• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenhändler

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Das Landgericht München I hat Philipp K., den Verkäufer der Tatwaffe, die bei dem Münchner Amoklauf zum Einsatz kam, am Freitag (19.01.2018) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 18-Jährige Amokläufer David S. erschoss am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen damit und verletzte fünf weitere, ehe er sich selbst tötete.



Waffenhändler Philipp K. hat seine illegalen Waffengeschäfte im Darknet abgewickelt. Dort agierte er unter dem Decknamen „Rico“. In Forumsbeiträgen führte Philipp K. aus, wie er Waffen illegal in der Schweiz, Tschechien und der Slowakei erworben habe. Statt Waffen anonym per Post zu verschicken, setzte „Rico“ auf persönliche Übergaben, sogenannten „Real Life Treffs“. So hatte auch der 18-jährige Schütze David S. die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg (Hessen) abgeholt. Der Waffenhändler war am 16. August 2016 im hessischen Marburg festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seine Tat hat er gestanden und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.



Das Gericht sprach nach mehr als 20 Verhandlungstagen den 33-Jährigen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz für schuldig. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre und zwei Monate Haft forderte mit der Begründung, dass erst der Waffendeal die Tat am OEZ ermöglicht hat, plädierte die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie argumentierte, eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben, denn Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen K. forderte die Verteidigung außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn freizulassen.

Die Nebenkläger, ca. 25 Angehörige der Opfer sowie deren Anwälte, hatten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte, da beide eine rechtsradikale Gesinnung geteilt hätten. Doch obwohl die Opfer fast alle junge Menschen mit Migrationshintergrund waren, gingen die polizeilichen Ermittler nicht von politischen Motiven aus. Sie nehmen an, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, denn seine Opfer glichen jenen Altersgenossen von David S., die ihn jahrelang gemobbt hatten. Einige Gutachter kamen jedoch mittlerweile zu der Einschätzung, es habe sich doch um eine rechtsextreme Tat gehandelt. Der Angeklagte Philipp K. betonte im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Verteidiger David Mühlberger kritisierte in seinem Plädoyer die Nebenklageanwälte scharf, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt hatten. „Alle Hinterbliebenen haben den Eindruck, er hat die Menschen erschossen“, gibt Mühlberger zu bedenken. Das aber habe David S. getan, der nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte. „David S. ist nicht Philipp K. und Philipp K. ist nicht David S.“, sagte Mühlberger. „Und Philipp K. ist auch nicht der Stellvertreter.“ Den Angehörigen sei nicht geholfen, wenn sie den Eindruck bekämen, dass Morde nicht aufgeklärt würden.

Am Montag beklagte eine Mutter, deren Sohn von S. erschossen wurde: Die Angehörigen hätten ein „Recht auf Rechtsprechung, aber kein Anrecht auf Gerechtigkeit“. Der Vater eines anderen Opfers rechnete nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft bitter vor: „Das sind acht Monate pro Leben.“ Philipp K. sagte in seinem Schlusswort, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen: „Ich habe das nie gewollt. Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist.“

Mit dem Urteil ging das Gericht mit der Ansicht der Staatsanwaltschaft konform und geht zudem in die Justizgeschichte ein: Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

Bildquelle: kalhh, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/muenchner-amoklauf-sieben-jahre-haft-fuer-waffenhaendler/Quelle
Autor: Antonia
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Pleitgengeier

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Die Nebenkläger, ca. 25 Angehörige der Opfer sowie deren Anwälte, hatten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert.
Deren Kinder haben doch den Täter jahrelang gemobbt ohne dass sie etwas dagegen unternommen hätten.
Diese Angehörigen haben mMn mehr Beihilfe geleistet als der Waffenhändler.
 

Jan_de_Marten

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Und übermorgen wird ein Autotuner verurteilt weil der Betrunkene seinen getunten Wagen nicht mehr beherrschte. Neben der Familie verstarb auch er am Unfallort.
Kurz, wer hat die Atomkraft entdeckt ...........?
 

Lokalrunde

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im Tiefschnee
Waffenhändler Philipp K. hat seine illegalen Waffengeschäfte im Darknet abgewickelt.
Genau das ist doch das Problem: Illegale Waffengeschäfte im ach so verteufelten Darknet. Allein dafür, dass der Handel im Darknet stattfand, hätte der Händler schon die Todesstrafe verdient - zumindest nach der Auffassung einiger Individuen.
Keine Frage, illegaler Waffenhandel muss bestraft werden und Philipp K. hätte dafür selbstverständlich auch verurteilt werden müssen. Aber doch nicht so, als wäre er hier Mittäter oder gar Täter.
 

Cybercat

Board Kater

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Wenn ich mir das nächste mal im Baumarkt einen Hammer kaufe muss ich wohl eidesstattlich versichern niemanden damit erschlagen zu wollen.

Hätte Philipp K. ihm die Waffe nicht verkauft, hätte er sich die halt wo anders besorgt.
 

infofilter

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ob jemand eine schußwaffe oder gefährliche gegenstände für den den alltagsgebrauch verkauft ist schon ein unterschied. der verkäufer hat eine sorgfaltspflicht. ich glaube darüber, daß die grob verletzt wurde besteht einigkeit. bei einer groben verletzung finde ich es angemessen, den händler als mittäter der straftat zu verurteilen.
 

braegler

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Ich mag damit vielleicht anecken: Ich finde das passt schon so.
Als Mittäter oder Täter wäre es wohl kaum um Fahrlässigkeit gegangen.
Er hat ihm Waffe und Munition (deren Zweck es nunmal nicht ist den Staatshaushalt aufrecht zu erhalten oder Nägel in die Wand zu klopfen) verkauft.
Hätte er damit rechnen müssen, dass jemand der sich im Darknet eine Waffe kauft, diese womöglich gegen Menschen richtet?
Hat er die nötige Umsicht und Sorgfalt walten lassen?
Nein? Dann hat er wohl fahrlässig den Tod der Opfer in Kauf genommen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Hätte Philipp K. ihm die Waffe nicht verkauft, hätte er sich die halt wo anders besorgt.
Und hätte Kinderpornokalle sein Zeugs nicht unter die Leute gebracht, dann hätte es ein anderer gemacht. Darum gebührt Kalle ein Blumenstrauß, weil er verantwortlich mit der Ware umgegangen ist. Kommt das so hin?

Es ist ja hinlänglich bekannt, dass der Staat sehr scharf auf illegalen Waffenhandel reagiert. Die Gründe kann ja jeder nachlesen bzw sich zusammen reimen.

Wenn ich mir das nächste mal im Baumarkt einen Hammer kaufe muss ich wohl eidesstattlich versichern niemanden damit erschlagen zu wollen.
"Mir egal, was über meine Tor Server läuft. Kann sogar Kinderpornografie sein. Mir, als Betreiber, muss das egal sein"
Kann man dafür wegen einer Sexualstraftat verurteilt werden, wenn das tatsächlich geschieht?
JA. War sogar eine Person, die auf dem alten Gulli Board aktiv war.
Was lernt man also daraus? Lehn dich aus dem Fenster und die Strafverfolgungsbehörden können dich so richtig ficken. Auch, oh welch Überraschung, den illegal agierenden Waffenhändler.


Lokalrunde schrieb:
illegaler Waffenhandel muss bestraft werden und Philipp K. hätte dafür selbstverständlich auch verurteilt werden müssen. Aber doch nicht so, als wäre er hier Mittäter oder gar Täter.
Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung liegt ja auf der Hand.
Infofilter und braegler haben es ganz gut erklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:

KaPiTN

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Das Urteil ist absolut nachvollziehbar.

Wenn man berücksichtigt, daß man bei eine illegalen Verkauf deutlich mehr damit rechnen muß, daß mit der Waffe Mißbrauch betrieben wird, als wenn man seine Waffen nur schlecht sichert, dann könnte man daran vielleicht den Unterschied zwischen nachlässig und fahrlässig deutlich machen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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ob jemand eine schußwaffe oder gefährliche gegenstände für den den alltagsgebrauch verkauft ist schon ein unterschied. der verkäufer hat eine sorgfaltspflicht. ich glaube darüber, daß die grob verletzt wurde besteht einigkeit. bei einer groben verletzung finde ich es angemessen, den händler als mittäter der straftat zu verurteilen.

welche sorgfaltspflicht hat denn deiner meinung nach ein illegaler waffenhändler? sollte man nicht viel eher davon ausgehen, dass beim illegalen waffenkauf generell die absicht besteht, damit straftaten zu begehen? und sollte man dann nich aus genau diesem grund diese art von illegalem handel - ähm - grundsätzlich unter strafe stellen? wie, waffenhandel ist bereits ein straftatbestand und das strafmaß kann individuell je nach schwere der tat angepasst werden?? - donnerwetter! :eek:

das ist so als würde man einen drogendealer wegen fahrlässiger tötung verurteilen..
 

Shodan

runs on biochips

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Ich sehe das Urteil eher kritisch.

§222 (fahrlässige Tötung) spricht von "verursacht". Der Waffenhändler als Verursacher der Tötungshandlung? Im Normalfall gibt es eine Handlung des Täters, die ziemlich direkt zum Tod des Opfers führt, wenn man davon spricht, dass dieser den Tod verursacht hat. Verursacher ist klar der Schütze und bei dessen Taten war auch nichts fahrlässig. Besteht die objektive Zurechnung noch, wenn ein Dritter der eigentliche Täter ist?
Hätte der Waffenhändler mit der eigenen Knarre aus Spaß in die Luft geschossen und dadurch unerwartet den Tod eines Menschen verursacht, wäre es fahrlässige Tötung. Hätte er gewusst was der Schütze mit der Waffe plant und ihm diese dann trotzdem verkauft, wäre es Beihilfe zum Mord.
Es geht dabei nicht darum, ob der Schütze wo anders eine Waffe bekommen hätte, sondern schlicht darum, dass der Waffenhändler an dem Amoklauf selbst nicht beteiligt war. Das Urteil scheint (da nur aus Medienberichten bekannt) zu argumentieren, dass jemand der illegal Waffen verkauft, auch davon ausgehen kann, dass damit gemordet wird und dass der Amoklauf ohne den Händler nicht möglich gewesen wäre. Das Gericht sieht daher eine Mitschuld an dem Amoklauf.
Das finde ich aber etwas dünn, denn es ist genau der Grund, warum unregulierter Waffenhandel verboten ist. Der Verurteilte wurde dafür belangt, dass er illegal Waffen verkauft hat, und dafür, dass einer der Käufer damit gemordet hat. Es steht außer Frage, dass er für ersteres für Jahre ins Gefängnis geht.

Jemanden aber für eine Tat zu bestrafen, die er nicht begangen hat, von der er nichts gewusst hat und die hunderte Kilometer entfernt stattgefunden hat, ist in Rechtsstaaten eher unüblich und sehr bedenklich.
Mit Ausnahme "Amokläufe". Im Fall Winnenden wurde genauso geurteilt: der Besitzer der Waffe wurde der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkam und so ermöglichte, dass der eigentliche Täter mordete.

Warum?

1: Die Angehörigen der Opfer (und der Mob! Solche Fälle haben ja öffentliches Interesse) wollen Genugtuung und dafür muss halt irgendwer den Kopf hinhalten. Und besser einen Kriminellen als Sündenbock hinstellen, den man ansonsten auch allein nach dem Waffengesetz für die gleiche Zeit hätte einbuchten können, als dass sich die Wut dann gegen den Staat richtet, weil der keinen Sündenbock präsentieren kann. Denn der hätte darauf nur noch politisch reagieren können: mit mehr Sicherheitsgesetzen, zulasten der Grundrechte. Es stört halt den öffentlichen Frieden, wenn solche Fälle kein "Happy End" haben.

2: Betrachtet man Winnenden, so kann man prophezeihen, was auf den Waffenhändler zukommen wird. Da er ja nun gerichtlich als für die Tat verantwortlich festgestellt wurde, wird es Folgeklagen geben: die Krankenkassen der Verletzten z.B. haben nun jemanden, von dem sie ihre Kosten einklagen können. Man kann also damit rechnen, dass zu den ~7 Jahre Haft auch noch eine ~ 7stellige Summe dazu kommen wird (die er aber nie begleichen können wird, die Verfahrenkosten trägt die Bevölkerung). Mit "Rehabilitierung" ist dann natürlich nichts mehr, Der Kerl ist am Ende, erhängt er sich nicht in seiner Zelle, ist er dannach insolvent, unvermittelbar und wahrscheinlich schwer depressiv.

Ob mir das leid tut? Nicht wirklich. Gewerbsmäßiger Waffenhandel auf dem Schwarzmarkt ist kein Kavaliersdelikt, das hat er sich selber eingebrockt.
Aber wir Hessen sind da vielleicht auch etwas eigen, man sagt uns ja nach, wir würden in so Fällen auch den Galgen aus dem Museum holen, wenn der Bund da nicht ein Problem mit hätte... ich persönlich hätte allerdings den (sowieso schon toten) Amokläufer daran aufgeknüpft, damit die Massen was zum Gaffen haben. Aus dem Strafentzug durch Suizid wird ein Todesurteil postmortem.

Denn ich mach mir vor allem Sorgen, dass der massenmediengestützte Populismus unseren Rechtsstaat zerfrisst.

Btw verklagt eigentlich irgendwer die Leute, die den Amokläufer gemobbt hatten? Die Argumentation es sei ein atypischer Kausalverlauf sollte inzwischen nicht mehr ziehen, es ist doch hinlänglich bekannt, dass Mobbingopfer zu Gewalttätern werden können. Wie "bei den meisten passiert das nicht"? Was ist aus den anderen Waffen geworden die der gewerbsmäßig über Jahre verkauft hat? Achso bei Waffen ist das was anderes, die sind gefährlich und es gibt eine entsprechende Sorgfaltspflicht. Dann verklagt halt die Lehrer, die hätten das unterbinden müssen. Hätten die ihre Sorgfaltspflicht erfüllt, wär es auch nie ... achso zu dünn? Ok nehmt den Waffenhändler, bewerft ihn mit Tomaten und exekutiert ihn auf dem Marktplatz und morgen ist dann bitte Ruhe.
Ist das allen Recht? Nein? Was ist denn noch? Zu wenig Strafe für den Händler? Auge um Auge für neun Tote? ach leckt mich doch, wo bekomme ich jetzt acht weitere Schuldige her?
 

infofilter

Ruhe in Frieden

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welche sorgfaltspflicht hat denn deiner meinung nach ein illegaler waffenhändler?
du wirst lachen, die eines waffenhändlers.

sollte man nicht viel eher davon ausgehen, dass beim illegalen waffenkauf generell die absicht besteht, damit straftaten zu begehen?

nein, sollte man nicht. ich gehe davon aus, daß mit den meisten schwarzen waffen heimlich im wald rumgeballert wird, oder wo man sonst für sowas hinfährt.

und sollte man dann nich aus genau diesem grund diese art von illegalem handel - ähm - grundsätzlich unter strafe stellen?

das ist ein gedanken wert.

wie, waffenhandel ist bereits ein straftatbestand und das strafmaß kann individuell je nach schwere der tat angepasst werden?? - donnerwetter! :eek:

cool, ne? darum wurde er auch dafür verurteilt.

das ist so als würde man einen drogendealer wegen fahrlässiger tötung verurteilen..

es freut mich, daß ich dich zum nachdenken anregen konnte. oder stell dir mal vor, man würde demnächst die vorstände von KMW und gleichen an die hammelbeine kriegen für die verbrechen, die mit ihren auf den markt gebrachten waffen begangen werden. wenigstens für die 'illegalen' ...
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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das ist so als würde man einen drogendealer wegen fahrlässiger tötung verurteilen..
Würde man auch tun, wenn einer seiner Kunden am verunreinigten Produkt stirbt.

Es ist völlig normal, dass Straftäter wegen mehrerer Delikte verurteilt werden, die in Zusammenhang mit dem Hauptdelikt stehen.
Der professionelle Urheberrechtsverletzer wird nicht alleine wegen der Urheberrechtsverletzung verurteilt, sondern, unter anderem auch, wegen Geldwäsche. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung kommt meistens auch noch dazu, wenn sie arbeitsteilig vorgehen. Die Steuerhinterziehung ist da meist auch noch mit dabei, denn auch Kriminelle haben Steuern zu zahlen.
 

Dummkopf

NGBler

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das ist so als würde man einen drogendealer wegen fahrlässiger tötung verurteilen..

Würde man auch tun, wenn einer seiner Kunden am verunreinigten Produkt stirbt.

Nein, im vorliegenden Fall ist es ja eher so, als wenn der Drogendealer für Straftaten verurteilt würde, die der Drogenkonsument im Drogenrausch begeht.
Auf die Idee käme aber keiner, eher zählt ein Drogenrausch als strafmildernd und die Drogendealer werden heute kaum noch verfolgt, vor allem im Vergleich zu den angerichteten Schäden durch Drogenkonsumenten.
Das vorliegende Urteil soll einfach ein Exempel statuieren und ist politisch motiviert.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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§222 (fahrlässige Tötung) spricht von "verursacht". Der Waffenhändler als Verursacher der Tötungshandlung? Im Normalfall gibt es eine Handlung des Täters, die ziemlich direkt zum Tod des Opfers führt, wenn man davon spricht, dass dieser den Tod verursacht hat. Verursacher ist klar der Schütze und bei dessen Taten war auch nichts fahrlässig. Besteht die objektive Zurechnung noch, wenn ein Dritter der eigentliche Täter ist?

Ja. Eine Ursache ist etwas, was etwas bewirkt. Das muß kein Handeln sein, sondern kann auch durch Unterlassung geschehen.

Und wenn der Zusammenhang nachweisbar ist, kann natürlich auch ein Dealer wegen Überlassung von BTM wegen Fahrlässiger Tötung verurteilt werden.
 

Carsten

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Ich sehe vielmehr ein Problem in der Höhe der Strafe. So lange müssen ja oft nicht mal Täter in den Bau, die selbst jemanden getötet, vergewaltigt oder geschändet haben.
 

braegler

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In Summe, also 9-fache fahrlässige Tötung (bis zu 5 Jahre) und den Verstoss gegen das WaffG (zum einen der Verkauf, aber auch der Besitz sowie die Einfuhr, was ja AFAIK ebenfalls mit bis zu 5 Jahren geahndet wird. Und was kann schlimmeres mit einer illegalen Waffe angestellt werden, als jemanden zu töten?) sehen in meinen Augen 7 Jahre nicht gerade überzogen aus.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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du wirst lachen, die eines waffenhändlers.

ich muss tatsächlich lachen, weil noch nie ein legaler waffenhändler wegen fahrlässiger tötung verurteilt wurde, weil ein legaler waffenbesitzer beschlossen hat, amok zu laufen.. passiert im amiland ständig und auch in deutschland gab es den einen oder anderen "sportschützen"..

nein, sollte man nicht. ich gehe davon aus, daß mit den meisten schwarzen waffen heimlich im wald rumgeballert wird, oder wo man sonst für sowas hinfährt.

hm, wenn man regelmäßig also nur mit derlei harmlosigkeiten rechnen muss, weshalb ist dann der besitz und handel überhaupt verboten bzw. streng reglementiert? offenbar sieht der gesetzgeber die intention im allgemeinen anders..

cool, ne? darum wurde er auch dafür verurteilt.

"cool" wäre es, wenn er für seinen eigenen gesetzesverstoß verurteilt worden wäre und nicht für den eines anderen, nur weil der andere nicht mehr verurteilbar ist..

oder stell dir mal vor, man würde demnächst die vorstände von KMW und gleichen an die hammelbeine kriegen für die verbrechen, die mit ihren auf den markt gebrachten waffen begangen werden. wenigstens für die 'illegalen' ...

fahrlässige tötung wegen der waffendeals mit den saudis? dann müssten aber zuerst merkel und die regierung wenigstens wegen beihilfe zum mord verurteilt werden - das wäre tatsächlich amüsant :T.. so unterhaltsam ich das auch finden würde, es wäre eine katastrophe für den rechtsstaat, wenn die "ursache" für eine strafbare folge (hier: der tod bzw. verletzung der opfer) rechtlich nicht mehr eng und unmittelbar an die vorgeworfene handlung gekoppelt wird.. wenn man z.b. sein auto ohne feststellbremse am hügel parkt und es wegrollt und dabei ein kind überfährt, dann ist die unmittelbare ursache das fahrlässige parken.. aber wenn man sein auto fahrlässigerweise nicht abschließt und den schlüssel stecken lässt und es wird von einem teenager geklaut, der damit in eine menschengruppe fährt, ist man nicht unmittelbarer verursacher für diesen schaden - allenfalls ist man mitverursacher für den diebstahl (deshalb zahlt die versicherung nicht), aber nicht für das, was der dieb beschließt mit dem auto zu tun..

