• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Perverse Parkplatz Praktiken

Ungesund

Feiner Herr

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Ich muss mich mal hier entladen, evtl. hat ja auch schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht:
Mir ist gestern die Manifestation der Kundenverachtung widerfahren.

Der NETTO-Markt bei dem ich seit Jahren einkaufe hat sich "um dem Parkplatz-Problem Herr zu werden" mit dem finsteren Unternehmen "Park & Control" zusammengetan, um alle die dort parken, egal ob Kunde oder nicht, Maß zuregeln, zu drangsalieren und abzuzocken.

Besagter Markt hatte in der Vergangenheit Probleme damit, dass immer wieder Menschen dort ihr Auto abstellten, obwohl sie dort nicht einkauften. Würde es jedoch dem Markt wirklich um ein besseres Einkaufserlebniss für den Kunden gehen (bessere Parkplatzsituation), so hätte man darauf geachtet dass eben jene nicht unter Maßnahmen leiden, die diese Problematik angehen.

Doch meiner Recherche nach hat man sich zu Lösung für "Park & Control", einem Privaten Platzwart-unternehmen, entschieden, weil dies KEINERLEI KOSTEN für den NETTO Markt bedeutet. "Park & Control" finanziert sich ausschließlich durch die "Vertragsstrafen" die es Menschen ausstellt die auf den Parkplätzen parken die unter deren "Verwaltung" stehen. Und somit kann dieses Unternehmen auch einfach festlegen, was jemand zu tun hat, wenn er einen NETTO-Parkplatz benutzt:

Maximal 90 Minuten Parkzeit, und eine Parkscheibe muss sichtbar ausgelegt werden, ansonsten 30 Euro strafe. Bei Nichteinhaltung gibt es keinerlei erbarmen, auch wenn man den Parkplatz ausschließlich für die Zeit des Einkaufs genutzt hat.

Ich werde also, wenn ich zum NETTO fahre um dort einzukaufen, von einer dritten Partei dazu gezwungen weitere Tätigkeiten zu vollführen. Es handelt sich hier also nicht um ein Verbot, sondern um den Zwang zu einer speziellen Tätigkeit. Dieser zwang trifft alle, ob Kunden oder nicht.

Ich frage mich wo das hinführt? Werden wir bald dazu gezwungen spezielle Papierhüte aufzusetzen, wenn wir einen NETTO Markt betreten? Legitim wäre es, folgt man der Argumentation derer die sagen "ach, man muss doch nur eine Parkscheibe rauslegen, das ist ja machbar, muss man sich halt dran halten..."

Ich selbst boykottiere nun jeglichen Markt der mit "Park & Control" zusammenarbeitet.
Mir geht einfach nicht in den Kopf wie man bei NETTO glaube kann diese Maßnahme wäre Kunden-positiv. Ich sehe darin nur eine tiefe Verachtung. Kunden sind Geldsäcke die man ausnimmt, mehr nicht. Ich werde dort nie wieder einkaufen, nach Jahren der "treue". Ich habe Netto mal auf verschiedenen Wegen kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten. Mal sehen ob da was kommt. Ich bezweifle es.

Danke fürs zuhören.

EDIT: Oh ja, auch spaßig: "Park & Control" hat nur das Kennzeichen des Autos dessen Besitzer eine "Vertragsstrafe" erhält. Trotzdem ist es denen wohl möglich Mahnungen an den Halter zu versenden. Wie ist das möglich? Ich dachte das wäre der Polizei/dem Ordnungsamt/Staatlichen organen vorbehalten, mit dem Kennzeichen den Halter zu ermitteln?
 

Nerephes

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Oha, das ist ja strange.

Ich selbst würde da wohl selbst auch nicht mehr Einkaufen gehen.
Die Gefahr das ich das mal verdaddle und dann direkt 30 Öcken blechen müsste wären mit zu groß.

Bei uns war das genaue Gegenteil, meine Straße wurde neu gemacht und man konnte nichtmehr in seiner Einfahrt parken.
Daher haben alle Anwohner nonstop beim Netto nebenan geparkt, einen Monat lang.
Da haben die nie was gegen gesagt.
 

Snake Pilsken

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Nicht aufregen. Ich wette, das gibt sich ganz schnell wieder mit dieser Abzock-Firma.
War hier bei Edeka und Norma ebenfalls mal so. Im Lauf der Zeit haben sich immer mehr Kunden beschwert und die Läden gemieden. Irgendwann war Park Control dann wieder weg...
 

godlike

Warp drölf
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Ist das nicht seit eh und je so? Das man mit einer Parkscheibe 1,5 Stunden um sonst parken darf ist doch sogar echt super :unknown: Ich mein der Parkplatz gehört wahrscheinlich dem Netto. Ich hab letztens für die selbe Zeit 8,50€ für's Parkhaus gezahlt. Man konnte nicht mal den Parkschein abstempeln - trotz Einkauf. DAS ist ärgerlich. 1,5 Stunden for free parken hört sich aber eher ziemlich gut an :T

Zur Thematik. Ich kenne hier eigentlich keinen einzigen kostenlosen Parkplatz. Das höchste aller Gefühle sind 60 Minuten gratis bei 10€ Mindeseinkauf. Oft zahlt man für das Selbe aber auch 50 Cent. Was abartig günstig ist. An der Straße kosten 10 Minuten 80 Cent! Parkhaus dann eben 3,50 pro angefangener Stunde oder so.
 

Seedy

A.C.I.D

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Wenn Netto das Hausrecht an Park & Stasi abgibt können die dort (im Rahmen der Gesetze) tun was sie für richtig halten.
Das muss dir nicht gefallen, tut es mir auch nicht.

Ich würde das ebenfalls Boykottieren.
Wenn genug Leute fernbleiben wird der Netto sicher davon abweichen.

Die Frage ist allerdings, wie soll der Netto wirksam sein Parkplatzproblem lösen?
Grade in stäten ist es ja eine schlimmer werdende Situation, hier auf dem Semi-Land kannst du dein Auto Wochenlang vorm Lidl stehen lassen und es interessiert keinen :unknown:


(Bei dem Threadtitel hatte ich was ganz anderes im Kopf :coffee:)
 

Ungesund

Feiner Herr

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  • #7
@Godlike:
Ist das nicht seit eh und je so?

Nein, hier erst seit wenigen Wochen und auch nur beim Netto. Aldi, Globus, Lidl, Edeka, alle bieten freie, Kostenlose Parkplätze für Kunden die dort ihr Geld hin bringen. Alles andere ist Kundenfeindlich.

Das man mit einer Parkscheibe 1,5 Stunden um sonst parken darf ist doch sogar echt super

Das ist durchaus akzeptabel, eine 30 Euro Strafe wenn man diese nicht auslegt, ist hingegen drakonisch.

Ich hab letztens für die selbe Zeit 8,50€ für's Parkhaus gezahlt. Man konnte nicht mal den Parkschein abstempeln - trotz Einkauf. DAS ist ärgerlich. 1,5 Stunden for free parken hört sich aber eher ziemlich gut an :T

Erneut, du vermischst da Umstände. Es geht nicht darum das ein Parkhaus Geld kostet, es geht darum dass mir ein Privates Unternehmen eine überzogene Strafe auferlegt, und mich somit indirekt für das Einkaufen bei Netto bestraft. Ein Parkhaus kannst du nicht befahren ohne dir ein Ticket zu ziehen. Dabei bist du dir bewusst dass du dieses auslösen musst, wenn du den Parkplatz verlassen möchstest.

Zur Thematik. Ich kenne hier eigentlich keinen einzigen kostenlosen Parkplatz... etc.

Siehe oben.
 

godlike

Warp drölf
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Ich frage mich eher wer überhaupt bei Netto einkaufen geht :D Das letzte mal war ich der einzige Deutsche der nicht nur Alkohol sonder auch was zu Essen gekauft hat :D

Nachtrag: Beim befahren des Netto Parkplatzes gelten halt die Regeln von denen. Ist doch bei jedem Parkplatz so. Da du ja weißt bzw. es wahrschenlich an der Einfahrt steht was die Strafen sind geht das doch i.O. Und ja, wenn du damit nicht leben kannst musst du wo anders Parken. Was willst du auch machen. Kannst nur darauf warten das es sich evtl negativ auf deren Umsätze auswirkt und die das wieder abschaffen. Wobei - wer braucht länger als 1,5 Stunden in einem Netto?! Denke da gehts um Langzeitparker und dann kann ich den Laden auch verstehen.
 

