• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Grünes Licht für Staatstrojaner: Freigabe auch für die alltägliche Strafverfolgung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.


Der Bundestag beschließt – trotz Kritik von Bürgerrechtlern und IT-Branche – im Eilverfahren mit den Stimmen von Union und SPD den Einsatz von Staatstrojanern auch für die alltägliche Strafverfolgung. So dürfen Strafverfolger künftig in vielen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger, wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema, rechtlich abgesichert überwachen (Quellen-TKÜ) oder Dateien auslesen (Online-Durchsuchung).



Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag (22.06.2017) das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. Gemäß dem Gesetzentwurf ist die Quellen-TKÜ künftig bei „schweren Straftaten“ erlaubt, bei denen auch Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen dürfen (Paragraf 100a Strafprozessordnung). Dazu zählen neben Mord und Totschlag beispielsweise auch Steuerhinterziehung, Geldfälschung und Computerbetrug. Die Online-Durchsuchung soll nur bei „besonders schweren Straftaten“ erlaubt sein, bei denen eine akustische Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff) möglich ist (Paragraf 100c Strafprozessordnung). Bisher waren Staatstrojaner zur Terrorbekämpfung zugelassen.

Mit dem Staatstrojaner will die Bundesregierung Strafverfahren „effektiver und praxistauglicher“ machen. Vorraussetzung für den Einsatz wäre, die Geräte der Betroffenen mit Schadsoftware in Form sogenannter Staatstrojaner zu infizieren. Damit wird jedoch die IT-Sicherheit laut Experten allgemein untergraben. Das Gesetz ist umstritten, weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung vereinbar ist.

Die Grünen meinen, die Bundesregierung startet mit dem Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode „ihren finalen Angriff auf die Bürgerrechte“. Polizei und Sicherheitsbehörden würden damit „zu Chef-Hackern der Republik gemacht“.

Nur noch perfide sei, „dass die Bundesregierung den Staatstrojaner selbst als trojanisches Pferd in einem harmlosen Gesetz zum Fahrverbot als Nebenstrafe versteckt“, teilten die Abgeordneten Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele mit, denn in dem Gesetzentwurf ging es zunächst nur um eine Strafrechtsreform.

Der Richter und Bürgerrechtler Ulf Buermeyer sieht die Vielzahl an möglichen Einsatzfällen für eine Onlinedurchsuchung als „verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen“, auch die Quellen-TKÜ werde so weit gefasst, dass sie verfassungswidrig sei.

Kritiker bemängeln u.a., dass die große Koalition den Gesetzentwurf erst Mitte Mai in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht hatte. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meint, es sei „unverantwortlich, die entsprechenden Überwachungsbefugnisse in einem parlamentarischen Schnelldurchgang ohne Möglichkeit zur gründlichen Prüfung und Debatte zu beschließen“.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder kritisierte ebenfalls das Gesetz. Die Bemühungen der Wirtschaft um eine wirkungsvolle Ende-zu-Ende-Verschlüsselung „werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert“, sagte er.

Bildquelle: Martin aka Maha, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20819&md5=ddbd20d9a00b8083d8ecd82da7b082ea



https://tarnkappe.info/20819-2/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben