Eine höchst zweifelhafte Praxis hat netzpolitik.org in einem aktuellen Artikel aufgedeckt. Demnach führt 1&1 ein Gewinnspiel durch, dessen alleinige Teilnahmebedingung eine Einwilligung an den Telekommunikationsdienstleister ist, personenbezogene Daten, wie Anrufzeiten und Datenverbrauch, der daran Interessierten zu verarbeiten. Als Preise winken den Gewinnern Smartphones.
In einem Newsletter wurde bei 1&1 ein Gewinnspiel beworben, bei dem sie eine Teilnahme nur denjenigen gestatten, die einer Verwendung ihrer Verkehrs- und Nutzungsdaten zustimmen. Derzeit ist eine solche Verwertung personenbezogener Daten bei Gewinnspielen zwar noch nicht ausdrücklich verboten, könnte jedoch schon bald mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 aufgrund des dann geltenden Kopplungsverbotes rechtswidrig werden.
Sowohl im Newsletter von 1&1, als auch in den Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel werden die Kunden auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen: “Zur Teilnahme bitten wir Sie lediglich, sich ins 1&1 Control-Center einzuloggen und der Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten zuzustimmen. Sie profitieren dadurch zukünftig noch besser von persönlich zugeschnittenen Angeboten, die Ihnen zusätzliche Vorteile bieten.”
Im Hilfscenter erklärt 1&1, was konkret unter Verkehrs- und Nutzungsdaten zu verstehen ist: “Verkehrsdaten umfassen zum Beispiel Anrufzeiten beim Telefonieren oder Datenverbräuche; Nutzungsdaten beinhalten hingegen Informationen darüber, wie Sie das 1&1 Control-Center und andere Online-Dienste von 1&1 nutzen.”
Bildquelle: notnixon, thx! (CC0 Public Domain)
https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=23950&md5=4eb815c403a25ceefe2f9bb68712af3a
https://tarnkappe.info/11-teilnahme-an-einem-gewinnspiel-als-lockmittel-zum-datensammeln/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
In einem Newsletter wurde bei 1&1 ein Gewinnspiel beworben, bei dem sie eine Teilnahme nur denjenigen gestatten, die einer Verwendung ihrer Verkehrs- und Nutzungsdaten zustimmen. Derzeit ist eine solche Verwertung personenbezogener Daten bei Gewinnspielen zwar noch nicht ausdrücklich verboten, könnte jedoch schon bald mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 aufgrund des dann geltenden Kopplungsverbotes rechtswidrig werden.
Sowohl im Newsletter von 1&1, als auch in den Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel werden die Kunden auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen: “Zur Teilnahme bitten wir Sie lediglich, sich ins 1&1 Control-Center einzuloggen und der Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten zuzustimmen. Sie profitieren dadurch zukünftig noch besser von persönlich zugeschnittenen Angeboten, die Ihnen zusätzliche Vorteile bieten.”
Im Hilfscenter erklärt 1&1, was konkret unter Verkehrs- und Nutzungsdaten zu verstehen ist: “Verkehrsdaten umfassen zum Beispiel Anrufzeiten beim Telefonieren oder Datenverbräuche; Nutzungsdaten beinhalten hingegen Informationen darüber, wie Sie das 1&1 Control-Center und andere Online-Dienste von 1&1 nutzen.”
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