• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Real: Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse

Status
Für weitere Antworten geschlossen.


Die Real-Supermärkte erproben im Kassenbereich ihrer Geschäfte eine besondere Form der Videoüberwachung. Kunden werden dort gezielt bei der Betrachtung von Werbung durch ein Videosystem erfasst und analysiert. Datenschützer sind beunruhigt, berichtet Spiegel Online.



Die Supermarktkette Real setzt seit Herbst 2016 in 40 von 285 Filialen Videokameras ein. Kunden werden im Kassenbereich gescannt, um gezielte Werbung zu schalten. Die Kamera erfasst dabei alle Blickkontakte des Kunden mit dem Werbebildschirm. Ein Algorithmus analysiert dann, welches Geschlecht der Kunde hat und wie alt er ist und speichert diese Informationen ab. Die Kamera speichert zudem die Dauer der Betrachtung.

Diese Daten werden nun weitergegeben an die Echion AG mit Sitz in Augsburg. Bereits seit 20 Jahren unterbreitet das Unternehmen perfekte Angebote für große Werbekunden. Ihr Spezialgebiet liegt auf sogenannten Instore-Medienlösungen. Ziel ist es dabei, dass Kunden eines Geschäfts beim Einkauf möglichst angenehme Erfahrungen machen. So sorgt Echion beispielsweise dafür, dass an der Fleischtheke die richtige Musik läuft oder am Gemüsestand der passende Duft versprüht wird. Auch bei Real will die Augsburger Firma auf diese Weise die Qualität der ausgestrahlten Werbefilme zielgruppenorientiert anpassen.

Michael Kimmich, Gründer und Geschäftsführer von Echion behauptet gegenüber Wired: „Wir wurden schon öfter gefragt, ob wir Fotos der Kunden zeigen könnten, aber genau das geht eben nicht“. Die Kameras dienten nur einer Live-Erfassung von anonymen Metadaten, Bilder verschicke sie keine. „Natürlich kann man Bilder theoretisch für Programmierzwecke im Labor auslesen, aber mal ehrlich: Der einzelne Kunde ist uns wirklich egal“.

Das Echion-System beruhe auf drei Säulen:


  • Zuerst soll die Reichweite der Werbung bestimmt und ausgewertet werden, so wäre im Supermarkt der „nachgewiesene Blick“ vergleichbar mit dem Klick im Internet auf eine Onlineanzeige
  • Zum Einsatz käme nun das Targeting: das gezielte Auspielen der Werbung für die passende Zielgruppe (Musterbeispiel bei Echion: „AutoBild-Werbung für eine Gruppe mittelalter Männer, Kosmetikartikel für jungen Frauen.“)
  • Zuletzt werden Details festgelegt (Optimierung der Werbeart): Welche Art von Spot generiert die meiste Aufmerksamkeit? Wie lang muss er sein? Welche Inhalte und Farbgebung muss er haben?
Auf die Frage, ob die Kunden mitbekommen, dass sie aufgenommen werden, meint ein Sprecher von Real: „Eine Information für unsere Kunden erfolgt über eine gut sichtbare Hinweisbeschilderung ‚Dieser Markt wird videoüberwacht‘.“ Ferner ist Real der Meinung, es gebe keine datenschutzrechtlichen Probleme: „Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert“. Die Erkennung der Personen erfolge komplett anonym, das System erkennt lediglich einen Mann von rund 45 Jahren. „Das System weiß jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer diese Person ist. […] „Es werden lediglich Metadaten zum eigentlichen Bild übertragen. Das Recht am eigenen Bild wird daher nicht berührt“

Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sehen diesen Ablauf dagegen kritisch. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ zu bedenken: „In dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Folglich müssten die Händler ihre Kunden über die genaue Videoüberwachung informieren.

Mit dem Artikel: „Gesichtserkennung: was Real macht – und was nicht“ hat Real bereits auf die Kritik reagiert. Ob Real die eingesetzte Software auch in den anderen 285 Filialen einsetzen will, ist bislang noch unbekannt. Das Programm namens Adpack sei jedenfalls datenschutzrechtlich geprüft und auf die Videoüberwachung werde zudem hingewiesen. Mit der gleichen Software testet die Deutsche Post in einigen Filialen in München eine Gesichtserkennung zum gleichen Zweck: um passendere Werbung an den Schaltern auszuspielen.