Ungesund

Feiner Herr

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@Seedy:

Netto könnte park&control vertraglich dazu verpflichten jegliche Vertragsstrafe Fallen zu lassen die gegen jemanden ausgesprochen wurde der zur fraglichen Zeit nachweislich dort eingekauft hat.

Netto könnte park&control vertraglich dazu verpflichten ein 2-strike system zu verwenden, bei dem auf erstmalige Verstöße mit einer Verwarnung und deutlichem hinweis auf die park-regeln reagiert wird.

Netto könnte etwas geld in die Hand nehmen und eine Schranken/Ticket System auf betroffenen Parkplätzen aufbauen. Das Ticket wird bei einkauf entwertet, ansonsten kostet das Parken Geld.

Etc..

--- [2017-11-09 13:16 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

@godlike:

Ich weiß nicht in welchem Ghetto der netto verortet ist an den du denkst, hier bei mir ist das ein Discounter dessen Kunden sich nicht von denen von Aldi oder Lidl unterscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Hier in Dortmund gibt es seit ein paar Jahren das West-Center.
Eigentlich eine tolle Sache:
-Netto
-REWE
-Fressnapf
-Rossmann
-Deichmann
-REWE-Getränkemarkt

Zumindest drei von den Läden sind welche, in denen wir auch gerne einkaufen.
Können wir aber kaum bis gar nicht. Weil direkt da auch die U-Bahnstation zur Stadtmitte ist, ab der man auch zum Kurzstreckenpreis in die City kommt.
Also haben wir denen irgendwann, wie viele andere auch, geschrieben, dass wir mehrmals gerne eingekauft hätten, aber alles von P&R-Autos dicht war.

Es ist da zwar auch vorgeschrieben, dass man die Parkscheibe reinlegt, aber das kümmert niemanden.
Wenn ich im Fressnapf fertig bin, das Katzenstreu in den Kofferraum packe, dann kann ich ja vor dem REWE-Besuch neu an der Scheibe drehen,
ebenso, bevor ich nach REWE in den Rossmann gehe. Wenn ich denn einen Parkplatz hätte.

Wenn all diese Geschäfte sich zusammentun würden und ein oder zwei Leute beschäftigen würden, die sich kümmern, dann hätten sie mehr Umsatz :D
 

godlike

Warp drölf
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Ich weiß nicht in welchem Ghetto der netto verortet ist an den du denkst, hier bei mir ist das ein Discounter dessen Kunden sich nicht von denen von Aldi oder Lidl unterscheiden.
In der Tat trifft man da genau dieses Klientel. Fertige Leute halt. Alleine schon das die das 1,5 Liter Staropramen haben sagt ja schon alles :D

Was meien Frage aber nicht beantwortet. Wo ist das Problem 1,5 Stunden da kostenlos zu parken? Steht es nicht an der Einfahrt? Bekommt man trotzdem nach 30 Minuten einen 30 Euro Strafzettel? Reichen 1,5 Stunden nicht im Netto einzukaufen? Ist doch i.O. das man da keine Dauerparker haben möchte. Würde mir auch extrem auf den Sack gehen wenn da immer die Selben dafür sorgen das ich eben da NICHT parken kann.
 

Baer

Ottonormalverbrecher
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EDIT: Oh ja, auch spaßig: "Park & Control" hat nur das Kennzeichen des Autos dessen Besitzer eine "Vertragsstrafe" erhält. Trotzdem ist es denen wohl möglich Mahnungen an den Halter zu versenden. Wie ist das möglich? Ich dachte das wäre der Polizei/dem Ordnungsamt/Staatlichen organen vorbehalten, mit dem Kennzeichen den Halter zu ermitteln?

Doch das dürfen die auch, nennt sich "einfache Registerauskunft".

Das bringt denen nur nicht viel, denn sie müssen den Fahrer ermitteln.

