• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

PayPal-Konto im Minus - Interessante Sache

gelöschter Benutzer

Guest

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Natürlich, wenn zb Deine Kreditkarte irgendwo kopiert wird bleibst Du nicht auf dem entstehenden Schaden sitzen.

natürlich nicht.
Genausowenig wie der wahre Besitzer des PP Kontos auf dem Schaden sitzen bleibt von dem aus das Geld an RedlightX überwiesen wurde.

Analog dazu in deinem Kreditkartenfall, du bleibst nicht auf dem Schaden sitzen wenn jemand Schindluder mit deiner Karte treibt.
Der Shop der von unberechtigeterweise von deinem KK Konto Geld bekam und die Ware bereits versendet hat aber schon.
Keine Bank zahlt in so ne, Fall dem Shop dann die Kohle das Geld nicht rechtmäßig auf dem Konto gelandet ist.
So wie auch Paypal in dem Fall RedlightX nichts zahlt.

Dir sind die Zusammenhänge nicht ganz klar, einfach nochmal drüber nachdenken...

Paypal ist da in der Verantwortung Kontoinhaber zu überprüfen.
...
Paypal AGB stehen nicht über dem BGB auch wenn ebay und paypal das gerne hätten.

ja dann hopp, auf, zeig mir den BGB Paragraphen...
Sorry, ich habe die ganze Sache durch, inkl. Anwalt usw.
Man hat in dem Fall als geschädigter keinerlei Chance von der Bank was zu bekommen.
 

1Bratwurstbitte

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Das Problem was ich an der Aussitzen-Sache sehe ist aber leider, dass es dann schnell zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen kann.
Normalen Geschäftskunden gewährt die Schufa nur ein Ampel-Rating ( Viele nutzen auch teilweise nur diese Ampel um Kunden zu sortieren ), das heißt der Händler um die Ecke, oder teilweise sogar Mobilfunkunternehmen prüfen in erster Linie nur dieses 3 Stufen-Rating. Teilweise bekommst du schon Probleme wenn die Ampel gelb wird. Das kann unter Umständen sehr schnell passieren, wenn dich "wichtige" Unternehmen wie eine Bank oder Paypal anschwärzt.

Ich kenne mehrere Händler und Unternehmen, die keinen Vertrag mit dir schließen sobald das Ampel-Rating etwas anderes wie grün ausspuckt!

Aber hätte hätte Würstchenkette...
Der Betrag ist schon nicht so ganz niedrig, so langsam kommst du in einen Bereich, wo Paypal bzw. das Inkassounternehmen so langsam darüber nachdenken wird, dass auch tatsächlich vollstrecken zu lassen.

Ich hab z.B bis vor 3 Monaten ständig Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, das O² beauftragt hat, um sich das angeblich nie zurückgesendete Modem entschädigen zu lassen. Ich habe das Modem sogar mit einem Rückschein, den mir O² zugesendet hat zurückgeschickt, aber leider nach 6 Monaten den Beleg weggeschmissen ( Da man eigentlich nach einem halben Jahr davon ausgehen darf, dass die Hardware angekommen ist! Fataler Fehler, wie sich rausstellte, denn 8-9 Monate später kam die ersten Rechnung noch von O² für das verschwundene Modem! )
33,77€ beträgt die ursprüngliche Forderung, mittlerweile hatte sich der Betrag auf über 120€ summiert. Zwischendurch hat man mir sogar mal wieder angeboten nur die 33,77€ zu zahlen um den Sachverhalt aus der Welt zu schaffen. Somit erschließt sich eigentlich, dass man für 33,77€ sicherlich noch nicht vollstrecken lässt, weil es einfach unwirtschaftlich wäre. Ist irgendwie doof gelaufen und ein wenig meine Schuld ( Beleg entsorgt ), aber das sehe ich auch aus Prinzip gar nicht ein zu zahlen, warum auch?!