Bildquelle: Jusos Wiesbaden, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20564&md5=5328769881a44160145452031c2fd0c6



https://tarnkappe.info/real-gesichtsanalyse-an-der-supermarkt-kasse/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
1. Wer sich bewußt ist, daß Werbung keine neutrale Information ist, der wird auch nicht verarscht. Wenn jemand mehr von dem Produkt erwartet, weil er geistig nicht dazu in der Lage ist, nach dem die Werbung bei ihm einen vermeintlichen Bedarf geweckt hat, zu prüfen, ob dieser Bedarf wirklich besteht und ob das Produkt auch das beste in seiner Preisklasse ist, bei dem kann man nicht von freiem Willen sprechen.
3. Wenn Du meine Frau wärst, wäre ich schon vor 5 Jahren zum Zigarettenholen gegangen.
a. Gesetze werden dann und wann angepaßt. Wenn jetzt vermehrt andere Dinge als Werbung an der Bahn aufgestellt würden, dann, sofern nicht andere Gesetze bereits greifen, würde der Gesetzgeber irgendwann darauf reagieren.
b. In den Haushalten lebt zu dem Zeitpunkt eine wohldefinierte Menge an Personen. Eine Person aus Vordertupfingen bekommt keine derartige Werbung.
Aber alle Welt kann an einem Plakat vorbeifahren.
Niemand muß mich persönlich kennen um meine persönliche Adresse zu benutzen.
Du bist derjenige, der ein persönliches und sehr subjektives Problem mit Werbung im öffentlichen Raum hat und daraus Regeln für die Allgemeinheit ableiten will, für die es keinen Bedarf gibt, alles wegen Deiner persönlichen Erfahrung.
Ich habe dann mal persönlich getestet, warum die Allgemeinheit da wohl andere Erfahrungen haben muß, als Du.

BTW: In welchen Supermärkten laufen eigentlich Werbejingles?
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
1. heißt das, er wurde unfreiwillig verarscht, womit der werber gegen das gesetz verstoßen hat? :eek:
3. dass du wegen mir sogar noch mit dem rauchen anfängst...? :D
3a. auch das habe ich nicht bestritten - ändert nach wie vor nichts an der tatsache, dass werbung nicht einfach auszublenden ist..
3b. alle welt kann auch nach hintertupfingen ziehen und in den genuss unfreiwilliger werbebelieferung kommen.. der werber kann weder wissen noch annehmen, wer in den haushalten wohnt, die pauschal bespammt werden.. und sobald der spam mehr als einmal verschickt wurde, können in der zwischenzeit andere personen in den spam-bereich gezogen sein.. was genau ist an "in hintertupfingen wohnende personen" persönlicher als an "am plakat in hintertupfingen vorbeikommende personen"? :confused:
3c. ich habe die spamverbotgesetze nicht gemacht, ich bewerte lediglich ihre grundlagen, die sowohl bei unausweichbarer werbung in der öffentlichkeit als auch bei werbung per post u.ä. genau die gleichen sind - zu dem schluss sind wir ja offenbar gekommen.. wenn ein gesetz trotz gleicher grundlagen nur auf bestimmte lebensbereiche angewandt wird und andere (unbegründet) ausklammert, dann ist es inkonsequent umgesetzt oder basierte von anfang an auf falschen grundlagen.. gesetzeslücken bzw. inkonsequente rechtsprechung allein sind kein beweis dafür, dass es "keinen bedarf" gibt :rolleyes:.. ich habe ebenfalls persönlich getestet, warum "kein bedarf" in diesem fall quatsch ist..

werbe-beschallung gibts z.b. im rewe (keine ahnung, ob deutschlandweit).. außerhalb deutschlands ist es teilweise schlimmer (allerdings nur, weil die lautstärke nicht reguliert wird, was in deutschland jedoch nichts mit werbung zu tun hat), aber diese länder haben in der regel auch kein inkonsequentes teil-werbeverbot ;)..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
1. Freiwillig verarscht werden geht nicht und Kundenverarschung ist Grundsätzlich nicht zulässig.
3a. Das ist nur Dein subjektives Empfinden. Andere Leute können das.
3b
Das bedeutet doch nur, daß Adressen sich ändern können. Ziehs Du weg, bekommst Du die Post nicht, ziehst Du dazu, bekommst Du sie.
c.Die Grundlagen sind ja unterschiedlich. Noch einmal:
Auf der einen Seite: persönlich, nicht ignorierbar und macht Maßnahmen erforderlich
Auf der anderen Seite: unpersönlich, ignorierbar, und erfordert keine Maßnahmen

Bei Rewe könnte Musik laufen. Habe ich wohl auch ausgeblendet. Bei Penny(gehört zu Rewe?) haben sie jetzt eigens "Radio"-Programm. Außer Popmusik wird dann schon mal der "Sendername" genannt. Werbung habe ich nicht festgestellt, vielleicht aber auch nur ausgebldenet/ignoriert.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
1. freiwillig verarschen geht schon, das habe ich im vorletzten post bereits erklärt.. worauf du mit der kundenverarschung hinaus willst, ist mir aber immernoch nicht klar - ist dein beispiel nun kundenverarschung oder freier wille?
3a. mein subjektives empfinden ist irrelevant, ebenso was andere leute können.. es ist nämlich eine vom gesetzgeber anerkannte tatsache..
3b. genau - kommst du am plakat vorbei, siehst du es; meidest du den ort, siehst du es nicht.. was genau hat dieses prinzip mit "persönlicher" werbung zu tun? :unknown:
3c. auch das hatten wir schon durch: beides ist (zum überwältigenden anteil) unpersönlich (siehe 3a), beides kommt in ignorierbaren und nicht (verhältnismäßig) ignorierbaren formen vor (weshalb es z.b. an autobahnen verboten ist) und beides kann maßnahmen erfordern bzw. einschränken (ablenkung, umweg, ohrenstöpsel).. du kannst gerne der meinung sein, dass dich postwerbung mehr stört als plakate und beschallung aber es ist einfach quatsch, aus deiner persönlichen erfahrung zu schließen, dass hier die grundlagen unterschiedlich sind, zumal ich ausführlich genug (und ohne gegenargumente bis auf anekdoten) begründet habe, warum das nicht stimmt...