Hier mein Schriftverkehr mit Park Control der sehr hilfsreich ist:

Sehr geehrte Damen und Herren,
1.) Bedingt durch Ihre Vertragsstrafe in Höhe von 30,00 Euro für die nicht sichtbar eingelegte Parkscheibe gem. Ziffer 5 Ihrer AGB, erkenne ich Ihre Vertragsbedingungen bzw. Geschäftsbedingungen nicht an.
Begründung:
Das Gesetz regelt, dass Geschäftsbedingungen nicht zu sehr von den gesetzlichen Regeln abweichen dürfen. Laut Rücksprache mit dem Ordnungsamt Berlin- Reinickendorf wird für das nicht auslegen einer Parkscheibe im öffentlichen Straßenraum mit einem Ordnungsgeld von 5,00 Euro belegt. Ihre Forderung von 30,00 Euro übersteigt dies um das 6-Fache. Ist eine Gebühr mehr als das doppelt so hoch als gesetzlich bestimmt, so ist die Geschäftsbedingung unwirksam. Da es sich hier um einen Kundenparkplatz handelt, so ist dies nach dem Gesetz auch eine öffentliche Fläche.
2.) Mir wurde vom Fahrzeugnutzer den Vorgangsstreifen bzw. den Verstoßbeleg vom 02.10.2015 am heutigem Tag übergeben worden.
Auch hierzu mein Einwand:
Eine Halterhaftung gemäß Urteil des Landgericht Rostock vom 11.04.2008 (Az. 1 S 54/07 ) ist ausgeschlossen.
Hier verweise ich auch auf das BGH Urteil vom 21.09.2012 - Az. V ZR 230/11 wonach Grundsätzliche eine Halterhaftung nicht besteht.
Somit bin ich nicht verpflichtet Ihnen den Fahrzeugnutzer für den oben genannten Sachverhalt namentlich zu benennen.
Sollten Sie weiter auf Ihre Forderung in Höhe von 30,00 Euro bestehen, übergebe ich diesen Vorgang zur weiteren Bearbeitung meinem Rechtsbeistand.



Antwort von Park & Control Service- Team vom 14.10.2015 :

Das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen ---------------wurde am 02.10.2015 auf privatem Grund und Boden geparkt. Auf diesem gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB sind gut sichtbar auf Schildern auf dem Grundstück und an den Zufahrten angebracht.
In den AGB steht, dass der Parkschein oder die Parkberechtigung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist.
Nur so ist für den Grundstückseigentümer bzw. Park & Control eine Kontrolle der Parkberechtigung möglich.
Auf Grund dessen, dass hier privater Grund und Boden betreut wird, staffeln sich die Kosten für die Betreuung, Bewirtschaftung und Instandhaltung anders als vergleichsweise beim Ordnungsamt, das öffentliche, der Stadt zugehörigen Bereiche, kontrolliert. Die Kosten für Bewirtschaftung etc. des öffentlichen Parkraumes lassen sich auf Grund dessen Zugehörigkeit anders berechnen und entsprechend auf ein Minimum senken.
Theoretisch sind die Kosten für die Bewirtschaftung von öffentlichem und privatem Parkraum gleich, allerdings trägt die Stadt/ die Kommune ein Großteil der Kosten im öffentlichen Raum.
Dies ist im privaten Parkraum nicht möglich daher ergeben sich die von uns veranschlagten Beträge.
Der Bußgeldkatalog der Stadt oder Kommune findet dementsprechend in den unseren AGB unterliegenden Bereichen keine Anwendung.
Die Höhe der Vertragsstrafe wurde im Vorfeld rechtlich durch unsere Juristen geprüft und fällt auch nicht unter § 138 Abs. 2 BGB .
Da die Vertragsstrafe nicht für das Parken gefordert wurde und damit nicht im Austausch einer von uns angebotenen Leistung steht, besteht hier kein rechtliches Defizit unsererseits.
Auch liegt hier keine Ausnutzung einer Zwangslage und / oder Mangel an Lebens- und Geschäftserfahrung sowie fehlendes Urteilsvermögen vor.
Sie teilen uns in Ihrer E-Mail mit, dass Ihnen als Fahrzeughalter nicht bekannt ist, wer am besagten Tag, Ihr Fahrzeug geführt hat.
Wir weisen Sie ausdrücklich und letztmalig auf Ihre Auskunftspflicht, gem. § 138 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 39 Abs. 3 ZPO hin und erwarten umgehend, jedoch spätestens bis zum 21.10.2015 um Mitteilung der Personalien des Fahrzeugführers.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei fruchtlosem Verstreichen der oben genannten Frist wir uns vorbehalten, beim zuständigen Landratsamt eine Fahrtenbuchauferlegung zu beantragen.
Um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten entgegenzuwirken bieten wir Ihnen letztmalig an, das Verwarnungsgeld innerhalb der nächsten 14 Tage unter Angabe der Referenznummer 10199941 anzuweisen.



