Ich ärgere mich hier gerade über eine mMn deutlich zu hohe Anwaltsrechnung.
Diverse Gebührenrechner im Internet haben mir das ganze bestätigt, aber vielleicht übersehe ich ja etwas.
Hier mal eine kurze Zusammenfassung der Beratung:
In der Erstberatung habe ich mit dem RA über meine Anstehende Scheidung und die damit verbundenen Kosten gesprochen. Es wurde eine Scheidungsvolgevereinbarung vorgeschlagen, in der die Verteilung des Zugewinns geregelt wird. Hier wurde mir auch geraten, eine Forderung meiner Frau über ihr Erbe von 10000€, welches sich auf meinem Konto befand erst einmal nicht zu bezahlen, sondern in die SVV einfließen zu lassen.
Als ich meine Frau diesen Vorschlag mitteilte kam es zu einem Streit zwischen uns, mit der Folge, dass ich zwei Tage später eine Forderung über diese 10000€ von der Anwältin meiner Frau im Haus hatte. Mein Anwalt verfasste daraufhin ein Schreiben an die Gegenseite in der er noch einmal Vorschlug das Geld in eine Gesamtlösung zu packen, dieses wurde abgelehnt. Ich schlug meinem Anwalt vor, zur Streitschlichtung, das Geld zu Zahlen, da es eh ihres war. Hiervon wurde mir mehrfach abgeraten.
Zum Streit um das Geld kam ein weiterer Streit zum Thema Umgangsrecht. Da man mir meinen Sohn vorenthalten wollte, bereitete mein Anwalt eine Gerichtlich Klage zum Umgangsrecht vor, der Gerichtstermin wurde allerdings kurzfristig abgesagt, da wir es schafften, vorher eine private Einigung zu finden. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 1500 EUR festgelegt.
Auch der Streit um das Geld wurde damit beendet, dass ich das Geld entgegen dem Rat meines Anwalts zurückgezahlt habe. Zusätzlich ist zu erwähnen, das mein Anwalt oft Tagelang nicht erreichbar war. Rückrufbitten wurden gelesen (WhatsApp), aber der Rückruf erfolgte nicht.
Aufgrund der Tatsache, dass seine Ratschläge und Schreiben zu einem Streit geführt haben, der stark eskaliert ist und der schlechten Erreichbarkeit habe ich beschlossen die Zusammenarbeit mit diesem Anwalt zu beenden und um die Rechnung gebeten.
Am Telefon wurde mir zunächst eine Rechnungssumme von 3700 EUR genannt. Als ich dieser mit Hinweis auf die kaum erfolgten Leistungen widersprach habe ich heute eine Rechnung über 2400 EUR im Briefkasten, mit dem Hinweis, dass man mir sehr entgegen gekommen sei und die Rechnung innerhalb von einer Woche zu zahlen ist.
Laut Internet beträgt die Gebühr für die 10000 EUR bei außergerichtlicher Einigung 887 EUR
Für das Umgangsrecht beim Streitwert von 1500 EUR müßte ich mit 211 EUR Gebühren Rechnen.
Dazu kämen 2 Erstberatungen, die maximal mit 226 EUR abgerechnet werden können.
Insgesamt liegt die Forderung gut 1000 EUR über meiner errechneten Summe.
Habe ich vielleicht etwas übersehen, darf der Anwalt zusätzliche Gebühren für Telefonate oder Nachrichten per WhatsApp berechnen?
Was würdet ihr machen, die 2400 EUR, für die es noch nicht mal eine aufgeschlüsselte Rechnung gibt bezahlen, oder widersprechen und das Risiko eingehen, dass die Rechnung noch höher ausfällt?
Diverse Gebührenrechner im Internet haben mir das ganze bestätigt, aber vielleicht übersehe ich ja etwas.
Hier mal eine kurze Zusammenfassung der Beratung:
In der Erstberatung habe ich mit dem RA über meine Anstehende Scheidung und die damit verbundenen Kosten gesprochen. Es wurde eine Scheidungsvolgevereinbarung vorgeschlagen, in der die Verteilung des Zugewinns geregelt wird. Hier wurde mir auch geraten, eine Forderung meiner Frau über ihr Erbe von 10000€, welches sich auf meinem Konto befand erst einmal nicht zu bezahlen, sondern in die SVV einfließen zu lassen.
Als ich meine Frau diesen Vorschlag mitteilte kam es zu einem Streit zwischen uns, mit der Folge, dass ich zwei Tage später eine Forderung über diese 10000€ von der Anwältin meiner Frau im Haus hatte. Mein Anwalt verfasste daraufhin ein Schreiben an die Gegenseite in der er noch einmal Vorschlug das Geld in eine Gesamtlösung zu packen, dieses wurde abgelehnt. Ich schlug meinem Anwalt vor, zur Streitschlichtung, das Geld zu Zahlen, da es eh ihres war. Hiervon wurde mir mehrfach abgeraten.
Zum Streit um das Geld kam ein weiterer Streit zum Thema Umgangsrecht. Da man mir meinen Sohn vorenthalten wollte, bereitete mein Anwalt eine Gerichtlich Klage zum Umgangsrecht vor, der Gerichtstermin wurde allerdings kurzfristig abgesagt, da wir es schafften, vorher eine private Einigung zu finden. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 1500 EUR festgelegt.
Auch der Streit um das Geld wurde damit beendet, dass ich das Geld entgegen dem Rat meines Anwalts zurückgezahlt habe. Zusätzlich ist zu erwähnen, das mein Anwalt oft Tagelang nicht erreichbar war. Rückrufbitten wurden gelesen (WhatsApp), aber der Rückruf erfolgte nicht.
Aufgrund der Tatsache, dass seine Ratschläge und Schreiben zu einem Streit geführt haben, der stark eskaliert ist und der schlechten Erreichbarkeit habe ich beschlossen die Zusammenarbeit mit diesem Anwalt zu beenden und um die Rechnung gebeten.
Am Telefon wurde mir zunächst eine Rechnungssumme von 3700 EUR genannt. Als ich dieser mit Hinweis auf die kaum erfolgten Leistungen widersprach habe ich heute eine Rechnung über 2400 EUR im Briefkasten, mit dem Hinweis, dass man mir sehr entgegen gekommen sei und die Rechnung innerhalb von einer Woche zu zahlen ist.
Laut Internet beträgt die Gebühr für die 10000 EUR bei außergerichtlicher Einigung 887 EUR
Für das Umgangsrecht beim Streitwert von 1500 EUR müßte ich mit 211 EUR Gebühren Rechnen.
Dazu kämen 2 Erstberatungen, die maximal mit 226 EUR abgerechnet werden können.
Insgesamt liegt die Forderung gut 1000 EUR über meiner errechneten Summe.
Habe ich vielleicht etwas übersehen, darf der Anwalt zusätzliche Gebühren für Telefonate oder Nachrichten per WhatsApp berechnen?
Was würdet ihr machen, die 2400 EUR, für die es noch nicht mal eine aufgeschlüsselte Rechnung gibt bezahlen, oder widersprechen und das Risiko eingehen, dass die Rechnung noch höher ausfällt?