• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenhändler

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Das Landgericht München I hat Philipp K., den Verkäufer der Tatwaffe, die bei dem Münchner Amoklauf zum Einsatz kam, am Freitag (19.01.2018) zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 18-Jährige Amokläufer David S. erschoss am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen damit und verletzte fünf weitere, ehe er sich selbst tötete.



Waffenhändler Philipp K. hat seine illegalen Waffengeschäfte im Darknet abgewickelt. Dort agierte er unter dem Decknamen „Rico“. In Forumsbeiträgen führte Philipp K. aus, wie er Waffen illegal in der Schweiz, Tschechien und der Slowakei erworben habe. Statt Waffen anonym per Post zu verschicken, setzte „Rico“ auf persönliche Übergaben, sogenannten „Real Life Treffs“. So hatte auch der 18-jährige Schütze David S. die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg (Hessen) abgeholt. Der Waffenhändler war am 16. August 2016 im hessischen Marburg festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seine Tat hat er gestanden und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.



Das Gericht sprach nach mehr als 20 Verhandlungstagen den 33-Jährigen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz für schuldig. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre und zwei Monate Haft forderte mit der Begründung, dass erst der Waffendeal die Tat am OEZ ermöglicht hat, plädierte die Verteidigung auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie argumentierte, eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben, denn Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen K. forderte die Verteidigung außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn freizulassen.

Die Nebenkläger, ca. 25 Angehörige der Opfer sowie deren Anwälte, hatten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte, da beide eine rechtsradikale Gesinnung geteilt hätten. Doch obwohl die Opfer fast alle junge Menschen mit Migrationshintergrund waren, gingen die polizeilichen Ermittler nicht von politischen Motiven aus. Sie nehmen an, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, denn seine Opfer glichen jenen Altersgenossen von David S., die ihn jahrelang gemobbt hatten. Einige Gutachter kamen jedoch mittlerweile zu der Einschätzung, es habe sich doch um eine rechtsextreme Tat gehandelt. Der Angeklagte Philipp K. betonte im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Verteidiger David Mühlberger kritisierte in seinem Plädoyer die Nebenklageanwälte scharf, die eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt hatten. „Alle Hinterbliebenen haben den Eindruck, er hat die Menschen erschossen“, gibt Mühlberger zu bedenken. Das aber habe David S. getan, der nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte. „David S. ist nicht Philipp K. und Philipp K. ist nicht David S.“, sagte Mühlberger. „Und Philipp K. ist auch nicht der Stellvertreter.“ Den Angehörigen sei nicht geholfen, wenn sie den Eindruck bekämen, dass Morde nicht aufgeklärt würden.

Am Montag beklagte eine Mutter, deren Sohn von S. erschossen wurde: Die Angehörigen hätten ein „Recht auf Rechtsprechung, aber kein Anrecht auf Gerechtigkeit“. Der Vater eines anderen Opfers rechnete nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft bitter vor: „Das sind acht Monate pro Leben.“ Philipp K. sagte in seinem Schlusswort, er wolle den Angehörigen und Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen: „Ich habe das nie gewollt. Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist.“

Mit dem Urteil ging das Gericht mit der Ansicht der Staatsanwaltschaft konform und geht zudem in die Justizgeschichte ein: Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

Bildquelle: kalhh, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/muenchner-amoklauf-sieben-jahre-haft-fuer-waffenhaendler/Quelle
Autor: Antonia
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Meta

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Ich würde erstens die Urteilsbegründung abwarten und dann zweitens schauen, ob das Urteil in Revision geht.
Ohne erstens zu kennen, tippe ich darauf, dass die Revision abgeschmettert wird.

Und nehme wie immer gerne Wetten dagegen an :)
 

braegler

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Man macht ein illegales Geschäft und hat dabei noch eine Sorgfaltspflicht?
Was meinst Du wie viele Drogendealer nicht nur wegen Verstosses gegen das BTMG sondern auch wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden?

Und warum wird man stärker bestraft, wenn man Seine Drogen an Jugendliche abgibt als wenn man nur an Erwachsene dealt?

Ist doch eh illegal, wieso sollte da eine Sorgfaltspflicht (auch wenn sie dem Jugendschutz entspringen mag) bestehen?

Warum wird nicht gegen die Mobbing-Täter, deren Eltern sowie die Lehrer vorgegangen?
Die haben mindestens so viel Beihilfe geleistet wie der Waffenhändler
Erinnert mich daran, wie ich vor einigen Tagen versucht habe einem Ami (der in D lebt) den Unterschied zwischen wieso, weshalb und warum zu erklären.