Meine Antwort auf dieses Schreiben vom 14.10.2015

wie in meinem Widerspruch angekündigt werde ich diesen Vorgang meinen Rechtsbeistand zur weiteren Bearbeitung übergeben. Nach wie vor handelt es sich bei diesen Vorgang um Kundenparkplätze. Kundenparkplätze sind entgegen Ihrer Darstellung öffentlich nutzbar.
Anmerkung:
Sie sollten noch einmal meinen Widerspruch aufmerksam lesen, ich verbleibe mit freundlichen Grüßen



Antwort auf mein Schreiben von alex.schlude@sfg-forderungsmanagement.de vom 20.11.2015

Bezug nehmend auf die bisherige Korrespondenz ist folgendes eindeutig festzustellen:
In parallel Anwendung des § 138 Abs. 3 ZPO weisen wir Sie auf Ihre Erklärungspflicht über Tatsachen (Wahrheitspflicht) hin. Wenn Sie sich darauf berufen, an dem besagten Tag nicht selber Führer des besagten Fahrzeuges gewesen zu sein, sind Sie dazu verpflichtet uns den tatsächlichen Fahrer zu benennen. Ansonsten müssen wir Ihren vorgebrachten Einwand als unerheblich zurückweisen und Sie als Fahrzeughalter in die Haftung nehmen.
Sie haben ihr Fahrzeug auf privatem Grund und Boden geparkt, deshalb gelten hier die Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB/AGB) des Grundstückeigentümers. Diese sind gut sichtbar auf Schildern auf dem Grundstück angebracht.
Der Gebührenkatalog der Stadt findet hier keine Anwendung, weshalb auch kein Anschreiben eines Amtes ergeht.
In der Parkordnung steht, dass der Parkberechtigungsnachweis (Parkscheibe) mit der Ankunftszeit gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist. Nur so ist dem Grundstückeigentümer bzw. der Firma Park & Control PAC GmbH eine Kontrolle der Parkberechtigung möglich.
Um Ihnen weitere kostenintensive gerichtliche Schritte zu ersparen, bitten wir Sie, bis spätestens zum 04.12.2015 die Zahlung i.H.v. 52,67 € auf das unten aufgeführte Konto unseres Mandanten zu leisten, oder gegebenenfalls den Fahrer zu benennen.
Kontoinhaber: Park & Control PAC GmbH
Bank: Deutsche Bank
IBAN: DE42600700700133760900 BIC: DEUTDESSXXX
unter Angabe der Buchungsnummer 10199941 und des Kennzeichens ----------------
Hinweis: Sollten Sie nur die Hauptforderung ausgleichen, so werden wir zur weiteren gebührenpflichtigen Nachverfolgung der offen stehenden Gebühren durch unseren Mandanten beauftragt. Dies möchten wir vermeiden.



Meine Antwort auf dieses Schreiben vom 20.11.2015

Sehr geehrter Herr Schlude,
wie ich aus Ihrer Mail entnehmen kann, stützen Sie sich weiter auf Ihre Feststellung einer Halterhaftung. Ich weise gemäß meines Widerspruches nach wie vor Ihre Forderung zurück. Sollte ein Mahnbescheid ergehen, so werde ich auch diesen wegen unbegründeter Forderung zurückweisen. Eine von Ihnen angestrebte Klage wird dann mein Rechtsanwalt (Name entfernt), bearbeiten.
Anmerkung:
Ich beende hiermit die Korrespondenz mit Ihnen und werde nicht mehr auf ein Schreiben von Ihnen antworten.
Mit freundlichen Grüßen



Antwort von 01.12 2015 Aleksandar.Boskov@sfg-forderungsmanagement.de

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir die Forderungsangelegenheit zum Geschäftszeichen 10199941 in unserem Haus eingestellt haben. Es bestehen in dieser Angelegenheit keine Ansprüche mehr gegen Sie.


