• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Stalking und sexuelle Belästigung - was tun?

Kampfmelone

süß und saftig

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Entweder es hilft, oder es provoziert. Es ist nicht machbar dass die Polizei mal "zufällig" auftaucht? Oder wollen die nicht helfen?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Von garantiert hat keiner etwas gesagt. Wenn wie gesagt, alle anderen Stricke reißen, könnte er darüber nachdenken, auch diese Option in Betracht zu ziehen.
Das haben schon viele gesagt und was ist dann passiert?
"Buhuhuuu, Herr Richter, ich wollt ja nur das beste".
 

Kirov

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Das haben schon viele gesagt und was ist dann passiert?
"Buhuhuuu, Herr Richter, ich wollt ja nur das beste".

Was meinst du, in welchem Verhältnis die Zahl dieser Menschen zu denen steht, die davon kommen? würdest du sie sich selbst überlassen, wenn auf dem offiziellen weg nichts passiert?
 

Albert Einstein

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  • Thread Starter Thread Starter
  • #24
@foobar:
Woher soll ich denn bitte einen Anwalt hernehmen geschweige denn den zu bezahlen. Ausserdem bringt ein Anwalt ohne Beweise nichts. Denn wie gesagt, im Moment würde Aussage gegen Aussage stehen.

Edit: Mit der Unterstellung eines Trolls machst du genau das, was die lieben Polizisten auch getan haben - uns nicht für voll nehmen. Merkste was? :rolleyes:


@Kirov:
Hab ich mir natürlich auch schon überlegt. Sehr gerne würde ich das tun. Doch das wäre nicht richtig, und dafür bin ich nicht geschaffen, leider. Vielleicht wenn ich weiterhin so fleissig Dexter schaue. :p
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Was meinst du, in welchem Verhältnis die Zahl dieser Menschen zu denen steht, die davon kommen?
Ach so, weil man eventuell nicht erwischt wird ist es dann eine Option. Wild, wild West.
Bei uns in Österreich sitzt auch einer wegen Mordes ein, weil er auch Selbstjustiz geübt hat. Der hat alles perfekt geplant. Sogar mit Komplizen als Alibizeugen usw. Die sitzen nun alle ein. Das I-Tüplchen war, dass das vermeintliche Opfer, die die Selbstjustiz ausgelöst hat, gar kein Opfer war, sondern eine Falschbeschuldigung getätigt hatte.

würdest du sie sich selbst überlassen, wenn auf dem offiziellen weg nichts passiert?
Hier wurden einige effektive Tipps gegeben und du kommst mit einer Schlägerei als Option?

Hab ich mir natürlich auch schon überlegt.
Du hast keinerlei Bewise, dass die Schilderungen deiner Freundin der Wahrheit entsprechen, aber du denkst an Selbstjustiz?
Schon mal an Heidi K und Horst Arnold gedacht? Bei aller Zuneigung zu deiner Freundin, darfst du diese Möglichkeit nicht ausser Acht lassen.
 
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1Bratwurstbitte

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...was genau passiert weiss Steff nicht so genau weil sie jeweils wegtritt. Sie meint jedoch dass er sie nicht im eigentlichen Sinne vergewaltigt. Was er dann tut weiss sie nicht...
...Ist jemand dabei bleibt Ben im Hintergrund. Ist sie jedoch alleine, egal ob telefonierend oder nicht, auf dem Fahrrad oder nicht, dann kommt er...
...Ausserdem hiesse das eine Aussage machen, was für Steff wiederum sehr belastend wäre, sie hat ähnliches durchgemacht, sie wird da oft nicht ernstgenommen
...(ja, die Würgemale wären gewesen, aber sie wollte keine Anzeige erstatten dann)...

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass es sich hier um ein Münchhausen-Syndrom handeln könnte.
So wie du das beschreibst, befragst du die "Geschädigte" nicht richtig, oder sie gibt verdächtig unpräzise Auskünfte.

