Strafverfolger dürfen künftig verschlüsselte Internet-Telefonate und verschlüsselte Chats wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema bei Verdacht auf eine Vielzahl von Delikten überwachen. Auch heimliche Online-Durchsuchungen sollen rechtlich abgesichert durchführbar werden.
Dies hat der Bundestag am Donnerstag im Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das staatliche Spähprogramm beginnt mit Mord und Totschlag, reicht über Steuerdelikte, Computerbetrug, Hehlerei bis zu einem Vergehen, bei dem jemand einen Flüchtling zu einer missbräuchlichen Asylantragsstellung verleitet. Dabei kann nicht nur der Verdächtige herangezogen werden, zulässig ist auch "ein Eingriff in informationstechnische Systeme anderer Personen": zum Beispiel, wenn man annimmt, dass der Beschuldigte auch den Rechner oder das Handy irgendeiner anderen Person benutzt.
Dabei wurde die zuständige Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung gar nicht erst informiert. Datenschützer und Bürgerrechtler haben bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Kritiker bemängeln zudem, dass Schwarz-Rot wieder den Entwurf selbst wie ein trojanisches Pferd ins Parlament geschmuggelt und nachträglich an zwei weitgehend sachfremden Gesetzentwürfe gekoppelt haben.
Spiegel
Dies hat der Bundestag am Donnerstag im Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das staatliche Spähprogramm beginnt mit Mord und Totschlag, reicht über Steuerdelikte, Computerbetrug, Hehlerei bis zu einem Vergehen, bei dem jemand einen Flüchtling zu einer missbräuchlichen Asylantragsstellung verleitet. Dabei kann nicht nur der Verdächtige herangezogen werden, zulässig ist auch "ein Eingriff in informationstechnische Systeme anderer Personen": zum Beispiel, wenn man annimmt, dass der Beschuldigte auch den Rechner oder das Handy irgendeiner anderen Person benutzt.
Dabei wurde die zuständige Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung gar nicht erst informiert. Datenschützer und Bürgerrechtler haben bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Kritiker bemängeln zudem, dass Schwarz-Rot wieder den Entwurf selbst wie ein trojanisches Pferd ins Parlament geschmuggelt und nachträglich an zwei weitgehend sachfremden Gesetzentwürfe gekoppelt haben.
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