• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Privatsender fordern Anteil an Rundfunkgebühren



ProSieben-Sat1-Chef Conrad Albert fordert mit dem Argument, man leiste schließlich seinen Teil zur Grundversorgung, einen Anteil an den Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das gab Conrad Albert der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ bekannt. Jedes Medienhaus, das gesellschaftlich relevante Inhalte liefere, sollte über öffentliche Gelder gefördert werden – und nicht nur ARD und ZDF, sagte der Manager.



Der Rundfunkbeitrag wird in Deutschland zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhoben. Der Beitrag wird seit 2013 von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben, wobei es egal ist, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Privatsender haben keinen Zugriff auf diese öffentliche Gelder – die sind bisher ausschließlich ARD und ZDF vorbehalten. Conrad Albert, ProSieben-Sat.1-Vorstand, fordert indes einen Systemwechsel und die Auszahlung an Privatsender.

Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag lagen im Jahr 2016 bei rund 7,98 Milliarden Euro. Das entsprach einem Rückgang von rund 153 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr, wie der Beitragsservice Ende Juni mitgeteilt hatte. Der Rundfunkbeitrag war mit Wirkung zum April 2015 für die Rezipienten von zuvor 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt worden. Bei dieser Höhe soll es bis 2020 bleiben.

„In dem Maße, in dem wir – die privaten TV-Vollprogramme – die Grundversorgung vor allem in jungen Segmenten de facto mitübernehmen, finden wir es sachgerecht, dass diese Inhalte aus öffentlichen Mitteln finanziert oder mitfinanziert werden“, sagte Albert der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung„. Er wünsche sich deshalb einen „Systemwechsel, damit die öffentliche Finanzierung sich nicht länger an der Institution fest macht, sondern am Inhalt.“ Das System der öffentlich-rechtlichen Sender sei zwar wichtig für die Meinungsvielfalt in Deutschland und solle auch weiter bestehen, so Albert weiter. Man könne aber fragen: „Warum leisten wir uns eigentlich zwei Anstalten, ARD und ZDF? Braucht es wirklich acht Milliarden Euro, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen?“ ARD und ZDF müssten sich fragen lassen, ob sie ihren Auftrag überhaupt noch erfüllen, da sie nur noch einen Teil der Gesellschaft erreichen, stellt Albert fest: „Nur fünf Prozent der Zuschauer von ARD und ZDF sind unter 30 Jahre alt. In der Zielgruppe von 14 bis 29 Jahren erreichen wir mit ‚Pro7 News‘ deutlich mehr Zuschauer als Tagesschau und Heute zusammen.“

Das ist bereits der zweite Vorstoß mit Anspruch auf den Rundfunkbeitrag in dieser Woche. So fordert auch der mittelständische Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) eine Beteiligung lokaler und regionaler Sender an diesen Gebühren im ländlichen Raum in Höhe von 250 Millionen Euro: Die Ausdünnung der lokal-regionalen Berichterstattung von Landesrundfunkanstalten verleihe dem privaten Rundfunk eine öffentlich-rechtliche Ersatzfunktion, die auch finanziell honoriert werden müsse. Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) vertritt die auf dem Gebiet der Empfangsantennen und Kabelanlagen tätigen Fachbetriebe sowie Unternehmen, die solche Anlagen unterhalten oder unterhalten lassen.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20913&md5=82616c11933afe63fb7475d4375955d0



https://tarnkappe.info/privatsender-fordern-anteil-an-rundfunkgebuehren/Quelle
Autor: Antonia
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saddy

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Vor allem mehr als 7 Tage Abrufbarkeit wären mal was. Kleine Youtube Channels kriegen das ja auch hin (ok Bandweite von YT aber trotzdem),
dann müssten die Öffis das doch auch irgendwie hin bekommen?!
 

Dieter85

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@saddy: Da darfst du dich bei den Privaten bedanken, die diesen Lösch-Unfug ermöglicht haben.
 

KaPiTN

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@saddy:

Das hat nichts mit hinbekommen zu tun, sondern damit, daß die sich, im Gegensatz zu YT an geltendes Recht halten. Da gibt es nicht nur die Rechte von 3., wenn die Ausschnitte zeigen, sondern ganz klare Vorschriften im Rundfunkstaatsvertrag:

Der Rundfunkstaatsvertrag ordnet Sendungen je nach Genre eine bestimmte Verweildauer zu. So dürfen tägliche Serien nur maximal 7 Tage online bleiben, während bei wöchentlichen Serien und Filmen auch Ausnahmen möglich sind (Lindenstraße). Dokumentationen und Informationssendungen dürfen demnach bis zu 12 Monate online bleiben, kulturelle Beiträge bis zu 5 Jahre. Sportgroßereignisse dürfen jedoch zum Teil nur 25 Stunden online bleiben.
 