bei rewe könnte durchaus musik laufen, wenn man sie im hintergrundrauschen überhaupt wahrnimmt.. wenn aber die werbung kommt, sorgen sie schon dafür, dass man sie wahrnimmt, indem sie den pegel deutlich aufdrehen (wie damals im fernsehen, als es das noch gab).. vielleicht hast du es ja nicht mitbekommen, aber dein gehirn schon ;)..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
1. Nein. Geht nicht. Die Kaufentscheidung ist freier Wille. Dennoch könnte schlichtere Gemüter sich verarscht vorkommen. Wenn ein Kühlschrank damit beworben wird, daß er nicht teurer als andere ist, dafür aber sogar begehbar, dann ist das keine Verarschung. Auch nicht, wenn man im Jahr Stromkosten im 4stelligen Bereich danach haben sollte.
Wenn eine Verpackung 20 mal größer als der Inhalt ist, dann ist das Verarschung, auch nicht freiwillig, aber auch nicht zulässig.
3a. Nur Du fühlst Dich durch gestört.
3c. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Die Unterschiede sind offensichtlich, auch wenn Du es abstreitest.
3xY? Da, wo es stören könnte, liegt a das Störpotential nicht an der Eigenscaft, daß die Störung Werbung ist und b) ist der Bereich gesetzlich geregelt.
Das das eine Maßnahmen erfordert und das andere nicht, ist nicht subjektiv sondern trifft auf jeden zu .
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
1. gerade hast du noch davon gesprochen, dass man da "nicht von freiem willen sprechen kann" (zitat) - was denn nun? :confused:.. immerhin gibst du zu, dass man sich ganz legal verarscht vorkommen kann - also hat man sich doch verarschen lassen (und zwar freiwillig, sonst wäre es ja verboten)? das wort "verarschen" kommt meines wissens in keinem gesetzestext vor, es muss also nicht, anders als von dir offenbar suggeriert, immer eine illegale handlung bezeichnen..
3a. habe ich was von gestört gesagt? hier nochmal ein zitat um dein gedächtnis aufzufrischen: "werbung bindet unfreiwillig aufmerksamkeit, selbst wenn man versucht sie zu ignorieren" - das sage nicht nur ich, sondern der gesetzgeber..
3z. du machst mein argument für mich :T.. du hast selbst gesagt, dass dich das entsorgen von spam-post stört oder das einrichten von filtern - nichts davon hat damit zu tun, dass es sich um werbung handelt, ein leeres blatt papier hätte dieselbe wirkung, ist aber erlaubt, während dieselbe störung mit werbeinhalt verboten ist.. und dass es in der öffentlichkeit aufmerksamkeit bindet und somit maßnahmen erfordert, habe ich bereits belegt - keine ahnung wie du da auf "subjektiv" kommst :unknown:..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
1. Wenn einer verarscht wird, dann kann man tatsächlich nicht von Freiem Willen sprechen. Wenn man sich verarscht vorkommt, dann bedeutet das nicht, daß man verarscht wurde. Man kann nur geistig die Sachlage nicht einschätzen und vermutet oder sucht dann die Schuld bei anderen. Wenn Du die Handlungen, die Du für legal hälst, nicht benennst, kann ich nicht darauf eingehen.
3a. Welcher Paragraph in welchem Gesetz?
3f. Du darfst Deinen Müll nicht in fremden Briefkästen entsorgen, egal ob eine Kippenschachtel oder ein Blatt weißes Papier. Das ist natürlich nicht Das ist natürlich nicht in Gesetzen festgelegt, die sich mit Werbung beschäftigen.
Du hast nichts belegt. Welche Aktionen mußt Du durchführen wenn Du an Werbetafeln vorbeikommst? So rein subjektiv, denn eigentlich sollte da kein Bedarf sein.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
1. verarschen bzw. verarscht werden kann auch subjektiv sein, deshalb wird der begriff auch nicht für die definition von dem, was legal oder illegal ist, hergenommen.. von legal oder illegal habe ich aber auch garnicht gesprochen (das hast du in den raum geworfen) - ich habe meine definition von "freiwillig verarschen lassen" bereits genannt und du hast dem offenbar nicht widersprochen, worüber diskutierst du dann noch? ob das freiwillig verarschen lassen legal oder illegal ist, kommt natürlich darauf an, wie man verarscht wird, aber darum ging es nie..
3a. §33 StVO in verbindung mit der gängigen rechtsprechung (wie beispielsweise das werbeverbot an autobahnen).. falls du beispiele findest, wo werbung in diesen bereichen erlaubt ist, weil sie nicht ablenkt bzw. einfach zu ignorieren ist, kannst du sie gerne hier anbringen..
3k. müll ist keine post, aber ein brief ohne inhalt oder mit einem von dir unerwünschten inhalt schon.. post kann unerwünscht sein und gegen kein gesetz verstoßen, trotzdem macht sie dir dieselbe "mühe" wie werbepost.. wenn dein einziges argument für ein werbeverbot per post die "mühe" ist, dann müsstest du jegliche unerwünschte post verbieten, andernfalls bist du (wie schon so oft erwähnt) inkonsequent..
3q. wenn ich die werbung nicht sehen will, muss ich einen umweg machen oder darf nicht in eine bestimmte richtung gucken, was mir den blick auf andere dinge verwehrt, die ich ggf. sehen will oder muss (um z.b. nicht vor die straßenbahn zu laufen).. wenn ich doch in die richtung gucke, weil die alternative inakzeptabel viel mühe macht, sehe ich gezwungenermaßen "information" (z.b. produkte, marken, logos), die ich nicht sehen will, und muss dafür meine aufmerksamkeit von anderen dingen ablenken - vergleiche es einfach damit, dass du eine spam-mail ansiehst, weil es dir zuviel "mühe" macht, sie zu löschen.. wenn werbebeschallung läuft, muss ich mir die ohren zuhalten - das ist sowohl eine aktion als auch eine einschränkung..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
immerhin gibst du zu, dass man sich ganz legal verarscht vorkommen kann

von legal oder illegal habe ich aber auch garnicht gesprochen (das hast du in den raum geworfen)

Jetzt versuchst Du gerade zu verarschen. Erst habe ich etwas angeblich zugegeben, wobei Du "legal" mit einbringst und im nächsten Post hast Du angeblich gar nicht davon gesprochen, sondern Du behauptest, daß ich das in den Raum geworfen hätte.
Langsam wird's dämlich.
Keiner läßt sich freiwillig verarschen

Der § sagt auch nicht, daß Werbung ablenkt, sondern daß Werbung unzulässig ist, wenn sie ablenkt.

