• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] USA: Haftungsprivileg von Access-Provider durch Berufungsgericht aufgehoben

gavel-1017953_960_720.jpg


Am 01.02.2018 wurde von dem Berufungsgericht des „Fourth Circuit“ in dem Verfahren zwischen dem Musikverlag BMG Rights Management und dem Accessprovider Cox Communications ein wichtiges Urteil verkündet, in dem das Berufungsgericht das Haftungsprivileg für Access-Provider verneint, berichtetet The Hollywood Reporter.


Gegenstand des Verfahrens war ein Rechtsstreit zwischen BMG Rights Management (Urheber) und Cox Communications (Access-Provider). Der Streit geht auf eine Klage von BMG zurück, die die Rechte an Werken von David Bowie, Bruno Mars, Frank Ocean und vielen anderen Künstlern innehat. BMG hatte Rightscorp, Inc., ein in Los Angeles ansässiges Unternehmen zur Durchsetzung von Urheberrechten, damit beauftragt, Fälle von Piraterie aufzuspüren und Cox davon zu benachrichtigen. So hatte Rightscorp 1.847 Millionen Fälle von Verstößen entdeckt, in denen Kunden von Cox geschützte Musikinhalte, an denen BMG die Rechte zustanden, über Filesharing-Systeme zum Download anboten. Trotz entsprechender Hinweise von BMG an Cox dauerten die Rechtsverletzungen an.


In der Folge klagte BMG auf Schadensersatz. Der Fall ging im Jahr 2015 vor Gericht. In erster Instanz wurde dem Verlag 25 Mio. USD zugesprochen, mit der Begründung, Cox hätte Beihilfe zu den Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden geleistet: Zum einen hat der Provider trotz Kenntnis von wiederholten Rechtsverletzungen keine Maßnahmen gegen derartige Wiederholungen ergriffen, zudem wurde keinem Kunden der Internetanschluss gesperrt. Laut Digital Millennium Copyright Act (DMCA) ist der Provider jedoch dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen Wiederholungstäter vorzugehen („repeat infringer policy“). Falls er keine solchen Schritte einleitet, verliert der Provider sein Haftungsprivileg.

In dem Punkt hat der Fourth Circuit Court das Urteil bestätigt: Zwar habe es von Cox Seite auf dem Papier eine „repeat infringer policy“ gegeben, jedoch hätte der Provider diese niemals zur Anwendung gebracht. Das wäre gleichzusetzen mit dem Fehlen einer solcher Richtlinie. Letztlich wurde das Urteil teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Ausgangsgericht überwiesen wegen fehlerhafter Anweisungen an die Jury, wie Fourth Circuit Courts feststellte. Statt einer Prüfung, ob Fahrlässigkeit vorlag, hätte die Jury abwägen müssen, ob seitens Cox „willful blindness“, also bewusstes Ignorieren der Rechtsverletzungen der Kunden durch den Provider gegeben war. Dies dürfte in dem nun zu wiederholenden Verfahren bejaht werden, denn obwohl Cox unzählige Hinweise auf Rechtsverletzungen durch Rightscorp, Inc. bekommen hat, hat er diese völlig unbeachtet gelassen und den Absender auf eine sog. „Blacklist“ gesetzt. Es ist von einem bewussten „die Augen verschließen“ auszugehen, sodass in der Folge mit einer erneuten Verurteilung des Providers zu rechnen ist.

Bildquelle: OpenRoadPR, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/usa-haftungs...ider-durch-berufungsgericht-aufgehoben/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
4.252
So hatte Rightscorp 1.847 Millionen Fälle von Verstößen entdeckt, in denen Kunden von Cox geschützte Musikinhalte, an denen BMG die Rechte zustanden, über Filesharing-Systeme zum Download anboten.
Wohoo, fast 2 Mio Fälle bei einigen wenigen Künstlern. Da könnte man in der Tat als Rechteinhaber angepisst sein.

Auf jeden Fall ein bemerkenswertes Urteil.
Jetzt müssten die US Zugangsanbieter ab und an ein paar Leute sperren, um ihre Kooperation zu zeigen. Ein Feigenblatt muss eben her.
 
Zuletzt bearbeitet:

Snake Pilsken

Neu angemeldet

Registriert
30 Apr. 2016
Beiträge
1.745
Ort
Point Nemo
Was ist eigentlich mit den ganzen Herstellern von Routern, Switches, LAN-Kabeln etc.? Die machen sich doch auch der Beihilfe zu den Urheberrechtsverletzungen schuldig, oder? Alle verklagen!
 

Ghandy

Aktiver NGBler
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.070
Dann müsstest Du auch jeden Hersteller von Messern wegen Beihilfe zum vielfachen Mord strafrechtlich verfolgen...
 
Oben