• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] EUGH prüft pauschale Rundfunkgebühren-Haushaltsabgabe

Das LG Tübingen bezweifelt dass die seit 2013 in der BRD geltende geräteunabhängige Rundfunkgebühr mit EU-Recht vereinbar ist.
Aus diesem Grund hat es mehrere Vollstreckungsverfahren im Auftrag des SWR ausgesetzt und beim EUGH ein Rechtsgutachten angefordert.
Allerdings dauert ein solches durchschnittlich 15 Monate

Quelle: Welt.de
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Gute Nachricht, dass die deutsche Rundfunkgebühr auf den Prüfstand gestellt wird. Abwarten und Tee trinken ...
In Österreich stehen sie ja auch schon in den Startlöchern, um eine "Haushaltsabgabe" durchzudrücken.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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was? ein deutsches gericht hat vollstreckungsverfahren der GEZ ausgesetzt!?? ist ein bisschen früh für den 1. april, oder? :confused:
 

TheOnly1

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Tatsächlich erstaunlich.
Ich halte es für durchaus möglich, dass der EUGH die Rundfunkgebühr in der aktuellen Variante kippt - nur nützen wird das nix.
Da wird dann eben schnell eine anderes rechtliches Konstrukt zusammen geschustert und auf die Leute los gelassen. Da wird die Politik sehr schnell aktiv werden, da muss man sich keinerlei Sorgen machen...
 

BurnerR

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Spanend, da ist wohl irgendein Richter quer geschossen. Das wird ja kein Geheimnis bei den LG gewesen sein, dass sich da ein Rechtsgutachten lohnt.. schön, dass ein Richter da freiwillig auf die nächsten drei Beförderungen verzichtet :D.
Oder es gab seit 2013 noch nicht genug gute Anlässe.
Aber ein Rechtsgutachten wird ja noch keine rechtsverbindliche Aussage seitens der EU sein. Da wird ja vermutlich erst noch jemand vor den EUGH ziehen müssen, nehme ich an. Und dann gibt es noch eine Frist zur Auflösung des nicht EU-Rechtskonformen Zustandes durch den Staat und in der Urteilsbegründung wird man dann ableiten, wie das ganze umgebaut werden könnte. Also die Bundestagswahl 2021 ist da sicherlich noch zu knapp als Zeitraum bemessen bis der jetzt angestoßene Stein runtergerollt ist :D.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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genau, und bis zum EuGH sind es noch einige instanzen.. angenommen, das LG gibt dem kläger tatsächlich recht, nachdem das gutachten da ist - was passiert dann? die GEZ wird das natürlich nicht akzeptieren und bis zum BVerfG gehen (kostet sie ja kein eigenes geld).. spätestens dort wird es aber abgeschmettert, da es schon passiert ist und verfassungsrichter nicht so schnell nachwachsen.. kann der kläger danach wirklich zum EuGH weitergehen, nur weil jetzt ein gutachten vorliegt? das hätte doch schon früher zum EuGH gehen können, anlass war ja genug da, aber es ist (soweit ich mich erinnere) immer nur bis zum BVerfG gegangen und dort zerstampft worden..
 

Pleitgengeier

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  • #7
Tatsächlich erstaunlich.
Ich halte es für durchaus möglich, dass der EUGH die Rundfunkgebühr in der aktuellen Variante kippt - nur nützen wird das nix.
Da wird dann eben schnell eine anderes rechtliches Konstrukt zusammen geschustert und auf die Leute los gelassen. Da wird die Politik sehr schnell aktiv werden, da muss man sich keinerlei Sorgen machen...
Der EUGH könnte aber auch entscheiden, dass Staatssender generell gegen Wettbewerbs- oder andere Rechte verstoßen und deshalb als normale PayTV-Anbieter weitergeführt werden müssen.

@Novgorod: Der EUGH ist die höchste Instanz. Und wenn der in einem Gutachten ausdrückt dass er das Gesetz für rechtswidrig hält, dann ist es relativ risikolos dort hin zu ziehen.

Zumal es ein leichtes ist, über Crowdfunding das zu finanzieren. Genug Leuten geht die künstliche Lebenserhaltung dieses Dinosauriers auf die Nerven
 
Zuletzt bearbeitet:

Dieter85

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Spannende Sache. Die Gerichte wollen ja nicht zum Spaß ein Gutachten vom EuGH, sie folgen denen in der Regel.

