Seit dem 01. Oktober 2017 ist das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet, mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten. So sind „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“, wie wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede nach spätestens 24 Stunden von den Plattformbetreibern von Plattformen mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, nach Kenntnisnahme zu löschen. Dieser Teil des Gesetzes kommt allerdings erst nach einer Übergangsphase von drei Monaten zur Anwendung. Sieben Tage Zeit bleibt für die Prüfung von weniger eindeutig rechtswidrigen Inhalten. Bei besonders schwierigen Fällen können die Inhalte sogar einem neuen, unabhängigen Gremium vorgelegt werden, das dem Justizministerium untersteht. Sollten die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen empfindliche Bußgelder.
Mit dem erst Ende Juni vom Bundestag beschlossen NetzDG will man Online-Plattformen, wie Facebook, Twitter oder Youtube, aber auch Betreiber kleinerer Netzwerke dazu verpflichten, bis Anfang 2018 ein wirksames, transparentes Beschwerdemanagement zum Löschen strafbarer Inhalte aufzubauen. Dazu werden alle sozialen Netzwerke und Telemediendienste – unabhängig von ihrer Größe – ab sofort dazu verpflichtet, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten anzugeben, an den sowohl Nutzer ihre Beschwerden, als auch Ermittler ihr Auskunftsersuchen richten können. Einerseits soll das die Identifikation des Verletzers erleichtern, andererseits aber auch die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen ermöglichen. Anfragen müssen binnen 48 Stunden beantwortet werden, sonst drohen auch hier Bußgelder. So haben die Behörden und sowohl Facebook, als auch Google personell bereits aufgestockt. In einem zweiten Schritt müssen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland ihnen gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig löschen. Eine Übergangsfrist dafür endet am 1. Januar 2018.
Falls die gemeldeten Inhalte nicht offensichtlich rechtswidrig sind, muss eine Löschung dieser Inhalte innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Hängt die Entscheidung darüber von einer unwahren Tatsachenbehauptung ab, kann dem betroffenen Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Weiterhin haben die Netzwerke zudem die Möglichkeit, die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit innerhalb von sieben Tagen einer „anerkannten Einrichtung der regulierten Selbsthilfe“ zu übertragen.
Nach Spiegel-Informationen sollen etwa 50 Mitarbeiter beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes überwachen, davon sollen die Hälfte bereits Anfang Oktober ihre Arbeit aufnehmen. Die andere Hälfte kommt zu Beginn des kommenden Jahres hinzu, wenn das Beschwerdemanagement umgesetzt werden muss. Die Aufgabe des BfJ ist es unter anderem, solche Bürgerbeschwerden in Empfang zu nehmen, die mit ihren Meldungen über rechtswidrige Inhalte beim Anbieter keinen Erfolg hatten. Bei Verstößen gegen die Vorschriften, dazu zählt auch, wenn die Plattformen kein Beschwerdeverfahren bereitstellen, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. Für die Prüfung der Sachverhalte will das BfJ innerhalb einer neuen Abteilung zwei Referate einrichten, eines für Grundsatzfragen und ein weiteres für die Bearbeitung von Einzelfallverfahren. Den Mitarbeitern, die dabei auch verstörende Inhalte sichten könnten, „soll psychologische Betreuung an die Seite gestellt werden“, heißt es im Bericht des Justizministeriums.
Das Verfahren muss – anders als zunächst vorgesehen – nun nicht mehr sicherstellen, dass der Anbieter „sämtliche auf den Plattformen befindlichen Kopien des rechtswidrigen Inhalts ebenfalls unverzüglich entfernt oder sperrt“.
Netzpolitik.org schreibt treffend zum Thema: „Kritiker sehen dies als Grundproblem des Gesetzes an, weil im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht würden, um einem Bußgeld zu entgehen. Das Gesetz war trotz einiger Änderungen bis zur Abstimmung Ende Juni im Bundestag hoch umstritten, weil es nach Ansicht der Kritiker eine Gefahr für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit darstellt und europarechtswidrig ist.“ Wenngleich nach heftiger Kritik auch schon Teile des Gesetzes entschärft wurden, so bleibe das Gesetz auch in der aktuellen Version immer noch gefährlich für die Meinungsfreiheit.
