• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

PayPal-Konto im Minus - Interessante Sache

RedlightX

Bekannter NGBler

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  • #41
Frech finde ich ja, dass die mich noch weiter belästigen, obwohl ich die Forderung voll umfänglich zurückgewiesen habe.
Ich hatte auch schon einmal überlegt da anzurufen, aber das hätte sowieso keinen Sinn gehabt, außer dass mein Blutdruck am Telefon gestiegen wäre :D

Wie gesagt, mit einer lebenslangen Sperre kann ich gut leben. Sehr gut sogar ^^
 

KidZler

gesperrt

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Tja was will man mit diesen Staatlichen Mafia verein schon anders machen auser es nicht nutzen ...

Ne Bank isses nicht wen man geld von ihnen bekommt ... Aber einen BankenStatus müssen sie haben ... Aber keine Bank Friert einfach mal so geld ein ...

Das sind Mafia Methoden die da Payball an den Tag legt ....
 

Ruby

Just add Sun

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Ich möchte auf die Risiken eines Verfahrens aufmerksam machen. Der TE muss natürlich selbst entscheiden, was er weiter unternimmt:

Es kommt ein Mahnbescheid, TE legt Widerspruch ein, PP begründet die Klage, es wird vor Gericht verhandelt, der TE verliert und hat folgende Kosten zu tragen:
- Hauptforderung
- Zinsen
- Nebenkosten wie Mahnkosten (ich glaube, Inkassokosten müssen nicht getragen werden, bin mir aber nicht sicher, ob das geändert wurde)
+ Gerichtskosten des Verfahrens
+ Rechtsanwaltskosten des Klägers (PP)

Da können aus der ursprünglichen Forderung von 100 Euro schnell 500 Euro oder mehr werden.

PP ist jetzt kein Abmahnanwaltsverein und ich würde die Chancen des TE auf einen Gewinn des Verfahrens sehr sehr gering einschätzen, weil es halt die wasserdichten AGBs von PP gibt.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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wenn sich an der faktenlage nichts geändert hat, ist PP immernoch den nachweis schuldig, dass die überweisung unrechtmäßig war (oder muss es gar der "geschädigte" kontoinhaber beweisen? allerdings klagt ja nicht er, sondern PP).. AGB sind einem richter in der regel egal, es kommt nur darauf an, ob die überweisung glaubhaft unrechtmäßig war und das kann man nicht einfach so annehmen, dazu braucht man beweise (so wie jemand, der unverschuldet auffährt, seine unschuld beweisen muss)..

der mahnbescheid könnte ein (teurer) bluff sein, aber auch wenn nicht, würde ich es darauf ankommen lassen - geht ja nicht um eine riesensumme und man hätte einen schönen präzedenzfall..
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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  • #47
Für den Fall der Fälle hab ich natürlich entsprechende Dokumente, die auch noch etwas Aussagekraft haben sollten.

Der gelbe Brief war heute übrigens in der Post. (Pünktlich wie die Maurer) - und ist natürlich, mit entsprechendem Kreuzchen als Einschreiben mit Rückschein, wieder retour gegangen.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
wenn es hart auf hart kommt bist du wahrscheinlich leider auch nicht im Recht, da du Geld erhalten hast und somit als Verkäufer aufgetreten bist.
Und der Verkäufer ist da eben nicht abgesichert.
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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  • #50
Grundlegende Vorraussetzungen für den Verkäuferschutz

Versenden Sie bitte nur mit Versandbeleg. -> Habe ich. Geld wurde im Treuhandsystem gebucht und freigegeben
Verwenden Sie nur die vom Empfänger bei uns hinterlegte Adresse. Hab keine Adresse zu Gesicht bekommen.
Verschicken Sie den Artikel innerhalb von sieben Tagen so, dass wir den Versand nachvollziehen können. -> Auch der Fall.

Zum Thema Käufer / Verkäufer:

Da PayPal in DE soweit mir bekannt, keine Banklizenz besitzt, dürfte ein PayPalguthaben des selben "Wert" wie ein Bitcoinguthaben besitzen. Beides existiert meiner Ansicht nach so lange virtuell, bis man sich dieses auszahlen lässt.

Dem zu folge:

Amerikaner sagt: Ich Verkaufe 100 Dollar PP-Guthaben und suche dafür Bitcoin.
Ich sage: Ja, warum eigentlich nicht, den Kauf gehe ich ein - > und schickte damals 0,7 Bitcoin.
Treuhandsystem sagt: Alles klar, Penunzen sind da. Sobald du den Gegenwert erhalten hast, kannst du das Geld freigeben, damit der Verkäufer auch seinen Teil bekommt.
Ich sage: Allet klar.

Man kann es drehen, wenden und interpretieren, wie man möchte. Man kann sicherlich auch die sich scheinbar im Wochentakt ändernden AGB zerpflücken und ist genau so schlau wie vorher.

Wenn die Spaßkasse im Dorf so verfahren würde, dann würde die Bafin denen den Laden auseinanderschmeißen.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Bei PayPal gibt's keinen "TAN". Da gibt's absolut nichts, was sicher ist vor fremdem Zugriff schützt.

Doch. Es gibt diesen security key. Hab mir den damals geholt. Ist quasi so ein random tan generator.

800px-PayPal_Security_Key.jpg
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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  • #52
Hab ich noch nie gesehen. In gefühlten 10 Jahren Onlineshopping :D
 
Zuletzt bearbeitet:

gelöschter Benutzer

Guest

G

einfach dann auch mal den weiterführenden link in deinem link selbst lesen...
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?...nt_ID=ua/SellerProtection_full&locale.x=de_DE

"Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel, der versendet werden kann.
Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:

Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter
Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge
Artikel, die nicht versendet werden können
Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer"

Kein Schutz bei digitalen Gütern...

Wenn du schon was beiträgst, dann informiere dich doch vorher genau.

Völlig unabhängig von jeglichen Paypal AGBs hat der TS auch keinerlei rechtliche Ansprüche gegenüber paypal, sondern nur Ansprüche gegen den Typen der die nicht koschere Zahlung gemacht hat.
Jede Bank wird eine nicht autorisierte oder ungewollte Zahlung widerufen und das Geld zurück holen, so wie das paypal auch gemacht hat.
Ansprüche hat man dann nicht gegen die Bank, sondern gegen den von dem die Zahlung kam. Denn er schuldet einem das Geld, die Bank fungierte nur als "Geldüberträger". Eine Bank muss und wird aber nur Zahlungen dauerhaft legitimieren die auch korrekt waren.

Daher ist eben paypal nichts für solche Transaktionen, wie es auch bei denen in den AGBs steht.
Als Verkäufer von Artikeln die man verschickt ist Paypal zwecks Kundenzufriedenheit sicher vorteilhaft.
Als Käufer von Artikeln die man geschickt bekommt auch, zwecks Käuferschutz.
Für alles andere nutzt man kein Paypal.
Oder besser, man kann es nutzen wenn es nicht anders geht, hat dann aber auch wie im vorliegenden Fall die Konsequenzen zu tragen.

Paypal wird das Geld zurück fordern, wie es jede andere Bank auch getan hätte. Dann auch via gerichtlichem Mahnbescheid.
Und dann, wenn es hart auf hart kommt, werden die auch nachweisen warum und dass die Zahlung nicht autorisiert wurde und das Geld zurück gebucht wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

gelöschter Benutzer

Guest

G
Hab ich noch nie gesehen. In gefühlten 10 Jahren Onlineshopping :D

Gefühlt ^^ Also seit vorgestern wa :rolleyes:

Das Ding funktioniert folgendermaßen: Man gibt seine @ddy ein, dann das passwort, und dann direkt dahinter die vom stick generierte Nummer.