Es geht doch bei dem Fall nicht um Beihilfe (die wurde vom Gericht verneint), sondern um Fahrlässigkeit.
 

Meta

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Interessant, aber OT
wieso, weshalb und warum
german.stackexchange.com schrieb:
Es gibt im heutigen Deutschen keinen semantischen Unterschied zwischen den drei Frageadverbien (genauer: Kausalfrageadverbien) warum, weshalb und wieso.
Quelle



wieso, weshalb, warum, weswegen
Sandra Rösner schrieb:
It took me a lot of my Sprachgefühl (feeling for language) to recognize a slight difference between these four question words, all meaning “why” in English. The words warum and wieso are more, let’s say, innocent and open. That is, when you ask a question with warum or wieso you indicate that you don’t know whether there is a particular reason at all. For example, children often ask Warum machst du das? (Why are you doing this?) because they are just curious. Whereas, when you ask your question with weshalb or weswegen you already presuppose that there must be a particular reason “why something went wrong” or, according to the example above, why someone is late.
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Pleitgengeier

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Da bei einer Vermietung wohl kaum eine Sorgfaltspflichtverletzung angenommen werden kann, die in Richtung Mord geht, wäre das schwierig.
Warum?
Die wenigsten Menschen nutzen weder eine Schusswaffe noch einen LKW für Morde und Amokläufe.
Der LKW hat aber sogar ein höheres "Mordpotential" als eine Schusswaffe.

Für den Besitz von beidem ist eine staatliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, die legalen Besitzer werden von den Behörden registriert.

DMobber leisten Beihilfe zu Straftaten der gemobbten?
Da müsste man wohl unglaublich tief in die Trickkiste der Paragraphen greifen, um hier etwas zu konstruieren.
Wer einen Menschen über Jahre terrorisiert bis er so eine Tat begeht hat definitiv mehr zur Tat beigetragen als jeder andere.
Die Rechtsprechung wertet meines Wissens nach auch beispielsweise Anstiftung zum Mord (fast) genau so schwer wie den Mord selbst.
Ich weiß nicht ob es hier anwendbare Gesetze gibt, falls nicht bedarf es mMn dringend einer Änderung.

Auf jeden Fall trifft der Vorwurf der fahrlässigen Tötung auf die Lehrkräfte mindestens so wie auf den Waffenhändler zu.
Hätten diese ihre pädagogische Aufgabe wahrgenommen, wäre diese Tat nie passiert.

Nach Amokläufen sind ja alle Seiten immer rasch bemüht, externe Sündenböcke zu finden um die Verantwortung von diesem Sumpf der Gleichgültigkeit namens Schule weg zu bekommen.
Dummerweise schieden in diesem Fall mal die "Killerspiele" aus, aber dann ignoriert man eben das Motiv des Täters sondern konzentriert sich lieber auf den Lieferanten der Tatwaffe.
 
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braegler

Aktiver NGBler

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Die wenigsten Menschen nutzen weder eine Schusswaffe noch einen LKW für Morde und Amokläufe.
Die Sache mit dem Zweck. Du kannst ein KFZ als Waffe nutzen, jedoch würde ich mich da eher auf die Definition des WaffG stützen:
Waffengesetz (WaffG)
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Da ein LKW (oder auch ein Auto) nur schwerlich zu den tragbaren Gegenständen gehört und auch kein Schusswaffe oder ihnen gleichgestellter Gegenstand darstellt, ist die Definition Waffe einfach nicht gegegen.

Für den Besitz von beidem ist eine staatliche Ausnahmegenehmigung erforderlich,
Nope, LKWs und Autos kannst Du soviele besitzen wie Du willst. Es gibt keinerlei Registrierungspflicht. Anders sieht es aus, wenn Du mit ihnen am Strassenverkehr teilnehmen willst (aber selbst da kommst Du mit einer roten Nummer drum herum, dass irgendeine Behörde weiss, dass Du das Fahrzeug besitzt).

Auf jeden Fall trifft der Vorwurf der fahrlässigen Tötung auf die Lehrkräfte mindestens so wie auf den Waffenhändler zu.
Wieso, hat er denn alle Opfer mit dem Klassenbuch erschlagen?
Deine Argumentation ist da irgendwie schon arg seltsam (für mich).
Ursache für seinen Ausraster mag zwar das Mobbing gewesen sein (oder vielleicht viel mehr sein Rechtsradikalismus?!?), aber mit noch so viel Wut im Bauch kann Du niemanden ohne Waffe erschiessen.

