• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Metadaten-Speicherung für BND künftig tabu

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Laut einem Urteil (Az. BVerwG 6 A 6.16 und BVerwG 6 A 7.16) des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom Mittwoch (13.12.2017) darf der Bundesnachrichtendienst (BND) wegen mangelnder Rechtsgrundlage keine Metadaten aus Telefongesprächen der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) speichern. Das Urteil könnte zudem auch über den Gerichtsfall hinaus Bedeutung haben.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) betreibt eine Datenbank mit dem Namen “VerAS”, was soviel heißt wie “Verkehrsanalysesystem”. Die Datenbank hat insgesamt fünf Ebenen, Terrorverdächtige werden in die “erste Ebene” aufgenommen. Ferner werden Personen in weiteren Ebenen erfasst, die mit den Verdächtigen Kontakt hatten – per Telefon, E-Mail oder auf anderen “leitungsgebunden” Wegen. Damit betreibt der BND eine eigene Vorratsdatenspeicherung.

Nun hat die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG), vertreten durch den Anwalt Niko Härting, mit dem Vorwurf, Kommunikation mit ausländischen Partnern und Journalisten widerrechtlich zu erfassen, im Juni 2015 gegen die strategische Fernmeldeaufklärung des BND geklagt, die dem Geheimdienst u.a. die Durchsuchung von Internet-Traffic nach bestimmten Stichworten sowie die Überwachung von leitungsgebundenem Fernmeldeverkehr erlaubt. Vor einem Jahr war die Klage bezüglich eines Ausspähens des E-Mail-Verkehrs gescheitert. Offen war dabei noch die Frage geblieben, ob der BND anonymisierte Metadaten im Verkehrsanalysesystem (VerAS) speichern darf.

Die Antwort darauf gab mit dem aktuellen Urteil das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Demnach greifen die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Telefonie-Metadaten “ungeachtet der vor der Speicherung durch den BND vorgenommenen Anonymisierung in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG ein. Daher sind diese Eingriffe nur zulässig, wenn die Erhebung der Daten und ihre weitere Verwendung auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden kann. An einer solchen gesetzlichen Regelung fehlt es gegenwärtig.” Das Gericht verfügte nun, dass die Klage nur in Bezug auf die Telefonie-Metadaten zulässig sei, nicht aber hinsichtlich der Metadaten aus Internet- und E-Mail-Verkehren. Die vorgenommene Anonymisierung sei nicht mit der verfassungsrechtlich gebotenen Löschung gleichzusetzen, da VerAS zwar gespeicherte Telefonnummern und die Identifikationsnummer auf der SIM-Karte zur Anonymisierung unkenntlich machen könne, das sich aber nur auf die von VerAS selbst erstellte Netzwerk-Datenbank beziehe. Der BND könne die deutschen Inhaber der Nummern jederzeit wieder identifizieren.

Für Reporter ohne Grenzen bedeutet das ein “wegweisendes Urteil” gegen den BND. “Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, wenn sich Menschenrechtsorganisationen über Gerichte gegen die massenhafte Speicherung von Daten durch den BND zu Wehr setzen. Durch das Urteil könnten nun auch andere Personen und Organisationen mit demselben Anliegen an den BND herantreten,” sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

Auch Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz begrüßte das Urteil mit den Worten: “Heute ist ein guter Tag für unsere Grundrechte. […] Das Urteil zur Speicherung anonymisierter Verbindungsdaten in der BND-Datei „VerAS“ wird absehbar weitreichende Auswirkungen auch auf andere Datensammlungen haben. Es stellt die technische Aufklärung der Nachrichtendienste und die Anlasslosigkeit der Maßnahmen insgesamt in Frage.”

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=24022&md5=eff02d8394fc29ea1b4904a817979aba



https://tarnkappe.info/bundesverwal...ten-speicherung-fuer-bnd-kuenftig-tabu/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Speicherung tabu?
Bei dem kriminellen Verein ist legal, oder illegal schei.. egal.
Selbst die Kontrollgremien werden noch immer vom BND verarscht. Das sogar noch nach dem Snowden Skandal.

BND behindert Kontrollgremium bei der Arbeit

Ein erst im Frühjahr installiertes neues "Unabhängiges Gremium", das aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt besteht, kommt in seinem ersten geheimen Bericht zu einem für Befürworter von Kontrollen des Bundesnachrichtendienstes deprimierenden Ergebnis.

Die vom Kabinett berufenen Top-Juristen sehen sich nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR nicht in der Lage, ihren Auftrag so zu erfüllen, wie es nach dem Gesetz vorgesehen ist. Der Grund: Die Kontrolleure bekommen angeblich nur unzureichenden Zugang zu wichtigen Informationen. Der BND soll die Einsicht in wichtige Vorgänge nicht erlaubt haben, Kontrollbesuche beim BND in Pullach und Rheinhausen sollen für die Mitglieder des Gremiums zum Teil frustrierend verlaufen sein.

http://www.sueddeutsche.de/politik/exklusiv-bnd-behindert-kontrollgremium-bei-der-arbeit-1.3782566
 

Seedy

A.C.I.D

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Irgendwann wird auch die BRD lernen das ein ein Geheimdienst nicht in der Öffentlichkeit arbeiten kann.
 
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