funktionsweise von P2P und Co sollte 99,5% der Bevölkerung unbekannt sein und das gerade Richter die Jahrzehnte Facharbeit gebraucht haben um auf ihren Posten zu kommen nebenbei noch Computerkompetenzen aufgebaut haben ist extrem unwahrscheinlich.
Dafür gibts dann Gutachter und auch noch höchstgerichtliche Entscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen.
Ich sehe da überhaupt kein Problem, wenn es um so simple Sachverhalte, wie hier, geht.
 

Dieter85

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Praktisch wäre mit dem Urteil wirklich jeder Bit den du verschickst Urheberrechtlich geschützt denn alles im Internet besteht daraus.
Na dann kannst du ja auf der Basis klagen. Wirst du natürlich nicht tun. Wird auch kein anderer tun. Seltsam, dabei hast du doch ein vollkommen offensichtliches Schlupfloch in einem Urteil gefunden, das keinem BGH-Richter aufgefallen ist.

Deine Argumentation ist etwa: "Ja, ich habe Sie Arschloch genannt, aber danach habe ich das Wort Satire gesagt, daher gilt das nicht." Damit kommt man nie weit.
 

alter_Bekannter

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Abgeleitete Werke und Absichten spielen im deutschen Recht eine Rolle dadurch ist die Debatte juristisch erledigt was diese Wannabe "Schlupflöcher" angeht.

Ich finds erstaunlich das ich der erste bin der das schreibt, aber vielleicht wars auch allen anderen zu albern.

Im Bezug auf Absichten im deutschen Gesetz fallen mit Spontan Körperverletzungsdelikte und Betrug ein. Damit findet man genug Hinweise darauf wie das vom deutschen Gesetz gehandhabt wird komplett abseits von der Urhebermafia. Das mag alles recht schwammig sein, aber dafür gibts Fachanwälte und Richter. Die das historisch betrachtet genau so gerechtfertigt haben.

In anderen Worten der Thread hier ist genauso dämlich wie die Mordkopierer sind Vebrecher Kampagnen.

PS:
Das Datenmüll Argument ist sol lange haltbar wie man dir nicht nachweisen kann das du die rekonstruktionsinformationen hast. Wer das nicht versteht sollte sich selbst mal mit der Technik auseinandersetzen.

Bei nur 512Bit gibts schon keine Möglichkeit mehr sämtliche Kombinationen zufällig auf der Platte zu haben weils dafür auf der Welt nicht genug Speicher gibt. Und dann will einer ernsthaft behaupten er hat mehrere Kilobit zufällig erzeugt?
Rechnung:
>>> (pow(2, 512) * 512) / 8 / 1024 / 1024 / 1024 / 1024 / 1024
7.621456421669903e+140 Petabyte!
 
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Godfather

NGBler

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Ihr habt beide das eigentliche Problem anschaulich dargestellt. Danke für die Mitarbeit.

Das eigentliche Problem ist nicht die Contentindustrie die natürlich immer Maximalforderungen hat, oder gar die Richter die sich beeinflussen lassen. Sondern dieses "Mir doch egal ich mach das eh nicht" oder das klassische "So dumm ist doch keiner" und "Selbst schuld wenn sie noch P2P benutzen"

Sondern das die Leute früher den Spruch "Wehret den Anfängen" verstanden und danach gehandelt haben. Jedesmal wenn so ein Urteil kommt wird das Internet kleiner und Dunkler. Gestern waren es Dateibestandteile, jetzt arbeiten sie an Uploadfiltern. Das Hosterprivileg sitzt auch schon auf nem wackligen Stuhl.

Es geht mir auch nicht um diese Scheiss P2P Kacke, sondern mit solchen Urteilen haben sie Wunderbare Begründungen noch mehr Überwachung zu Fordern und einzusetzen. "Hey, Dateibestandteile? Das finden wir doch auch mit DPI, also immer her damit". Wir haben es ja schriftlich das das schon ausreicht.
Und wenn wir gleich dabei sind, schaun wir doch mal nach TerroristenVideos(Die neuen Kinderpornos) und Hatespeech. Kann sich noch jemand an den Aufschrei erinnern als Zensursula Stoppschilder einführen wollte? Der Shitstorm war so groß das sie es gelassen haben. Und jetzt? Sie haben es eingeführt(gegen KinoX), war nur ein paar kleinere Artikel wert. Tja und jetzt gibts da auch nen lustigen Präzedenzfall auf den man sich berufen kann bei den nächsten Sperrungen.