Solche psychisch instabilen Typen wie du sie beschreibst sind hoch prädestiniert für solche Persönlichkeitsstörungen. Was mich sehr verwundert ist, dass du mehrfach ein "Wegtreten" beschreibst, oder sogar von Aussetzern sprichst. Menschen mit solch gravierenden Störungen sind sehr häufig kaum noch in der Lage in die Gesellschaft zu treten und keinesfalls in der Lage einem Arbeitsverhältnis nach zu gehen!
Was sollte denn ein Gesetzgeber unternehmen, wenn der angeblich Geschädigte nicht mal vernünftige Aussagen machen kann, was ihm nun widerfahren oder angetan wurde?! Du beschreibst die Konfrontationen mit diesem Ben teilweise so abgeklärt, als würde sich deine "Freundin" schon auf das nächste Treffen vorbereiten und hinter der Ecke jeweils mit einem Fahrrad, einem Handy, oder vielleicht sogar einem Hund warten, um dann jedesmal die Reaktion von "Ben" zu testen.
( So eine Darlegung der Aussage ist SEHR verdächtig! Das ist schon fast ein vorgreifen auf weitere Nachfragen. )

Wenn sie ein solches Problem hat, wird sie eine Aussage tätigen müssen, oder mit den Übergriffen leben müssen, eines von beiden.
Der Gesetzgeber ist zumindest in Deutschland mit männlichen Stalkern und angeblichen Vergewaltigern nicht zimperlich und sperrt diese auch gerne mal eine Zeit weg. Im Vergleich zu anderen schweren Straftaten ist es hier verhältnismäßig einfach einen Mann mit einer gut gespielten Aussage in den Knast zu bringen! Teilweise sind schon vollkommen unschuldige Leute für mehrere Jahre ins Gefängnis gewandert, weil sich eine Frau in ihrer Ehre gekränkt fühlte, Aufmerksamkeit wollte oder einfach krank im Kopf war. Deswegen ist es in solch einem Fall sehr wichtig, die Beweise und Aussagen zu prüfen, damit es nicht zu falschen Urteilen führt!
Ob Jemand ernst genommen wird oder nicht, liegt sehr häufig daran, wie er sein Anliegen schildert. Wenn Jemand "Würgemale" hat, anscheinend im Bilde ist, wie ihm geholfen werden könnte ( Anzeige etc...) und diesen dann nicht zu Protokoll gibt, oder als Nebensächlichkeit abspricht macht sich ebenfalls nicht glaubwürdiger! Es wird sicherlich irgendeinen Grund haben, dass man ihr den Eindruck vermittelt, dass man ihre Aussagen nicht besonders glaubwürdig findet! Entweder hat man sie in der Vergangenheit beim Übertreiben oder sogar lügen erwischt, oder sie bringt ihre Aussagen zu "unprofessionell" rüber ( Da kann man helfen, indem man aufgebrachte Menschen beruhigt und den Sachverhalt mit einem vordefinierten Fragenkatalog abtastet, freies Erzählen ist da weniger effektiv. Somit kann man sehr schnell die wichtigen Fakten erfassen und eventuelle Unschlüssigkeiten vergleichen... )

Vielleicht irre ich mich auch komplett, alles möglich...
Als "GUTER FREUND" der ihr Glauben schenkt, würde ich vorerst einmal ein paar Tage Urlaub opfern um deiner Freundin mal mit 100-150 Meter Abstand hinterher zu gehen. Anfangs würde ich erstmal 3-4 Mal mitgehen und dann schauen, ob Ben sich zeigt. Dann kennst du auch den Weg, den deine Freundin normalerweise läuft! Wenn er sich nicht zeigt, würde ich einfach mal unangekündigt auftauchen und den "Nachhause-Weg" deiner Freundin beobachten. Im schlimmsten Fall ruft sie dich dann Abends an und erzählt dir wieder eine Ben Geschichte, obwohl du sie den ganzen Heimweg über ohne Vorkommnisse beobachten konntest.