Kritik gab es auch aus den Reihen der FDP. So hat Nicola Beer, FDP-Generalsekretärin, bei Twitter angekündigt: „Werden darum kämpfen, dass es Gesetz mit kürzester Gültigkeitsdauer wird.“
Bildquelle: Wokandapix, thx! (CC0 Public Domain)
https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=22741&md5=2bf2a27edfbd9ba8d76ad0fdc57e4c3f
https://tarnkappe.info/in-kraft-getreten-netzwerkdurchsetzungsgesetz/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
Mit dem erst Ende Juni vom Bundestag beschlossen NetzDG will man Online-Plattformen, wie Facebook, Twitter oder Youtube, aber auch Betreiber kleinerer Netzwerke dazu verpflichten, bis Anfang 2018 ein wirksames, transparentes Beschwerdemanagement zum Löschen strafbarer Inhalte aufzubauen. Dazu werden alle sozialen Netzwerke und Telemediendienste – unabhängig von ihrer Größe – ab sofort dazu verpflichtet, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten anzugeben, an den sowohl Nutzer ihre Beschwerden, als auch Ermittler ihr Auskunftsersuchen richten können. Einerseits soll das die Identifikation des Verletzers erleichtern, andererseits aber auch die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen ermöglichen. Anfragen müssen binnen 48 Stunden beantwortet werden, sonst drohen auch hier Bußgelder. So haben die Behörden und sowohl Facebook, als auch Google personell bereits aufgestockt. In einem zweiten Schritt müssen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland ihnen gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig löschen. Eine Übergangsfrist dafür endet am 1. Januar 2018.
Falls die gemeldeten Inhalte nicht offensichtlich rechtswidrig sind, muss eine Löschung dieser Inhalte innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Hängt die Entscheidung darüber von einer unwahren Tatsachenbehauptung ab, kann dem betroffenen Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Weiterhin haben die Netzwerke zudem die Möglichkeit, die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit innerhalb von sieben Tagen einer „anerkannten Einrichtung der regulierten Selbsthilfe“ zu übertragen.
Nach Spiegel-Informationen sollen etwa 50 Mitarbeiter beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes überwachen, davon sollen die Hälfte bereits Anfang Oktober ihre Arbeit aufnehmen. Die andere Hälfte kommt zu Beginn des kommenden Jahres hinzu, wenn das Beschwerdemanagement umgesetzt werden muss. Die Aufgabe des BfJ ist es unter anderem, solche Bürgerbeschwerden in Empfang zu nehmen, die mit ihren Meldungen über rechtswidrige Inhalte beim Anbieter keinen Erfolg hatten. Bei Verstößen gegen die Vorschriften, dazu zählt auch, wenn die Plattformen kein Beschwerdeverfahren bereitstellen, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. Für die Prüfung der Sachverhalte will das BfJ innerhalb einer neuen Abteilung zwei Referate einrichten, eines für Grundsatzfragen und ein weiteres für die Bearbeitung von Einzelfallverfahren. Den Mitarbeitern, die dabei auch verstörende Inhalte sichten könnten, „soll psychologische Betreuung an die Seite gestellt werden“, heißt es im Bericht des Justizministeriums.
Das Verfahren muss – anders als zunächst vorgesehen – nun nicht mehr sicherstellen, dass der Anbieter „sämtliche auf den Plattformen befindlichen Kopien des rechtswidrigen Inhalts ebenfalls unverzüglich entfernt oder sperrt“.
Netzpolitik.org schreibt treffend zum Thema: „Kritiker sehen dies als Grundproblem des Gesetzes an, weil im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht würden, um einem Bußgeld zu entgehen. Das Gesetz war trotz einiger Änderungen bis zur Abstimmung Ende Juni im Bundestag hoch umstritten, weil es nach Ansicht der Kritiker eine Gefahr für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit darstellt und europarechtswidrig ist.“ Wenngleich nach heftiger Kritik auch schon Teile des Gesetzes entschärft wurden, so bleibe das Gesetz auch in der aktuellen Version immer noch gefährlich für die Meinungsfreiheit.
Kritik gab es auch aus den Reihen der FDP. So hat Nicola Beer, FDP-Generalsekretärin, bei Twitter angekündigt: „Werden darum kämpfen, dass es Gesetz mit kürzester Gültigkeitsdauer wird.“
Bildquelle: Wokandapix, thx! (CC0 Public Domain)
https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=22741&md5=2bf2a27edfbd9ba8d76ad0fdc57e4c3f
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Autor: Antonia
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