Früher gab es eine breite Front gegen jede dieser zahlreichen schweinerein, heutzutage gibts nur noch eine Handvoll Leute die nicht aufgegeben haben. Liegt vielleicht daran das früher das Feindbild klar war, heute hat man ja ganz offensichtlich mehrere Fronten.
 

alter_Bekannter

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Hast ja recht, warum die Lobbykratie kritisieren wenn man an den Symptomen doktorn kann die einen gerade am meisten stören. Du bist ein wahrer Held.:T

Befass dich mal ein bischen mit Lobbyarbeit. Das ist das schöne hier in .de. Politiker bestechen ist quasi legal, daher sind die Mengen ganz gut dokumentiert.
 

Godfather

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Hast ja recht, warum die Lobbykratie kritisieren wenn man an den Symptomen doktorn kann die einen gerade am meisten stören. Du bist ein wahrer Held.:T
Befass dich mal ein bischen mit Lobbyarbeit. Das ist das schöne hier in .de. Politiker bestechen ist quasi legal, daher sind die Mengen ganz gut dokumentiert.

No Shit Sherlock, also wenn du das jetzt nicht geschrieben hättest würde das keiner Wissen. Ich hoffe die verhaften dich jetzt nicht wegen Geheimnisverrats. :T
 

KaPiTN

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Das eigentliche Problem ist nicht die Contentindustrie die natürlich immer Maximalforderungen hat, oder gar die Richter die sich beeinflussen lassen. Sondern dieses "Mir doch egal ich mach das eh nicht" oder das klassische "So dumm ist doch keiner" und "Selbst schuld wenn sie noch P2P benutzen"

ich verstehe Dein Problem nicht. Mir ist das nicht egal. Ich finde das Urteil nachvollziehbar und richtig.

Mich erinnert das an den polnischen Zoll für die Einfuhr von Autos. Fährt an mit dem Auto rüber zahlt man (hohe)Steuern. Also zerlegt man das Auto und importiert "Ersatzteile".
 

alter_Bekannter

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Zusammen mit einer Schritt für Schritt Anleiltung daraus ein Auto zu bauen und einem Stapel Werbematerial.
Denn die bemängelte Software kündigt ausdrücklich an wofür die Teile sind.

Zusammenfassung der Diskussion:
Mafia:
Wir verlieren 5 Fickkillionen pro Download und Mordkopierer töten pro Download 300 Welpen.
Ach übrigens hier hast du 5 Millionen.

Dieser Thread:
Ein Lottogewinn mag zwar im Vergleich hierzu extrem wahrscheinlich sein. Aber es ist mir trotzdem glatte 200 mal passiert in denn letzten 5 minuten, ehrlich!
Mein Tracker Announce für die Daten war auch Zufall.

Klar, beide Aussagen sind gequirrlte Kacke, aber auf welche würdest du hören?
 

Godfather

NGBler

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Mich erinnert das an den polnischen Zoll für die Einfuhr von Autos. Fährt an mit dem Auto rüber zahlt man (hohe)Steuern. Also zerlegt man das Auto und importiert "Ersatzteile".

Inwiefern wurde das exportieren/importieren von Einzelteilen jetzt als Illegal erklärt?


Zusammenfassung der Diskussion:
[Ich habe den Kern nicht verstanden]

Klar, beide Aussagen sind gequirrlte Kacke, aber auf welche würdest du hören?


Mein Aussagen in diesem Thread: Solche Urteile sind saugefährlich und wehret den Anfängen(Wobei das langsam der Endkampf ist).

Juristisch sehe ich zumindest keinen weiten Weg zwischen "Auch kleinste Pakete sind strafbar" und "wir müssen jetzt DPI Flächendeckend ausrollen um alle kleinen Teile zu finden", klar kann man jetzt sagen das ich das arg pessimistisch sehe aber viel Positives gabs nicht in den letzten Jahren, es wurde immer schlimmer.

Aber naja, früher gabs mal ne geschlossene Front gegen sowas und heute macht die Hälfte auf Brutus.
 

Ghandy

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Wie im Urteil steht, geht es nicht um die eigentlich erforderliche Schöpfungshöhe, die hier bei dem Datenmüll natürlich nicht erreicht wird. Wohl aber hat man das Prinzip der P2P-Netzwerke berücksichtigt und da wird eben Teilchen für Teilchen übertragen, bis irgendwann etwas fertig übertragen ist. Und dann geht's auch primär um Leistungsschutzrechte und nicht nur um's Urheberrecht. Also: Wer hat maßgeblich den Aufwand der Herstellung, Drucks, Verbreitung etc. gehabt.
 
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