bevoller

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Nur weil du Serien erwähnt hast. ;)
Ich würde Lindenstraße jetzt nicht zu den kulturellen Beiträgen rechnen, trotzdem finde ich auf Anhieb eine Folge vom 1.11.2015 in Mediathekview.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Und fyi: Zur Grundversorgung gehört natürlich auch Unterhaltung. Wenn die Privaten sich darauf berufen und zusätzlich auf die Zuschauerzahl, könnte zum Beispiel das Junglecamp damit subventioniert werden. Toll :T

das wäre in der tat toll, oder warum sollte man bei der unterhaltung auf demokratie verzichten? warum sollte "wetten dass" von allen abonniert werden müssen und das "junglecamp" nur von den werbern? macht irgendwie keinen sinn.. genau wie die auslegung des begriffs der "grundversorgung" - und genau diese art von gleichstellung würde vielleicht tatsächlich eine diskussion um die notwendigkeit von unterhaltungsmonopolen auslösen, ohne darauf warten zu müssen, dass die aktuellen BVerfG-richter sterben..
 

Dieter85

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macht irgendwie keinen sinn.. genau wie die auslegung des begriffs der "grundversorgung"
Welche Passage in der Auslegung der Grundversorgung durch das Bundesverfassungsgericht (Vor allem von 1986) macht für dich denn keinen Sinn? Und wieso?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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ich habe nicht vor, bücher nach passagen zu durchsuchen.. es geht um den status quo, der sich direkt aus den urteilen ergibt.. die wichtigsten kritikpunkte:
1. nur einige handverlesene firmen dürfen die grundversorgung übernehmen..
2. grundversorgung geht nur durch radio und fernsehen, keine anderen medien sind grundversorgungsfähig (GEZ zahlen durfte man für sie trotzdem, zumindest für eine kurze zeit)..
3. grundversorgung mit einer demokratischen kontrolle ist nicht möglich..

was tatsächlich unter grundversorgung fällt, hat das BVerfG abgesehen von allgemeinplätzen (unabhängig, überparteilich, bild :rolleyes:) ja nie wirklich definiert (correct me if I'm wrong), sondern immer nur andere auslegungen für falsch erklärt, z.b. wenn irgendwas eingeschränkt werden sollte.. so ergibt sich aus punkt 1 und 3 ja gerade, dass die ÖR für sich selbst definieren, was grundversorgung ist - es steht ja jedem frei dagegen zu klagen, wenn man meint, die ÖR würden ihrem auftrag nicht nachkommen.. oder andersrum: kannst du mir erklären, warum das "junglecamp" nicht als grundversorgung gelten sollte, also welche kriterien davon es nicht erfüllt?
 

KaPiTN

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kannst du mir erklären, warum das "junglecamp" nicht als grundversorgung gelten sollte, also welche kriterien davon es nicht erfüllt?

Du hast nicht gelesen, was das BVerfG unter Grundversorgung versteht, sonst würdest Du diese Frage, ob ein einzelnes Format als Grundversorgung anzusehen sein kann, gar nicht stellen.
 

Dieter85

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es geht um den status quo, der sich direkt aus den urteilen ergibt..
Nein, es geht um die Auslegung des Verfassungsgerichts:
genau wie die auslegung des begriffs der "grundversorgung" - und genau diese art von gleichstellung würde vielleicht tatsächlich eine diskussion um die notwendigkeit von unterhaltungsmonopolen auslösen, ohne darauf warten zu müssen, dass die aktuellen BVerfG-richter sterben..
Warum das Dschungelcamp (Und ganz RTL) nicht unter die Grundversorgung fällt, steht im Urteil von 1986 und im Urteil von 1991. Dafür muss man kein Buch aufschlagen, sondern kann sie sich auf Webseiten durchlesen.
Aber Gesetze und Urteile sind nicht in Stein gemeißelt, Kritik daran ist legitim. Dafür muss man sich aber auch konkret auf die Rechtsprechung beziehen, und nicht allgemein rumschwafeln.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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RTL fällt nicht unter die grundversorgung, weil es kein ÖR sender ist.. wenn da was konkreteres steht (als z.b. hier), steht es dir frei, es zu zitieren..
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Wäre ja auch mal interessant was der EUGH zu gesetzlich verordnetem Monopol für Privatfirmen und zu Zwangsabos für alle Haushalte sagt.
Haben die das schon mal behandelt?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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@Pleitgengeier: das dürfte sie nicht interessieren, weil rundfunk (im gegensatz z.b. zu telekommunikation) sache der staaten ist (afaik), d.h. die staaten müssen keinen ausländischen rundfunkanstalten ermöglichen, bei ihnen rundfunk zu machen..
das einzige EuGH-urteil dazu bestätigt ironischerweise, dass die ÖR staatlich finanziert sind und somit beispielsweise aufträge europaweit ausschreiben müssen - allerdings steht im selben urteil, dass rundfunktätigkeiten nicht darunter fallen, also eben national geregelt sind..
 
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