• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Real: Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse

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Die Real-Supermärkte erproben im Kassenbereich ihrer Geschäfte eine besondere Form der Videoüberwachung. Kunden werden dort gezielt bei der Betrachtung von Werbung durch ein Videosystem erfasst und analysiert. Datenschützer sind beunruhigt, berichtet Spiegel Online.



Die Supermarktkette Real setzt seit Herbst 2016 in 40 von 285 Filialen Videokameras ein. Kunden werden im Kassenbereich gescannt, um gezielte Werbung zu schalten. Die Kamera erfasst dabei alle Blickkontakte des Kunden mit dem Werbebildschirm. Ein Algorithmus analysiert dann, welches Geschlecht der Kunde hat und wie alt er ist und speichert diese Informationen ab. Die Kamera speichert zudem die Dauer der Betrachtung.

Diese Daten werden nun weitergegeben an die Echion AG mit Sitz in Augsburg. Bereits seit 20 Jahren unterbreitet das Unternehmen perfekte Angebote für große Werbekunden. Ihr Spezialgebiet liegt auf sogenannten Instore-Medienlösungen. Ziel ist es dabei, dass Kunden eines Geschäfts beim Einkauf möglichst angenehme Erfahrungen machen. So sorgt Echion beispielsweise dafür, dass an der Fleischtheke die richtige Musik läuft oder am Gemüsestand der passende Duft versprüht wird. Auch bei Real will die Augsburger Firma auf diese Weise die Qualität der ausgestrahlten Werbefilme zielgruppenorientiert anpassen.

Michael Kimmich, Gründer und Geschäftsführer von Echion behauptet gegenüber Wired: „Wir wurden schon öfter gefragt, ob wir Fotos der Kunden zeigen könnten, aber genau das geht eben nicht“. Die Kameras dienten nur einer Live-Erfassung von anonymen Metadaten, Bilder verschicke sie keine. „Natürlich kann man Bilder theoretisch für Programmierzwecke im Labor auslesen, aber mal ehrlich: Der einzelne Kunde ist uns wirklich egal“.

Das Echion-System beruhe auf drei Säulen:


  • Zuerst soll die Reichweite der Werbung bestimmt und ausgewertet werden, so wäre im Supermarkt der „nachgewiesene Blick“ vergleichbar mit dem Klick im Internet auf eine Onlineanzeige
  • Zum Einsatz käme nun das Targeting: das gezielte Auspielen der Werbung für die passende Zielgruppe (Musterbeispiel bei Echion: „AutoBild-Werbung für eine Gruppe mittelalter Männer, Kosmetikartikel für jungen Frauen.“)
  • Zuletzt werden Details festgelegt (Optimierung der Werbeart): Welche Art von Spot generiert die meiste Aufmerksamkeit? Wie lang muss er sein? Welche Inhalte und Farbgebung muss er haben?
Auf die Frage, ob die Kunden mitbekommen, dass sie aufgenommen werden, meint ein Sprecher von Real: „Eine Information für unsere Kunden erfolgt über eine gut sichtbare Hinweisbeschilderung ‚Dieser Markt wird videoüberwacht‘.“ Ferner ist Real der Meinung, es gebe keine datenschutzrechtlichen Probleme: „Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert“. Die Erkennung der Personen erfolge komplett anonym, das System erkennt lediglich einen Mann von rund 45 Jahren. „Das System weiß jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer diese Person ist. […] „Es werden lediglich Metadaten zum eigentlichen Bild übertragen. Das Recht am eigenen Bild wird daher nicht berührt“

Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sehen diesen Ablauf dagegen kritisch. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ zu bedenken: „In dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Folglich müssten die Händler ihre Kunden über die genaue Videoüberwachung informieren.

Mit dem Artikel: „Gesichtserkennung: was Real macht – und was nicht“ hat Real bereits auf die Kritik reagiert. Ob Real die eingesetzte Software auch in den anderen 285 Filialen einsetzen will, ist bislang noch unbekannt. Das Programm namens Adpack sei jedenfalls datenschutzrechtlich geprüft und auf die Videoüberwachung werde zudem hingewiesen. Mit der gleichen Software testet die Deutsche Post in einigen Filialen in München eine Gesichtserkennung zum gleichen Zweck: um passendere Werbung an den Schaltern auszuspielen.

