Aufgrund einer Keinen Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner um den Einsatz und die Verwendung von Accounts in Kommunikationsnetzwerken durch Bundesbehörden der Polizei und dem Zoll im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen, hat das Bundesinnenministerium jetzt einige Zahlen veröffentlicht. Demnach hat die Bundespolizei im Jahr 2017 284 sogenannte pseudonyme Accounts verwendet, im Jahr zuvor waren es noch 174.
Anlass dieser Kleinen Anfrage waren Berichte über Ermittlungen von Zollbehörden auf einer illegalen Darknet-Handelsplattform. Dabei ging es um den Strafprozess gegen Phillip K., der dem Münchner OEZ-Attentäter David S. die beim Attentat am Olympia-Einkaufszentrum München am 22. Juli 2016 verwendete Waffe verkauft haben soll. So habe die in Hessen angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dem Zoll erlaubt, den “Darknet-Account” eines anderweitig Beschuldigten zu übernehmen und fortzuführen. Darüber sei ein Scheingeschäft mit dem Waffenhändler Phillip K. angebahnt worden.
In der Antwort heißt es, das BKA setze Ermittler vor allem zur Strafverfolgung in konspirativ organisierten Gruppen ein, wobei, wenn es um Terrorismus oder organisierte Kriminalität geht, Tätern oftmals nicht anders beizukommen wäre, als durch einen Einsatz von verdeckten Ermittlern. Natürlich gilt bei solchen speziellen Aufträgen grundsätzlich, auch wenn Beamte sich für einen Auftrag getarnt in kriminellen oder gewalttätigen Milieus bewegen, dürfen sie generell selbst keine Straftaten begehen. Es habe auch seit 2000 keine Ermittlungsverfahren gegen verdeckte Ermittler oder ihre Vorgesetzten gegeben.
Es werden jedoch nicht nur eigene “pseudonyme Accounts” verwendet, sondern auch bereits bestehende Zugänge eines “vorherigen Inhabers”, wie den eines Beschuldigten, übernommen und fortgeführt. Diese Art der Ermittlung läuft unter der Bezeichnung: Zugänge, die zuvor “von Dritten” eingerichtet worden sind. Dies betraf beim Bundeskriminalamt seit 2014 lediglich vier Fälle, für 2016 waren es 15 und in diesem Jahr bereits 21.
Im Bezug auf die internen Arbeitsabläufe heißt es in der Antwort, bei Bundespolizei, BKA und Zoll unterliege die Führung verdeckter Ermittler jeweils einem „mehrstufigen, hierarchischen Kontrollsystem“. Den Einsatz von getarnten Polizisten in ausländischen Aktivitäten stimmten Zoll und BKA eng mit den zuständigen Behörden der jeweiligen Länder ab. Ebenso setzen BKA und Zoll zum Teil verdeckt operierende Ermittler anderer Staaten ein. Details und konkrete Zahlen zu Umfang, Häufigkeit und Ergebnissen verdeckter Ermittlungen teilte die Bundesregierung unter Berufung auf das Geheimhaltungsinteresse des Staates nur in einem Teil der Antwort mit, die als geheim eingestuft ist. Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und Zoll tauschen sich untereinander nicht über den Einsatz verdeckter Ermittler aus. Beweismittel bei ihren “heimlichen Ermittlungen” konnte die Bundespolizei im Jahr 2016 in zehn und im Jahr 2017 in neun Fällen sichern. Im Bundeskriminalamt wurden in drei von vier Fällen Beweismittel erlangt.
Die Linken-Politikerin Martina Renner kritisierte gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass der Einsatz verdeckter Ermittler auch nach den jüngsten Skandalen in Hamburg „außerhalb jeder parlamentarischen Kontrolle“ geschehe. Dass die Behörden sich untereinander nicht über ihre getarnten Beamten austauschten, bezeichnete Renner als „beunruhigend“.
Bildquelle: TheDigitalArtist thx! (CC0 Public Domain)
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https://tarnkappe.info/cybercrime-verdeckte-ermittlungen-mittels-pseudonymer-accounts/Quelle
Autor: Antonia
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Anlass dieser Kleinen Anfrage waren Berichte über Ermittlungen von Zollbehörden auf einer illegalen Darknet-Handelsplattform. Dabei ging es um den Strafprozess gegen Phillip K., der dem Münchner OEZ-Attentäter David S. die beim Attentat am Olympia-Einkaufszentrum München am 22. Juli 2016 verwendete Waffe verkauft haben soll. So habe die in Hessen angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dem Zoll erlaubt, den “Darknet-Account” eines anderweitig Beschuldigten zu übernehmen und fortzuführen. Darüber sei ein Scheingeschäft mit dem Waffenhändler Phillip K. angebahnt worden.
In der Antwort heißt es, das BKA setze Ermittler vor allem zur Strafverfolgung in konspirativ organisierten Gruppen ein, wobei, wenn es um Terrorismus oder organisierte Kriminalität geht, Tätern oftmals nicht anders beizukommen wäre, als durch einen Einsatz von verdeckten Ermittlern. Natürlich gilt bei solchen speziellen Aufträgen grundsätzlich, auch wenn Beamte sich für einen Auftrag getarnt in kriminellen oder gewalttätigen Milieus bewegen, dürfen sie generell selbst keine Straftaten begehen. Es habe auch seit 2000 keine Ermittlungsverfahren gegen verdeckte Ermittler oder ihre Vorgesetzten gegeben.
Es werden jedoch nicht nur eigene “pseudonyme Accounts” verwendet, sondern auch bereits bestehende Zugänge eines “vorherigen Inhabers”, wie den eines Beschuldigten, übernommen und fortgeführt. Diese Art der Ermittlung läuft unter der Bezeichnung: Zugänge, die zuvor “von Dritten” eingerichtet worden sind. Dies betraf beim Bundeskriminalamt seit 2014 lediglich vier Fälle, für 2016 waren es 15 und in diesem Jahr bereits 21.
Im Bezug auf die internen Arbeitsabläufe heißt es in der Antwort, bei Bundespolizei, BKA und Zoll unterliege die Führung verdeckter Ermittler jeweils einem „mehrstufigen, hierarchischen Kontrollsystem“. Den Einsatz von getarnten Polizisten in ausländischen Aktivitäten stimmten Zoll und BKA eng mit den zuständigen Behörden der jeweiligen Länder ab. Ebenso setzen BKA und Zoll zum Teil verdeckt operierende Ermittler anderer Staaten ein. Details und konkrete Zahlen zu Umfang, Häufigkeit und Ergebnissen verdeckter Ermittlungen teilte die Bundesregierung unter Berufung auf das Geheimhaltungsinteresse des Staates nur in einem Teil der Antwort mit, die als geheim eingestuft ist. Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und Zoll tauschen sich untereinander nicht über den Einsatz verdeckter Ermittler aus. Beweismittel bei ihren “heimlichen Ermittlungen” konnte die Bundespolizei im Jahr 2016 in zehn und im Jahr 2017 in neun Fällen sichern. Im Bundeskriminalamt wurden in drei von vier Fällen Beweismittel erlangt.
Die Linken-Politikerin Martina Renner kritisierte gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass der Einsatz verdeckter Ermittler auch nach den jüngsten Skandalen in Hamburg „außerhalb jeder parlamentarischen Kontrolle“ geschehe. Dass die Behörden sich untereinander nicht über ihre getarnten Beamten austauschten, bezeichnete Renner als „beunruhigend“.
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