• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Real: Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse

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Die Real-Supermärkte erproben im Kassenbereich ihrer Geschäfte eine besondere Form der Videoüberwachung. Kunden werden dort gezielt bei der Betrachtung von Werbung durch ein Videosystem erfasst und analysiert. Datenschützer sind beunruhigt, berichtet Spiegel Online.



Die Supermarktkette Real setzt seit Herbst 2016 in 40 von 285 Filialen Videokameras ein. Kunden werden im Kassenbereich gescannt, um gezielte Werbung zu schalten. Die Kamera erfasst dabei alle Blickkontakte des Kunden mit dem Werbebildschirm. Ein Algorithmus analysiert dann, welches Geschlecht der Kunde hat und wie alt er ist und speichert diese Informationen ab. Die Kamera speichert zudem die Dauer der Betrachtung.

Diese Daten werden nun weitergegeben an die Echion AG mit Sitz in Augsburg. Bereits seit 20 Jahren unterbreitet das Unternehmen perfekte Angebote für große Werbekunden. Ihr Spezialgebiet liegt auf sogenannten Instore-Medienlösungen. Ziel ist es dabei, dass Kunden eines Geschäfts beim Einkauf möglichst angenehme Erfahrungen machen. So sorgt Echion beispielsweise dafür, dass an der Fleischtheke die richtige Musik läuft oder am Gemüsestand der passende Duft versprüht wird. Auch bei Real will die Augsburger Firma auf diese Weise die Qualität der ausgestrahlten Werbefilme zielgruppenorientiert anpassen.

Michael Kimmich, Gründer und Geschäftsführer von Echion behauptet gegenüber Wired: „Wir wurden schon öfter gefragt, ob wir Fotos der Kunden zeigen könnten, aber genau das geht eben nicht“. Die Kameras dienten nur einer Live-Erfassung von anonymen Metadaten, Bilder verschicke sie keine. „Natürlich kann man Bilder theoretisch für Programmierzwecke im Labor auslesen, aber mal ehrlich: Der einzelne Kunde ist uns wirklich egal“.

Das Echion-System beruhe auf drei Säulen:


  • Zuerst soll die Reichweite der Werbung bestimmt und ausgewertet werden, so wäre im Supermarkt der „nachgewiesene Blick“ vergleichbar mit dem Klick im Internet auf eine Onlineanzeige
  • Zum Einsatz käme nun das Targeting: das gezielte Auspielen der Werbung für die passende Zielgruppe (Musterbeispiel bei Echion: „AutoBild-Werbung für eine Gruppe mittelalter Männer, Kosmetikartikel für jungen Frauen.“)
  • Zuletzt werden Details festgelegt (Optimierung der Werbeart): Welche Art von Spot generiert die meiste Aufmerksamkeit? Wie lang muss er sein? Welche Inhalte und Farbgebung muss er haben?
Auf die Frage, ob die Kunden mitbekommen, dass sie aufgenommen werden, meint ein Sprecher von Real: „Eine Information für unsere Kunden erfolgt über eine gut sichtbare Hinweisbeschilderung ‚Dieser Markt wird videoüberwacht‘.“ Ferner ist Real der Meinung, es gebe keine datenschutzrechtlichen Probleme: „Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert“. Die Erkennung der Personen erfolge komplett anonym, das System erkennt lediglich einen Mann von rund 45 Jahren. „Das System weiß jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer diese Person ist. […] „Es werden lediglich Metadaten zum eigentlichen Bild übertragen. Das Recht am eigenen Bild wird daher nicht berührt“

Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sehen diesen Ablauf dagegen kritisch. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ zu bedenken: „In dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Folglich müssten die Händler ihre Kunden über die genaue Videoüberwachung informieren.

Mit dem Artikel: „Gesichtserkennung: was Real macht – und was nicht“ hat Real bereits auf die Kritik reagiert. Ob Real die eingesetzte Software auch in den anderen 285 Filialen einsetzen will, ist bislang noch unbekannt. Das Programm namens Adpack sei jedenfalls datenschutzrechtlich geprüft und auf die Videoüberwachung werde zudem hingewiesen. Mit der gleichen Software testet die Deutsche Post in einigen Filialen in München eine Gesichtserkennung zum gleichen Zweck: um passendere Werbung an den Schaltern auszuspielen.

Bildquelle: Jusos Wiesbaden, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20564&md5=5328769881a44160145452031c2fd0c6



https://tarnkappe.info/real-gesichtsanalyse-an-der-supermarkt-kasse/Quelle
Autor: Antonia
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gelöschter Nutzer

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In den Supermarkt kannst du nicht mit ner Maske rein ohne dass sie die Bullen rufen.
 