Abschließend kann ich dir nur einen Rat geben:
Halte dich von psychisch instabilen Menschen, die zu Selbstverletzung, Angststörungen und Psychosen neigen so weit es geht fern! Diese Menschen haben teilweise schon so einiges in ihrem Leben erlebt und sind dermaßen kaputt, dass sie ihr Umfeld häufig krankhaft mit in einen Strudel aus Lügen, "Aufmerksamkeitsdurst" und Intrigen ziehen. Du als "Freund" kannst nichts für deren Vergangenheit, das Einzige was du machen kannst ist, für diese Menschen da sein, wenn sie dich brauchen. Lasse dich bloß niemals auf ein tieferes Verhältnis oder Sonderleistungen ein! Das zieht meistens nur noch mehr Probleme mit sich!
 

Kirov

NGBler

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Ach so, weil man eventuell nicht erwischt wird ist es dann eine Option. Wild, wild West.
Bei uns in Österreich sitzt auch einer wegen Mordes ein, weil er auch Selbstjustiz geübt hat. Der hat alles perfekt geplant. Sogar mit Komplizen als Alibizeugen usw. Die sitzen nun alle ein. Das I-Tüplchen war, dass das vermeintliche Opfer, die die Selbstjustiz ausgelöst hat, gar kein Opfer war, sondern eine Falschbeschuldigung getätigt hatte.


Hier wurden einige effektive Tipps gegeben und du kommst mit einer Schlägerei als Option?

Von Selbstjustiz, Schlägerei, Mord oder Gewalt im allgemeinen habe ich nichts gesagt. Du legst mir Worte in den Mund. Ich sprach von der Option, das er sich mit schlagkräftigen Argumenten mit ihm auseinandersetzt, sich also etwas effektives einfallen lässt. Konkreter wurde ich nicht und werde ich auch nicht werden.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Von Selbstjustiz, Schlägerei, Mord oder Gewalt im allgemeinen habe ich nichts gesagt.
Du weisst aber schon, dass der Threadstarter auch gemeint hat, dass du mit "schlagkräftigen Argumenten" körperlicher Gewalt gemeint hast.
Auch ist dann deine Einlassung ziemlich sinnfrei, wenn du von"davon kommen" sprichst. Wieso, wenn doch absolut nichts Illegales Geschehen ist?
 

Kirov

NGBler

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Du weisst aber schon, dass der Threadstarter auch gemeint hat, dass du mit "schlagkräftigen Argumenten" körperlicher Gewalt gemeint hast.
Auch ist dann deine Einlassung ziemlich sinnfrei, wenn du von"davon kommen" sprichst. Wieso, wenn doch absolut nichts Illegales Geschehen ist?

Das war meine Antwort auf deine Vermutung des Extremfalls, die ja auch völlig legitim war. Ein gewisses Eskalationspotenzial liegt ja in der Natur der an sich legalen Sache.
 

Larius

OutOfOrder

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Gehen wir mal wieder zurück auf den legalen Weg:

Du brauchst also Beweise das er ihr auflauert. Wie wäre es also, wenn du dich mit ihr absprichst, wann sie an der Stelle vorbeigeht und du dich mit ner Kamera + passenden Objektiv ins Gebüsch wirfst? So sieht er dich nicht, du hast Fotos davon das er sie belästigt und fertig. Das Ganze 2-3 Tage lang machen, ab zur Polizei und denen am Tisch knallen. Problem gelöst.
 

MSX

Retro-Nerd-Hippie

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Ich wollte einen Vorschlag wie Larius machen. Schaut, daß ihr das mal auf Video aufnehmt. - Allgemein natürlich muß sie schon mitmachen beim Anzeigen. Sonst bringt das alles auf jeden Fall nichts.

Was die Polizei und Anwälte angeht, so führe ich dennoch eine Erfahrung aus dem Familienkreis an, bei der der Mann gewalttätig ist, sogar schon eine ganze Wohnung und Schutt und Asche gelegt hat (zusammen mit vielen, vielen wirklich ganz extremen weiteren Aktionen) und trotz Anwalt und Polizei keinerlei Verfügung oder Strafe dabei rauskam.

Eine Sofortmaßnahme wäre mal, Pfefferspray anzuschaffen.
Halte ich, speziell in diesem Fall, für viel zu gefährlich. Sie traut sich ja sonst schon nichts und der Typ dafür umso mehr. Wenns dumm läuft, hat sie das Zeug im Gesicht, selbst wenns nur im Gerangel passiert.

aber in der Situation dürfte sie eine Feuerwaffe einsetzen wenn sie eine dabeihätte
Eher nicht. Das Gesetz sieht vor, daß man Notwehr verhältnismäßig nutzt und zu allererst sogar einen Fluchtversuch starten muß. Dazu äußerte sich mal ein bei Rivva häufig verlinkter Anwalt vor gar nicht allzulanger Zeit, nur leider finde ich den Link nicht mehr, oder wüsste noch den Namen. Der beschrieb das sehr gut. - Das nur so als Anmerkung, weil ähnliches immer wieder mal nicht richtig behauptet wird.
 

kesrith

Mönch

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Zitat / Auszug aus...polizei-beratung.de:


Zum Schutz vor Stalkern sollten Sie nachfolgende Ratschläge beherzigen:

  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld
    (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht)
    alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
    Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich,
    Fakten und Beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um,
    auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking- Handlungen, z. B. via PC (sog. Cyber-Stalking),
    über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Einrichtung, die Opfern hilft.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht,
    bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt,
    dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die
    Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
    [*] Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“
    nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.


Die Dame scheint seelisch schwer angeschlagen zu sein.
Da Sie dissoziiert und somit in Ihrem Fall unfähig ist sich selbst gegen andere Menschen
zu schützen sieht mir der letzte Punkt als äusserst angebracht aus.

Kampfsport mag in ihrem Fall vieleicht therapeutische Zwecke erfüllen,
aber um sich effektiv zu wehren ist auch eine entsprechende Psyche Voraussetzung
die hier einfach fehlt - zumal jahrelanges gezieltes Training erforderlich wäre um sich einigermassen
effektiv schützen zu können.

Muss sie eigentlich selbst Anzeige erstatten oder könnte das jemand für
sie übernehmen - evtl. auch im "begleitenden" Sinne?

Evtl wäre es auch sinnvoll sich mit den betreuenden Ärzten der Lady
kurz zu schliessen.

Interessant vieleicht auch dieser Fred (123recht.net, Anzeige wg. Belästigung) hier dazu.

Gruss - kesrith
 
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Howard

NGBler

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aber in der Situation dürfte sie eine Feuerwaffe einsetzen wenn sie eine dabeihätte

Absolut falsch. Begrifflichkeit der Verhältnismäßigkeit mal gehört? Wäre ja super, wenn ich jeden, der mich anspricht/anschaut/mir folgt (und das ein Stalker, ganz egal, ob er wirklich einer ist oder jemand, der nach der Uhrzeit fragt...), einfach erschießen darf.
 

accC

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@foobar:
Woher soll ich denn bitte einen Anwalt hernehmen geschweige denn den zu bezahlen. Ausserdem bringt ein Anwalt ohne Beweise nichts. Denn wie gesagt, im Moment würde Aussage gegen Aussage stehen.
1. In Deutschland gibt es zumindest Rechtskosten / Beratungshilfe, wenn dir keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Du füllst ein Dokument aus, wo du angibst, welche finanziellen Mittel dir zur Verfügung stehen, gibst das auf dem Amtsgericht ab und bekommst eine Bescheinigung zur Kostenübernahme. Das kann notfalls sogar der Anwalt mit dir zusammen ausfüllen. Ich weiß nicht, ob es das bei euch auch gibt.
2. Ihr wisst, dass er nur auftaucht, wenn sie alleine ist und ihr kennt ihre Route. Da ist es nicht möglich, dass sich mal einer hinter eine Ecke stellt und die Tat aufzeichnen bzw. dann auch eingreifen kann?

Mit der Unterstellung eines Trolls machst du genau das, was die lieben Polizisten auch getan haben - uns nicht für voll nehmen.
Die Sache ist die, dass du/ihr scheinbar jede Hilfe ablehn(s)t. Wird dir geraten zur Polizei zu gehen, sagst du, dass sie dir nicht helfen wollen, wird dir zum Anwalt geraten, ist dir das zu teuer, wird dir zu Opferhilfen geraten, warst du ja schon überall und keiner konnte helfen, wird dir geraten eine feste Begleitung für deine Freundin zu suchen, fehlt das Interesse etc.
Den Vorschlag Verletzungen, wie Würgemale, dokumentieren zu lassen, habt ihr gar vollkommen abgelehnt - warum auch immer?!

