• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Staatstrojaner: Anhörung im Bundestag



Am Mittwoch, dem 31.05.2017, ging es in einer Debatte im Bundestag um eine Gesetzesinitiative, wonach Ermittlern der Einsatz von Staatstrojanern im Kampf gegen schwere Verbrechen gestattet werden soll. Die Standpunkte von Justiz und Polizeibehörden versus Juristen und IT-Experten konnten unterschiedlicher kaum sein.



Die Große Koalition möchte nach einem Vorschlag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) die Überwachung erweitern und nicht mehr wie bisher nur bei den Providern ansetzen. Vielmehr möchte Justizminister Heiko Maas zusätzlich auf breiter Front Staatstrojaner einsetzen lassen. So sollen in einer Gesetzesänderung zum einen sowohl die Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Quellen-TKÜ zugelassen werden, d.h., das Abfangen der Daten, noch bevor sie verschlüsselt werden. Zum zweiten soll zudem die Online-Durchsuchung unter besonders strengen Voraussetzungen erlaubt sein, also das Durchsuchen eines kompletten elektronischen Gerätes nach verdächtigen Daten. In beiden Fällen muss auf dem Gerät heimlich ein Spionageprogramm installiert werden, der sogenannte Staatstrojaner.

Diese Überwachungssoftware, die der Staat bisher nur zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur Verhinderung von Terroranschlägen, einsetzen durfte, soll nach einem Änderungsantrag der CDU-/CSU- und SPD-Fraktionen, den die Bundesregierung Mitte Mai kurzfristig durch eine Formulierungshilfe auf den Weg gebracht hat, zukünftig auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden.

Während IT-Experten und Juristen davor warnten, Strafverfolgern auch zur Bekämpfung von Alltagskriminalität den Einsatz des Staatstrojaners zu gestatten, begrüßten Staatsanwälte und das BKA das Vorhaben. Im Rahmen der Sachverständigen-Anhörung sprachen sich die Vertreter der Ermittlungsbehörden eindeutig für die Einführung der neuen Eingriffsbefugnisse durch die geplanten Gesetzesänderungen aus: Als Mittel zur Aufklärung von Straftaten müsse der Einsatz des Staatstrojaners erlaubt werden.

Linus Neumann, als Vertreter des Chaos Computer Clubs (CCC), warnte in einer Stellungnahme eindringlich vor einem Einsatz des Staatstrojaners und wies auf die Folgen für alle Computer- und Handynutzer hin. Zur Installation der Schadsoftware seien IT-Schwachstellen eine zwingende Voraussetzungen. Das Bestehen von Sicherheitslücken auf allen Systemen wäre also zukünftig im staatlichen Interesse. Um die Möglichkeit zu haben, wenige Geräte von Verdächtigen infizieren zu können, werde die Sicherheit von Millionen anderer Nutzer gefährdet.

Dr. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, bezeichnete die geplante Überwachungsausweitung bei der Anhörung treffend als „das ganz große Besteck des Strafprozessrechts“. Die Betroffenen würden damit derart gläsern, wie es das Strafrecht bisher nicht kenne: „Hier geht es ums Ganze rechtsstaatlich betrachtet.“ Die Systeme dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nur soweit manipuliert werden, wie es für die Überwachung notwendig ist. Es dürfen also keine Beweismittel manipuliert oder gar untergeschoben werden. Wirksam kontrollieren lässt sich diese Begrenzung allerdings nicht. Völlig ungeklärt bleibt die Frage, wie die Behörden sicherstellen wollen, dass ein Trojaner zur Kommunikationsüberwachung tatsächlich keine anderen Funktionen hat: „Wir können nur hoffen und beten, dass die Vorgaben eingehalten werden“, sagte Buermeyer.

BKA-Vizepräsident Peter Henzler verwies in diesem Zusammenhang auf die sogenannte Standardisierte Leistungsbeschreibung, die erfüllt werden müsse. Dies werde durch eine externe Firma geprüft. Demnach gebe es den Trojaner nur in „verfassungskonformer Form“. Die Software sei dabei ein „technisches Unikat“, das auf den jeweiligen Täter zugeschnitten sei und „längst nicht auf jeden passt“. Henzler verteidigt zudem die Möglichkeit, mit Hilfe der Onlinedurchsuchung die Inhalte von Computern auszuspähen, denn es seien bisher von 125 Datenträgern fast jeder vierte verschlüsselt gewesen.

Auch der Nürnberger Oberstaatsanwalt Alfred Huber stimmte dem Vorschlag der Bundesregierung zu: „Sie müssen uns den Schlüssel zur Verfügung stellen, damit wir auf Augenhöhe mit den Tätern kommen“, sagte er und erklärte die Quellen-TKÜ für „absolut unabdingbar“. Im übrigen sei es eine politische Frage, ob man die organisierte Kriminalität oder Einbrecher überhaupt bekämpfen wolle: „Wir schützen lieber die Daten, oder schützen Sie damit nicht die Täter?“, meinte er.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, die selbst nicht anwesend war und nach eigenen Angaben von dem Plan erst aus den Medien erfuhr, warnt in einer Stellungnahme (veröffentlicht durch netzpolitik.org) vor „erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken“ und einem „klaren Verfassungsverstoß“. Dieser drohe durch eine Klausel, mit der die Quellen-TKÜ im Einzelfall zur „vollwertigen“ Online-Durchsuchung ausgebaut werde.

Bildquelle: Dennis Skley, thx! (CC BY-ND 2.0)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20574&md5=d459439a6e461d045d5e39b083b7faf3



https://tarnkappe.info/staatstrojaner-anhoerung-im-bundestag/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Zum zweiten soll zudem die Online-Durchsuchung unter besonders strengen Voraussetzungen erlaubt sein, also das Durchsuchen eines kompletten elektronischen Gerätes nach verdächtigen Daten. In beiden Fällen muss auf dem Gerät heimlich ein Spionageprogramm installiert werden, der sogenannte Staatstrojaner.
Dass sich diese "strengen Voraussetzungen" beliebig ausweiten lassen, sollte jedem klar. Und selbstverständlich gilt, neben potentiellen nicht gefixten Sicherheitslücken, auch das, was Buermeyer bereits angesprochen hat.
Wer den Trojaner einsetzen kann, hat u.U. auch die Möglichkeit, Daten zu manipulieren oder als Beweis unterzuschieben. Kontrollieren lässt sich das letztendlich nicht.

Auch aus eigenem Interesse ist der Staatstrojaner und ähnliche Schnüffelsoftware nur abzulehnen, was sicher per Gesetz ist (s. auch E-Mail made in Germany), ist ganz einfach nicht sicher. Außerdem weiß man ja nicht, wie es in unserem Land in vielleicht 10 oder 20 Jahren zugeht. Dagegen zu sein war vor rund 70 Jahren ja auch schon mal mit dem Tode bedroht.
 

saddy

Bekannter NGBler

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
4.035
Ort
*.*
Mit Erdogan hatten ja auch nur Wenige gerechnet.
Kam ganz überraschend um die Ecke.
Uns passiert sowas aber nicht, denn wir sind die Guten(TM)
 
Oben