Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus. Es ist folgende Situation bei mir bei der Arbeit. Ich habe einen Vertrag über x Stunden am Tag und werde den Stunden entsprechend bezahlt. In der Abteilung sind wir zu siebt, wobei einer Vollzeit und einer nur teilweise zur Vertretung arbeitet. Alle anderen haben eine Stunde mehr im Vertrag als ich. Derjenige, der ab und an vertritt hat ebenso wie ich eine Stunde weniger. Nun ist es jedoch so, dass die Aufgabenverteilung im Rotationsverfahren läuft. Daher habe ich für die Tätigkeiten grundsätzlich eine Stunde weniger als meine Kollegen zur Verfügung. Derjenige, der ab und an vertritt bekommt jedoch weniger Aufgaben zugeteilt. Obwohl ich jedoch ebenso eine Stunde weniger habe, bekomme ich die volle Arbeit zugeteilt.
Ich habe mittlerweile durch den Betriebsrat erwirken können, zumindest temporär eine "geplante" Überstunde zu bekommen, so dass es ausgeglichen ist. Diese ist jedoch nicht im Arbeitsvertrag festgehalten und gilt daher nicht bei Krankheit oder Urlaub. Außerdem ist es auf x Monate begrenzt und dann will man weiterschauen. Ist sowas überhaupt rechtens? Mir kommt das schon so vor, als würde man die Gleichbehandlung so eigentlich nicht einhalten können, selbst wenn es vertraglich so geregelt ist.
vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus. Es ist folgende Situation bei mir bei der Arbeit. Ich habe einen Vertrag über x Stunden am Tag und werde den Stunden entsprechend bezahlt. In der Abteilung sind wir zu siebt, wobei einer Vollzeit und einer nur teilweise zur Vertretung arbeitet. Alle anderen haben eine Stunde mehr im Vertrag als ich. Derjenige, der ab und an vertritt hat ebenso wie ich eine Stunde weniger. Nun ist es jedoch so, dass die Aufgabenverteilung im Rotationsverfahren läuft. Daher habe ich für die Tätigkeiten grundsätzlich eine Stunde weniger als meine Kollegen zur Verfügung. Derjenige, der ab und an vertritt bekommt jedoch weniger Aufgaben zugeteilt. Obwohl ich jedoch ebenso eine Stunde weniger habe, bekomme ich die volle Arbeit zugeteilt.
Ich habe mittlerweile durch den Betriebsrat erwirken können, zumindest temporär eine "geplante" Überstunde zu bekommen, so dass es ausgeglichen ist. Diese ist jedoch nicht im Arbeitsvertrag festgehalten und gilt daher nicht bei Krankheit oder Urlaub. Außerdem ist es auf x Monate begrenzt und dann will man weiterschauen. Ist sowas überhaupt rechtens? Mir kommt das schon so vor, als würde man die Gleichbehandlung so eigentlich nicht einhalten können, selbst wenn es vertraglich so geregelt ist.