Am 01.02.2018 wurde von dem Berufungsgericht des „Fourth Circuit“ in dem Verfahren zwischen dem Musikverlag BMG Rights Management und dem Accessprovider Cox Communications ein wichtiges Urteil verkündet, in dem das Berufungsgericht das Haftungsprivileg für Access-Provider verneint, berichtetet The Hollywood Reporter.
Gegenstand des Verfahrens war ein Rechtsstreit zwischen BMG Rights Management (Urheber) und Cox Communications (Access-Provider). Der Streit geht auf eine Klage von BMG zurück, die die Rechte an Werken von David Bowie, Bruno Mars, Frank Ocean und vielen anderen Künstlern innehat. BMG hatte Rightscorp, Inc., ein in Los Angeles ansässiges Unternehmen zur Durchsetzung von Urheberrechten, damit beauftragt, Fälle von Piraterie aufzuspüren und Cox davon zu benachrichtigen. So hatte Rightscorp 1.847 Millionen Fälle von Verstößen entdeckt, in denen Kunden von Cox geschützte Musikinhalte, an denen BMG die Rechte zustanden, über Filesharing-Systeme zum Download anboten. Trotz entsprechender Hinweise von BMG an Cox dauerten die Rechtsverletzungen an.
In der Folge klagte BMG auf Schadensersatz. Der Fall ging im Jahr 2015 vor Gericht. In erster Instanz wurde dem Verlag 25 Mio. USD zugesprochen, mit der Begründung, Cox hätte Beihilfe zu den Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden geleistet: Zum einen hat der Provider trotz Kenntnis von wiederholten Rechtsverletzungen keine Maßnahmen gegen derartige Wiederholungen ergriffen, zudem wurde keinem Kunden der Internetanschluss gesperrt. Laut Digital Millennium Copyright Act (DMCA) ist der Provider jedoch dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen Wiederholungstäter vorzugehen („repeat infringer policy“). Falls er keine solchen Schritte einleitet, verliert der Provider sein Haftungsprivileg.
In dem Punkt hat der Fourth Circuit Court das Urteil bestätigt: Zwar habe es von Cox Seite auf dem Papier eine „repeat infringer policy“ gegeben, jedoch hätte der Provider diese niemals zur Anwendung gebracht. Das wäre gleichzusetzen mit dem Fehlen einer solcher Richtlinie. Letztlich wurde das Urteil teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Ausgangsgericht überwiesen wegen fehlerhafter Anweisungen an die Jury, wie Fourth Circuit Courts feststellte. Statt einer Prüfung, ob Fahrlässigkeit vorlag, hätte die Jury abwägen müssen, ob seitens Cox „willful blindness“, also bewusstes Ignorieren der Rechtsverletzungen der Kunden durch den Provider gegeben war. Dies dürfte in dem nun zu wiederholenden Verfahren bejaht werden, denn obwohl Cox unzählige Hinweise auf Rechtsverletzungen durch Rightscorp, Inc. bekommen hat, hat er diese völlig unbeachtet gelassen und den Absender auf eine sog. „Blacklist“ gesetzt. Es ist von einem bewussten „die Augen verschließen“ auszugehen, sodass in der Folge mit einer erneuten Verurteilung des Providers zu rechnen ist.
Bildquelle: OpenRoadPR, thx! (CC0 Public Domain)
https://tarnkappe.info/usa-haftungs...ider-durch-berufungsgericht-aufgehoben/Quelle
Autor: Antonia
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