Erinnert mich irgendwie an Bob Geldorfs "Don't like mondays".....
 

KaPiTN

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Wenn ich jemanden illegal eine Waffe verkaufe, dann muß ich dann ausgehen, daß er möglicherweise diese Waffe auch zu illegalem Handeln verwenden wird.
Bei einem legalen Verkauf ist dies nicht so.

Mobbing paßt hier gar nicht:
a) kein konkretes Fehlverhalten
b) kein Fehlerhalten, bei dessen Vermeidung die Tat eindeutig unterblieben wäre.
c) kein Fehlverhalten, bei dem eine konkrete Tat als vorhersehbar angenommen werden muß.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wohin soll die Diskussion jetzt führen, deiner Meinung nach, wenn alles einen Zusammenhang hat und auch nicht?

das habe ich dich gefragt und du wolltest nicht darauf antworten :unknown:.. also nochmal: wo ziehst du die haftungsgrenze für kausale zusammenhänge? der waffenhändler bekommt die waffen ja sicherlich nicht direkt vom lager geliefert, sondern von zwischenhändlern - wieviele ebenen höher geht die mitschuld an den morden (fahrlässig oder sonstwie) und hört sie plötzlich da auf, wo kein gesetz gebrochen wird (z.b. mutmaßlich beim hersteller)? des weiteren muss eine handlung an sich nicht illegal sein, um fahrlässig eine straftat zu bewirken bzw. zu ermöglichen (z.b. verbale provokation, übergabe von autoschlüssel an betrunkenen o.ä.).. das argument war ja offenbar "er hätte es wissen müssen", es wird also eine sorgfaltspflicht angenommen, die hier pauschal (nicht konkret fallbezogen, das ist der punkt!) mit der illegalität des waffenhandelns begründet wird.. wenn man das aber so durchgehen lässt, trifft das "wissen müssen" auch auf einen erschreckend breiten kreis an personen zu, die nichts illegales getan haben (die illegalität einer handlung ist keine notwendige bedingung für das "wissen müssen") und ggf. sogar selbst opfer sind.. also: wo ziehst du die grenze? warum ist der waffenhändler kausal verantwortlich aber nicht die mobber oder die eltern?

sollten wir da wirklich die ganze zeit aneinander vorbeireden? twmmd :D

kann schon sein.. ich habe mich nur auf das waffenverbot und die begründung dafür bezogen, nicht auf den konkreten fall hier (zumindest nicht in der antwort an dich)...

Beihilfe? - Er hat die Tatwaffe beschafft - und das Argument "er wußte es nicht besser" - zählt halt nicht viel.

beihilfe kann es schon deshalb nicht sein, weil sie einen vorsatz erfordert - und der ist an eine konkrete tat gebunden und nicht bloß das inkaufnehmen, dass "alles mögliche" (beinhaltet auch: garnichts) damit passieren könnte..

Mobbing paßt hier gar nicht:
a) kein konkretes Fehlverhalten
b) kein Fehlerhalten, bei dessen Vermeidung die Tat eindeutig unterblieben wäre.
c) kein Fehlverhalten, bei dem eine konkrete Tat als vorhersehbar angenommen werden muß.

das trifft alles außer a wort für wort auch auf den illegalen waffenhändler zu.. und ob mobbing tatsächlich kein fehlverhalten ist, ist mindestens strittig, da kommt es auf die einzelheiten an..
 

KaPiTN

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@Novgorod:

Nein. Mit einer anderen Waffe wäre es nicht die Tat gewesen, sondern eine ähnliche.
Bei Mobbing muß nicht wie bei einer illegalen Waffe von einer illegalen Tat ausgegangen werden.

b) kein Fehlerhalten, bei dessen Vermeidung die Tat eindeutig unterblieben wäre.
c) kein Fehlverhalten, bei dem eine konkrete Tat als vorhersehbar angenommen werden muß.

Wer hat gesagt, daß Mobbing kein Fehlerhalten ist? Nur für das Protokoll. Es spielt eh keine Rolle.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Mit einer anderen Waffe wäre es nicht die Tat gewesen, sondern eine ähnliche.

das spielt keine rolle, wenn es nur darum geht, die tat eindeutig zu unterbinden.. das geschieht nicht dadurch, dass man die waffe austauscht.. das setzt natürlich voraus, dass mit "tat" die rechtlich relevanten handlungen und folgen gemeint sind..

