• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Landgericht Hamburg: Urteil zu illegalem Live-Streaming

banner-949933_960_720-1.jpg In einem kürzlich veröffentlichtem Urteil (Urteil vom 23.02.2017, 310 O 221/14), hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Hamburg entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite, die Pay-TV-Sendungen mittels illegalem Live-Streamings weiterleitet, der Pay-TV-Anbieterin in Höhe seines Reingewinns Schadenersatz leisten muss.



In dem vorliegenden Fall waren über die Internetseite www. s..tv, Sendungen (Fußball-Bundesliga und Spielfilme) einer Pay-TV-Anbieterin als Live-Stream verfügbar. Das Sendesignal der Pay-TV-Anbieterin wurde im Weg des Live-Streamings auf die Internetseite weiterübertragen. Werden Pay-TV-Sendungen mittels Live-Streaming auf einer Internetseite weitergeleitet, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Streaming-Empfang über die Seite www. s..tv war für die Nutzer kostenpflichtig. Die Bezahlung der Kunden erfolgte über den Dienst PayPal oder über eine PaySafeCard. Das PayPal-Konto war auf einen der Beklagten registriert. Die Betreiber der Internetseite erwirtschafteten auf diese Weise einen Reingewinn von 18.580 EUR. Diesen Gewinn verlangte die Pay-TV-Anbieterin im Wege der Klage von den beiden Betreibern der Internetseite als Schadenersatz.



In der Urteilsbegründung heißt es, dass durch eine Weiterleitung des Sendesignals der Klägerin im Wege des Live-Streamings die Beklagten in das ausschließliche Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzuleiten, eingegriffen haben. Dieses Recht stehe der Klägerin gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 UrhG zu. Weiterhin haben die Beklagten das ausschließliche Recht der Klägerin, ihre Funksendungen im Sinne des § 19 a UrhG öffentlich zugänglich zu machen, verletzt.

Folglich stehe der Klägerin gemäß § 97 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Reingewinns, also 18.580 EUR, zu. So wurde der Betreiber der Internetseite www. s..tv zu Schadensersatz in Höhe von 18.580 € zuzüglich Zinsen, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2016 zu zahlen, verurteilt.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

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https://tarnkappe.info/landgericht-hamburg-urteil-zu-illegalem-live-streaming/Quelle
Autor: Antonia
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... hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Hamburg entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite, die Pay-TV-Sendungen mittels illegalem Live-Streamings weiterleitet, der Pay-TV-Anbieterin in Höhe seines Reingewinns Schadenersatz leisten muss.
Und wieder hat Hamburg zugeschlagen - die Haus und Hofrichter der Rechteinhaber.

Da ist man als Krimineller echt in den Arsch gekniffen. Man kommt in den Knast, man muss ordentlich Steuern nachzahlen, der Gewinn wird vom Staat abgeschöpft und als Draufgabe muss man dem Rechteinhaber noch einmal die Gleiche Summe überweisen.
 
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