Das OLG München hat kürzlich zum Vorteil des Sharehosters Uploaded.net geurteilt. Zwar müsse die Betreibergesellschaft auf Unterlassung haften, in diesem Fall aber nicht auf Schadensersatz. Begründung: Die Cyando AG habe sich an keinen strafbaren Handlungen Dritter beteiligt. Uploaded.net wurde durch das Urteil aber nicht ausnahmslos von der Haftung befreit. Das Gericht hat diesbezüglich Ausnahmen festgelegt.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hielt in seinem Beitrag fest, dass der Sharehoster Uploaded.net im vorliegenden Fall nicht auf Schadenersatz für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet (OLG München, Urt. v. 02.03.2017 – Az.: 29 U 1799/16).
Mehrere Rechteinhaber hatten in der Vergangenheit vielfach den rechtswidrigen Upload von Musik- und Filmwerken angezeigt, an denen die Uploader keine Rechte besaßen. Die Kläger beanstandeten nun vor dem OLG München, dass die Cyando AG (Betreiber von Uploaded.net) keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen habe, um Re-Uploads, also das erneute Hochladen des gleichen Werkes, zu vermeiden. Man versuchte in der Folge den Betreiber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
Die darunter liegende Instanz, das LG München I (Urteil vom 10.08.2016 – Az.: 31 O 6197/14), hatte in solchen Fällen eine Schadensersatzpflicht bejaht. Die Richter des OLG München schlossen sich im aber vorliegenden Fall nicht dieser Meinung an. Zwar hafte das Schweizer Unternehmen auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz.
Begründung: Es könne nicht festgestellt (was wohl bedeuten soll: bewiesen) werden, dass Uploaded.net sich an den fremden, strafbaren Handlungen in irgendeiner Form beteiligt habe. Für die Begründung eines Schadensersatz-Anspruches reiche es nicht aus, wenn es dort in der Vergangenheit vermehrt zu Urheberrechtsverletzungen gekommen sei. Die Tätigkeit der Cyando AG ist nach Ansicht des OLG München grundsätzlich nicht auf Rechtsverstöße ausgerichtet, sondern inhaltlich neutral. Das klingt für das Unternehmen nach einer Entwarnung. Doch für die Regel wurden im Urteil auch Ausnahmen festgelegt, Uploaded.net ist somit nicht ausnahmslos aus der Haftung raus:
„Dies bedeutet nicht, dass die Beklagte in keinem Fall als Gehilfin haftet (…).
Ein entsprechender konkret auf die rechtswidrige Handlung bezogener Vorsatz kann etwa dann vorliegen, wenn der Anbieter nach Verletzungshinweis keine Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Werkes trifft und dies z. B. dazu führt, dass das betroffene Werk nach Löschung der Datei wiederholt durch denselben Nutzer zeitnah wieder über seine Plattform öffentlich zugänglich gemacht wird.
Erhält der Anbieter Kenntnis von wiederholten Urheberrechtsverletzungen desselben Werkes und stellt fest, dass diese jeweils durch den gleichen Nutzer erfolgten und sperrt gleichwohl nicht dessen Account, ist von einer Kenntnis des Anbieters hinsichtlich weiterer etwaiger konkreter Haupttaten auszugehen.
Vorliegend bestehen aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte hinsichtlich der streitgegenständlichen Werke Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten hatte.“
Ein entsprechender konkret auf die rechtswidrige Handlung bezogener Vorsatz kann etwa dann vorliegen, wenn der Anbieter nach Verletzungshinweis keine Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Werkes trifft und dies z. B. dazu führt, dass das betroffene Werk nach Löschung der Datei wiederholt durch denselben Nutzer zeitnah wieder über seine Plattform öffentlich zugänglich gemacht wird.
Erhält der Anbieter Kenntnis von wiederholten Urheberrechtsverletzungen desselben Werkes und stellt fest, dass diese jeweils durch den gleichen Nutzer erfolgten und sperrt gleichwohl nicht dessen Account, ist von einer Kenntnis des Anbieters hinsichtlich weiterer etwaiger konkreter Haupttaten auszugehen.
Vorliegend bestehen aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte hinsichtlich der streitgegenständlichen Werke Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten hatte.“
Das heißt auf Deutsch: Wer als Sharehoster die Re-Uploads seiner Nutzer nicht mit einer Account-Sperre bestraft, kann in Bezug auf den Schadenersatz eben doch in Haftung genommen werden. Das würde zumindest unter anderem das vermehrte Sperren von Uploader-Accounts erklären, was nach meiner Meinung auch mit dem drohenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zusammenhängt. Im April dieses Jahres haben sich in mehreren Untergrund-Foren zahlreiche Uploader darüber beschwert, dass nebst ihrer rechtsverletzenden Dateien auch ihre Accounts mit sofortiger Wirkung über den Jordan geworfen wurden. Der Grund für das straffe Vorgehen ist schnell erklärt: Wenn man der Cyando AG vor Gericht nachweisen kann, dass sie nicht angemessen auf die Wiederholung der Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer reagiert hat, kann es für die Betreiber so richtig teuer werden (siehe auch der Podcast unten aus April 2017).
https://www.youtube-nocookie.com/embed/JunY9l9cUIY
#StraightLoud Spezial von UsefulVid: Sperrt Uploaded.net vermehrt Uploader?
https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20630&md5=eada5892c7af6c0ae3b19f59c7a103cf
https://tarnkappe.info/olg-muenchen-uploaded-net-haftet-nicht-auf-schadensersatz/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle