Wie der ORF berichte, setzt der Flughafen Wien-Schwechat ab Dezember auf biometrische Gesichtserkennung bei der Grenzkontrolle. Die dafür notwendige Infrastruktur wird derzeit in Form sogenannter E-Gates installiert. Bereits im Dezember soll der Vorbetrieb starten. Klassische Kontrollen bleiben auch weiterhin bestehen.
Zur automatisierten Grenzkontrolle scannen Passagiere künftig ihre Reisepässe an diesen Gates ein, dann erfolgt eine Erfassung der Gesichts per Kamera. Nur wer zu dem Bild in seinem Reisedokument passt und nicht in einer nebenher laufenden Fahndungsabfrage erscheint, darf passieren. Bei den E-Gates werden Polizisten die Kontrollen überwachen. Flughafen-Sprecher Peter Kleemann gibt bekannt, dass dafür derzeit die ersten 25 E-Gates an drei Standorten, sowohl bei Einreise als auch Ausreise, im Flughafen installiert und ab nächster Woche auch schon getestet werden: „Jetzt werden die ersten Systeme installiert und getestet – in Einzelfällen kann das auch mit Passagieren passieren. Noch können Passagiere aber nicht zwischen E-Gates und herkömmlichen Grenzkontrollen wählen, das wird dann ab Anfang Dezember möglich sein“, so Kleemann. In London gibt es bereits solche Systeme, Wien rüstet nun nach.
Bereits kommende Woche werden erste interne Betriebstests durchgeführt, am 1. Dezember beginnt anschließend ein zweiwöchiger Testbetrieb mit Freiwilligen. „In dieser Zeit kann es immer wieder sein, dass das System abgeschaltet und neu justiert wird“, erklärt der Polizeikommandant des Flughafens, Oberst Leopold Holzbauer. Ab Mitte Dezember soll das System auf den ersten sechs Spuren dann für alle interessierten Fluggäste voll einsatzfähig zur Verfügung stehen. Noch muss keiner durch die Kontrolle, aber jeder kann. Es wird entsprechende Erklärungen vor den E-Gates geben. „Vor allem Geschäftsreisende werden sie nutzen, sie sind das von anderen Flughäfen bereits gewohnt“, meint Holzbauer. In Frankfurt oder München sind bereits identische Systeme im Volleinsatz.
Chefinspektor Johann Baumschlager, der Sprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich, meint dazu: „Diese Daten werden grundsätzlich nicht gespeichert“. Die Wiener E-Gates sind als EU-Spur gekennzeichnet. Sie dürfen von Einreisenden aus Drittstaaten nicht in Anspruch genommen werden. Diese Passagiere müssen weiterhin durch die gewohnte Passkontrolle. „Uns bringen die Maßnahmen erhöhte Sicherheit im Kampf gegen den Terrorismus und organisierte Kriminalität“
Bis Jahresende sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen, 2018 sollen 25 weitere folgen. Rund fünf Millionen Euro sind dafür veranschlagt. Hintergrund für die Einführung der E-Gates ist eine Änderung im Schengener Grenzkodex, die vorsieht, dass auch die Daten von EU-Bürgern bei der Einreise in die EU lückenlos mit dem Schengener Informationssystem abgeglichen werden. Bisher war das nur bei Drittstaatsangehörigen der Fall. Ab 7. Oktober dieses Jahres sind alle Schengen-Länder dazu verpflichtet, sowohl bei Drittstaatsangehörigen als auch bei EU-Bürgern eine „lückenlose Abfrage“ durchzuführen. Durch die E-Gates soll gewährleistet werden, dass dieser zusätzliche Aufwand nicht zu längeren Wartezeiten führt. Herkömmliche Grenzkontrollen bleiben als Alternative zusätzlich erhalten.
„Man möchte den Passagieren einen innovativen Service und weiterhin kurze Wartezeiten bieten“, so die Flughafendirektion. Ab Jahresende hätten Passagiere, die von außerhalb des Schengenraums anreisen oder in den Nicht-Schengen-Raum reisen, die Möglichkeit, sich zwischen klassischen, personell besetzten und elektronischen, voll automatisierten Grenzkontrollen zu entscheiden. Gemäß Angaben des Flughafens betrifft dies pro Tag 30.000 Passagiere, die über Grenzkontrollen ein- oder ausreisen.
Derzeit wird in Brüssel noch eine weitere Sicherheitsmaßnahme zur Kontrolle von Ein- und Ausreisen in die EU diskutiert. So könnte in Zukunft das Entry-Exit-System das genaue Ein- und Ausreisedatum von Drittstaatsangehörigen aufzeichnen und dadurch die zulässige Aufenthaltsdauer elektronisch errechnen und überwachen, so das Innenministerium. Im Unterschied zu der Änderung des Schengener Grenzkodex, die verstärkte Kontrollen von EU-Bürgern vorsieht, würde das Entry-Exit-System auf Drittstaatsangehörige abzielen. Das Datum und der Ort ihrer Ein- und Ausreise würde in dem EES System gespeichert werden. Auf dieses System hätten alle Mitgliedsstaaten sowie Europol für strafrechtliche Ermittlungen Zugriff.
Bildquelle: Fotoworkshop4You, thx! (CC0 Public Domain)
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Autor: Antonia
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