Daß Rechnungen unerwünschte Post sind, unterschreibt sicher jeder. Daß dies aber anders als Werbung behandelt wird, aber auch. Das ist nicht inkonsequent, sondern Anderes wird anders behandelt.

Man braucht keinen Umweg zu machen, sondern kann das ignorieren. Mit "man" meine ich i.d.R..Autisten z.B., meine ich zu wissen, können Dinge nicht so gut ausblenden und das stellt dann ein Problem für sie dar. Das war jetzt nur ein Beispiel, was grundsätzlich bedeutet. Der Gesetzgeber geht immer vom Grundsatz aus. Da man Werbeplakate grundsätzlich ignorieren kann, sind, stellen sie grundsätzlich kein Problem dar.
Das aber nur grundsätzlich. Es mag Leute geben, die das nicht können und für die das ein Problem darstellt, die sind aber nicht die Regel.
 

LadyRavenous

in Schwarz
Teammitglied

Registriert
26 Dez. 2016
Beiträge
16.079
Ort
hello world
Ich bin ja gespannt, wann es euch beiden zu langweilig wird :rolleyes:

In welche Richtung es hierzulande gehen könnte, zeigt Walmart. Die wollen versuchen die Emotionen von Kunden zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Quelle
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
Jetzt versuchst Du gerade zu verarschen. Erst habe ich etwas angeblich zugegeben, wobei Du "legal" mit einbringst und im nächsten Post hast Du angeblich gar nicht davon gesprochen, sondern Du behauptest, daß ich das in den Raum geworfen hätte.

ich meinte ursprünglich (im aussichtslosen versuch, aufs thema zurückzukommen).. die unnötigen OT-ausschweifungen darüber, was eine gerichtsfeste definition von "verarschen" ist, habe sicher nicht ich angefangen :rolleyes:..

Der § sagt auch nicht, daß Werbung ablenkt, sondern daß Werbung unzulässig ist, wenn sie ablenkt.

und siehst du werbung an autobahnen? haben die werber einfach keine lust oder steht ihnen ein gewisser "§" im weg? ich dachte, du bist ein freund von realitätschecks... ;)

Daß Rechnungen unerwünschte Post sind, unterschreibt sicher jeder. Daß dies aber anders als Werbung behandelt wird, aber auch. Das ist nicht inkonsequent, sondern Anderes wird anders behandelt.

hm, was ist denn daran so anders? doch nicht etwa der inhalt? :eek:

Man braucht keinen Umweg zu machen, sondern kann das ignorieren. Mit "man" meine ich i.d.R..Autisten z.B., meine ich zu wissen, können Dinge nicht so gut ausblenden und das stellt dann ein Problem für sie dar. Das war jetzt nur ein Beispiel, was grundsätzlich bedeutet. Der Gesetzgeber geht immer vom Grundsatz aus. Da man Werbeplakate grundsätzlich ignorieren kann, sind, stellen sie grundsätzlich kein Problem dar.
Das aber nur grundsätzlich. Es mag Leute geben, die das nicht können und für die das ein Problem darstellt, die sind aber nicht die Regel.

jetzt schweifst du wieder ab.. erst ging es um "mühe machen" oder irgendwelche "aktionen erfordern", anhand dessen das gesetz begründet wird, jetzt geht es auf einmal darum, was "in der regel" ein problem darstellt - also was denn nun? du kannst mir nicht erzählen, dass "in der regel" niemand ein problem mit jeglicher werbung in der öffentlichkeit hat, aber dafür alle ein problem mit werbung per email & co. haben :confused:.. zumindest sind anekdoten und mutmaßungen über die "grundsätzliche" belästigungstoleranz keine guten grundlagen für gesetze..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Du bist mit "legal" angekommen und hast dann behauptet, ich wäre das gewesen. Entweder kannst Du dem Verlauf nicht mehr folgen oder Du versuchst es mit unverschämten Unterstellungen. Beides nicht schön.