Bildquelle: Jusos Wiesbaden, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20564&md5=5328769881a44160145452031c2fd0c6



https://tarnkappe.info/real-gesichtsanalyse-an-der-supermarkt-kasse/Quelle
Autor: Antonia
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Novgorod

ngb-Nutte

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1. die aussage ist aber nicht falsch :rolleyes:.. wenn du einschränkungen und bedingungen hinzufügst, unter denen sie falsch ist, dann änderst du die aussage..
2. gesellschaftstechnisch dann :) - das prinzip ist das gleiche, nämlich gesetze als folge menschengemachter erfindungen..
3. doch, bei werbeplakaten muss man aktiv konzentration aufwenden, um sie von anderen eindrücken auszusortieren (außer man übersieht sie, was auch mit briefen und mails passieren kann).. meinst du, die geistige belastung in form von ablenkung ist weniger wert als das einrichten eines spamfilters oder das wegschmeißen eines werbebriefs?
 

KaPiTN

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1. Sicher ist sie falsch. Du wolltest jetzt nachträglich Einschränkungen und Bedingungen ergänzen, unter denen unter irgendwelchen Bedingungen die Aussage doch wahr werden könnte, und dies auch nur vielleicht. Und ja, dadurch änderst Du die Aussage. Somit ergibt die vermeintliche Analogie noch weniger Sinn, als vorher. :coffee:
2. Das Wort gibt es gar nicht. :rolleyes:
3. Auch das ist Unsinn. Man muß, um etwas nicht zu beachten, es nicht erst einmal beachten. :m
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. ich habe überhaupt nichts eingeschränkt und ergänzt, sondern ein beispiel für die aussage gebracht, weil dir offenbar keins einfallen wollte :rolleyes:..
2. na dann jetzt schon, geht ja schließlich um erfindungen :)..
3. natürlich muss man etwas erst einmal beachten, um zu entscheiden ob es relevant ist oder nicht! oder meinst du damit, man soll einfach mit verbundenen augen und ohrenstöpseln durch die gegend (bzw. vor die straßenbahn) laufen? :m in dem fall würde man in der tat werbung ignorieren ohne sie beachten zu müssen, so wie auch den rest der welt.. du kannst ja auch einfach deinen email-account löschen und schon musst du keine konzentration mehr für unerwünschte werbemails vergeuden :T..
 

KaPiTN

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1. Wenn der Handelnde einen bestimmten Beruf haben muß, dann ist das eine Einschränkung. Aber wie erwähnt, macht sich auch ein Chirurg strafbar, wenn er auf Verlangen Hände abtrennt. Somit ist es auch als Beispiel Müll, als Analogie sowieso.
2. -zerstört-
3. Quatsch. Wenn jemand mit Dir redet und Du hörst ihm nicht zu, dann hast Du ihn einfach ausgeblendet und beachtest seine Worte nicht. Das ist etwas anders, als wenn Du jemandem zuhörst und dann entscheidest, da0 es Dich nicht interessiert.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. auch von "verlangen" habe ich nichts gesagt, sondern von "freiwillig", was lediglich einverständis impliziert.. da kannst du mir noch so viel worte in den mund legen, damit kommst du trotzdem nicht um eine argumentation herum - du kannst es aber auch gerne sein lassen wie bei den anderen punkten, wenn dir nichts einfällt :unknown:..
2. - ausgehungert -
3. fällt dir da nicht schon beim lesen auf, wie wenig sinn das macht? selektives adblocking im gehirn? wo gibts die app dafür? :confused: wie lange kannst du jemanden, der dich ununterbrochen von der seite zulabert, erfolgreich ausblenden, während du mit jemand anderem eine konversation führst? das endet in weniger zivilisierten kreisen normalerweise mit einer aufs maul (wenn derjenige auf bitten nicht ablässt).. sowas (also das zulabern gegen deinen willen) zählt im äußersten fall als nötigung und das aus gutem grund, weil es den eigenen kommunikationskanal verstopft, selbst wenn man sich irgendwie "entscheidet", den störer zu ignorieren - eben genau das, was du als grund für das werbeverbot per brief, email und telefon anführst...
 

KaPiTN

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1. Es bleibt aber dabei, das es sich dabei grundsätzlich um eine Straftat handelt, unabhängig davon, wie Du es formuliert hast.
Ich lasse tatsächlich Punkte aus, wo mir nichts mehr einfällt. Zum Beispiel, wenn Du nicht nur gar nicht mehr von Werbung sprichst, sondern mit so einem Quatsch ankommst, daß die Homoehe technischer Fortschritt sei. :m
3.Beim Gehirn gibt es halt bewußte und unbewußte Funktionen. Das Hirn steuert auch Deine Atmung, ohne das Du Dich auf das Atmen konzentrieren mußt. Wie lange? Ewig. Ich bin verheiratet.
Und es ist auch keine Nötigung, sonst hätte ich längst Anzeige erstattet.
 

