• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Urteil: Fernseh-Mitschnitte auf Youtube sind weiterhin illegal



Mit der Begründung, „nicht alles Zumutbare getan“ zu haben, verlor Youtube den Prozess um einen illegalen Fernseh-Mitschnitt. Das Landgericht (LG) Leipzig hat mit einem jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 19. Mai 2017 entschieden, dass ein Mitschnitt der Fernseh-Ausstrahlung des Dokumentarfilms »Leben außer Kontrolle« nicht auf der Internetplattform Youtube weiterverbreitet werden darf.



Mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG Dok) hat ein Dokumentarfilmer erfolgreich gegen Youtube-Mutter Google geklagt. Ein Dokumentarfilm des Klägers war bei dessen Fernsehausstrahlung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen von einem Zuschauer aufgezeichnet und bei Youtube hochgeladen worden. Der Produzent des Films machte Youtube auf den Rechteverstoß aufmerksam und forderte die Löschung des betreffenden Inhalts.

Statt jedoch gegen die offenkundige Urheberrechtsverletzung vorzugehen und den Inhalt zu entfernen, bat Youtube den illegalen Uploader mit dem kämpferischen Nutzernamen „Revo Luzzer“ um seine Stellungnahme. Dieser gab gegenüber Youtube begründend an, als Zahler des Rundfunkbeitrags sei er Miteigentümer des gesendeten Films geworden und könne damit machen, was er wolle. Diese einseitige Rechtsauslegung akzeptierte Youtube, die Löschung unterblieb folglich. Nachdem auch eine Abmahnung des Produzenten, der dabei von der Berliner Urheberrechtskanzlei KVlegal und von der AG Dok unterstützt wurde, keine Wirkung zeigte, reichte er vor dem Landgericht Leipzig Klage ein.

Nun brachte ein Urteil in diesem Fall (Aktenzeichen 05 O 661/15) Klarheit: Das Gericht vertritt die Ansicht, dass „Die Beklagte“, also Youtube, „ihre zumutbaren Prüfpflichten verletzt“ habe, „weil sie nach dem Hinweis des Klägers im Rahmen des Beanstandungsverfahrens nicht alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan hat, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf die geschützten Werke zu verhindern“. Ferner hätte Youtube „unverzüglich mit dem Ziel tätig werden müssen, die Darstellung des Werkes zu entfernen oder den Zugang zu sperren, sobald sie die erforderliche Kenntnis erlangt hatten“. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Prüfpflicht bereits gegeben sei, wenn unter Vorlage „aller erforderlicher Angaben“ auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden war. Diese Prüfung hätte nach Ansicht des Gerichts zwingend „zu einer Löschung führen müssen, da die Zahlung von GEZ-Gebühren offensichtlich nicht zum Erwerb von Veröffentlichungsrechten führt“.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20743&md5=dba6c35e4b521487418aec191671e4e3



https://tarnkappe.info/urteil-fernseh-mitschnitte-auf-youtube-sind-weiterhin-illegal/Quelle
Autor: Antonia
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Ruby

Just add Sun

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Und nach der TV Ausstrahlung landen dann solche Sachen irgendwo im Archiv, wo sie versumpfen. Ohne dass sie jemals wieder jemand zu Gesicht bekommt, es sei denn, es gibt eine wiederholte Ausstrahlung.

Jedenfalls bei allen Sachen, die nicht auf DVD/Bluray... erscheinen.

Und bei vielen Produktionen ist das auch besser so. :D
 

royal tea

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Ich verstehe den unnötigen Aufwand nicht. :unknown:

Youtubes claim and takedown Prozedur begünstigt immer den Urheber. Uploader werden enormen Repressalien ausgesetzt. Ein claim würde sogar ausreichen um das Video instant löschen zu lassen und sogar im nachhinein den Uploadaccount. Youtube orientiert sich nach dem u.s fair use act. Selbst legit uploader werden von Hobbyanwälten und spezialisierte Firmen, überspitzt ausgedrückt: geknechtet. Beweislagen wie,wo,wann, das Video gegen den fair use act verstößt, müssen gar nicht gebracht werden. Dadurch ist es auch sehr einfach, die Einnahmen durch das Video vom Uploader einzufrieren und es sogar dem Kläger auszuhändigen, das sind keine Einzelfälle und passieren tagtäglich, bedanken kann man sich z.B. bei den Studios und Nintendon't. Youtube ist u.a auch Pocketmoney Jagdgrund.

Jetzt bin ich zu sehr von meiner Frage abgeweicht. Warum der ganze unnötige Aufwand!? Paar Mausklicks auf Youtube hätten es getan.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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zählt das jetzt eigentlich als grundsatzurteil, das die GEZ-gebühr als pay-TV-abo einstuft (wie premiere oder netflix)? :eek:
 
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