LadyRavenous

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Online musst du spätestens beim Bestellen die Hosen runterlassen. Man kann sicherlich schöne Grafiken machen mit wann du was bestellst, wie viel Einkommen du vermutlich hast, deinen Arbeitszeiten, Konsumverhalten usw.
 

royal tea

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Klar darf ich mit Maske in einen Supermarkt rein. Eine Sturmhaube (Das war dein Gedanke oder?) sendet falsche Signale, aber dafür gibt es genug andere Masken zur Auswahl.

btw. wie wäre es mit Cosplay, Perücken und farbigen Kontaktlisen? Was ist mit stark spiegelnden Sonnenbrillen? Werde ich als Kunde rausgeschmissen?
Und was ist mit Gender Diversity? Real wird es definitiv nicht überleben :D

Nochmals

Es geht hier grundsätzlich um die Mimik Analyse, die man bei der Produktauswahl zieht.

Online ist die Sache jedoch wesentlich schwieriger.
 
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gelöschter Nutzer

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Hm nö.

Hab das Gefühl das bringt nichts.

Bleiben wir dabei dass alles doof ist.

Punkt.
 

LadyRavenous

in Schwarz
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Evtl könnte man bei real und Co die Brillen mit maschinellem Lernen verwenden. Sehen globig aus und helfen nur bei den üblichen Algorithmen (ähnliches Prinzip wie Bugs in normaler Software), aber besser als nix. Wer in dem Bereich arbeitet, kann es Vielheit besser und genauer erklären; ich geb nur Ausschnitte von nem Vortrag wieder.
 

royal tea

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O KaPiTN! My KaPiTN, danke vielmals für die Links. Ich wusste davon nichts.

@evil fairytail twin

Alternative hast du ecommerce vorgeschlagen. Ecommerce ist jedoch gefährlicher. Stimmst du nicht zu? Bleiben wir dabei, dass es doof ist eine Alternative vorzuschlagen, die wesentlich gefährlicher ist. Die Gesichtsanalyse im Geschäft hat nur lachhafte Auswirkungen, wenn man dies zum Vergleich zu ecommerce stellt. Und der Aufwand wahhhh da gehe ich lieber in den Supermarkt... VPN, Tor, Linux, browser, Filter, Cookies, html5, scripts scripts scripts und und und nur um personalisierte Werbung bzw. so gut es geht den fingerprint zu verschleiern kann aufwendig sein. Achja gefakte ID und Ort nicht vergessen. Jetzt macht man sich sogar strafbar nur weil man Werbung durch online Einkäufe verhinden möchte. :D

tldr fassung

canvas fingerprint
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. Es geht darum, daß Du Dich weigerst zu begreifen, daß es ein solches Recht nicht gibt.

Art. 2 GG (bereits zitiert) :rolleyes:..

2. Erinnerung: Das Thema war Werbung. Hier gibt es kein Schutzinteresse.

quatsch! natürlich gibt es schutzinteressen vor werbung :confused: - worüber diskutieren wir hier eigentlich?

3. Keine logische Schlußfolgerung. Die Werbung belästigt ja nicht allein durch den Inhalt, sondern schon durch das Verstopfen oder den Aufwand der Entsorgung.

das ist aber nicht der grund für ein verbot (siehe 2.) - es ist ja nicht grundsätzlich das anrufen oder email-schreiben ohne einwilligung verboten, sondern ausdrücklich nur dann, wenn eine werbeabsicht vorliegt..

4. Bei Homosexuellen ging es darum, daß Dinge erlaubt wurden. Du willst Sachen verbieten. Daher paßt der Vergleich schlecht.

soll ich mir extra wegen dir einen vergleich überlegen, wo sachen verboten statt erlaubt wurden? dann nimm meinetwegen die sklavenhaltung :p..

