• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Lohn wird nach Kündigung einbehalten

Chegwidden

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@Goetz-Expat: Wenn du schon mit § 102 um dich wirfst:

Wenn ein BR existiert, dann ist eine Kündigung unwirksam wenn dieser nicht im Vorfeld involviert wird!
Also greift in der Firma die Mitbestimmung, braucht der AN sich gar nicht von sich aus an den BR zu wenden.
Das muss der AG machen.
Kein Wikipedia-Wissen, ich werfe mit dem Betriebsverfassungsgesetz um mich.

Und was dein Halbwissen über Gewerkschaft und Betriebsrat betrifft:
Das sind zwei völlig voneinander unabhängige Institutionen, auch wenn sie oft zusammenarbeiten.
Die jeweilige Gewerkschaft unterstützt Betriebsräte mit Schulungen und rechtlichen Hilfen wenn erwünscht und bei Mitgliedschaft in dieser.


Man muss kein Mitglied im Betriebsrat sein (Mitglieder im BR sind nur die gewählten Räte selber, deshalb der Begriff: der BetriebsRAT).
Der BR vertritt alle MA einer Firma.
Die Vertrauensleute der Gewerkschaft haben mit Kündigungen gar nichts zu tun. Die machen Tarif.
Und ein Betriebsrat muss auch nicht in irgendeiner Gewerkschaft sein um nach Betriebsverfassungsgesetz zum Betriebsrat gewählt zu werden.

Die Gewerkschaft hat eigene Anwälte und zahlt bei schwierigen Fällen/Klagen auch externe Anwälte, das ist soweit richtig. Aber nicht im Nachhinein.
Wenn der TS eine Rechtschutzversicherung hat, ist gut, wenn er den Anwalt aus eigener Tasche zahlt, ist auch gut. Seine Sache.

Kurz: wenn in des TS Unternehmen ein BR existiert und der hat an dem Tag nicht mit am Tisch gesessen: Blöd für den AG.
 
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throwaway

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Ich möchte nur kurz auf die Vermutungen eingehen und verfolge weiter interessiert eure Meinungen!

  • Betriebsrat nicht vorhanden
  • unter 10 Mitarbeiter, keine Anwendung des KSchG (Kleinbetrieb)
Der letzte Punkt macht mir ein wenig Sorgen, wobei ich dennoch der Ansicht bin, dass weder die Lohneinbehaltung noch die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt war - vielleicht sehe ich beides aber auch völlig falsch.
 

throwaway

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Jau, parallel bei reddit - mehr Meinungen und so... :-)
 

ichdererste

Grinch

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Es geht dem TE eigentlich nur darum ob er seinen Mindestunterhalt behalten darf?
Also mutmaße ich das er Dreck am Stecken hat und die Kündigung schon seinen Grund hat.
Habe ich so verstanden!
Als ehemaliger AG reime ich mir das so zusammen " ich habe meinen AG betrogen,Schwarzgeld dafür bekommen, aber will nicht alles dafür opfern"
Habe ich was falsch verstanden?
War die Kündigung zu Recht?
Geht es dem TE nur um den letzten Zahltag?
 

KaPiTN

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Du bist ein ehemaliger Arbeitgeber. Dann hast Du eine Pleite hingelegt. Reime ich mir jetzt so zusammen.
Pleite bedeutet keine Ahnung. Reime ich mir jetzt so zusammen. :p ;)

Auch ein für einen Kleinbetrieb gilt als Minimum eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, zum 15 oder Monatsende, für eine ordentliche Kündigung. Um etwas zum Thema zu sagen.
 

ichdererste

Grinch

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Du bist ein ehemaliger Arbeitgeber. Dann hast Du eine Pleite hingelegt. Reime ich mir jetzt so zusammen.
Pleite bedeutet keine Ahnung. Reime ich mir jetzt so zusammen. :p ;)

Auch ein für einen Kleinbetrieb gilt als Minimum eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, zum 15 oder Monatsende, für eine ordentliche Kündigung. Um etwas zum Thema zu sagen.

Ziemlich alles falsch beantwortet was du beantworten konntest!:buh:
Bin aus einer GBR ausgestiegen (3 Angestellte) aus gesundheitlichen Gründen. Es ging einfach nicht mehr.
"Lohn wird nach Kündigung einbehalten"
ist der Titel, fallst du es gelesen hast.
Es geht für mich nur darum, ob sie ihm alles nehmen können oder ob ihm was bleibt!
Für fristlose Kündigungen gibt es genug Gründe! Um etwas zum Thema zu sagen.
:rolleyes:
 

Goetz-Expat

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Kein BR und kein KSchG - somit kämpfst Du allein gegen den Chef.