Was mich aber am meisten an der Sache ärgert ist, dass dieser Puff-Laden durch seine Unfähigkeit nun meine Schufa-Score beeinflusst hat. Solche kleinen Dinge werden sehr sehr lange in der Datenbank gespeichert, kommt innerhalb von ein paar Jahren sowas mehrfach vor, rutscht du sehr schnell eine Etage tiefer in der Score ( Ampel ).
 

gelöschter Benutzer

Guest

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Das Problem was ich an der Aussitzen-Sache sehe ist aber leider, dass es dann schnell zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen kann.

das Problem ist, die Forderung von PP ist leider völlig rechtmäßig und könnte (wird aber sicher nicht) auch vor Gericht eingeklagt werden können.
So ist nun mal die Rechtslage.
Mit PP hat das wie gesagt nichts zu tun, bei jeder Bank wäre das nicht anders.
 

Schwarzhut

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S
War wieder klar das das Thema PayPal mit Kreditkarten in Verbindung kommt.

Jede Kreditkarte ist versichert, jede! Sei es nur die Standart oder Debitcard und erst recht die Gold und Platinum Kreditkarten. Das heißt, das nicht der Kreditkartenbesitzer auf dem Schaden sitzt, sondern die Versicherung bzw. das Kreditkartenunternehmen. Aber das ist wieder Offtopic..

Und was die Schufa angeht: PayPal hat rein gar nichts mit der Schufa zu tun!
 

gelöschter Benutzer

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G
du hast es nicht verstanden.
Als Verkäufer einer Ware bist du einen Scheiß versichert wenn jemand was von dir mit gehackter oder geklauter Kreditkarte bezahlt.
Versichert ist nur der Inhaber der Karte gegen eben diesen Missbrauch.

Natürlich hat paypal nichts direkt mit Schufa zu tun. Deine Hausbank oder dein Mobilfunkanbieter auch nicht, trotzdem wirst du einen negativen Eintrag erhalten wenn du rechtmäßige Forderungen (und ja, in dem Fall ist die Forderung seitens PP leider rechtmäßig) nicht bezahlst.

Was möchtest du uns genau mitteilen außer dass du den Zusammenhang nicht kapierst?
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Fremder hackt ein Konto oder fälscht Überweisungsbeleg, zahlt damit und lässt sich was liefern.
Nur dass das "Hacken" von Bankkonten seit chipTAN und eTAN wesentlich schwieriger geworden ist. Weiß nicht, wie es da bei PayPal aussieht, da ich es selbst nicht nutze. Aber diese Sicherheitsvorkehrungen werden die wohl kaum getroffen haben :unknown:
 

gelöschter Benutzer

Guest

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ok, viel einfacher.
Er füllt einen Überweisungsbeleg aus, "fälscht" die Unterschrift und wirft den bei der Bank des Kontoinhabers ein.
Er muss nicht mal die Unterschrift fälschen, da bis zu einem gewissen Betrag (2000€?) eh keiner was prüft.
Einfach genug?
Kreditkartenbetrug ist da auch recht einfach, da man nur die Nummer, Inhaber, Prüfnummer usw. braucht.

In beiden Fällen ist der gelackmeierte der Händler oder Privatmann der das Geld kurz (oder mehrere Monate, je nachdem wann die Buchung widerrufen wird) auf seinem Konto hatte und die Ware weggeschickt hat.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Scheinbar ist es so:

Fremdes PayPal-Konto wurde zur Zahlung meiner 100$ genutzt. Mir wurde es wieder weggenommen und dem "wahren" Accountinhaber zurückerstattet.
Absolut lächerlich. Vielleicht lege ich mir 10 Proxies zu und werde reich.

scheinbar oder tatsächlich? mit dem kreditkarten-gedöns ist das hier denke ich nicht vergleichbar, denn wie ja schon gesagt wurde, sind die kreditkarten versichert, den schaden hat also weder der schusselige karteninhaber noch der gutgläubige verkäufer, sondern die versicherung.. paypal ist offenbar nicht versichert, sonst würden sie nicht das geld vom verkäufer zurückholen.. ich meine, kein größerer seriöser händler würde kreditkarten akzeptieren, wenn er im betrugsfall einfach die ware verliert (und das ist bei kreditkarten ja noch extrem viel einfacher als bei PP) - und genau für diesen "service" zahlt man bei kreditkarten die teuren gebühren drauf (und natürlich für die koks und nutten partys der vorstände), während man bei PP nur für koks und nutten zahlt (dafür aber weniger) ;)..