Wenn ein Supermarkt meint zu werbezwecken ungefragt deine Fresse zu filmen gehst du da eben nicht mehr hin.

da man dank erfolgreicher kartellgesetze die verschiedenen supermarktfirmen an einer hand abzählen kann und diese zudem hervorragend miteinander auskommen, fällt diese option in der regel flach (und dass 99,5% der menschen idioten sind, wurde ja bereits erwähnt ;)).. insofern ist es völlig legitim, supermärkte besonders zu regulieren, da sie zur grundversorgung gehören..

eCommerce ist gefährlicher.

das stimmt vielleicht in sachen anonymität (sofern du im supermarkt niemals irgendwas anderes als bargeld benutzt), aber darum geht es hier garnicht - die gesichtsanalyse ist ja auch anonym und werber müssen überhaupt nichts über dich wissen um zu werben, egal ob per email oder per videoleinwand.. jedoch hast du zuhause die bestimmungshoheit über die information, die du konsumierst.. all die köstlichen daten nützen denen wenig, wenn du die daraus generierte personalisierte werbung blockst; du gibst lediglich ein feedback über dein konsumverhalten (das tust du auch im supermarkt), hast aber immer die wahl, es durch werbung beeinflussen zu lassen oder eben nicht..
 

KaPiTN

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1. Artikel 2 ist der Grund, warum i.a. Werbung nicht verboten ist.

2. Das es Einschränkungen bei Werbung gibt, hatten wir bereits geklärt. Es ging darum, daß es niemand allgemein in der Öffentlichkeit vor Werbung geschützt werden muß.

3. Und Du ließt tatsächlich ALLE Werbung, die bei Dir in den Postfächern aufschlägt? :eek: Von wem fühlst Du Dich dazu genötigt?

4. Die Sklaven bekamen auch Rechte. Versuche einfach, ein sinnvollen Vergleich zu finden.
 

Jester

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Das Problem an der personalisierten Werbung im Supermarkt ist doch nicht die Werbung an sich...

Mir macht vielmehr Sorgen, dass über Biometrie und Kassenzahlung (EC, PayBack etc.) ein mir persönlich eindeutig zuzuordnendes Profil entsteht, das - unter welchen Vorwänden auch immer - garantiert persistent sein wird. Und wunderbar mit Profilen aus anderen Quellen (auch wenn ich's nicht nutze: facebook [Gesichtserkennung]) verbindbar ist, die damit allesamt den Nicht-Personenbezug verlieren. Gläsern ist dann die Untertreibung des Jahrtausends. (nicht nur) Advertisers's heaven.

Da es erfahrungsgemäß keine sicheren Systeme gibt, wird das irgendwann den falschen Leuten in die Hände fallen - DAS macht mir Sorgen.
 

BurnerR

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da man dank erfolgreicher kartellgesetze die verschiedenen supermarktfirmen an einer hand abzählen kann und diese zudem hervorragend miteinander auskommen, fällt diese option in der regel flach (und dass 99,5% der menschen idioten sind, wurde ja bereits erwähnt ).. insofern ist es völlig legitim, supermärkte besonders zu regulieren, da sie zur grundversorgung gehören..
Gutes Argument, dem folge ich bzw. schließe mich an, wobei ich immer mit mir hadere, inwiefern welche 'überwachungsmaßnahme' im weitesten Sinne problematisch ist.
Aber ganz analog würde man auch bei Straßen argumentieren 'dann fahr halt nicht die privatisierte Straße entlang'.. ja nun.. schon, klar das geht, aber Infrastuktur ist so wesentlich in einer Gesellschaft, da sollte man nicht woanders langfahren müssen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. Artikel 2 ist der Grund, warum i.a. Werbung nicht verboten ist.

Art. 2 erlaubt viele dinge, die durch andere gesetze wieder eingeschränkt werden - dazu gehören bestimmte formen von werbung, aber nicht verarscht werden mit einverständnis..

2. Das es Einschränkungen bei Werbung gibt, hatten wir bereits geklärt. Es ging darum, daß es niemand allgemein in der Öffentlichkeit vor Werbung geschützt werden muß.

...außer vor pornos und tabak? die aktuelle gesetzeslage ist mir bekannt - das bedeutet nicht, dass sie sinn macht oder gar im interesse der gesellschaft ist..

3. Und Du ließt tatsächlich ALLE Werbung, die bei Dir in den Postfächern aufschlägt? :eek: Von wem fühlst Du Dich dazu genötigt?

für das verbot ist es irrelevant, ob und wieviel ich davon auch lese - es geht allein um die möglichkeit einer belästigung ohne einverständnis.. mir erschließt sich bloß nicht, warum diese möglichkeit bei plakaten und bildschirmen nicht bestehen soll..

4. Die Sklaven bekamen auch Rechte. Versuche einfach, ein sinnvollen Vergleich zu finden.

verbote ergeben sich überhaupt erst aus rechten und schutzinteressen..
 

KaPiTN

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Art. 2 erlaubt viele dinge, die durch andere gesetze wieder eingeschränkt werden - dazu gehören bestimmte formen von werbung, aber nicht verarscht werden mit einverständnis..

1. na also, und beim verarscht werden liegt die pflicht ebenfalls nicht beim verarscher, sondern beim staat, es ihm zu ermöglichen und dir die wahl zu lassen (art. 2 GG)..

1. Was denn jetzt? Erst kommst Du mit Artikel 2, um ein nicht existierendes Recht auf Verarschung zu begründen, und jetzt zerstörst Du das, in dem Du explizit Artikel 2 dafür ausschließt. OMG, LOL

2. Nicht vom Grundsatz her zwingend, aber extrem naheliegend, da hier keine Willkür vorliegt, sondern gut begründete Abwägungen. In diesem Falle also, spricht alles dafür, das es Sinn ergibt und es ist im Interesse der Gesellschaft. Dies aus unterschiedlichen Gründen, die hier bereits erörtert wurden.

3.
das ist aber nicht der grund für ein verbot (siehe 2.) - es ist ja nicht grundsätzlich das anrufen oder email-schreiben ohne einwilligung verboten, sondern ausdrücklich nur dann, wenn eine werbeabsicht vorliegt
für das verbot ist es irrelevant, ob und wieviel ich davon auch lese - es geht allein um die möglichkeit einer belästigung ohne einverständnis.

Wobei man sich aber eben nicht erst beim Lesen, sondern bereits bei der Zustellung belästigt fühlt, für den Fall, daß man sich überhaupt belästigt fühlt.

4. Dies ist eine wahre Aussage. Was möchtest Du damit begründen?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. wie kommst du drauf? Art. 2 ist kein verbotsartikel, sondern räumt jedem das recht ein, tun zu können was er will, solange es nicht gegen spezifischere gesetze verstößt.. fällt sich freiwillig verarschen lassen unter die persönliche handlungsfreiheit? ja - verstößt es gegen irgendein gesetz? nein :rolleyes:..

2. die gründe sind ähnlich "naheliegend" wie für die handverlesene auswahl der betäubungsmittel, die nicht verboten sind - alles streng wissenschaftlich begründet und ohne spur von willkür :)..

3. na siehste - es spielt für das verbot also keine rolle, welcher aspekt der werbebotschaft (empfangen, lesen, verarscht werden) die belästigung auslöst, oder ob überhaupt.. allein die möglichkeit rechtfertigt hier das überwiegen des schutzinteresses gegenüber dem profitinteresse - wie das aber mit der darreichungsform zusammenhängen soll, hat aber immernoch niemand erklärt..

4. da wirst du schon drauf kommen, wenn du mal selbst versuchst zu begründen, warum dir der vergleich nicht passt..
 

KaPiTN

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1. Weil Du es geschrieben hast "Art. 2 erlaubt viele dinge [..] aber nicht verarscht werden mit einverständnis."

2. Werbung hat einen großen Nutzen und verursacht eigentlich keinen Schaden. Bei Betäubungsmitteln ist das umgekehrt.

3. Hier ist man aber auch beeinträchtigt, wenn man die Werbung ignorieren möchte. Das ist im öffentlichen Raum ja nicht der Fall.

4.Weil bei Deinem Beispiel jemand Rechte bekommen hat, ohne die anderer dafür eingeschränkt werden mußten. Du willst etwas verbieten und nur, weil Du etwas willst, ohne Rücksicht darauf, daß Du damit Schaden für alle anrichten würdest.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. nene, das "aber nicht" bezog sich auf den vorangestellten nebensatz, also das "durch andere gesetze eingeschränkt" ;)..

2. damit wären wir wieder am anfang der diskussion und die argumente wurden eigentlich schon alle genannt.. werbung hat nur einen nachweislichen nutzen für den werber, nicht für den konsumenten.. alle "folgeeffekte" sind erstmal mutmaßungen und können genauso auch für die legalisierung von drogen aufgestellt werden - z.b. weniger kriminalität, mehr sozialversicherungspflichtige arbeitsplätze, mehr steuereinnahmen usw..

3. aber das ist doch genau umgekehrt :confused:.. werbung am eigenen PC oder telefon zu blocken ist weitestgehend trivial und ohne nebenwirkungen, während sie im öffentlichen raum nicht ohne einschränkungen ignoriert werden kann, besonders wenn alles vollplakatiert ist oder bei großräumiger beschallung..

