Es war das Thema des vergangenen Jahres: Jan Böhmermanns Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und die möglichen Konsequenzen - die Verurteilung des Moderators wegen Majestätsbeleidigung.
Zwar wurde Böhmermann nicht verurteilt, jedoch blieb der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches als Relikt aus längst vergessenen Zeiten weiterhin bestehen. Nach diesem war die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt, die im schlimmsten Fall mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden konnte.
Der Bundestag beschloss nun in der vergangenen Nacht die Streichung des umstrittenen Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch.
Bild: Pixabay
Quelle: BR24
Zwar wurde Böhmermann nicht verurteilt, jedoch blieb der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches als Relikt aus längst vergessenen Zeiten weiterhin bestehen. Nach diesem war die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt, die im schlimmsten Fall mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden konnte.
Der Bundestag beschloss nun in der vergangenen Nacht die Streichung des umstrittenen Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch.
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