• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Schweden: Höchstgericht lehnt Gefängnisstrafe für Piraterie ab




Schwedens Höchstgericht hat in einem Fall zum Thema Urheberrechtsverletzung nun eine wichtige Entscheidung erlassen. Statt dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftstrafe zu folgen, hat sich der Gerichtshof gegen eine Gefängnisstrafe ausgesprochen: Gefängnis stelle keine angemessene oder nur im Ausnahmefall angemessene Strafe für dieses Vergehen dar. Diese Entscheidung wirkt somit zugleich richtungsweisend für künftige Fälle zum Thema Urheberrechtsverletzungen, berichtet TorrentFreak.



Der Trend in den letzten Jahren ging dahin, dass Staatsanwälte Verstöße gegen Urheberrechtsverletzungen als schwerere Straftaten angesehen haben, die oft mit dem Diebstahl physischer Güter vergleichbar waren. In vielen Fällen sowohl in den USA, als auch in Europa bedeutete das für Urheberrechtsverletzer, dass sie auch durchaus mit Gefängnisstrafen rechnen mussten.



Nun hat das schwedische Höchstgericht ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt, wo bereits festgestellt wurde, dass Haft keine adäquate Strafe für geringfügige oder mittelschwere Urheberrechtsverstöße sei und auch nicht im Rahmen des juristischen Vorgehens gegen Filesharer angenommen werden sollte.

In dem Fall ging es um einen 50-jährigen Betreibers eines privaten Torrent-Trackers mit dem Namen „Biosalongen“. Die Seite wurde 2013 von den örtlichen Behörden eingestellt, der Betreiber verhaftet und angeklagt. Ihm wurde zur Last gelegt, mindestens 125 TV- Shows sowie Filme über die Website angeboten zu haben, darunter Rocky, Alien und Star Trek. Nachdem der Mann zunächst für nicht schuldig plädiert hatte, wurde der Fall vor Gericht gestellt. Im Sommer 2015 verurteilte ihn das Berufungsgericht in Göteborg wegen Urheberrechtsverletzungen zu acht Monaten Gefängnis. Gegen dieses Strafmaß legte er jedoch Berufung ein. Unterstützung erhielt er von der Staatsanwältin My Hedström, die höchstrichterlich geklärt haben wollte, wie das Strafmaß für diese Art von Straftaten letztlich ausfällt. Sie wollte Gewissheit darüber, ob Bußgelder und Bewährungsstrafen geeignet sind oder doch eine Haftstrafe für Piraten angebracht wäre, wie die meisten Urheberrechtsinhaber sie verlangen.

Der Oberste Gerichtshof hat nun seine Entscheidung erlassen. Im Mittelpunkt der Frage, die sich das Höchstgericht gestellt hat, steht die Länge bzw. der „Wert“ der Strafe („Penal value“), wie das International Law Office erläutert: „Ob ein Verbrechen mit Gefängnis bestraft werden soll, wird in der Regel auf der Grundlage seines Strafmaßes bestimmt. Wenn der Strafwert weniger als ein Jahr beträgt, sollte die Inhaftierung ein letzter Ausweg sein.“

Somit werden Strafen mit einem „Strafwert“ von unter einem Jahr als geringfügig angesehen, außer es liegen besondere Gründe vor, die eine Haft dennoch erforderlich machen. Da im vorliegenden Fall ein „Strafwert“ von sechs Monaten vorlag, sei auf Basis dieses Zeitraums auch keine Freiheitsstrafe gerechtfertigt. Gemäß dem Urteil dürfe das Gericht generell keine Richtwerte bzw. Empfehlungen vorgeben, dass solche Verstöße mit Haft bestraft werden sollen. Auch muss künftig der Grad der Schwere einer Straftat wesentlich stärker in Betracht gezogen werden.

Nach einer Analyse des Urteils von Henrik Wistam und Siri Alvsing der Lindahl-Anwaltskanzlei stellt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eine generelle Änderung der bisherigen Rechtsprechung zu Strafen wegen illegalem Filesharings dar. Als Vergleich führen sie den Fall von The Pirate Bay an. Hier wurden die drei Angeklagten – Peter Sunde, Fredrik Neij und Carl Lundström – noch zu Gefängnisstrafen von acht, zehn bzw. vier Monaten verurteilt. Weiterhin meinen sie: „Der Oberste Gerichtshof hat jetzt die Sicht auf den „Strafwert“ einer Straftat gelenkt. Dies ist eine willkommene Entwicklung, obwohl Rechteinhaber möglicherweise von einer strengeren Sichtweise und einer Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung eher profitieren würden.“

Bildquelle: Poposky, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=22884&md5=65c9c6461a9814bc7d1679f965c78bef



https://tarnkappe.info/schweden-hoechstgericht-lehnt-gefaengnisstrafe-fuer-piraterie-ab/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 
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