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1. und es bleibt dabei, dass es nicht darum geht, was du für "grundsätzlich" oder wahrscheinlich hälst, sondern um die analogie! die aussage war allgemein gehalten, aber hatte keinen anspruch auf uneingeschränkte gültigkeit erhoben - es gibt beispiele wo sie gilt und wo sie nicht gilt und für beides braucht es entsprechende präzisierungen der umstände.. ich bezog mich natürlich auf die umstände, unter denen die aussage gilt.. ich dachte es wäre klar, dass dies der sinn der analogie ist (und nicht, gegenbeispiele unter anderen umständen zu finden) und ich müsste das nicht noch extra präzisieren, weil der gebildete leser selbst drauf kommen sollte.. aber manche tun sich damit absichtlich schwer..
(2.?) schade, dass du dann aber nicht mehr aufs thema zurückkommen willst, nachdem die OT-exkurse ins lächerliche gezogen wurden.. heißt dann wohl, dass alles dazu gesagt wurde, was es zu sagen gab :unknown:..
3. wie kommst du jetzt von kommunikation auf atmung!? vielleicht läuft ja dein gehirn beim schreiben von beiträgen unbewusst im leerlauf, aber ich würde das nicht verallgemeinern ;).. wenn mich jemand zulabert, stört das die kommunikationsfähigkeit, zumindest wenn man bei bewusstsein ist.. und werbung ist naturgemäß auf bewusste störung ausgelegt, sonst würde sie für den werber ja keinen sinn machen.. und dass sie tatsächlich ablenkt und bewusste konzentration erfordert, haben wir ja schon bei der sache mit den autobahnen geklärt - was gibts da also noch zu diskutieren? den unterbewussten stuhlgang?
 

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1. Die Analogie kann nicht gelingen, wenn die Aussage falsch ist. Um sie in irgendeiner Art richtig zu machen, müßtest Du sie Einschränken, aber das willst Du nicht, weil es die Aussage verändern würde. Dann bleibt sie halt falsch und Deine Analogie ist falsch und überflüssig. That's it.
2. Du hast es mit Deinen Absurditäten (Ehe) ins Lächerliche gezogen. Du kannst gerne sinnvoll wieder einsteigen.
3. Jetzt weißt Du auf einmal nicht mehr, was eine Analogie ist? Und zwar nicht zu Kommunikation sondern zu unbewußten Handlungen. Ebenso, wie Du Dich auf Atmung nicht konzentrieren brauchst, mußt Du dies nicht, um im öffentlichen Raum die Werbung zu ignorieren.
 

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1. die aussage ist nicht falsch und sie wird es auch daruch nicht, dass du deine meinung ständig wiederholst.. ein beispiel ist immer eine einschränkung, egal ob ein positives oder ein negatives, deshalb ist ein beispiel auch kein beweis, sondern kann höchstens eine aussage widerlegen - das konnten deine beispiele aber nicht und that's it :rolleyes:..
2. du hast mit der absurdität angefangen, dass das werbeverbot per post eine reaktion auf die erfindung der post sei (nur halt ein paar jahrhunderte später) statt auf die zunehmende belästigung durch werber :rolleyes: - der rest war ironie, gegen die du anscheinend immun bist.. und mit dem ursprünglichen punkt[sup]*[/sup] hat das auch nichts mehr zu tun..
3. ich weiß was eine unpassende analogie ist und im gegensatz zu dir reite ich nicht auf OT-spitzfindigkeiten rum, sondern sage direkt, warum sie unpassend ist: auf die atmung muss man sich nicht konzentrieren, auf die kommunikation schon, sonst funktioniert sie nicht - warum das so ist, steht im letzten post..

[sup]*[/sup]falls du es vergessen hast: es ging immernoch darum, dass aufgezwungene werbung bevormundung ist..
 

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1. Die Aussage, daß es keine Straftat wäre, wenn man sich freiwillig die Hand abhacken läßt, ist grundsätzlich falsch. Und selbst wenn sie es nicht wäre, würde sie keine Analogie darstellen, welche für ein Recht Verarscht zu werden sprechen würde, welches es nicht gibt.
2. Ich habe an keiner Stelle gesagt, "dass das werbeverbot per post eine reaktion auf die erfindung der post sei". Das stammt von Dir und stellt eine weitere Deiner Absurden Behauptungen dar.