4. natürlich mussten bisherige rechte anderer eingeschänkt werden (-> durch verbote), um die neu zugestandenen rechte der betroffenen durchzusetzen.. durch die sklavenbefreiung sind ganze berufsgruppen arbeitslos geworden und industrien zugrunde gegangen ;).. beim beispiel mit den homosexuellen wurde die bisherige vorstellung von "moral" eingeschränkt, insbesondere in wieweit man das recht hat, die eigenen moralvorstellungen bei anderen durchzusetzen.. klingt vielleicht absurd, aber das konzept hat bis heute bestand, z.b. in form des verbots von geschlechtsverkehr unter nahen verwandten..
 

KaPiTN

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1. Dann hast Du Recht, daß verarscht werden mit einverständnis kein Gesetz ist, mit dem Artikel 2 eingeschränkt wird.
2. Produktinformation hat auch für den Kunden Nutzen, wenn das Produkt für ihn einen Nutzen hat.
3.Im öffentlichen Raum befindet sich die Werbung aber nicht in Deinem fokussiertem Gesichtsfeld. Da muß Du schon selber Deinen Blick darauf richten.
4.Ich sehe nicht, wo Du eingeschränkt würdest, wenn der Staat sich nicht unter der Bettdecke zurechnungsfähiger Erwachsener tummeln würde.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. richtig, es ist kein gesetz, sondern ein recht, das sich direkt aus Art. 2 ergibt..

2. den nutzen hat man auch ohne werbung, denn der konsumbedarf, z.b. nach brot, ist unabhängig von "produktinformationen".. wenn der konsum erst durch die werbung erfolgt, hat den nutzen allein der werber, weil dem kunden vorher nichts gefehlt hat (damit wären wir wieder bei der verarschung, und zwar in der regel bei der unfreiwilligen).. abgesehen davon ist die funktion von werbung ja gerade nicht "informieren" (das impliziert objektivität), sondern täuschen und überreden.. und ansonsten gilt grundsätzlich die informationelle selbstbestimmung, die es zu schützen gilt (außer natürlich vor der GEZ ;))..

3. das argument gilt genauso für daheim - du musst schon selber die mails abrufen oder ans telefon gehen, um die werbung in dein blickfeld zu bekommen.. wie, es würde dich zu sehr einschränken, garkeine mails mehr abzurufen? na siehste, mich würde es einschränken, meinen blick nicht ungewollt auf ein werbeplakat zu richten, weil ich sonst vor die straßenbahn laufe.. oder ich müsste mit ohrenstöpseln und blindenhund durch den supermarkt geführt werden, wenn ich nicht will, dass werbung (bildschirme + beschallung) in mein "fokussiertes gesichtsfeld" kommt.. nicht sehr praktisch, oder? bei emails gibt es zumindest einen spamfilter, so dass du ungewollte werbung praktisch garnicht erst zu gesicht bekommst - im "reallife" gibts das leider nicht..

4. und dennoch gibts das "inzestgesetz" :unknown:.. vielleicht sind manche vorschriften (bzw. deren fehlen) ja doch ein klitzekleines bisschen inkonsequent und das beharren auf dem status quo allein aus prinzip ("ist ja schließlich gesetz") nicht immer angebracht..
 

KaPiTN

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1. Der Artikel erlaubt die Werbung, das entsprechende Gesetzt schränkt bei Irreführung ein. Verarschung kommt in keinem Gesetzestext vor.
2. Nein. Der bedarf kann ja bereits da sein. Ein Einbeiniger erfährt durch Werbung, daß es Krücken gibt. Und es gibt auch für ein Produkt mehrere Anbieter. So erfährt man von vielleicht besseren oder günstigeren Produkten. Die Werbung fördert den Wettbewerb, wovon der Kunde wieder bei Preis und Qualität profitieren kann.
3.Nein. zu Hause mischt sich die Werbung mit gewollter Information. Wenn wir Wandzeitungen hätten, hättest Du auch mit Werbeplakaten recht.
Wir haben aber keine Wandzeitungen.
Du fährst nicht oft ÖNV, richtig? Solltest Du mal in die Verlegenheit kommen, die Nummer der Linien stehen immer oben. Die Werbung darunter kannst Du man ausblenden. Wenn Du da ein Problem hast, ist das eine andere Baustelle.
4. Das Gesetz stammt aus einer voraufgeklärten Zeit und hatte seine Berechtigung. Ist aber OT.. Wen die Zeiten sich ändern, mag es auch irgend wann mal Sinn machen, auf Werbeplakate zu verzichten. Aber derzeit gilt halt der Nutzen für alle mehr, als der Schutz des einen.
 
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