Eine Manipulation der Original Software, egal ob Bootloader oder Betriebssystem wird durch das Urheberschutzgesetz Abgedeckt und ist somit "Offiziell" Verboten.
Wenn man z.b. Linux auf der Konsole Installiert, mag das Linux zwar Legal sein, aber ein Verändern der Hardware oder des Bootloaders wiederrum ist somit nicht Legal,
und setzt immer einen eingriff in das Original System vorraus.
Sonst wären Konsolen- / Profil-ban´s schon vor jahren Gerichtlich angefochten worden.
gleich mehrfach falsch
..
1. das urheberrecht hat genau garnichts mit hardware zu tun - das verwechselst du mit patentrecht, was ausschließlich kommerziell angewendet wird (du darfst eine intel CPU "kopieren" aber diese kopie nicht verkaufen).. das einzige, was auch nur entfernt die private nutzung physischen eigentums betrifft, ist das verbot der umgehung eines kopierschutzes - was in zusammenhang mit hardware weitestgehend irrelevant ist, weil der kopierschutz heutzutage praktisch immer softwarebasiert ist.. wenn man den kopierschutz umgehen will, muss man teile vom OS bzw. der firmware verändern, die irgendwelche signaturen abgleichen o.ä., was eine reine software-sache ist, wo dann auch das urheberrecht greift.. wenn man lediglich die physische möglichkeit einbaut, z.b. einen eigenen bootloader zu flashen (indem man einen programmer-zugang zum flash-chip legt o.ä.), umgeht das keinen kopierschutz und hat nichts mit dem urheberrecht zu tun.. das verändern bzw. austauschen der firmware an sich ist keine modifikation an der hardware!
2. auch das "verändern" der software ist per se nicht verboten, zumindest nicht in deutschland.. im amiland ist es strikter und es wird nicht wirklich unterschieden zwischen privater nutzung und veröffentlichung (und zudem muss da auch kein schaden nachgewisen werden dank "statutory damages") - auf der grundlage versuchen beispielsweise spielehersteller cheater zu verklagen, weil die cheats "irgendwas im speicher" an der originalsoftware verändern, aber ein echtes urteil ist mir da nicht bekannt.. in deutschland geht es lediglich ums kopieren (solange es private nutzung betrifft) und das ist nur dann verboten, wenn man keine lizenz besitzt, wenn die quelle offsensichtlich illegal ist oder wenn ein kopierschutz umgangen wird.. insofern war es beispielsweise schon immer legal, die original-firmware auszulesen, teile davon (z.b. treiber) zu extrahieren und in homebrew-firmware einzubauen (siehe linux auf der d-box 2), solange man es nicht veröffentlicht.. man hat eine lizenz für die original-firmware, weil man das gerät gekauft hat (und somit ein nutzungsrecht für die firmware) und sie ist auch nicht wirksam kopiergeschützt, wenn man sie aus dem flash auslesen kann (auch dann nicht, wenn man dazu kabel dranlöten oder den debug-pin kurzschließen muss)..
3. support bzw. garantie vom hersteller sowie "bans" haben absolut garnichts mit urheberrecht zu tun! du bist beim kauf einen vertrag eingegangen, in welchem du der firma erlaubt hast, deinen account
nach belieben zu bannen oder garantieleistungen zu verweigern.. du hast
keinen gesetzlichen anspruch auf garantie oder auf irgendwelche server-dienste (z.b. online spielen), somit sind das zivilrechtliche abmachungen zwischen dir und der firma, die durch kein gesetz außer kraft gesetzt werden.. ebenso hat die firma keinen
gesetzlichen anspruch darauf, dass du es unterlässt, an der konsole herumzubasteln - sie darf dir aber sehr wohl nach belieben leistungen verweigern, wenn das vertraglich geregelt ist..
Das Problem liegt dann dabei aber nicht bei den Leuten, die damit Nerd Krams machen, sondern an den Leuten, die es für illegale Zwecke einsetzen... und wenn das der Großteil tut - dann hat das System an sich schon ein Problem und das haben die Hersteller in der Hand wie und was sie den "Kunden" (ja auch den Kids und deren Eltern, die für die Unterhaltung blechen müssen) in Aussicht stellen und aufbürden.
ich hab doch bereits gefragt: ab wieviel prozent "missbrauch" sollte man eine legitime technologie verbieten? wollte niemand beantworten...
wenn "das system an sich" ein problem hat, dann ist es vielleicht eher ein problem derer, die das system geschaffen haben, und nicht des gesetzgebers oder gar der nutzer, die eben nicht aufs "aufbürden" stehen
..