also kurz: ich würde es denen nicht abnehmen, dass das konto des zahlers "gehäckt" wurde - eine ungewöhnliche IP und ggf. wäwäwä vom kontoinhaber ist dazu nicht hinreichend, zumal PP ja so viel sichererererererer ist als kreditkarten, nä?
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Das mit der Unterschrift zur Besiegelung eines Vertrages finde ich sowieso absolut überholt. So, wie der Durchschnittsmensch (z.B. Kassierer im Supermarkt) die Unterschrift überprüfen, könnte jeder Hans und Franz mit meiner Karte Geld abheben.
Hab mal bei heise.de was von einem neuen Verfahren, das wohl in der Entwicklung ist, gelesen, das vergleicht, mit welcher Dynamik und welchem Druck eine Unterschrift abgegeben wird. Das soll wesentlich sicherer sein, als das bloße augenscheinliche Überprüfen. Wie auch immer. Betrug ist wirklich ziemlich einfach. Vielleicht probier ich das mal aus, wenn nach dem Studium nix aus mir wird :rolleyes:
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
... sind die kreditkarten versichert, den schaden hat also weder der schusselige karteninhaber noch der gutgläubige verkäufer, sondern die versicherung..

falsch.
Versichert gegen Missbrauch ist der Inhaber der Karte von der das Geld kam.
Der der das Geld dann zu Unrecht erhält nicht...
 

Schwarzhut

Guest

S
Nur dass das "Hacken" von Bankkonten seit chipTAN und eTAN wesentlich schwieriger geworden ist. Weiß nicht, wie es da bei PayPal aussieht, da ich es selbst nicht nutze. Aber diese Sicherheitsvorkehrungen werden die wohl kaum getroffen haben :unknown:

Bei PayPal gibt's keinen "TAN". Da gibt's absolut nichts, was sicher ist vor fremdem Zugriff schützt.

In beiden Fällen ist der gelackmeierte der Händler oder Privatmann der das Geld kurz (oder mehrere Monate, je nachdem wann die Buchung widerrufen wird) auf seinem Konto hatte und die Ware weggeschickt hat.

Du sprichst hier doch nicht ernsthaft über Carding? :m

falsch.
Versichert gegen Missbrauch ist der Inhaber der Karte von der das Geld kam.
Der der das Geld dann zu Unrecht erhält nicht...


Hast du meinen Beitrag nicht gelesen? Wenn nicht, dann zitiere ich ihn noch mal exta für dich:

Jede Kreditkarte ist versichert, jede! Sei es nur die Standart oder Debitcard und erst recht die Gold und Platinum Kreditkarten. Das heißt, das nicht der Kreditkartenbesitzer auf dem Schaden sitzt, sondern die Versicherung bzw. das Kreditkartenunternehmen. Aber das ist wieder Offtopic..
 

1Bratwurstbitte

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Ich meinte mit der Schufa natürlich die daraus folgenden Konsequenzen, falls ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte.

Das mit der Kartenzahlung ist so nicht ganz richtig.
In Deutschland haben sich mit den EC- bzw. Maestro Karten zwei Zahlungsvarianten eingebürgert. ( Gibt zwar noch das EMV für Kreditkarten aber, lassen wir das mal nebenbei, da kenne ich mich gar nicht mit aus... )

Es gibt einmal das elektronische Lastschriftverfahren ELV mit Überprüfung der Kontodeckung und einmal ohne. ( Da gibt es auch zwei verschiedene Abkürzungen für, ich komme jetzt halt nur nicht drauf )
Die Abwicklung der Zahlung läuft über einen externen Dienstleister und NICHT direkt über die Bank!
Wenn du als Händler z.B auf die Zahlung mit PIN umsteigst, bekommst du von fast jedem Dienstleister mittlerweile eine Zahlungsgarantie, selbst wenn es sich um eine gestohlene Karte gehandelt hat! Das wickelt dann der Dienstleister mit seiner Versicherung ab. Solange das nicht zu oft passiert, oder sofort beim ersten Zahlungsausfall mehrere hundert oder tausende von Euronen weg sind. Passiert es halt zu oft, wird einem der Vertrag gekündigt...