An anderer Stelle findet man aber Werbung. Also kann das Gesetz nicht besagen, daß sie störend ist.
Bei Verboten müssen verschieden Dinge gegen einander abgewogen werden. Die Rechte eines Gläubigers sind höher zu bewerten, als die eines Werbenden. Dennoch hat der Werbende das Recht zu werben, solange dabei eine Belästigung ausbleibt.
Ziemlich billiger Versuch mir inkonsistente Argumentation zu unterstellen, wenn ich in der Wortwahl variiere. Die Aussagen sind die gleichen. Es braucht keiner ein Problem mit Werbung zu haben, solange sie ihm keine Mühe macht oder Aktionen von ihm verlangt.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
Du bist mit "legal" angekommen und hast dann behauptet, ich wäre das gewesen. Entweder kannst Du dem Verlauf nicht mehr folgen oder Du versuchst es mit unverschämten Unterstellungen. Beides nicht schön.

ich habe gesagt, dass man sich freiwillig verarschen lassen kann (link siehe oben).. dann kamst du an mit schwachsinnigen rechtsbegriffen wie "einklagbar" und hast mich dazu genötigt, dir das grundgesetz zu erklären, was du dann irgendwie in eine OT-diskussion um die legalität irgendwelcher handlungen verwandelt hast.. kannst du dem soweit noch folgen oder ist das bereits eine unverschämte unterstellung?

An anderer Stelle findet man aber Werbung. Also kann das Gesetz nicht besagen, daß sie störend ist.

falsch. an anderer stelle wird störende werbung nicht durch gesetz verboten - genau das ist das problem..

Bei Verboten müssen verschieden Dinge gegen einander abgewogen werden. Die Rechte eines Gläubigers sind höher zu bewerten, als die eines Werbenden. Dennoch hat der Werbende das Recht zu werben, solange dabei eine Belästigung ausbleibt.

wie kommst du darauf, dass ein gläubiger mehr rechte beim postversand hat als jeder andere? grundsätzlich wird niemand am postversand gehindert, egal ob du die post als unerwünscht ansiehst oder nicht, oder ob es dir mühe macht, den brief ungelesen wegzuschmeißen oder nicht.. lediglich werbung ist verboten, und zwar aufgrund des inhalts und nicht weil die entsorgung mühe macht (denn die macht auch jede art von "legaler" post, ob erwünscht oder nicht).. warum sind also die rechte eines jeden höher zu bewerten als die eines werbers?

Ziemlich billiger Versuch mir inkonsistente Argumentation zu unterstellen, wenn ich in der Wortwahl variiere. Die Aussagen sind die gleichen. Es braucht keiner ein Problem mit Werbung zu haben, solange sie ihm keine Mühe macht oder Aktionen von ihm verlangt.

das sagt der richtige haarspalter ;).. die aussagen sind natürlich nicht die gleichen, denn das eine (aktion veranlassen) ist objektiv und das andere ("problem haben") ist subjektiv - und letzteres ist natürlich nicht notwendigerweise eine folge aus ersterem, sonst wäre es ja nicht subjektiv..
 

drfuture

Zeitreisender
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.728
Ort
in der Zukunft
Bei Werbung zu Hause (egal ob an der Haustüre, per Post im Briefkasten oder per Telefon spielt denke ich noch der besonders geschützte Bereich der Wohnung eine Rolle.
Ich kann nicht einfach Umziehen wenn mich die Werbung stört, oder das Telefon abstecken oder ähnliches. Man ist der Werbung ausgeliefert.

Bei Plakaten kann ich im groben einen anderen Weg gehen, den Kopf nach links drehen oder sonstiges machen ohne größer benachteiligt zu werden. Klar wenn an jeder Ecke ein Plakat ist wird das irgendwann alles schwer - mag auch sein das Regeln mit der realen Welt meist nicht mithalten - aber grundsätzlich gibt es ja meist einen Unterschied im Gesetzt zwischen *Privat* und *öffentlicher Raum*
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
@Novgorod:

Ich sage, daß das Gesetz nicht besagt, daß Werbung störend ist. Und das ist nicht falsch. Das Du Dich an jedweder Werbung störst, ist Dei ganz persönliches Problem.
Ein Gläubiger hat nicht mehr Rechte als ein beliebiger Postversender. Lerne lesen.

Ist aber nicht so wichtig und die Diskussion über persönliche Post an dieser Stelle unnötig, wenn wir von falschen Voraussetzungen ausgehen Die Frage ist, ob und inwieweit Werbepost überhaupt verboten ist. Zwar verletzt unerwünschte Werbung die Persönlichkeitsrechte,stellt vielleicht einen Wettbewerbsverstoß dar, oder verletzt die Eigentumsrechte und ist eine Besitzstörung, aber da muß man schon seinen Willen bekundet haben, daß man die Werbung unerwünscht ist.
Bei persönlich adressiert Werbung ist wohl das Bundesdatenschutzgesetz entscheidend. Demnach kann man die Nutzung seiner Daten untersagen.

Aber anzeigen kann man Firmen bei Verstoß auch nicht. Da muß man wohl abmahnen und vielleicht sogar klagen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
Bei Werbung zu Hause (egal ob an der Haustüre, per Post im Briefkasten oder per Telefon spielt denke ich noch der besonders geschützte Bereich der Wohnung eine Rolle.

jein - der empfang von nachrichten ist nicht notwendigerweise ein integraler bestandteil einer wohnung und fernsehwerbung o.ä. ist auch in der wohnung nicht verboten.. es geht eher darum, was zumutbar ist, weshalb das natürlich auch auf einrichtungen außerhalb der wohnung zutrifft, die einen "grundversorgungscharakter" haben.. wenn man werbung im kino nicht mag, muss man ja nicht reingehen, aber die komplette meidung z.b. von ÖPNV und supermärkten halte ich für noch weniger zumutbar als die meidung von telefon und email.. dass das belästigungspotential bei beidem mindestens gleich hoch ist, haben wir ja weit und breit ausdiskutiert..

Ich sage, daß das Gesetz nicht besagt, daß Werbung störend ist. Und das ist nicht falsch.

also wieder haare spalten? dann will ich auch: nicht diese aussage ist falsch (die hat überhaupt nichts mit dem thema zu tun), sondern diese: An anderer Stelle findet man aber Werbung. Also kann das Gesetz nicht besagen, daß sie störend ist.

Ein Gläubiger hat nicht mehr Rechte als ein beliebiger Postversender. Lerne lesen.

gerade hast du noch geschrieben, dass seine rechte höher zu bewerten sind als die eines werbers.. lerne dir nicht selbst zu widersprechen :rolleyes:..

Aber anzeigen kann man Firmen bei Verstoß auch nicht. Da muß man wohl abmahnen und vielleicht sogar klagen.

auch das hat nichts mit der diskussion zu tun - wen kann man (erfolgreich) verklagen, wenn man in der öffentlichkeit werbung gegen seinen bekundeten willen gezeigt bekommt?
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Das Gesetz sagt, daß störende Werbung verboten ist. Wenn es auch sagen würde, Werbung ist störend, dann wäre Werbung generell verboten und man würde keine Werbung sehen.

Lern lesen! Wenn ich schreibe, daß die Rechte des Gläubigers höher zu bewerten sind, als die eines Werbenden, dann habe ich nicht geschrieben, daß er mehr Rechte hat, als jeder andere.

Sicher hat es mit dem Thema zu tun, wenn ich feststelle, daß postalische Werbung ebenfalls nicht grundsätzlich verboten ist. Dann macht es keinen Sinn zu behaupten, die Gesetzgebung wäre inkonsequent, weil man fälschlicherweise unterstellt, daß dem so wäre.
Du wirst da wohl niemanden verklagen können, zumal sich die Frage stellt, die Du wann, wem und wie Deinen Unwillen offiziell erklärt haben willstst.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
Das Gesetz sagt, daß störende Werbung verboten ist. Wenn es auch sagen würde, Werbung ist störend, dann wäre Werbung generell verboten und man würde keine Werbung sehen.

lern du erstmal lesen, bevor du es anderen nahelegst! das gesetz sagt, dass störende werbung außerhalb geschlossener ortschaften verboten ist, wenn verkehrsteilnehmer davon betroffen sind.. mitten im wald ist störende werbung ok, mitten im dorf ebenfalls, an autobahnen nicht.. wo steht geschrieben, dass störende werbung überall verboten ist!?

Lern lesen! Wenn ich schreibe, daß die Rechte des Gläubigers höher zu bewerten sind, als die eines Werbenden, dann habe ich nicht geschrieben, daß er mehr Rechte hat, als jeder andere.

lern verstehen :rolleyes: - wenn die rechte von jemandem "höher zu bewerten" sind als von anderen, dann darf er mehr als andere (z.b. unerwünschte post verschicken).. ob "mehr dürfen" auch "mehr rechte" bedeutet, darfst du gerne an deiner semantikakademie auswürfeln, mein punkt ist davon unbetroffen.. aber immer wieder interessant zu beobachten, wie du dich mit semantik aufhälst und dabei das argument völlig ignorierst..

Sicher hat es mit dem Thema zu tun, wenn ich feststelle, daß postalische Werbung ebenfalls nicht grundsätzlich verboten ist. Dann macht es keinen Sinn zu behaupten, die Gesetzgebung wäre inkonsequent, weil man fälschlicherweise unterstellt, daß dem so wäre.
Du wirst da wohl niemanden verklagen können, zumal sich die Frage stellt, die Du wann, wem und wie Deinen Unwillen offiziell erklärt haben willstst.

das allein ist doch schon inkonsequent.. werbung per email und telefon ist soweit ich weiß grundsätzlich verboten, sofern man nicht aktiv einwilligt (opt-in).. bei post dürfte persönlich adressierte werbung laut demselben gesetz ebenfalls opt-in sein, aber postwurfsendungen, prospekte etc. ohne persönliche adressierung sind erlaubt, es sei denn man macht opt-out am briefkasten per aufkleber.. das gesetz verbietet aber zumindest weitestgehend werbemitteilungen ohne vorherige einwilligung (abgesehen von der teils inkonsequenten umsetzung bei postwerbung), es geht also grundsätzlich vom unwillen aus, solange bis der empfänger das gegenteil bekundet.. wäre es konsequent umgesetzt, müsste ich also garnicht erst einem plakatbetreiber meine unwillensbekundung erklären..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Richtig. Das steht da nirgends. Der Paragraph sagt nicht, daß Werbung störend ist, sondern er sagt, daß der außerörtliche Verkehr nicht durch Werbung und Propaganda gestört werden darf, auch nicht, wenn diese von innerorts kommt.

Lerne verstehen. Wenn der Herr Maier mehr darf als der Herr Müller, dann bedeutet dies nicht, daß Herr Maier mehr darf, als die anderen Bürger des Landes.

Du muß tatsächlich nicht den Plakatbetreiber von Deinem Unwillen in Kenntnis setzen, da es sich um Dein privates Problem handelt. Durch ein Plakat werden i.d.R. Deine Persönlichkeitsrechte nicht tangiert, ebensowenig Deine Eigentumsrechte. Es findet keine Besitzstörung und kein Verstoß gegen den Datenschutz statt.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
Richtig. Das steht da nirgends. Der Paragraph sagt nicht, daß Werbung störend ist, sondern er sagt, daß der außerörtliche Verkehr nicht durch Werbung und Propaganda gestört werden darf, auch nicht, wenn diese von innerorts kommt.

jo, und siehst du irgendwo werbung an autobahnen, durch die der verkehr nicht gestört wird?

Lerne verstehen. Wenn der Herr Maier mehr darf als der Herr Müller, dann bedeutet dies nicht, daß Herr Maier mehr darf, als die anderen Bürger des Landes.

das ist unerheblich, weil beide bürger des landes sind und beim postversand nicht mehr oder weniger rechte haben (bzw. "dürfen") als irgendjemand anders..

Deine Persönlichkeitsrechte nicht tangiert, ebensowenig Deine Eigentumsrechte. Es findet keine Besitzstörung und kein Verstoß gegen den Datenschutz statt.

genau wie beim unerwünschten postversand von nicht-werbung, sonst wäre er ja nach diesen gesetzen verboten..
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben