• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Fahrerbewertung.de: OVG Münster verbietet Autofahrer-Pranger

Gemäß einem heutigen (19.10.2017) Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster mit dem Aktenzeichen: 16 A 770/17 (VG Köln 13 K 6093/15) darf das Internetportal fahrerbewertung.de, Bewertungen zu Autofahrern durch andere Nutzer nicht mehr öffentlich zeigen.



Bei dem Onlineportal fahrerbewertung.de stellte sich die Frage, leistet es einen Beitrag für den reibungslosen, sicheren Ablauf im Straßenverkehr oder werden Autofahrer dort an den Pranger gestellt. Eben darüber hatte heute das OVG Münster zu entscheiden. Datenschützer waren der Meinung, das Portal zum Bewerten der Autofahrer verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).



So konnte man auf dem Internetportal fahrerbewertung.de Kfz-Kennzeichen eingeben und anonym das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr nach einem Ampelsystem bewerten. Die Ampelfarben stehen für negativ, neutral oder positiv. Der Betreiber der Seite, die Bonner Initiative für sichere Straßen, gibt an, er wolle auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten. Die Autofahrer sollen dazu angehalten werden, ihr Fahrverhalten auf den Prüfstand zu stellen und zu überdenken. Die abgegebenen Bewertungen können bisher ohne Registrierung von anderen eingesehen werden.

Datenschützer aus NRW allerdings sehen genau darin aber einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. In der derzeitigen Form stehe der einzelne Autofahrer zu sehr am Pranger und der Schutz der personenbezogenen Daten, die mit dem Kennzeichen verbunden sind, komme zu kurz. Die Landesdatenschutzbeauftragte forderte die Betreiber des Portals deshalb auf, die Plattform so umzugestalten, dass nur noch der jeweilige Halter eines Fahrzeugs die dafür abgegebenen Bewertungen einsehen können. Zuvor müsse er sich registrieren. Zudem solle es eine Widerspruchsfunktion für den Betroffenen geben.

Diese Auflagen bestätigte nun das Gericht in Münster. Auch die höhere Instanz hält das umstrittene Internetportal „fahrerbewertung.de“ für gesetzeswidrig: Dem aktuellen Gerichtsurteil zufolge verstößt die Webseite gegen den Datenschutz und ist in der aktuellen Version unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. In der öffentlichen Verfügbarkeit der Bewertungen für jeden Nutzer sieht das OVG einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht bei der Veröffentlichung der eigenen Daten.

Das Portal hatte gegen diese Regeln geklagt und scheiterte bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln. Nach Meinung der Betreiber wäre das Recht auf freie Meinungsäußerung, in diesem Fall über die Fahrweise, höher zu bewerten als das Recht der bewerteten Autofahrer an ihren persönlichen Daten. Sie kündigten an, dass das Portal, das bisher schon nicht kostendeckend arbeitet, bei Umsetzung der Vorgaben wohl vor dem Aus stehen würde. Aber auch die nächste Instanz, der OVG-Senat Münster, befand nun, dass Auflagen gemäß Bundesdatenschutzgesetztes nötig seien, denn bei den zu diversen Autokennzeichen abgegebenen Bewertungen handele es sich um personenbezogene Daten und somit liegt es in der Entscheidung des Fahrzeughalters, ob er gestattet, dass diese Informationen frei im Netz verfügbar sind.

Entsprechend des Urteils dürfen die Bewertungen anhand des Kennzeichens ab sofort nur noch für den betroffenen Autofahrer selbst einsehbar sein. Sowohl die Bewerter, als auch die Fahrer müssen sich mit ihren Daten und einer E-Mailadresse anmelden. Verbunden mit der Anmeldung ist die Versicherung, mit den Angaben keinen Missbrauch zu treiben: „Damit wollen wir verhindern, dass Nachbarn, Arbeitgeber oder Versicherungen den Datenschutz missbrauchen“, gab ein Vertreter der Datenschutzbeauftragten in der mündlichen Verhandlung an.

Das OVG ließ keine Revision gegen ihr Urteil zu: „Bei unserer Entscheidung stand der Einzelfall im Vordergrund“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Begründung. Dagegen können die Betreiber von fahrerbewertung.de Beschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste.

Bildquelle: Gellinger, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=23055&md5=03ff2e7097c068e872ce82b3a4d8b879



https://tarnkappe.info/fahrerbewertung-de-ovg-muenster-verbietet-autofahrer-pranger/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

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Hab mich erstmal zu 100% positiv bewertet! :D
 
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