Bei Mobbing muß nicht wie bei einer illegalen Waffe von einer illegalen Tat ausgegangen werden.

pauschal ist das natürlich falsch, es kommt immer auf den einzelfall an, ob der verursacher davon ausgehen muss, dass z.b. eine verbale provokation zu einer straftat führen wird..

b) kein Fehlerhalten, bei dessen Vermeidung die Tat eindeutig unterblieben wäre.
c) kein Fehlverhalten, bei dem eine konkrete Tat als vorhersehbar angenommen werden muß.

und ob mobbing ein fehlverhalten ist, hängt von den konkreten details ab.. ich weiß nicht, ob das wort mobbing im gesetz steht, spielt auch tatsächlich keine rolle..
 

Shodan

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Wieso, hat er denn alle Opfer mit dem Klassenbuch erschlagen?
Nein, aber die Polizei hat nach der Tat seinen Rechner beschlagnahmt. Die ausgewerten Daten umfassen, seine Online-Kommunikation, sowie verschiedene Schriftstücke, die als Tagebuch klassifiziert werden können (aka "Manifest" - Presse). Als Tatmotiv haben die Ermittlungsbehörden, nachdem sie diese gelesen haben, dann "Rache für Mobbing" angegeben.

Was ich nicht klar feststellen konnte ist, ob er gezielt seine Peiniger zum Tatort eingeladen hatte (Mord), oder allgemein irgendwelche Leute (Amok)
polizei.bayern.de schrieb:
Die Ermittlungen der Sonderkommission ergaben, dass David S. am 21. und 22. Juli 2016 über einen von ihm extra eingerichteten Facebook-Account mit einem Mädchennamen insgesamt vier Einladungen postete, am Tattag um 16 Uhr zu dem Schnellrestaurant in die Hanauer Straße zu kommen. Diesen Aufforderungen kam jedoch offenbar keiner der Angeschriebenen nach.

Aber was wollen Ermittler, Staatsanwaltschaft und Täter schon über das Motiv wissen? Fakten? Überbewertet!

...mag zwar das Mobbing gewesen sein (oder vielleicht viel mehr sein Rechtsradikalismus?!?)

Dieser Satz erinnert mich an etwas was ich bei Fefe gelesen habe, der es aus der Washington Post hat, die es von Maxim Pozdorovkin hat, der einen Film über Fake News in Russland produziert hat:
“Even facts that are easy to verify, like where Donald Trump is from,” he said. “They do it like ‘maybe he’s from Brooklyn, maybe he’s from Queens, different people say different things.’ ” It’s meant to confuse so that the viewer doesn’t believe in any objective truth — so that objective truth begins not to matter.”

Man kann noch darüber diskutieren, was Amokläufer im Allgemeinen dazu bewegt Amok zu laufen, im konkreten ist das Tatmotiv ist doch ziemlich eindeutig.
Ali David Sonboly wurde jahrelang gemobbt, war fasziniert von Amokläufern, hatte deren Taten studiert, ebenso die Psychology dahinter. Breiviks Tat jährte sich an dem Tag. Wer an dem Datum mal auf ***** geht (don't! srsly don't) trifft da ein halbes dutzend Leute die damit prahlen einen "Highscore" aufstellen zu wollen. (The net is dark and full of wtf.) In seiner Sammlung befanden sich unter anderem das Buch "Amok im Kopf: Warum Schüler töten" und andere Materialen zu dem Thema. Der Junge Mann, der zuvor schon in psychatrischer Behandlung war und mit einem 16 jährigen Freund, den er von dort kannte, über seine Gewaltphantasien geredet. Der Freund hat auch den Facebook-Account enttarnt und gewarnt dort hin zu gehen und sich mit dem Täter kurz vor der Tat getroffen. Er wurde verhaftet, aber nicht belangt. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er im Detail wusste, was David S. plante.

Der Täter war nach jahrelangem Mobbing schwer gestört, hat sich mit früheren Amokläufern und anderen Massenmördern (darunter auch Hitler) identifiziert. Eine rassistische Einstellung war da schon vorhanden, als Ziel seiner Tat gab er die Bevölkerungsgruppe an, zu der auch seine Peiniger gehörten. Diese machte er für seinen vielen Probleme verantwortlich, den gescheiterten Schulabschluss, die Depression und soziale Isolation. Der ist die Checkliste "bin ich ein Amokläufer" durchgegangen und hat eines nach dem anderen abgehakt. Bis zum Schluss.

Aber "Rechtsradikaler David S. erschießt Migranten" ist halt einfach eine tolle Headline. Wobei "Schüler läuft nach jahrelangem Mobbing Amok" natürlich auch Bildniveau hat.

Ein wenig mehr Fakten und etwas weniger Fnords würden der Presselandschaft gut tun.