Thats all :)
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Jede Bank wird eine nicht autorisierte oder ungewollte Zahlung widerufen und das Geld zurück holen, so wie das paypal auch gemacht hat.

und das kann die bank auch sicherlich beweisen, z.b. durch die (gefälschte) unterschrift auf dem überweisungsträger.. wenn der geschädigte kontoinhaber aber grob fahrlässig seine PIN/TAN/EC-karte herausgibt und damit jemand anders sein konto plündert, kann keine bank einen widerruf machen, weil die beweislage zu dünn ist - sonst könnte ja jeder seine überweisungen einfach zurückbuchen lassen und behaupten, jemand hätte die zugangsdaten geklaut..

im vorliegenden fall ist offenbar die begründung von paypal eine "ungewöhnliche" IP-adresse.. wenn das der einzige "beweis" ist, wirds vor gericht schwierig, eine nicht autorisierte zahlung zu beweisen, jedenfalls wäre es das für eine bank..
 

Cybercat

Board Kater

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@elgitarre: Dann lese dir noch mal deinen Post #48 durch.
So wie Du dich da ausgedrückt hast.

wenn es hart auf hart kommt bist du wahrscheinlich leider auch nicht im Recht, da du Geld erhalten hast und somit als Verkäufer aufgetreten bist.
Und der Verkäufer ist da eben nicht abgesichert.

Nach dem Post habe ich halt vermutet das du davon ausgeht das es generell keinen Verkäuferschutz gibt. Hättest Dich auch gleich klarer ausdrücken können.
 

Ruby

Just add Sun

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Da hat sich PP wirklich abgesichert, da Bicoins ja keine Sachen sind, die man an irgendwelche Adressen verschickt.

Ob der TE jetzt wirklich Glück damit haben könnte, dass der reguläre Inhaber des Kontos geschlampt hat, ist eher eine geringe Chance. Kann ja auch sein, dass der ursprüngliche Käufer einen Geldautomaten manipuliert hat, um an die Daten zu kommen.

Nächstes Mal: Direktüberweisung und Adresse geben lassen.
 

Mati

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Hi,
ich hatte genau das gleiche Problem vor ein paar Jahren. Virtuelles Gut verkauft, Geld via Paypal erhalten (niedriger 4stelliger Betrag). Betrag sofort auf Bankkonto ausgezahlt. Paar Stunden später leitet der Käufer einen Streitfall ein, und verschwindet. Der Fall wird ebenso zugunsten des Käufers entschieden, und mein Paypal Konto entsprechend belastet.

Zuerst kamen Forderungen von Paypal per E-Mail, später dann schriftlich von KSP Inkasso. Habe alle Forderungen ignoriert, und irgendwann war dann Ruhe.

Ich habe damals recht intensiv recherchiert, und von vielen ähnlichen Fällen in Paypal Foren gelesen. In allen Fällen ging Paypal aber nie vor Gericht, da deren Geschäftsgebaren und AGB halt eben doch etwas fragwürdig ist. Wie von Novgorod teilweise schon geschildert, das Rückbuchungsprozedere und Streitfallsystem ist alles andere als solide.

Mich würde es stark wundern, wenn Paypal nun plötzlich vor Gericht gehen würde (und falls doch, sei froh! Endlich ein Präzendenzfall. Sollten sich sogar Unterstützer finden lassen). 100$ ist halt auch eine mickrige Summe. Ich bin mir fast sicher dass Paypal jährlich Millionen abschreibt.
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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  • #59
Mal ein kleiner Nachtrag, da ich mich selbst kaum noch dran erinnern kann: Es kam nichts mehr. PayPal nutze ich seit Jahren weiterhin und habe sogar mal einen 100 Euro Gutschein von denen bekommen, weil ich eine Umfrage mitgemacht hatte.

Schufa oder sowas steht natürlich auch nichts drin. Solche Dinge sind von denen sicherlich einkalkuliert und werden nicht weiter verfolgt, sofern der aufwand in keinem Verhältnis steht.
Manchmal muss man sich einfach mal hinsetzen und abwarten.
 
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