Läuft alles darauf hinaus ob die Klausel mit dem pauscheln Schadensersatz in Höhe xxxx Euro vor Gericht durchkommt - oder ob diese nicht möglicherweise Sittenwidrig ist - sprich Dir wenigstens der Pfändungssatz erhalten bleiben muss.

Wobei ich meinen Anwalt sowieso fragen würde - darf der AG den Schadensersatz einfach so einbehalten - oder muss er nicht eher auf Schadensersatz klagen - denn es gibt ja auch sowas wie Beweispflicht "Unschuldsklausel" - also welche handfesten Beweise hat Dein Chef, dass Du geschäftsschädigend gehandelt hast.
 

BurnerR

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Wobei ich meinen Anwalt sowieso fragen würde - darf der AG den Schadensersatz einfach so einbehalten - oder muss er nicht eher auf Schadensersatz klagen
Das hat mich allerdings auch gewundert und bin gespannt ob das auch wirklich so geht einfach das Gehalt einzubehalten. Hätte nämlich intuitiv deutlich auf "Nein" getippt.
Vermutlich weil ich das aus dem Mietrecht so kenne, dass das nicht geht. Der Mieter darf nicht einfach Teile der Miete einbehalten und der Vermieter darf - soweit ich mich entsinne - nicht einfach die Kaution bei Mietrückstand zum Auszugszeitpunkt einbehalten. Habe ich jedenfalls so im Kopf.
Und generell ist der Lohn ja eine Hauptpflicht des Arbeitgebers... aber bin gespannt wie sich das noch entwickelt und ob meine Intuition da einfach komplett falsch war.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Kein BR und kein KSchG - somit kämpfst Du allein gegen den Chef.

:unknown:

Okay, du meinst also, dass das gesetzliche Kündigungsschutzgesetz nur für Mitarbeiter gilt, die vom Betriebsrat vertreten werden?
Und dass der TS z.B. keine Kündigungsschutzklage einreichen (lassen) kann?

Und Lohn/Gehalt/Entgelt kann der Arbeitgeber (es muss ja nicht *der Chef* sein) nur unter bestimmten Bedingungen einbehalten.
Und diese Bedingungen sind sehr rar gesät. Fehlende AU, wenn der MA Vorgänge wie Daten, Dateien oder so behält oder wenn
ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Und genau den müsste er im Normalfall auch erst mal erwirken.

Ich verstehe, wenn der TS nicht ganz genau darlegen will worum es geht. Vielleicht ist es auch ein Zweitaccount. Beides geht in Ordnung.

Threads in öffentlichen Foren haben auch die Eigenart, dass sie vielleicht später mal allgemeine Informationen für andere User beinhalten.
 
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throwaway

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Kurzes Update nach dem Termin beim Anwalt:

der werte Herr Arbeitsrechtler sieht das im Großen und Ganzen genau so wie ich. Der Pfändungsfreibetrag ist in diesem Fall einzuhalten, der Schadensersatz erstmal hinfällig, da er ja von mir nicht anerkannt wurde - der Aufhebungsvertrag wird (natürlich) nicht unterschrieben.

Die fristlose Kündigung ist in diesem Fall - so der Anwalt - auch nicht rechtens. Eine Abmahnung hätte hier vorher ergehen müssen, im Zweifel wäre eine fristgerechte Kündigung in Betracht gekommen; die sofortige fristlose Kündigung war seiner Ansicht nach zu Hart und nicht das "mildeste zur Verfügung stehende Mittel".

Es wird also nun Kündigungsschutzklage eingereicht mit dem Ziel

a) die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umzuwandeln und
b) Auszahlung des Septemberlohns - ohne Abzüge, da der Schadenersatz nicht anerkannt wird und erstmal gerichtlich festgestellt werden muss.

Alles in allem sieht es ganz gut aus für meine Seite, mein Anwalt ist zuversichtlich, dass sich hier im Gütetermin schon eine Einigung erzielen lässt. Ob die Überwachung der Verbindungsdaten in diesem Fall - ohne Ankündigung - in Ordnung war, steht auch noch auf der Kippe, denn der EGMR hat hier wohl vor kurzem ein wegweisendes Urteil gesprochen.

Die Höhe des Schadensersatzes schätzt mein Anwalt auch als viel zu hoch ein, immerhin hätte ich dafür ca. 2 Monate nachweislich nicht arbeiten müssen - das ist völliger Quatsch und muss natürlich, wenn es doch so wäre, im Verfahren dargelegt werden (vom AG). Es stehen außerdem noch ~70 Überstunden und 9 Urlaubstage aus, die natürlich auch verrechnet werden müssten, wenn der Anspruch in Ordnung wäre.

Tjoar... so sieht's aus.
 
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