Wären Mobber an seiner Tat mitschuldig oder gar potentiell Opfer 2. Klasse, weil sie ihren Tod selber mitverschuldet hätten?
Nichts dergleichen habe ich behauptet. Zur Erinnerung: Ich bin derjenige, mit dem du schon über, die Mitschuld des Waffenhändler diskutiert hast ;)
Ich finde schon dort die "fahrlässige Tötung" sehr weit hergeholt. Ebenso wie den Waffenhändler für illegalen Waffenhandel zu bestrafen, halte ich es aber ratsam die Mobber anzuklagen, weil sie einen Menschen solange misshandelt haben, bis er kaputt gegangen ist. Starke Leistung.

"Gemobbt gefühlt" ist im übrigen ziemlich abwertend. Ich würde da gerne zitieren, aber die wenigen Aussagen, die dazu existieren lassen sich auf die Boulvardpresse zurückverfolgen. Wenn die einzige Quelle eine Boulevardzeitung ist, die als eigene Quelle einen Screenshot von 4chan zeigt.. ist da wahrscheinlich wenig dran.
Außer der Aussage des Täters gibt es da wohl nichts konkretes. Vielleicht doch noch mal bei der Polizei nachfragen...
polizei.bayern.de schrieb:
Über Jahre hinweg wurde er von Mitschülern „gemobbt“, dabei kam es auch zu körperlichen Misshandlungen.


Ansonsten geht es mir aktuell darum ein paar Fakten zum Motiv einzusammeln und dazustellen, da hier wieder fleißig spekuliert, statt recherchiert wird.

The truth is out there.

Well hidden between piles of bullshit fake news and lurid headlines
 
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KaPiTN

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Aber was wollen Ermittler, Staatsanwaltschaft und Täter schon über das Motiv wissen? Fakten? Beweise? Komplett überbewertet!

Was ist denn Tatsache? Der Täter hat sich gemobbt gefühlt? Ok.

Wurde er gemobbt? Vielteich.

Wären Mobber an seiner Tat mitschuldig oder gar potentiell Opfer 2. Klasse, weil sie ihren Tod selber mitverschuldet hätten?
Ganz sicher nicht.
 

KaPiTN

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Carsten

Neu angemeldet

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Das ist jetzt aber _sehr_, sehr spitzfindig. Klar.. ein anderer Täter, eine andere Waffe, andere Opfer.. anderes Paralleluniversum..

Letzten Endes wird diese Diskussion ja zu keinem Ergebnis kommen. Der eine meint so, der andere so. Es ist ja jetzt nur noch ein hin und her werfen der immer gleichen Punkte. Die Justiz scheint es bisher ja auch anders gesehen zu haben und, wenn ich das richtig sehe, ist dies einer der ersten oder der erste Fall, wo mal anders geurteilt worden ist. Zumindest in dieser Instanz. In der nächsten sieht es vielleicht schon gaaaaanz anders aus.
 
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U.S.C.H.

Slayer

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@KaPiTN:

Ich kann da kein vielleicht erkennen.

Forensische Gutachter, die im Zuge der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden waren, sahen hingegen die Kränkung des Todesschützen durch langjähriges Mobbing als vordergründiges von mehreren Motiven.

Warum denn ganz sicher nicht? Ich verstehe nicht warum der Waffenhändler es hätte absehn müssen und die Blagen und Lehrer nicht.

Phillip K. hätte wissen müssen dass der Junge eventuell damit sich selber erschießt oder andere.
Die Mobber und Lehrer konnten nicht wissen dass der Junge daran eventuell zerbricht und/oder explodiert.

MMn haben es alle billigend in Kauf genommen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@KaPiTN:
Phillip K. hätte wissen müssen dass der Junge eventuell damit sich selber erschießt oder andere.
Die Mobber und Lehrer konnten nicht wissen dass der Junge daran eventuell zerbricht und/oder explodiert.
Der Sprung von illegaler Waffe zu Tötung ist nicht weit, von jemanden Mobben zu Tötung jedoch schon.
Hier den Nachweis zu führen, dass eine ganz bestimmte Person dafür (mit)verantwortlich ist, ist schwierig. Beim Waffenhändler ist das vergleichsweise einfach.
 

KaPiTN

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Von der Nachweisbarkeit mal ganz abgesehen, macht es ja ganz klar einen Unterschied, ob man jemanden einen vermeintlichen Grund für eine Gewalttat gibt, oder man ihm diese erst ermöglicht.
Mobbing ist vielleicht ein Anlaß, aber weder Grund noch Rechtfertigung.
 
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