• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Schuldschein für Bafög Antrag gültig?

werner

Suchtspielmacher (ehm.)

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Moin,

ich werde demnächst Bafög beantragen. Dabei gibt es ja eine Vermögensgrenze.
Nun hatte oder habe ich ein Sparkonto, was schon recht alt ist, und sehr gute Konditionen bietet.
Der einzige Haken - will ich an das Geld, muss ich das Konto auflösen.
Da ich mir vor 3 Jahren ein Auto kaufen musste, habe ich mit meinen Eltern einen Deal gemacht:
Meine Eltern zahlen mir den damals aktuellen Betrag bar aus, und das Geld auf dem Konto gehört Ihnen.

Nun kann man ja eigentlich kein Konto übertragen; es läuft also immernoch auf mich. Wir haben es damals schriftlich festgehalten,
dass meine Eltern das Geld sofort ausgezahlt bekommen, wenn das Konto aufgelöst wird. (inkl der Hälfte der Zinsen und Einzahlungen seit je her, die anderen Hälfte der Zinsen bekomme ich einmal jährlich ausgezahlt)
D.h. ich habe einen Vermögenwert in Form eines Autos (unter der Grenze), ein Konto über der Vermögensgrenze, doch gleichzeitig auch Schulden in Höhe des Bankkontos.

Nun weiß ich nicht, inwiefern dieser "Vertrag" rechtsgültig ist, und ob er anerkannt wird. Vor allem weil darauf etwas von Übertrag des Kontos steht, was aber nicht möglich ist. Wäre es also evtl besser, einen Schuldschein zu schreiben?

Man kann den Fluss des Geldes ja durchaus nachvollziehen, es ist ja kein Schuldschein, um nur scheinbar das Vermögen für den Antrag zu mindern.

Hat da jemand Ahnung? Tipps, Infos?

Liebe Grüße
werner
 

Baer

Ottonormalverbrecher
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Wie sich die Geschichten im Netz gleichen, unglaublich. :D

Mach Dich nicht unglücklich, werner.

Gruß
Baer
 

Nerephes

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Baer hat da schon recht, das einzige was mir noch einviele wäre ein Verpfändungserklärung ähnlich bei Sparbüchern für Mietkaution.

Aber ob das rechtssicher ist...
 

BurnerR

Bot #0384479

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In dem Artikel geht es doch im Kern um etwas völlig anderes.
Der Schuldschein war ja nicht das Problem bei der Dame, sondern die zwei 'Entlastungszeugen' und die generelle Unglaubwürdigkeit des Vorganges.
Aus dem Artikel geht wenn hervor, dass das so funktioniert wie werner sich das vorgestellt hat.
Im Gegensatz zu dem Fall mit der Dame ist bei werner der ganze Vorgang ja nachvollziehbar.
 

Baer

Ottonormalverbrecher
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Ja, ich möchte werner auch nichts unterstellen. Nur bemühe mal bitte eine Suchmaschine Deiner Wahl, diese Geschichten ähneln sich gewaltigst. ;)

Ich würde das vorab schriftlich mit dem Amt klären.

Gruß
Baer
 

BurnerR

Bot #0384479

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Achso, ich verstehe :D.
Ja, glaube ich sofort, dass viele da konstrukte bauen um mehr Bafoeg zu kriegen u.ä., auf der anderen Seite gibt es ja solche legitimen Fälle wie bei werner.

Bei bafoeg-rechner.de finde ich jedenfalls folgendes im Abschnitt Schulden:
Auch ein Darlehen von Angehörigen kann als Verbindlichkeit abgezogen werden, sofern die in VwV 28.3.2a aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Ob mit der Geltendmachung der Forderung im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist, spielt keine Rolle.
Quelle

28.3.2a:
28.3.2a Der Berücksichtigung eines Darlehens steht nicht entgegen, dass dieses unter Angehörigen gewährt worden ist, wenn eine ausreichende Abgrenzung zu einer Unterhaltsleistung oder Schenkung unter Würdigung und Gewichtung der folgenden Umstände möglich ist:

es besteht trotz eigenen Vermögens ein plausibler Grund für die Aufnahme des Darlehens,
der Inhalt der Abrede, insbesondere die Darlehenshöhe, die Rückzahlungsmodalitäten und der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind substantiiert dargelegt,
die Durchführung des Vertrages entspricht den geltend gemachten Vereinbarungen (z.B. abrede gemäßer Geldfluss),
die Angabe des Darlehens im Antrag auf Ausbildungsförderung.

Für mich liest sich das so, wenn man einen richtigen Vertrag aufgesetzt hat und der zur belegbaren Realität passt, dann ist das an sich ok so.
Nur der 1. punkt ist natürlich schwammig, was ist ein 'plausibler' Grund?
Denke mal das ist der anti-wirtunmalso Teil des ganzen. Für mich hat werner einen guten Grund, aber das ist vermutlich der Teil, wo es sich lohnt, das nochmal abzuklären, ggf. direkt mit dem zuständigen Amt.
 
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werner

Suchtspielmacher (ehm.)

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  • #7
Ok, danke dafür.
Ich werde noch eine Anlage schreiben. Bei einem Bafög-Amt hatte ich schonmal angefragt, die Dame hat mir auch gesagt, sie würde es aktzeptieren. Dann werde ich es mal versuchen und sehen was dabei rauskommt.
 

Verbogener

VerboRgener nur mit 2R

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Von meinem Rechtsverständnis sollte das klappen ohne jetzt die genaue Rechtslage in DE zu kennen. Ich kannte bis dato nicht mal den Begriff Bafög. Google hilft da weiter.


Ein Kumpel von mir hat Mindestsicherung zu seinem Einkommen von ~1300.- netto bezogen (große Familie). Bei der Verlängerung wurde diese abgelehnt, da er plötzlich zu viel Vermögen hatte. (Bausparer von Eltern und der Kinder) Nichts weltbewegendes aber über die Freigrenze.
Ich habe den Bescheid dann beeinsprucht und argumentiert, dass er bei einem nahen Angehörigen einen Privatkredit aufgenommen hat und das bei Fälligkeit der Bausparer diese für die Tilgung dieses Kredits dienen. Darüber gab es natürlich auch einen Vertrag. Das ich diesen erst mit ein wenig Verspätung aufgesetzt habe, ist eine andere Geschichte. :) Und gefragt hat ja auch niemand danach.

Der Zweck des Kredits war für die Einrichtung der neuen Genossenschaftswohnung, wo der Genossenschaftsanteil bei 40.000 lag und mit Bankdarlehen finanziert wurde.
Das ganze hat dann ein gutes Jahr gedauert, bis es an das "Gericht" ging (Verwaltungssenat). Zwischenzeitlich (in dem Jahr) waren 2 Bausparer ausgelaufen die er dann an den Kreditgeber überwiesen hatte, so wie es auch vereinbart war.

Er wurde dort nochmals genau von einem Richter befragt und schlussendlich musste das Amt die ganze Zeit nachbezahlen.

Wenn das ganze also belegbar und auch glaubhaft ist, dann sehe ich sehr gute Chancen für dich und wünsche dir alles Gute.

Cu
Verbogener
 
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