• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Fahrerbewertung.de: OVG Münster verbietet Autofahrer-Pranger

Gemäß einem heutigen (19.10.2017) Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster mit dem Aktenzeichen: 16 A 770/17 (VG Köln 13 K 6093/15) darf das Internetportal fahrerbewertung.de, Bewertungen zu Autofahrern durch andere Nutzer nicht mehr öffentlich zeigen.



Bei dem Onlineportal fahrerbewertung.de stellte sich die Frage, leistet es einen Beitrag für den reibungslosen, sicheren Ablauf im Straßenverkehr oder werden Autofahrer dort an den Pranger gestellt. Eben darüber hatte heute das OVG Münster zu entscheiden. Datenschützer waren der Meinung, das Portal zum Bewerten der Autofahrer verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).



So konnte man auf dem Internetportal fahrerbewertung.de Kfz-Kennzeichen eingeben und anonym das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr nach einem Ampelsystem bewerten. Die Ampelfarben stehen für negativ, neutral oder positiv. Der Betreiber der Seite, die Bonner Initiative für sichere Straßen, gibt an, er wolle auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten. Die Autofahrer sollen dazu angehalten werden, ihr Fahrverhalten auf den Prüfstand zu stellen und zu überdenken. Die abgegebenen Bewertungen können bisher ohne Registrierung von anderen eingesehen werden.

Datenschützer aus NRW allerdings sehen genau darin aber einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. In der derzeitigen Form stehe der einzelne Autofahrer zu sehr am Pranger und der Schutz der personenbezogenen Daten, die mit dem Kennzeichen verbunden sind, komme zu kurz. Die Landesdatenschutzbeauftragte forderte die Betreiber des Portals deshalb auf, die Plattform so umzugestalten, dass nur noch der jeweilige Halter eines Fahrzeugs die dafür abgegebenen Bewertungen einsehen können. Zuvor müsse er sich registrieren. Zudem solle es eine Widerspruchsfunktion für den Betroffenen geben.

Diese Auflagen bestätigte nun das Gericht in Münster. Auch die höhere Instanz hält das umstrittene Internetportal „fahrerbewertung.de“ für gesetzeswidrig: Dem aktuellen Gerichtsurteil zufolge verstößt die Webseite gegen den Datenschutz und ist in der aktuellen Version unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. In der öffentlichen Verfügbarkeit der Bewertungen für jeden Nutzer sieht das OVG einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht bei der Veröffentlichung der eigenen Daten.

Das Portal hatte gegen diese Regeln geklagt und scheiterte bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln. Nach Meinung der Betreiber wäre das Recht auf freie Meinungsäußerung, in diesem Fall über die Fahrweise, höher zu bewerten als das Recht der bewerteten Autofahrer an ihren persönlichen Daten. Sie kündigten an, dass das Portal, das bisher schon nicht kostendeckend arbeitet, bei Umsetzung der Vorgaben wohl vor dem Aus stehen würde. Aber auch die nächste Instanz, der OVG-Senat Münster, befand nun, dass Auflagen gemäß Bundesdatenschutzgesetztes nötig seien, denn bei den zu diversen Autokennzeichen abgegebenen Bewertungen handele es sich um personenbezogene Daten und somit liegt es in der Entscheidung des Fahrzeughalters, ob er gestattet, dass diese Informationen frei im Netz verfügbar sind.

Entsprechend des Urteils dürfen die Bewertungen anhand des Kennzeichens ab sofort nur noch für den betroffenen Autofahrer selbst einsehbar sein. Sowohl die Bewerter, als auch die Fahrer müssen sich mit ihren Daten und einer E-Mailadresse anmelden. Verbunden mit der Anmeldung ist die Versicherung, mit den Angaben keinen Missbrauch zu treiben: „Damit wollen wir verhindern, dass Nachbarn, Arbeitgeber oder Versicherungen den Datenschutz missbrauchen“, gab ein Vertreter der Datenschutzbeauftragten in der mündlichen Verhandlung an.

Das OVG ließ keine Revision gegen ihr Urteil zu: „Bei unserer Entscheidung stand der Einzelfall im Vordergrund“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Begründung. Dagegen können die Betreiber von fahrerbewertung.de Beschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste.

Bildquelle: Gellinger, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=23055&md5=03ff2e7097c068e872ce82b3a4d8b879



https://tarnkappe.info/fahrerbewertung-de-ovg-muenster-verbietet-autofahrer-pranger/Quelle
Autor: Antonia
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Trolling Stone

Troll Landa
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Kannte ich gar nicht, die Seite. Hat jemand ein Backup von den Daten? :D
Würde gern wissen, ob mein Kennzeichen da auftaucht.
 

Pleitgengeier

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TBow

The REAL Cheshire Cat

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So konnte man auf dem Internetportal fahrerbewertung.de Kfz-Kennzeichen eingeben und anonym das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr nach einem Ampelsystem bewerten.
Aha, man konnte also dort anonym Kfz Kennzeichen bewerten. Na, wenn das nicht ein Garant für Objektivität und Richtigkeit ist?

Ich poste in den AFD Gruppen folgendes..
"Hey Leute der Bundespräsident D-1 und Merkel D-2 sind Kacke und fahren Kacke. Einfach mal anonym ne Bewertung schreiben."
Ein paar tausend Spinner machen dann mit und schon sind die 2 die miesesten Autofahrer Deutschlands, knapp gefolgt von irgend welchen Fußballern, die von den Fans gegnerischer Klubs angepisst werden. Dahinter kommen dann ungeliebte Lehrer, die von den Schülern eins reingewürgt bekommen.

Und wem ist diese absolut zuverlässige Bewertungsmöglichkeit eingefallen?
... die Bonner Initiative für sichere Straßen, ...
Sind die Typen nur grenzdebil, oder geistig völlig derangiert, weil ihnen das Offensichtliche nicht aufgefallen ist?

Ein Glück, dass da ein Gericht einen auf Spielverderber macht.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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eine bewertung sollte nur mit dashcam-video möglich sein, dann würde es wenigstens sinn machen - natürlich anonym gehostet, damit niemand zum spielverderber wird..
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@Novgorod
Was würde Sinn machen?
Anonyme Personen, die auf einer anonym gehosteten Webseite mit ihren illegalen Dashcams belegen wollen, wie sich andere Autofahrer verhalten?
Das macht so eine Webseite natürlich seriös und vertrauenswürdig. ;)
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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@TBow: der sinn bestünde im beweis zur behauptung.. aussagen von leuten im internet ohne beleg sind grundsätzlich nichts wert, egal ob sie sich irgendwie registrieren müssen oder anonym sind, siehe facebook ;).. ein anonymer beweis macht mehr sinn als dummgeschwätz mit klarnamen..
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@Novgorod
Auf die Illegalität der Einstellung des Matrials und der Verbreitung möchtest du in diesem Zusammenhang nicht eingehen?
 

Pleitgengeier

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Ein paar tausend Spinner machen dann mit und schon sind die 2 die miesesten Autofahrer Deutschlands, knapp gefolgt von irgend welchen Fußballern, die von den Fans gegnerischer Klubs angepisst werden. Dahinter kommen dann ungeliebte Lehrer, die von den Schülern eins reingewürgt bekommen.

Ich glaube nicht dass Anis Amri noch einzuholen ist.
 

Hector

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Mir ist das egal. Weiß eh jeder, dass ich allein der geilste und beste Fahrer da draußen bin! Alles andere sind lahme Nieten und sollen sich verpissen. Ich mache auch nie Fehler, fahre nie zu schnell, nur zügig. Typisch deutsch eben!
 

Novgorod

ngb-Nutte

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@Novgorod
Auf die Illegalität der Einstellung des Matrials und der Verbreitung möchtest du in diesem Zusammenhang nicht eingehen?

sollte ich das? dein hauptkritikpunkt war ein anderer und darauf bin ich eingegangen.. die legalität hängt auch von den umständen und der absicht ab (und natürlich vom land), aber mit "richtig oder falsch" hat es erstmal nichts zu tun (sicherungskopien sind auch illegal).. es geht um die abwägung zwischen dem recht auf privatsphäre des Kfz und dem recht, eine aussage beweisen zu können, indem man ein vergehen filmt.. autos und kennzeichen können vielleicht persönliche daten sein, sind aber nicht für jedermann persönlich identifizierbar, daher kann das recht auf geheimhaltung des kennzeichens auch nicht schwerer wiegen als beispielsweise das recht, dass die eigene IP-adresse nicht geloggt wird (was praktisch nicht existiert)..

wenn jemand legal einen internet-pranger für IP-adressen betreiben kann, von denen z.b. spam und scams ausgehen, dann kann das gleiche auch mit autokennzeichen nicht illegal sein, aber vielleicht wird im #neuland auch mit zweierlei maß gemessen.. was allerdings tatsächlich nicht legitim ist (und deshalb zurecht vom gericht unterbunden wurde), ist ein pranger ohne beweispflicht, wo dann natürlich jeder uneingeschränkt trollen kann - deswegen wäre sowas nur mit beweisvideo überhaupt im bereich des seriösen, also nützlich..
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Für mich ist das natürlich Teil einer Einschätzung, wenn es um Seriosität und Vertrauenswürdigkeit geht.

autos und kennzeichen können vielleicht persönliche daten sein, sind aber nicht für jedermann persönlich identifizierbar, daher kann das recht auf geheimhaltung des kennzeichens auch nicht schwerer wiegen als beispielsweise das recht, dass die eigene IP-adresse nicht geloggt wird (was praktisch nicht existiert)..
Wenn ich deinem Nachbarn deine IP nenne, dann wird er dich damit nicht identifizieren können, da er diese sicherlich nicht kennt.
Nenne ich ihm dein Kfz-Kennzeichen, dann eher schon. Von daher hinkt der Vergleich. Das Gericht schlägt da auch in die selbe Kerbe.
 

Meta

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Dieses Portal ist/war genau so ein Bullshit wie alle anonymen Bewertungsportale von Händlern, Zahnärzten, Lehrern oder Wahrsagern.
Sowohl die Bewerter, als auch die Fahrer müssen sich mit ihren Daten und einer E-Mailadresse anmelden. Verbunden mit der Anmeldung ist die Versicherung, mit den Angaben keinen Missbrauch zu treiben
Man möchte weinen, wenn man so etwas liest. Ich bin ab sofort "@realMarkus_Soeder" auf Twitter.
 

Novgorod

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Für mich ist das natürlich Teil einer Einschätzung, wenn es um Seriosität und Vertrauenswürdigkeit geht.

meinetwegen, ich sprach allerdings von nützlichkeit und ich finde beispielsweise sicherungskopien, piratebay, movie-blog & co. durchaus nützlich, ohne auf die frage der legalität eingehen zu müssen.. auch die "seriösität" ergibt sich nicht unbedingt aus der legalität und hat diese auch nicht als bedingung.. die seriösität eines videobeweises ist intrinsisch - ob dessen existenz gegen willkürliche gesetze verstößt, ändert nichts an dessen objektivität.. wenn ein pädophiler heimlich bei seiner tat gefilmt wird, könnte das video ggf. nicht als beweis vor gericht zugelassen werden, weil es "illegal" ist und der bösewicht hätte keine rechtlichen konsequenzen zu befürchten - trotzdem wird man ihn wohl eher nicht mehr als kindergärtner anstellen, selbst wenn das beweisvideo illegal ist, weil legalität nicht smit objektivität (und also seriösität) zu tun hat..

Wenn ich deinem Nachbarn deine IP nenne, dann wird er dich damit nicht identifizieren können, da er diese sicherlich nicht kennt.
Nenne ich ihm dein Kfz-Kennzeichen, dann eher schon. Von daher hinkt der Vergleich. Das Gericht schlägt da auch in die selbe Kerbe.

wenn da etwas hinkt, dann das #neuland ;).. ein kennzeichen ist zwar sichtbar, es erfordert aber entsprechendes interesse und aufwand, um es einer person zuzuordnen - das ist bei IP-adressen nicht anders.. wenn du weißt, dass dein nachbar in deinem forum postet, kennst du auch seine IP.. praxisrelevant ist beides nicht, weil "normale menschen" weder einen webserver betreiben noch hinter autos herlaufen, um den fahrer zum kennzeichen zuordnen zu können.. und der personenkreis, dem ein kennzeichen "zufällig" bekannt ist, ist nicht groß genug, um eine datenschutzrechtlich andere behandlung als IP-adressen zu rechtfertigen.. aber die jusristerei ist in dem fall eh müßig, weil man informationen (insbesondere solche mit intrinsischer beweiskraft) nicht ultimativ aus dem internet verbannen kann..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Im Gegensatz zu einer IP ist ein KfZ-Zeichen eine Kennzeichnung, mit der etwas öffentlich ersichtlich gekennzeichnet ist.
Somit ist die Verbindung zu den Bewertungen zeitnah möglich.
Es wäre mit heutiger Technik leicht möglich eine App zu bauen, die das Kennzeichen liest und dann die Bewertungen anzeigt oder eine direkte Abgabe ermöglicht. Ein Beifahrer könnte das Smartphone während der Fahrt sogar legal bedienen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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du kannst auch eine app bauen, die die IPs deiner webseitenbesucher in echtzeit mit einer bewertungsdatenbank abgleicht - wäre bestimmt nützlich bei DDoS-angriffen, egal ob legal oder illegal (dass da noch niemand drauf gekommen ist... :eek:)..
 

pspzockerscene

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Wenn ich das richtig sehe kann man nach wie vor bewerten.
Auch auf auto-pranger.de hat man dieses Bewertungssystem ...

Grüße, psp
 

Meta

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Kann man alles verbieten, wie Radarwarner. Je mehr verboten wird, desto bedeutungsloser wird das einzelne Verbot.
 
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