Bei Kreditkarten-Zahlungen wird sich das bestimmt ein wenig anders verhalten, denn da sind meine ich die Sperrdateien nicht so exakt und zeitkritisch wie bei EC-Karten bedacht ( Kontodeckung ). Aber wie gesagt, Kreditkarten gehören nicht zu meinen Zahlungsmöglichkeiten, weil mir das zu teuer bei den Transaktionen ist und da die Wahrscheinlichkeit nicht so hoch ist, dass der Kunde aus Deutschland kommt.
...Versichert gegen Missbrauch ist der Inhaber der Karte von der das Geld kam...
Wie gesagt, der ist bei seiner Bank "versichert" bzw. die ist gezwungen in diesem Fall das Geld zurück zu holen.
Als Händler arbeitest du aber mit einem Dienstleister zusammen.
Je nachdem was der in seinem Vertrag stehen hat, musst du nicht unbedingt leer ausgehen, manche bieten den Service an, dass über ihre Versicherung laufen zu lassen, das kostet dann im Monat und bei manchen Anbietern auch bei den Transaktionen ein wenig mehr, ist aber nicht verkehrt, wenn man keine Kundengruppe ausschließen möchte.
 

accC

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Natürlich, wenn zb Deine Kreditkarte irgendwo kopiert wird bleibst Du nicht auf dem entstehenden Schaden sitzen.
Hier wurde aber nicht die Kreditkarte vom TS gestohlen. Der TS hat fälschlicher Weise eine Zahlung von einer dritten Person erhalten. Diese hat ja wohl ein Recht darauf ihr Geld zurück zu bekommen, wenn sie eben keine Geschäfte mit dem TS gemacht hat. Dafür kann die Bank nichts und die unbeteiligte dritte Person auch nicht.
Dafür kann bestenfalls der etwas, der die Zahlung über das Konto der dritten Person initiiert hat und mit dem TS Geschäfte gemacht hat. Diese Person ist aber nicht (mehr) auffindbar. Der TS hätte schauen müssen, mit wem er Geschäfte macht.

Ich sage es mal sehr simpel ausgedrück: Wenn ich auf der Straße mit jemandem Geschäfte mache, dann achte ich ja auch darauf, ob er das Geld aus seinem oder dem Portemoney einer anderen Person nimmt.
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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  • #34
Dann spinne ich das Ganze mal weiter fort:

PayPal hat eine Banklizenz, oder?
Was kann der Verkäufer dafür, dass die Bank nicht überprüft, ob die Zahlung tatsächlich autorisiert wurde? Sie wurde ja schließlich gebucht.
Hätte ich irgendeine Trackingnummer gehabt, wäre der Fall sicherlich anders entschieden worden.

Ich frage mich, wie so etwas, vor allem, wenn es tatsächlich mal vor einem Gericht landen sollte, Hand und Fuß haben soll.

Was kann der Normalbürger dafür, dass PP scheinbar nicht dazu in der Lage ist, ein Sicherheitsmechanismus einzubauen?
Jede mir Bekannte Bank, die sich so nennen darf, verlangt einen TAN, PIN oder ähnliches. Aber PayPal nicht? Und dann wird willkürlich durch den Hot Button entschieden, wer Recht bekommt und wer nicht?

Ich bitte euch.

Wie gesagt, sicher ist mir in dem Fall eine gewisse Naivität zuzuschreiben, aber ich weiß auch, dass KSP wegen 75€ nicht vor Gericht geht, da es dort theoretisch zu einem Urteil kommen könnte, dass einen langen Rattenschwanz nach sich zieht, der der Spaßbank aus Luxemburg Millionen kosten könnte.

