Hallo Leute,
mein Auslandsbafög-Antrag wurde abgelehnt, da ich zuvor 4 Semester an einer Hochschule eingeschrieben war und jetzt ein neues Studium begonnen habe.
Ich habe 3 Semester an einer Uni studiert und hab dann zur Hochschule gewechselt, weil mir die Uni zu schwer fiel.
Dagegen hat das Bafög-Amt keine Vorwände.
An der Hochschule war ich 4 Semester eingeschrieben.
Im 1. Semester habe ich ein Praktikum gemacht, statt zur Vorlesung zu gehen, ich hätte mir das Praktikum aber als Praxissemester später anrechnen lassen können.
Im 2. Semester bin ich nach dem 1. Monat in Haft gekommen. Ich war dann ein Jahr lang in U-haft und habe gedacht, dass ich jederzeit rauskomme und wollte dementsprechend weiterstudieren. Ich habe mich deshalb immer rückgemeldet.
Als mein Urteil fiel, war ich bereits im 4. Semester immatrikuliert.
Nun sagt das Bafög-Amt, dass ich Urlaubssemester hätte beantragen sollen. Ich hatte der Hochschule allerdings zwei Briefe geschrieben und nie eine Antwort bekommen. Auch war ja meine Absicht sofort nach meiner Entlassung weiterzustideren und ich wusste nicht, wann meine Entlassung wäre.
Lohnt sich in meinem Fall ein Widerspruch?
mein Auslandsbafög-Antrag wurde abgelehnt, da ich zuvor 4 Semester an einer Hochschule eingeschrieben war und jetzt ein neues Studium begonnen habe.
Ich habe 3 Semester an einer Uni studiert und hab dann zur Hochschule gewechselt, weil mir die Uni zu schwer fiel.
Dagegen hat das Bafög-Amt keine Vorwände.
An der Hochschule war ich 4 Semester eingeschrieben.
Im 1. Semester habe ich ein Praktikum gemacht, statt zur Vorlesung zu gehen, ich hätte mir das Praktikum aber als Praxissemester später anrechnen lassen können.
Im 2. Semester bin ich nach dem 1. Monat in Haft gekommen. Ich war dann ein Jahr lang in U-haft und habe gedacht, dass ich jederzeit rauskomme und wollte dementsprechend weiterstudieren. Ich habe mich deshalb immer rückgemeldet.
Als mein Urteil fiel, war ich bereits im 4. Semester immatrikuliert.
Nun sagt das Bafög-Amt, dass ich Urlaubssemester hätte beantragen sollen. Ich hatte der Hochschule allerdings zwei Briefe geschrieben und nie eine Antwort bekommen. Auch war ja meine Absicht sofort nach meiner Entlassung weiterzustideren und ich wusste nicht, wann meine Entlassung wäre.
Lohnt sich in meinem Fall ein Widerspruch?