• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Bundesnetzagentur: Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt



Die Vorratsdatenspeicherung sollte eigentlich ab dem 01.07.2017 umgesetzt werden. Weil jedoch der Provider Spacenet mit einem Eilantrag dagegen Erfolg hatte, will die Bundesnetzagentur die Speicherpflicht vorerst aussetzen – bis die Richter im Hauptverfahren entscheiden.



Das Gesetz sah vor, dass ab 01.07.2017 eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung betrieben wird. Damit sollte nachvollziehbar sein, welche Telefonanschlüsse miteinander verbunden waren, an welchem Tag und zu welcher Zeit, zudem sollte die IP-Adresse vermerkt werden: Kommunikationsunternehmen müssen massenhaft Daten für die deutschen Ermittler speichern und sie gegebenenfalls für Abfragen bereithalten. Standortdaten sollen dabei für vier Wochen aufbewahrt werden, andere Informationen für zehn Wochen.

Jedoch ist die Vorratsdatenspeicherung nun – kurz vor dem Stichtag – ausgesetzt. Fakt ist in dem Fall: Ab kommenden Sonnabend kann gespeichert werden, muss aber nicht. Die Niederlassung der Bundesnetzagentur in Mainz, die für die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zuständig ist, teilte mit, dass sie nicht darauf bestehen wird, dass ab Samstag alle Telefonfirmen und Provider Vorratsdaten auch wirklich speichern: „Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.“, so die Bundesnetzagentur.

Die Behörde reagierte damit auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche und will nun erst einmal abwarten, wie das Klageverfahren des Münchner Providers Spacenet vor Gericht in der Hauptsache ausgeht. Spacenet hatte im Frühjahr einen Eilantrag gestellt und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied daraufhin: Spacenet muss erst einmal nicht speichern. Nach Auffassung des OVG in Münster verstößt die deutsche Rechtslage nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 gegen europäische Datenschutzrichtlinien.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte im vergangenen Dezember: Eine Speicherung ohne jeden Anlass sei nicht zulässig. Es müsse vielmehr einen Grund geben, die Informationen über die Telefonate aufzubewahren, wie im Zusammenhang mit einer schweren Straftat. Da das deutsche Gesetz aber Speicherung ohne jeden Anlass verlangt, müsse Spacenet dem nicht folgen. Das heißt konkret, die Daten der Kunden des Münchner Providers sind von der neuen Speicherung ausgenommen.

Nun zieht die Bundesnetzagentur nach, weil das Oberverwaltungsgericht Münster grundsätzliche Zweifel an der deutschen Vorratsdatenspeicherung hat und es darum nicht nur um den Einzelfall Spacenet geht, soll die Sache generell geklärt werden und das nicht nur in einem Eilverfahren, sondern in einem regulären Hauptsacheverfahren. Wann ein rechtskräftiges Urteil im Hauptsacheverfahren vorliegt, ist derzeit nicht abzusehen.

Sebastian von Bomhard, Gründer und Vorstand vom Provider Spacenet, äußerte: „Am Ende würden die Kunden die Kosten der Vorratsdatenspeicherung bezahlen. […] Für uns sind die Prozesse viel teurer als die eigentliche Hardware. Wir speichern nämlich unsere Daten bereits auf sicheren Servern und haben so viele Vorschriften sowieso schon erfüllt. Allerdings müssten wir mit der Vorratsdatenspeicherung unter anderem einen Juristen auf Bereitschaft bezahlen.“ Zudem müssten Mitarbeiter mehr Überstunden leisten. Das Geld wäre besser in neue Mitarbeiter für den Kundendienst investiert, so Bomhard weiter.

Der IT-Branchenverband eco begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als „absolut konsequent“. Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. „Jetzt aber brauchen wir endlich die Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden“, sagte Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht. Nach Angaben der großen Mobilfunkprovider kostet die Infrastruktur für die Speicherung der Daten bis zu 15 Millionen Euro.

Scharfe Kritik kam hingegen von der Union. Der CSU-Politiker Volker Ullrich twitterte: „Die Aussetzung der VDS durch die Bundesnetzagentur ist anmaßend. Ein solcher Schritt stünde nur dem Gesetzgeber selbst zu!“ Der Schritt sei „ist sachlich nicht geboten, verfassungsrechtlich bedenklich und innenpolitisch falsch!“

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

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Autor: Antonia
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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Scharfe Kritik kam hingegen von der Union. Der CSU-Politiker Volker Ullrich twitterte: „Die Aussetzung der VDS durch die Bundesnetzagentur ist anmaßend. Ein solcher Schritt stünde nur dem Gesetzgeber selbst zu!“ Der Schritt sei „ist sachlich nicht geboten, verfassungsrechtlich bedenklich und innenpolitisch falsch!“
Zuerst äußerst fragwürdige Gesetze beschließen, die in ähnlicher Form schon von Höchstgerichten klassiert wurden und jetzt einen auf Mimimi machen.
Kleiner und sogar kostenloser Tipp für euch Überwachungsfetischisten im Parlament - verabschiedet keine verfassungswidrigen Gesetze, dann braucht ihr nicht rumheulen.
 

Ghandy

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Das hätte ich nicht besser als TBow ausdrücken können, how true!
 
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