Der EUGH könnte aber auch entscheiden, dass Staatssender generell gegen Wettbewerbs- oder andere Rechte verstoßen und deshalb als normale PayTV-Anbieter weitergeführt werden müssen.
Wohl kaum ;) Dann hättest du auf einen Schlag weder ORF noch BBC. Sollte es da eine Lücke in den EU-Rechten geben, hätte die bestimmt schon wer ausgenutzt.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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@Pleitgengeier: warum wurde dann noch nie gegen die GEZ vorm EuGH geklagt? abgesehen davon geht es nicht um die rechtmäßigkeit einer zwangsfinanzierung einer bestimmten firma, sondern um deren art und weise.. lizenzgebühren für den betrieb eines gerätes (z.b. BBC oder GEZ vor 2013) sind etwas anderes als ein zwangsabo ohne garantierte gegenleistung, nur weil man sich in dem land aufhält..

das wird aber so oder so nichts bringen, bestenfalls eine rückkehr zum alten system (was schonmal ein guter schritt wäre wegen der bindung an die bereitstellung des empfangs sowie wegen der beweislastumkehr).. die einzige möglichkeit, überhaupt etwas zu ändern, ist gegen das monopol zu klagen, da es mit der heutigen medienrealität nicht mehr vereinbar ist.. sobald es den leuten bewusst wird, dass sich jeder youtuber gleichberechtigt mit maischbergers produktionsfirma um die GEZ-kohle bewerben könnte aber per gesetz nicht darf, könnte es vielleicht mal eine öffentliche debatte darüber geben (und ganz viel später vielleicht sogar auch darüber, was man eigentlich finanzieren will bzw. muss).. wenn aber das einzige argument ist "öffentlich finanzierte medien brauche ich nicht", wird das system mindestens noch so lange weiterbestehen, bis die heutigen rentner tot und die junge generation in rente sind - mit dem argument konnte man nämlich schon die letzten 50 jahre keine öffentliche debatte in deutschland haben..
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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@Pleitgengeier: warum wurde dann noch nie gegen die GEZ vorm EuGH geklagt? abgesehen davon geht es nicht um die rechtmäßigkeit einer zwangsfinanzierung einer bestimmten firma, sondern um deren art und weise.. lizenzgebühren für den betrieb eines gerätes (z.b. BBC oder GEZ vor 2013) sind etwas anderes als ein zwangsabo ohne garantierte gegenleistung, nur weil man sich in dem land aufhält..
Eine Lizenz zum Betrieb eines Gerätes ist aber ebenso weltfremd, da verschlüsselte Sender seit Jahrzehnten Stand der Technik sind.

Bei den Ösis war das ja eine Zeit lang so, soviel ich weiß: Dort wurden die ÖR (von den Filmrechteinhabern) gezwungen, ihre Satellitenkanäle zu verschlüsseln, danach musste nur noch zahlen wer eine Karte zum Entschlüsseln beantragte.
Dann hat die dortige Regierung mal eben ins Gesetz geschrieben, dass das besorgen einer DVBT-Empfangseinrichtung zumutbarer Aufwand ist - so einfach geht das eben wenn die Regierung auch die Vorstände des ÖR stellt.

Ich wünsche den Privatsendern alles gute dabei, sich in die GEZ einzuklagen
 

theSplit

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Ich wünsche den Privatsendern alles gute dabei, sich in die GEZ einzuklagen

Nicht zu verrgessen, dass dann der Beitrag erhöht wird, weil mehr Sender daran teilhaben.

Aber die Grundfrage ist ja, ist es rechtens - oder genießt jeder einen Anspruch darauf, egal ob GEZ gezahlt wird oder nicht?
Oder habe ich das falsch verstanden?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Nicht zu verrgessen, dass dann der Beitrag erhöht wird, weil mehr Sender daran teilhaben.

nö, die grundversorgung ist ja bereits durch die GEZ gewährleistet, es muss also nicht mehr rundfunk gemacht werden als bisher - lediglich das eingetriebene geld würde an mehr als eine firma (bzw. firmenverband) verteilt werden, die ARD würde also "entlastet" werden ;)..

Aber die Grundfrage ist ja, ist es rechtens - oder genießt jeder einen Anspruch darauf, egal ob GEZ gezahlt wird oder nicht?
Oder habe ich das falsch verstanden?

was meinst du? ein individuum hat keinen anspruch auf die bereitstellung von rundfunk, das ist lediglich ein vertrag zwischen den ländern und einem firmenverband, d.h. dein ministerpräsident müsste das einklagen, nicht du..

@Pleitgengeier: lizenzen sind aber zumindest üblich und halbwegs nutzungsgebunden (z.b. funkanlagen, kfz-steuer o.ä.).. verschlüsselung bringt verwaltungsprobleme mit sich, die den zugang einschränken können, z.b. zugang im ausland oder online mit beliebig vielen geräten.. der eigentliche grund ist natürlich, dass dann die 8 milliarden pro jahr wegbrechen, wenn nur die zahlen, die es auch haben wollen - aber ein sozialsystem wollen sie daraus trotzdem nicht machen, weil das ihr monopol untergraben würde...
 

cornix_78

Elchschubser

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Ab 2019 wird auch hier in Schweden die (mehr oder mehr weniger freiwillige)TV-Abgabe zu einer "pro kopf"-public service Steuer.
"Vorteil" ist, dass der jährliche Betrag vermutlich von momentan 2340 Kronen(~ 240€) auf 1300 Kronen(~140€) sinken soll. Klingt ja erst mal gut.
Bin ja mal gespannt.
 

BurnerR

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Du vergisst die steigenden Kosten auch aufgrund der neuen modernen Ausrichtung auf das Internet, weswegen die Pauschale leider auf 2800 Kronen erhöht werden muss.
Oh tut mir leid, das wird ja erst im September 2020 bekannt gegeben :D.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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  • #16
Ein weiterer Ansatz für Klagen könnte sein, dass die ÖR weit mehr als Grundversorgung machen und sich bezahlen lassen.
Von Bundesliga und US-Serien steht nämlich nichts im öffentlichen Auftrag an die ÖR
 

rexcolo

Opfer

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Wenn man die Intendanten wenigstens selbst wählen oder sonstwie Einfluss nehmen könnte…
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Ein weiterer Ansatz für Klagen könnte sein, dass die ÖR weit mehr als Grundversorgung machen und sich bezahlen lassen.
Von Bundesliga und US-Serien steht nämlich nichts im öffentlichen Auftrag an die ÖR

es steht auch sonst nichts konkretes im öffentlichen auftrag, sonst könnte "man" (also nicht man selber aber immerhin) tatsächlich klagen ;).. was zur grundversorgung gehört, bestimmen die ÖR ja wohl immernoch selbst, sonst könnte das volk noch auf die idee kommen, sie regulieren zu wollen und das ist gegen die pressefreiheit ;).. das wurde alles schon vor jahrzehnten vorm BVerfG durchgekaut - ein paar von denen sind zwar schon tot (danke, Prof. Herzog!), aber leider nicht genug, um das nochmal aufkochen zu lassen..
 

BurnerR

Bot #0384479

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das nochmal aufkochen
Geht das überhaupt? Ein rechtskräftiges Urteil von der höchsten Instanz nochmal neu 'auszudiskutieren', ohne dass sich die Gesetzesgrundlage geändert hat? Ich hätte jetzt gesagt, man würde einfach auch das bereits rechtskräftige Urteil verweisen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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eine neubewertung ist grundsätzlich jederzeit möglich, es muss sich ja nicht unbedingt die gesetzeslage ändern, es kann sich auch die lebenswirklichkeit ändern, die nicht mehr von der aktuellen gesetzeslage repräsentiert wird.. aber solange sich deren "meinung" (d.h. parteizugehörigkeit) nicht grundsätzlich ändert, werden sie natürlich auf die jahrzehnte alten urteile verweisen.. und da nichts darauf hindeutet, dass sich die lebenswirklichkeit der BVerfG-rentner in den letzten 50 jahren in irgendeiner weise verändert hat, werden sie natürlich die LG-entscheidung kippen und das EuGH rausfordern..
 
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