Würde man auch tun, wenn einer seiner Kunden am verunreinigten Produkt stirbt.

das ist aber keine unmittelbare folge des dealens, sondern der (fahrlässigen oder vorsätzlichen) verunreinigung des stoffs.. ich meinte eher, wenn der konsument beschließt, mehr zu schnupfen als er verträgt und an der überdosis stirbt, oder wenn er eine vorerkrankung hat, die in wechselwirkung mit den drogen zum tod führt, oder wenn er im rausch straftaten begeht - all das wäre durch den drogenverkauf verursacht, aber eben nicht unmittelbar.. auch kann es für die unmittelbarkeit der ursache keine rolle spielen, ob der handel an sich illegal ist: ein ladenbesitzer kann einem erwachsenen legal alkohol verkaufen und ist auch nicht dafür verantwortlich, wenn dieser erwachsene betrunken auto fährt und dadurch irgendeinen schaden verursacht.. wieso sollte er dann anders behandelt werden, wenn er stattdessen einem minderjährigen alkohol verkauft, der dann betrunken ein auto stiehlt und damit leute totfährt? der verkauf ist in dem fall illegal und wird entsprechend bestraft - darüberhinaus kann es aber keine weiterreichende verantwortung bzw. höhere sorgfaltspflicht geben als wenn der verkauf legal wäre..

Es ist völlig normal, dass Straftäter wegen mehrerer Delikte verurteilt werden, die in Zusammenhang mit dem Hauptdelikt stehen.

das stimmt, ist aber hier nicht der fall.. das hauptdelikt ist der waffenhandel und ein zusammenhang mit dem amoklauf wäre irgendeine art von beteiligung, also mittäterschaft, oder wenigstens mitwisserschaft - nichts davon wurde ihm nachgewiesen.. das argument, dass er hätte wissen müssen, dass leute, die waffen kaufen, üblicherweise böse dinge damit vorhaben, ist zu unspezifisch, um eine beteiligung am amoklauf zu rechtfertigen.. das würde automatisch jedem eine haftung für die taten anderer aufbürden, der "etwas illegales" macht (und falls es nichts mit der illegalität zu tun hat, wären die konsequenzen für den rechtsstaat noch viel verheerender).. auch müsste dann jeder waffendealer automatisch wegen aller erdenklichen versuchten straftaten verurteilt werden (zusätzlich zum verstoß gegen das waffengesetz), weil er ja davon ausgehen muss, dass die käufer solche taten begehen könnten..
 

theSplit

1998
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Vielleicht will man auch ein Exempel statuieren mit der Strafe. Aber das "illegaler" Waffenhandel kein Kavaliersdelikt ist, sollte eigentlich klar sein.
Es gibt vermutlich einen bestimmen Grund warum sich jemand eine Waffe "illegal" beschafft und nicht "offiziell" über normale Wege.

Und wenn das "legal" über den Tresen gegangen wäre, würde es ja nichts an der Tragweite der Tat verändern, aber dann hätte man zumindest sagen können, ob es sinnvoll ist, Waffen an "Jugendliche" auszuhändigen oder warum nicht nach Sinn, Zweck oder gar mit psychologischem Gutachten ermittelt worden war, ob der Käufer in der Lage ist, eine Waffe zu führen....

Und ich bin auch der Meinung, der Verkäufer trägt auch eine gewisse Verantwortung, speziell weil es ein illegales Geschäft war, ohne das die Waffe irgendwo oder irgendwie "auf den Besitzer registriert war", damit hätten zumindest "offizielle" auf die Information zugriff und man hätte vielleicht etwas verhindern können, wenn das bekannt gewesen wäre. Wobei, klar, sicher ist das auch nicht, aber es hätte eine Möglichkeit bestanden.
 
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