Mit freundlichen Grüßen

SFG Team Mahnservice

S/F/G FORDERUNGSMANAGEMENT GMBH
Bolzstr. 4
70173 Stuttgart
Tel: 0711/22863 - 10
Fax: 0711/22863 – 836

Quelle

Echt schade, dass wir diese Gauner bei uns noch nicht haben. :D

Gruß
Baer
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Ich bin der Meinung, dass "Park Control" je nach Lage sinnvoll ist. Z.B. ist hier ein Kaufland zusammen mit ALDI mit einem sehr großen Parkplatz direkt neben dem Hauptbahnhof. Ohne Park Control.

Was passiert? Die Leute dauerparken die besten Parkplätze dicht. Egal, wie wenig los ist: der Parkplatz ist immer so gut wie voll. Hier sollte reguliert werden.
 

Hector

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Kenne ich hier auch von jedem Netto. Parkscheibe und max. 1,5 Stunden. Da ich in der Regel in maximal 15 Minuten aus einem Laden wieder draußen bin (wäre schneller, wenn es nicht andere, langsamere Menschen vor mir gäbe), habe ich mit der Zeit null Probleme. Wobei ich hier niemals gesehen habe, dass da jemand kontrolliert.

Bei den Geschäften um den Hauptbahnhof rum sieht das anders aus, die paar Park and Ride Parkplätze die der Hbf hat reichen nicht aus, für alles andere wäre das kostenpflichtige Parkhaus fällig, wenn ich aber nur schnell in einen Laden dort muss, lege ich halt auch meine Parkscheibe hin.

Also verstehe den Stressfaktor vom TE hier nicht. Die Parkscheibe hinlegen bringt mich jetzt nicht um.

Edit: Bei der Überschrift "Perverse Parkplatz-Praktiken" musste ich eigentlich an was anderes denken... :p
 

Hector

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@Ungesund: Film angeschaut.

Sehe das Problem aber immer noch nicht.
Brauchst du länger als 1,5 Stunden oder legst keine Parkscheibe hin? -> zahlen.

Einzig, dass es ggf bei Einfahrt nicht ersichtlich genug ist, wie im Beispiel im Video, kann ich nachvollziehen. (Hier bei uns hängen überall Schilder an jedem Parkplatz, wenn das der Fall ist, so dass es bekannt ist.)
 

godlike

Warp drölf
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Evtl will man hier aber auch den Parkplatz dauerhaft nutzen. Das wirkt sich dann auf den Geldbeutel aus. Und zwar ungesund :D *Scnr*

Ansonsten Parkscheibe rein, keine Probleme mehr :unknown:
 

Trolling Stone

Troll Landa
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@Ungesund: Film angeschaut.

Sehe das Problem aber immer noch nicht.

Nein, du siehst das Problem immer noch nicht? Dass es ein reines Geschäftsmodell ist? Dass die Leute nicht vernünftig informiert werden? Interessant.
Gehörst wohl auch zu denen, die nichts gegen Überwachung haben. Hast schließlich nichts zu verbergen.

Regulierung sollte wie gesagt je nach Lage stattfinden, allerdings auf vernünftige Weise und nicht so.
 

Hector

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@Trolling Stone:
Mal langsam.

Wie ich geschrieben habe: Die Info im Video ist wirklich mangelhaft. Wenn es aber - wie zum Beispiel hier - KLAR ausgeschildert ist, unübersehbar. Wo ist das Problem, die Parkscheibe hinzulegen?
Das kann 1000x ein Geschäftsmodell sein, wenn ich da reinfahre und KLAR am Schild sehe: Parkscheibe oder löhnen. Weil das hinlegen 2 Sekunden dauert. Deswegen sehe ich kein Problem.

Nochmal: Im Beispiel im Video war es nicht klar ersichtlich. Zugegeben. Da ist es dann auch Scheiße. In den Fällen, die ich kenne, ist es das jedoch. Und DANN ist dagegen nix einzuwenden und es ist kein Problem, weil es für mich null Nachteil hat.

(Auf den Quatsch mit der Überwachung gehe ich mal gar nicht ein, das hat ja mal null hiermit zu tun...)
 
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