• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Homosexuelle Paare dürfen heiraten

Schluss mit Verpartnerungen: Der Bundestag hat heute beschlossen, dass homosexuelle Paare heiraten dürfen – 393 Abgeordnete stimmten dafür, 226 dagegen. Offenbar konnte Angela Merkel die neue Regelung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, sie stimmte gegen den Gesetzentwurf. 70 Abgeordnete der Union stimmten für die Ehe für Homosexuelle. Zuvor hatten SPD, Grüne und Linke die Abstimmung gegen den Willen von CDU und CSU in den Bundestag gebracht.
Homosexuelle Paare durften bisher nur in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Dadurch konnten sie beispielsweise keine Kinder adoptieren, was nur einer Ehe zwischen Mann und Frau vorbehalten war. Bereits im Herbst könnte die Ehe dann auch für Paare mit gleichem Geschlecht gelten, allerdings prüfen Abgeordnete der Union eine Klage vor dem Verfassungsgericht.

Quelle: Zeit Online
 
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Hector

Board-Paladin

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@LadyRavenous: Packen wir dann mal wieder nach Karlsruhe. Da bin ich guter Dinge, dass das dort abgeschmettert wird. Aber back to topic.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Dorthin wird auch das hier besprochene Gesetz wandern.
Dort könnte es dann eine unangenehme Entscheidung geben, weil man hier eine Wahlkampfveranstaltung abgezogen hat.
 

Hector

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@TBow:
Bezweifle ich.
Im Grundgesetz Artikel 1 und 3 wird klar von der Würde des Menschen, sowie der Gleichberechtigung geredet.
Es mag dort vorgetragen werden. Aber dass es eine negative Entscheidung gibt, FALLS es überhaupt angenommen wird, bezweifle ich. Auch wäre der Aufschrei dieses Mal auch sehr hoch, ausnahmsweise auch mal im Volk und bei den beschließenden Politikern.
 

Dieter85

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  • #24
Falls das Verfassungsgericht die Ehe für alle verbiete, kann man ja noch das Grundgesetz entsprechend ändern. Da das alles dauert, könnte sogar die Union bis dahin soweit sein...
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das sieht aber der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts anders.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig.
"Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern", sagte Papier dem SPIEGEL, "das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen."

Das Bundesverfassungsgericht hat bis zuletzt in seinen Entscheidungen betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes nur die "Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist". Der gewandelte Zeitgeist andere dieses Verfassungsverständnis nicht, so Papier gegenüber dem SPIEGEL.

http://www.spiegel.de/politik/deuts...elt-sie-fuer-verfassungswidrig-a-1155215.html
Darum meinte ich, dass man sich dort womöglich wieder einmal eine Watsche einfangen könnte, weil man aus Gründen des Wahlkampfes einen derartigen Schnellschuss gemacht hat.
 
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KaPiTN

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@Hector:

Es geht weder um Artikel 1, noch um Artikel 2.
Es geht um Artikel 6 und darum, daß nach Rechtsprechung des BVerfG die Ehe die Verbindung von Mann und Frau ist.

Zuletzt 2013: "Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz."
 

Hector

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@KaPiTN: Jo. Das ist eben veraltet, weil es imho (auch WEIL Ehe für alle ist) das in Art. 3 sich schon klärt. Also kann der raus jetzt.
 

Seedy

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Wirst du sie/ihn lieben und ehren bis das Scheidungsjahr abgeschlossen ist? :coffee:


Nach dem Bundesverfassungsgericht gibt es ja zum Glück noch den EGH.
Auch wenn ich in heutige Zeit das Konzept der Ehe an sich überhohlt finde, gibt es IMO keinen guten Grund das den Schwulen und Lesben zu verbieten.

Mich würde allerdings ernsthaft die Gegenargumentation interessieren.
Ich hab in den letzten Tagen nicht ein gutes Argument dagegen gelesen :unknown:
 

Pleitgengeier

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@Seedy: Viel mehr als ein paar Bibelzitate darfst du da nicht erwarten...
Sieht man ja daran, dass selbst die Union gespalten ist - da sind eben viele aus Prinzip dagegen.
 

KaPiTN

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Jo. Das ist eben veraltet, weil es imho (auch WEIL Ehe für alle ist) das in Art. 3 sich schon klärt. Also kann der raus jetzt.

Es gibt keine Ehe für alle. Es gibt lediglich eine Erweiterung für gleichgeschlechtliche Paare.

Nach dem Bundesverfassungsgericht gibt es ja zum Glück noch den EGH.

Das ist nicht nötig. Artikel 6 läßt sich ändern.
 

Seedy

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Das ist nicht nötig. Artikel 6 läßt sich ändern.

393 Abgeordnete stimmten dafür, 226 dagegen

Absolute Zweidrittelmehrheit
Das Grundgesetz verlangt eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder in folgenden Artikeln:

Art. 79 Abs. 2 GG, wenn Bundestag und Bundesrat ein Bundesgesetz zur Änderung des Grundgesetzes beschließen wollen

Aktueller Bundestag: 630 Sitze - 2/3 davon: 420.

Dafür bräuchten wir noch 27 Abgeordnete.
Meiner Prognose nach wird das momentan erstmal nix.
 

Steeve

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Gibt es nicht Steuervorteile als verheiratetes Paar? Wird Männer Buddies geben Heterosexuell die das machen werden und ausnutzen 100%ig haha
so abwägig ist die Idee nicht:coffee:
 

Hector

Board-Paladin

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@Laui: Das kann dann auch jedes Heteropaar genauso machen.
Sorry, aber das ist wieder die gleiche Kerbe wie: "Alle mit ALG2 liegen nur auf der faulen Haut und schmarotzen!"
Solche Vorurteile, egal wie ernst oder nicht sie gemeint sind, sind oft schuld, dass solche essentiellen Gesellschaftsfragen so lange bis zur Klärung dauern... uncool.
 

Steeve

Vereinsheimer
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Ich lebe in einer Welt mit Schein-Ehen, rationalen wie emotionalen Eheverträgen und hoher Scheidungsrate ... uncool
Achso alleinerziehende Mütter und Väter habe ich vergessen
 

Seedy

A.C.I.D

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@Laui:
Jo und haben schwule und lesben nicht das gleiche auf:
Schein-Ehen, rationalen wie emotionalen Eheverträgen und hoher Scheidungsrate

Das ist ein Argument gegen Ehe an sich, nicht gegen Homo-ehe.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Ich hätte allerdings eventuell auch gegen dieses Kasperle Theater gestimmt, wenn es so eindeutig klar ist, dass man erst das Grundgesetz ändern muss - scheint hier ja der Fall zu sein.
Stattdessen werden sich jetzt ja wieder Richter und Staatsapparat bemühen müssen sobald jemand klagt - kann man ja drauf wetten dass das passiert. Oder werden solche Gesetze auch ohne Initiative von außen kassiert?

Muss man wohl hoffen, dass 'demnächst'(tm) mal die erforderliche 2/3 Mehrheit zustande kommt und man sich auf irgendeine Formulierung einig wird, die auch gleichgeschlechtliche Paare einschließt.
 

KaPiTN

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Aktueller Bundestag: 630 Sitze - 2/3 davon: 420.

Dafür bräuchten wir noch 27 Abgeordnete.
Meiner Prognose nach wird das momentan erstmal nix.

Da werden doch sicher ganz viele gewesen sein, die keine moralischen, sondern verfassungsmäßige Bedenken gehabt haben. ;)

Die Verfassungsklage würde ich jetzt auch nicht innerhalb der Legislaturperiode erwarten.
 
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