Ich sehe der Sache gelassen entgegen. Moralisch hab ich mir zumindest nichts vorzuwerfen, wie ich finde. Und ruhig schlafen kann ich weiterhin.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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falsch.
Versichert gegen Missbrauch ist der Inhaber der Karte von der das Geld kam.
Der der das Geld dann zu Unrecht erhält nicht...

ist dir klar, was eine versicherung ist? das wovon du sprichst ist eine rückbuchung und keine versicherung - da wird nur eine transaktion rückabgewickelt, aber kein schaden ersetzt.. der schaden verlagert sich dann ggf. vom kontoinhaber auf den verkäufer, aber er wird nicht von einem dritten (oder gar dem verursacher) gedeckt.. daher wird kein seriöser händler auf sowas eingehen, sondern seine transaktionen über kreditkartendienstleister versichern..

Der TS hat fälschlicher Weise eine Zahlung von einer dritten Person erhalten. Diese hat ja wohl ein Recht darauf ihr Geld zurück zu bekommen, wenn sie eben keine Geschäfte mit dem TS gemacht hat. Dafür kann die Bank nichts und die unbeteiligte dritte Person auch nicht. [...] Der TS hätte schauen müssen, mit wem er Geschäfte macht.

das aber gilt es zu beweisen und hier wird offenbar willkürlich eine grenze gezogen, nicht wahr? inwieweit hat der TS seine sorgfaltspflicht verletzt, den geschäftspartner zu überprüfen? wie kann er (oder irgendjemand) überhaupt überprüfen, ob eine zahlung von irgendeinem PP-account legitim ist?
hier muss vielmehr der vermeintlich geschädigte kontoinhaber nachweisen, dass er 1. kein geschäft mit dem TS abgeschlossen hat und 2. seine sorgfaltspflicht nicht verletzt hat - in beiden punkten ist die beweiselage sehr dünn und ohne weitere infos gehe ich davon aus, dass das PP-konto doch dem "käufer" gehört, der einfach nicht zahlen will.. wenn du dir deine EC-karte samt PIN klauen bzw. kopieren lässt und der bösewicht damit bargeld abhebt, hast du den schaden (und der ist normalerweise nicht versichert) - du kannst zwar erzählen, die transaktion sei nicht legitim gewesen, aber hier bleibt der "verkäufer" (d.h. der geldautomat bzw. die auszahlende bank) nicht auf dem schaden sitzen, das geld wird vom konto abgebucht.. in dem fall hättest du deine sorgfaltspflicht verletzt und kein recht auf rückabwicklung.. so ist es auch bei PP, wenn man irgendetwas kauft, was nicht durch deren katalog abgedeckt ist, dann hat man auch keinen anspruch auf den käuferschutz (der eine rückabwicklung und keine versicherung darstellt)...
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Wie weit die Sorgfaltspflicht des Kontoinhabers reicht, da streiten sich gerade aber auch die Banken munter drüber. Grade im Zeitalter von Homebanking etc. ist das ja nicht ganz leicht abzuwägen.
Da kommen dann so spaßige Dinge bei raus wie "du darfst deine Kontodaten auf keiner anderen Seite angeben, auch nicht bei sofortueberweisung.de und ähnlichen Diensten, weil wir dann nicht mehr garantieren können, dass dein Konto sicher ist". Natürlich ist das ein Stück weit nachzuvollziehen. Aber grade im Zusammenhang mit TÜV-geprüften Diensten wie sofortueberweisung.de sieht das doch eher aus, als wollten die Banken ihre Mitbewerber, die einfach eine besser Leistung bieten als sie selbst, ausstechen.
 

1Bratwurstbitte

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aufm GRiLL (in NRW)
...auch nicht bei sofortueberweisung.de und ähnlichen Diensten, weil wir dann nicht mehr garantieren können...
Sei mir nicht böse, aber du scheinst nicht zu schnallen, wie es beim Geldtransfer läuft!
Sofortüberweisung.de, Skrill, Klarna oder wie sie auch alle heißen mögen sind Dienstleister, an denen die Banken kräftig mitverdienen! Sie stehen in keinster Konkurrenz zu einer Bank, sie sind auf die Bank angewiesen. Sie arbeiten mit ihnen zusammen und kassieren dann auch für die Transaktionen Gebühren, oder haben Pauschalverträge. Die Banken stellen diesen Dienstleistern einen Kanal zu ihren Rechenzentren, wonach die Dienstleister dann Kontodeckung, Sperrungen und vielleicht noch ein paar andere Attribute abfragen können. Sobald der Dienstleister das schnell checken konnte, gibt er die Freigabe, sendet sein eigenes Geld an die Bank und wartet dann darauf, dass das Geld von deinem Konto bei ihm eintrifft. Diesen Service lässt sich der Dienstleister dann auch bezahlen ( Meistens in Form von Grundgebühren oder Transaktionsgebühren, die der Händler, der die Transaktion angestoßen hat zahlen muss. )

Die Banken sagen verständlicherweise, dass wenn du außerhalb ihres "Intranets" deine Zugangsdaten / Berechtigungen weiterleitest, können diese nicht mehr für die Sicherheit garantieren. Würde ich genau so machen, warum sollte man selbst eine Suppe auslöffeln müssen, die vielleicht ein komplett externer Mitarbeiter zu verantworten hat. Außerdem sind dann die Banken selbst gar nicht mehr gegen Schäden versichert, wenn es sich um den Einfluss Dritter handelt.
Wäre genau das Gleiche, als würdest du ein Plug-in schreiben, was auf deiner eigenen EDV in der Firma läuft und von "dir / der eigenen Firma" gewartet und betreut wird. Sobald das Plug-in nach Außen kommt und du keinen Einfluss mehr auf die Wartung oder den Ablauf hast, kannst du doch in keinster Weise mehr garantieren, dass es so funktioniert, wie du es vorgesehen hattest...
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Ich würde einfach mal bei direkter oder indirekter Konkurrenz von PayPal anfragen ob die Interesse haben, dir den Prozess zu finanzieren um an PP ein Exempel zu statuieren?

Besonders Banken müssen sehr viel in Sicherheitstechnik stecken was PayPal einfach nicht macht und wenn dann was passiert hat einfach immer der Verkäufer die Arschkarte...

Die müssen dir das ja nichtmal zahlen, die müssten dir nur einen Anwalt aus ihrer Rechtsabteilung zur Verfügung stellen - der davon vermutlich sogar noch mehr Ahnung hätte als ein Anwalt der sich hauptsächlich mit Scheidungen und Mietrecht befasst...
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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  • #39
Servus,

ich sehe gerade, dass es schon fast ein halbes Jahr her ist :D

Neben ein paar Bettelmails ala "Wenn du in den nächsten 14 Tagen bezahlst, brauch es nur die Hälfte sein, oder mach halt nen besseres Angebot" kam heute die automatisierte Mail mit dem Mahnbescheid.


Trotz mehrfacher Mahnungen haben Sie die noch offene Forderung bis heute nicht zum Ausgleich gebracht.

Aus diesem Grunde haben wir nunmehr das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet. Ein Mahnbescheid wurde bereits beantragt und wird Ihnen in den nächsten Tagen vom Amtsgericht zugestellt werden. Die Gesamtforderung hat sich hierdurch auf EUR 222,57 erhöht.

Sofern Sie die Gesamtsumme unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb der nächsten zehn Tage bei uns eingehend - ausgleichen, können Sie den Ihnen zugehenden Mahnbescheid als erledigt betrachten. Auf diese Weise ersparen Sie sich die bei der erfolgreichen Fortführung des gerichtlichen Mahnverfahrens entstehenden, recht erheblichen Kosten.

Man sollte sich natürlich bewusst machen, dass da kein Mensch hinter sitzt, sondern alles mit dem Computer geschieht. Wie gesagt, ich lass es drauf ankommen. Wenn was kommt, wird er widersprochen und gut. :unknown:
 

epiphora

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DE-CIX
Einem Bekannten von mir erging es ähnlich wie Dir, wenn ich mich richtig erinnere. Auch bei ihm wurde das Geld ohne Rechtfertigung wieder abgebucht, nachdem er es schon auf sein Bankkonto überwiesen hatte.

Auch er ist glaube ich keiner Forderung nachgekommen. Er ist nun lebenslang bei PayPal gesperrt, sonst gab es keine Konsequenzen.

Ich versuche mal, ihn auf den Thread hier aufmerksam zu machen, falls ich es nicht richtig wiedergegeben habe.
 
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