Man kann nur Menschen helfen, wenn sie sich auch helfen lassen wollen.

Zur Zeit hört sich das einfach nur danach an, als wolltest du/ deine Freundin Mitleid bekommen und nicht mehr.



Edit:

Pfefferspray ist erlaubt, um damit Hundeangriffe abwehren zu können. Wenn du jedoch von einem Menschen angegriffen wirst, zufällig dein Pfefferspray dabei hast und quasi "im Affekt" reagierst und es dem Angreifer in die Augen sprühst, dann kannst du dafür rechtlich nicht belangt werden. Du müsstest nur eben darlegen, dass du das Spray eigentlich nur zur Hundeabwehr hast, etwa weil du schon einmal einen Hundeangriff erlebt hast o.ä.
Bei Schusswaffen ist das etwas anders, da ist es afaik nicht einfach erlaubt mit einer ungesicherten Schusswaffe herum zu laufen und spätestens, wenn du sie vor einem Angriff entsichern würdest, wäre auch das Argument mit "im Affekt" nicht mehr möglich.

Allgemein zum Pfefferspray: Es gilt zu beachten, dass du nur wenige Sekunden Zeit hast damit zu reagieren und du durchaus richtig zielen solltest. Im schlimmsten Fall zielst du daneben und verärgerst den Angreifer nur bzw. du lieferst ihm ggf. sogar eine Waffe, mit der er dich außer Gefecht setzen kann.
 
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foobar

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Naja, einen Revolver musst du nicht entsichern, (Vorspannung dessen mal außen vor gelassen. Aber imho kannst in beiden Fällen nur durch das drücken des Abzuges schießen. Auf der anderen Seite müssen wir uns über sowas eh keine Sorgen machen, denn eine psychisch nicht stabile Person bekommt keinen Waffenschein und schon zweimal keinen der das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit gestattet.
 
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Munro

NGBler

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Absolut falsch. Begrifflichkeit der Verhältnismäßigkeit mal gehört? Wäre ja super, wenn ich jeden, der mich anspricht/anschaut/mir folgt (und das ein Stalker, ganz egal, ob er wirklich einer ist oder jemand, der nach der Uhrzeit fragt...), einfach erschießen darf.

Bitte durchlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Deutschland

Eine erforderliche Verteidigung ist die mildeste aller möglichen, die geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer schimpflichen Flucht verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

Und nein, wer dich nach der Uhrzeit fragt, den darfst du nicht erschießen. Wir reden hier aber - sollten die Schilderungen der Frau denn stimmen - von Körperverletzung eines vermutlich körperlich wesentlich stärkeren Mannes gegen eine Frau. Würde sie zufällig in diesem Moment auf der Straße eine Schusswaffe finden, dürfte sie ihn erschießen. Dass das selten jemand macht, liegt wohl auch daran, dass die meisten Menschen andere Menschen nicht schwer verletzen wollen, selbst in Notwehr nicht. Und daran, dass Schusswaffen nicht überall herumliegen.
 

Seedy

A.C.I.D

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mögt ihr beim Thema bleiben?
Das Thema ist Stalking und keineswegs die rechtliche Auslegung von Notwehr, dazu könntet ihr bei bedarf in P&G einen eigenen Thread eröffnen.
Seedy


p.S.
Auch das Raten zu aktiver Gewalt und Selbstjustiz wird hier nicht mehr geduldet, da es sich theoretisch um eine Anstiftung zur Straftat handelt.
 
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accC

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Allerdings, wenn zur Verteidigung geraten wird, sollte man auch diskutieren, welche Erfolgsaussichten bzw. Konsequenzen mit der Verteidigung einher gehen können.

Wenn nach einer Grafikkarte für ein bestehendes System gefragt wird, dann kannst du ja auch nicht außen vor lassen, dass du ggf. auf die Towergröße und die Stärke des Netzteils eingehen musst.
 
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