• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] OLG München: Uploaded.net haftet nicht auf Schadensersatz


Das OLG München hat kürzlich zum Vorteil des Sharehosters Uploaded.net geurteilt. Zwar müsse die Betreibergesellschaft auf Unterlassung haften, in diesem Fall aber nicht auf Schadensersatz. Begründung: Die Cyando AG habe sich an keinen strafbaren Handlungen Dritter beteiligt. Uploaded.net wurde durch das Urteil aber nicht ausnahmslos von der Haftung befreit. Das Gericht hat diesbezüglich Ausnahmen festgelegt.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hielt in seinem Beitrag fest, dass der Sharehoster Uploaded.net im vorliegenden Fall nicht auf Schadenersatz für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet (OLG München, Urt. v. 02.03.2017 – Az.: 29 U 1799/16).

Mehrere Rechteinhaber hatten in der Vergangenheit vielfach den rechtswidrigen Upload von Musik- und Filmwerken angezeigt, an denen die Uploader keine Rechte besaßen. Die Kläger beanstandeten nun vor dem OLG München, dass die Cyando AG (Betreiber von Uploaded.net) keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen habe, um Re-Uploads, also das erneute Hochladen des gleichen Werkes, zu vermeiden. Man versuchte in der Folge den Betreiber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

Die darunter liegende Instanz, das LG München I (Urteil vom 10.08.2016 – Az.: 31 O 6197/14), hatte in solchen Fällen eine Schadensersatzpflicht bejaht. Die Richter des OLG München schlossen sich im aber vorliegenden Fall nicht dieser Meinung an. Zwar hafte das Schweizer Unternehmen auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz.

Begründung: Es könne nicht festgestellt (was wohl bedeuten soll: bewiesen) werden, dass Uploaded.net sich an den fremden, strafbaren Handlungen in irgendeiner Form beteiligt habe. Für die Begründung eines Schadensersatz-Anspruches reiche es nicht aus, wenn es dort in der Vergangenheit vermehrt zu Urheberrechtsverletzungen gekommen sei. Die Tätigkeit der Cyando AG ist nach Ansicht des OLG München grundsätzlich nicht auf Rechtsverstöße ausgerichtet, sondern inhaltlich neutral. Das klingt für das Unternehmen nach einer Entwarnung. Doch für die Regel wurden im Urteil auch Ausnahmen festgelegt, Uploaded.net ist somit nicht ausnahmslos aus der Haftung raus:

„Dies bedeutet nicht, dass die Beklagte in keinem Fall als Gehilfin haftet (…).

Ein entsprechender konkret auf die rechtswidrige Handlung bezogener Vorsatz kann etwa dann vorliegen, wenn der Anbieter nach Verletzungshinweis keine Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Werkes trifft und dies z. B. dazu führt, dass das betroffene Werk nach Löschung der Datei wiederholt durch denselben Nutzer zeitnah wieder über seine Plattform öffentlich zugänglich gemacht wird.

Erhält der Anbieter Kenntnis von wiederholten Urheberrechtsverletzungen desselben Werkes und stellt fest, dass diese jeweils durch den gleichen Nutzer erfolgten und sperrt gleichwohl nicht dessen Account, ist von einer Kenntnis des Anbieters hinsichtlich weiterer etwaiger konkreter Haupttaten auszugehen.

Vorliegend bestehen aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte hinsichtlich der streitgegenständlichen Werke Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten hatte.“


Das heißt auf Deutsch: Wer als Sharehoster die Re-Uploads seiner Nutzer nicht mit einer Account-Sperre bestraft, kann in Bezug auf den Schadenersatz eben doch in Haftung genommen werden. Das würde zumindest unter anderem das vermehrte Sperren von Uploader-Accounts erklären, was nach meiner Meinung auch mit dem drohenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zusammenhängt. Im April dieses Jahres haben sich in mehreren Untergrund-Foren zahlreiche Uploader darüber beschwert, dass nebst ihrer rechtsverletzenden Dateien auch ihre Accounts mit sofortiger Wirkung über den Jordan geworfen wurden. Der Grund für das straffe Vorgehen ist schnell erklärt: Wenn man der Cyando AG vor Gericht nachweisen kann, dass sie nicht angemessen auf die Wiederholung der Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer reagiert hat, kann es für die Betreiber so richtig teuer werden (siehe auch der Podcast unten aus April 2017).



https://www.youtube-nocookie.com/embed/JunY9l9cUIY
#StraightLoud Spezial von UsefulVid: Sperrt Uploaded.net vermehrt Uploader?
https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20630&md5=eada5892c7af6c0ae3b19f59c7a103cf



https://tarnkappe.info/olg-muenchen-uploaded-net-haftet-nicht-auf-schadensersatz/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 
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