• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Filesharing-Urteil: AG Charlottenburg entscheidet zugunsten zu Unrecht Abgemahnter

email-826323_960_720-2.jpg Das AG Charlottenburg hat in einem von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke geführten Verfahren, zugunsten einer unschuldig Abgemahnten entschieden. Die Klage der Kanzlei Waldorf Frommer wurde abgewiesen, die Abgemahnte hat weder Aufklärungspflichten gegenüber der Abmahnkanzlei verletzt, noch hat sie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.



In dem aktuellen Fall wurde eine Mutter von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, über ihren Anschluss den Film „Die Bestimmung – Divergent“ per Filesharing heruntergeladen zu haben. Waldorf Frommer verlangte daher von ihr sowohl Schadensersatz, als auch Ersatz der Abmahnkosten.



Jedoch waren weder die abgemahnte Anschlussinhaberin noch deren Sohn zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt daheim. Da sie nachweislich im Urlaub weilten, konnten sie die Tat auch nicht begangen haben. Jedoch befand sich in diesem Zeitraum eine französische Gaststudentin in der Wohnung, die die festgestellte Urheberrechtsverletzung auch einräumte. Der beschuldigten Anschlussinhaberin lag von deren Seite eine entsprechende schriftliche Bescheinigung darüber vor, die sie dem Gericht vorweisen konnte.

Eigentlich sollte damit alles geklärt sein, da die Unschuld der Beschuldigten gleich in doppelter Weise bestätigt ist, dennoch verlangte die Kanzlei Waldorf Frommer, dass der Anschlussinhaberin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Die Forderung wurde dadurch begründet, dass die Anschlussinhaberin verpflichtet gewesen wäre, bereits nach Erhalt der Abmahnung zu erwähnen, dass die Gaststudentin die Täterin gewesen sei und infolge dieser Unterlassung hätte sie die ihr obliegende Aufklärungspflicht verletzt. Diese habe aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses bestanden, das durch die Abmahnung entstanden sei.

Allerdings entschied das Amtsgericht (AG) Charlottenburg mit Urteil vom 22.09.2017, Az. 206 C 236/17, dass die Beschuldigte keinerlei Kosten zu tragen hätte:

„Ein Kostenerstattungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes nach § 280 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) scheide aus, da bei einer unberechtigten Abmahnung wegen Filesharings keine Antwortpflicht bestünde. Denn eine Aufklärungspflicht komme unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nur bei einer begründeten Abmahnung infrage. Dies setze voraus, dass die abgemahnte Anschlussinhaberin eine Urheberrechtsverletzung begangen habe. Dies war hier jedoch nicht der Fall. Eine Heranziehung kam daher weder als Täter noch im Wege der Störerhaftung infrage. Ebenso wenig ergab sich eine Aufklärungspflicht aus § 826 BGB bzw. aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 683 BGB.“

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

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Autor: Antonia
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Tsherno

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Re: Filesharing-Urteil: AG Charlottenburg entscheidet zugunsten zu Unrecht Abgemahnte

Da frage ich mich doch glatt ob W&F in den letzten Monaten gepennt haben oder getreu dem Motto" Es gibt genügend dumme" einfach mit den Scheuklappen weitergemacht haben. Vor allem das wegfallen der Störerhaftung sollte eine Abmahnung im privaten Sektor unmöglich machen. Oder was ist mit der Deckelung der Abmahnkosten? Dies sollte ebenfalls dafür soregen, dass W&F wieder normalen Geschäften nachgehen.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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Re: Filesharing-Urteil: AG Charlottenburg entscheidet zugunsten zu Unrecht Abgemahnte

Ach, wenn das unser Gravenreuth noch miterleben dürfte. :coffee:
 

Ghandy

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Re: Filesharing-Urteil: AG Charlottenburg entscheidet zugunsten zu Unrecht Abgemahnte

Ja, Günni hätte seinen Spaß daran, ohne Zweifel...
 
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