• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Netzpolitischer Jahresrückblick 2017

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Das Jahr 2017 brachte einige interessante neue Entwicklungen im Bereich der Netzpolitik. In der Summe war es wohl wieder einmal mehr Schatten als Licht, doch gab es auch einige erfreuliche Ereignisse zu verzeichnen. Einige Entwicklungen waren lang erwartet, andere kamen eher überraschend. Zeit, zurückzublicken auf ein ereignisreiches Jahr.




Chelsea Manning: frei, engagiert und laut


Das Jahr begann für die Bürgerrechts-Bewegung und die Unterstützer-Gemeindes von WikiLeaks sehr erfreulich. Als eine der letzten Amtshandlungen hatte der scheidende US-Präsident Barack Obama beschlossen, die Whistleblowerin Chelsea Manning frühzeitig aus dem Gefängnis zu entlassen. Statt den Rest ihrer 35-jährigen Haftstrafe zu verbüßen, kam die WikiLeaks-Informantin, die der Transparenz-Plattform zahlreiche Dokumente von US-Behörden zugespielt hatte, im April dieses Jahres frei.

Wenig überraschend angesichts ihrer vorherigen Versuche, schon aus dem Gefängnis medial die Stimme zu erheben, nutzte Manning die wiedergewonnene Freiheit, um öffentlich zu sprechen. Schon bald nach ihrer Entlassung wurde sie auf Twitter und Instagram aktiv. Auf diesen Plattformen gab sie Einblicke in ihre politischen Aktivitäten, aber auch in ihr Alltagsleben.

Manning setzte sich öffentlich für die Rechte der LGBTQ-Gemeinschaft und insbesondere für transsexuelle Menschen ein. Immer wieder forderte sie die Öffentlichkeit auf, die Rechte dieser Personen mehr zu achten und ihnen ein sicheres Umfeld zu bieten. Unter anderem nahm sie an mehreren „Gay Pride“-Veranstaltungen teil und postete immer wieder entsprechende Bilder und Slogans auf ihren Social-Media-Kanälen.

Daneben machte die Whistleblowerin aber auch deutlich, dass ihr Bürgerrechte und Transparenz nach wie vor am Herzen liegen. Sie betonte mehrfach die idealistischen Motive, die sie dazu gebracht hatten, als US-Soldatin Geheimdokumente an WikiLeaks weiterzugeben. Auch versuchte sie, einige Missverständnisse und Falschaussagen aufzuklären. So machte sie deutlich, dass sie von WikiLeaks keineswegs dazu aufgefordert wurde, Geheimdokumente zu beschaffen und weiterzugeben. Entsprechende Aussagen waren von politischen Gegnern gestreut worden, um die Position WikiLeaks’ als seriöse und schützenswerte journalistische Plattform zu untergraben. Auch betonte Manning, sie sei keineswegs eine Verräterin, sondern habe genau jene demokratischen Werte fördern und schützen wollen, die sie sich für ihr Land wünsche.

who’s that ? ???? https://t.co/on29yHjO4j pic.twitter.com/p2X8JttzR0
— Chelsea E. Manning (@xychelsea) 8. Dezember 2017









Donald Trump spaltet (nicht nur) die Online-Welt


Kein Jahresrückblick wäre komplett ohne die Erwähnung des 45. US-Präsidenten Donald Trump (Republikaner), der Anfang des Jahres 2017 sein Amt antrat. Der Milliardär blieb seinem bereits aus dem Wahlkampf bekannten Stil treu – er beleidigte, rantete, provozierte und nahm es mit der Wahrheit nicht immer allzu genau. Schon zur Berühmtheit gebracht hat es Trumps Twitter-Account, wo der US-Präsident eine Menge umstrittener Aussagen traf, aber auch einige in Windeseile zu Memes mutierende Pannen erlitt (Covfefe, anyone?).

Bei allem Hang, sich über Trumps Exzentritäten und Missgeschicke lustig zu machen, hat seine Präsidentschaft natürlich auch eine ernste Seite. Minderheiten hatten es schwer in den USA und viele Menschen machen Trump für die Verschärfung gesellschaftlicher Dissenzen wie auch eine Verschlechterung der Diskussionskultur, offline wie auch im Internet, verantwortlich. Dass Trump es, anders als sämtliche Amtsvorgänger, mit der Transparenz weniger genau nahm und sich standhaft weigerte, seine Steuererklärung zu veröffentlichen, war da nur der Auftakt zu einem ereignisreichen Jahr.

Netzpolitisch trat Trump weniger auffällig in Erscheinung, sondern setzte lediglich die negative Tendenz fort, die in den USA schon seit Jahren zu verzeichnen ist. Die Netzneutralität wurde unterminiert, die Überwachung der Telekommunikation weiter ausgebaut. Das ist (leider) eher Alltag.

This is the One Year Anniversary of my Presidency and the Democrats wanted to give me a nice present. #DemocratShutdown
— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) 20. Januar 2018





Staatstrojaner auf dem Vormarsch



Bundestrojaner

Nach wie vor aktuell blieb die Diskussion über den Einsatz sogenannter Staatstrojaner. Von Politik und Ermittlungsbehörden als unverzichtbares Werkzeug der Kriminalitätsbekämpfung angesehen, von Bürgerrechts-Aktivisten und IT-Sicherheits-Fachleuten gleichermaßen kritisiert, bleibt der Staatstrojaner umstritten.

Derzeit sieht es nicht so aus, als sei eine Einschränkung des behördlichen Trojaner-Einsatzes wahrscheinlich. Im Gegenteil wurde 2017 der Staatstrojaner-Einsatz sogar für Alltagskriminalität freigegeben. Das ist eine Abkehr von der zunächst vertretenen Linie, der Staatstrojaner sei lediglich für den Einsatz bei schweren Verbrechen und insbesondere Terrorismus vorgesehen. Allerdings ist eine derartige Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen bereits des Öfteren vorgekommen.

Derweil waren die deutschen Behörden noch mit der Entwicklung eines eigenen Trojaners beschäftigt. Zugekaufte Versionen von Software-Unternehmen erwiesen sich mehrfach als mangelhaft und nicht verfassungskonform. Den Behörden wurde daher auferlegt, zukünftige Trojaner selbst zu programmieren. Das funktionierte jedoch zunächst mehr schlecht als recht. Nach einer ganzen Reihe von Misserfolgs-Meldungen und Verzögerungen hieß es gegen Jahresende jedoch, der Staatstrojaner „made by BKA“ sei beinahe fertig und sollte noch 2017 zum Einsatz kommen. Ob diese Vorgabe tatsächlich eingehalten wurde, weiß die Öffentlichkeit bislang allerdings nicht.




NSAUA stellt die Ermittlungen ein


Der NSA-Untersuchungsausschuss war mit der Aufgabe betraut, Grundrechts-Verstöße und Kompetenzüberschreitungen der internationalen Geheimdienste und die Kooperation der deutschen Behörden insbesondere mit der NSA zu untersuchen. Im Laufe seiner mehrjährigen Arbeit förderte der Untersuchungsausschuss einige sehr interessante Informationen aus der Geheimdienstwelt zutage. An anderer Stelle blieb die Ausschuss-Arbeit jedoch notgedrungen an der Oberfläche und es ist davon auszugehen, dass einige interessante Geheimnisse im Verborgenen blieben. Von Anfang an war klar, dass die Zuständigen befürchteten, es sich mit ihren amerikanischen Verbündeten zu verscherzen, und dem Ausschuss daher die Arbeit mit Samthandschuhen verordneten.

Im Herbst wurde die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses offiziell beendet. Das wenig überraschende Fazit: zur Rechenschaft gezogen für die aufgedeckten Überwachungs-Aktivitäten wird wohl niemand. Die Begründung: in den meisten der Beweismittel, insbesondere den Snowden-Dokumenten, seien lediglich technische Möglichkeiten und grundsätzlich vorhandene Überwachungsprogramme dokumentiert. Konkrete Grundrechtsverstöße seien damit nicht nachweisbar. So bleibt ein gewisses Gefühl der Enttäuschung zurück.




Kontroverse ums Netzwerkdurchsetzungsgesetz


Viel diskutiert wurde im Jahr 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieses etwas sperrig bezeichnete Gesetz verpflichtet die Betreiber von Online-Diensten, strafbare Inhalte innerhalb einer Frist zu löschen. Anderenfalls drohen den Verantwortlichen empfindliche Bußgelder. So sollen insbesondere verhetzende Äußerungen und Hass-Postings eingedämmt werden.

Von Anfang an zog das Netzwerkdurchsetzungsgesetz viel Kritik auf sich. Zwar ist das Problem hasserfüllter oder auch manipulativer Online-Postings zweifellos real und in den letzten Jahren größer geworden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aber erschien vielen Menschen nicht als das geeignete Mittel zur Bekämpfung dieser Probleme. Kritiker befürchten vor allem, dass es zu einer sogenannten Überregulation kommt, also aus Angst vor Sanktionen auch rechtlich unproblematische (aber womöglich kontroverse oder unpopuläre) Inhalte gelöscht werden.

Trotz dieser Bedenken wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz jedoch im Juli vom Bundestag beschlossen. Am Jahresende trat es dann offiziell in Kraft. Gegnern des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes bleibt also nur noch, auf eine Aufhebung oder zumindest eine Anpassung des Gesetzes hinzuarbeiten.




WannaCry sorgt für Diskussion über Umgang mit Software-Exploits



Meltdown & Spectre

Auf den ersten Blick eher technisch, aber mit großen Auswirkungen auch für das Verhalten der Behörden, ist das Thema Exploits. Unter einem Exploit verstehen IT-Sicherheits-Fachleute eine dokumentierte Software-Schwachstelle nebst Quellcode zu deren Ausnutzung. Die begehrteste Form ist der sogenannte Zero-Day-Exploit: Eine Schwachstelle, die dem Hersteller der Software noch nicht bekannt ist und für die somit kein Patch existiert.

Schon seit längerem ist bekannt, dass einige Behörden solche Exploits in privaten Datenbanken sammeln. Das wurde von Sicherheits-Expertinnen und -Experten immer wieder kritisiert. Ihre Argumentation: jede Schwachstelle, die die Behörden entdecken, könnte ebenso auch von Kriminellen gefunden und zu destruktiven Zwecken ausgenutzt werden. Verantwortungsvoll wäre daher, den Herstellern derartige Sicherheitslücken umgehend zu melden (wie es viele Sicherheits-Fachleute im Rahmen der „Responsible Disclosure“ seit Jahren praktizieren). Die Behörden allerdings sammeln Exploits, um mit ihrer Hilfe politische Gegner angreifen oder Staatstrojaner auf der Software Verdächtiger platzieren zu können.

Mehrere spektakuläre Vorfälle bewiesen allerdings, dass die Warnungen der Skeptikerinnen und Skeptiker keineswegs reine Panikmache sind. Im Mai 2017 infizierte der Erpressungs-Trojaner WannaCry eine gigantische Anzahl von IT-Systemen in aller Welt (). Darunter waren auch zu den kritischen Infrastrukturen zählende Rechner – öffentliche Transportmittel, mehrere Krankenhäuser und eine Reihe namhafter Unternehmen waren betroffen. Die bei WannaCry ausgenutzte Schwachstelle, so stellten Fachleute schnell fest, war der NSA schon seit Jahren bekannt, wurde von dieser aber mit Absicht geheim gehalten. Um die Peinlichkeit noch zu vergrößern, stellte sich heraus, dass die Informationen über den genutzten Exploit von Angreifern aus einer NSA-eigenen Datenbank entwendet worden waren.

Nach WannaCry gab es noch einige kleinere, aber vom Prinzip her ähnlicher Vorfälle. Zwar verschwand das Thema des behördlichen Umgang mit Exploits bald wieder aus der Mainstream-Berichterstattung. Es ist aber davon auszugehen, dass es in der Fachwelt gerade heiß diskutiert wird.




Fazit


Wie schon in den letzten Jahren gab es ein wenig Licht, vor allem aber viel Schatten bei der Netzpolitik zu verzeichnen. Große Überraschungen blieben aus, aber an mehreren Stellen wurden die Rechte von Internet-Nutzerinnen und -Nutzern weiter eingeschränkt. Vor allem aber haben Aktivistinnen und Aktivisten eine Reihe von Herausforderungen und Aufgaben erhalten, denen sie sich im Kampf um ein freies Internet stellen müssen. Auch das Thema IT-Sicherheit bleibt auf der Agenda weit oben.



P.S.: Der Jahresrückblick von Annika Kremer war Teil des aktuellen tarnkappe Magazins.



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https://tarnkappe.info/netzpolitischer-jahresrueckblick-2017/Quelle
Autor: Annika Kremer
Quelle
 
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