Wenn man auf den Hinweis, daß das Vorgebrachte kein Argument damit antwortet, es sei aber Ironie, wird daraus dennoch kein Argument.
Bevormundung wäre es vielleicht, wenn Du gezwungen wärst, beworbene Produkte zu kaufen. Bist Du aber nicht
3. Hast in meinen letzten Beiträgen zu Punkt 3. etwas von Kommunikation gelesen? Konzentriere Dich ein wenig und wirf nicht immer alles durcheinander. Ich habe von Atmung mit Werbung im öffentlichen Raum verglichen. Beides läßt sich unbewußt ausblenden.
 

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1. das war nicht die aussage.. lies die aussage genau und versuchs nochmal; die wortwahl spielt eine rolle..
2. von dir kam aber in dem zusammenhang die aussage, dass das gesetz eine anpassung an den technischen fortschritt sei.. da sich am konzept der post seit ihrer erfindung grundsätzlich nichts geändert hat, habe ich eben diesen schluss daraus gezogen.. falls du das garnicht gemeint haben solltest, dann war dieser kommentar von dir schlicht OT..
und bevormundung ist es natürlich nicht erst dann, wenn man etwas "kaufen" muss (wir reden ja nicht von der GEZ), sondern auch schon dann, wenn man gegen seinen willen "informiert" wird - insbesondere wenn damit argumentiert wird, dass es vermeintlich im eigenen interesse passiert..
3. du hast atmung als antwort auf mein beispiel mit dem zulabern gebracht, was wiederum auf dein beispiel mit dem zuhören folgte - entweder ist es am thema vorbei oder einfach eine nicht funktionierende analogie :unknown:.. werbung ist nicht wie atmung, die man anstrengungslos ausblenden kann, sondern wie ein aktiver störer z.b. in einem gespräch, den man nicht einfach ignorieren kann, zumindest nicht ohne erheblich an lebensqualität einzubüßen.. ich habe meinen vergleich begründet, du deinen nicht..
 

KaPiTN

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1"wenn man sich freiwillig die hand abhacken lässt, ist es zwar keine straftat". Doch, ist es.
2. ich habe nicht von dem Gesetz geschrieben, sondern von Gesetzen. Und bekanntlich kommt Werbung nicht nur per Post, sondern auch per Email. Hier haben wir technischen Fortschritt, eine Zusätzliche faktische Belästigung durch Werbung, nur um ein Beispiel zu geben.
Bevormundung findet bei Werbung nicht statt, weil sie Dich nicht entmündigt. Die Kaufentscheidung bleibt weiterhin Dir überlassen.
3.Nein. Ich habe die Analogie nicht als Antwort auf Dein Beispiel mit dem Zulabern gebracht, sondern als Antwort auf Deinem Beitrag, in dem Du das Beispiel mit de Zulabern gebracht hast. Da ist offensichtlich nicht das gleiche.
Das mit dem Zulabern war eine konkrete Frage von Dir, die ich dann anschließend auch explizit beantwortet habe.
Einen Aktiven Störer gibt es vielleicht bei Werbung, wenn Du z.B. unerwünschte Postsendungen oder Reklameblätter in Deinem Briefkasten vorfindest. Auch Email und PopUps beim Computer kann man gerne dazu zählen. An einem Werbeplakat an einer Wand oder Säule ist gar nichts aktiv. Allenfalls könnte man von aktiv sprechen, wenn es elektronisch gesteuerte Werbetafeln sind. Auf jeden Fall aber unterbrechen sie nicht und man kann sie ignorieren.
 

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1. deine version lautet dann: "wenn man sich freiwillig die hand abhacken lässt, ist es eine straftat"? - das ist falsch, zumindest wenn die aussage allgemeingültig sein soll.. meine hatte nicht den anspruch, allgemeingültig zu sein, das habe ich bereits gesagt.. es kann eine straftat sein, es kann auch völlig legal sein.. welchen fall ich meine, sollte eigentlich klar sein..
2. eine regulierung von email-werbung wäre vielleicht eine anpassung an den technischen fortschritt (wenn auch ein paar jahrzehnte zu spät), aber hier wird ja zusätzlich werbung per post reguliert, was vorher offenbar nicht nötig war.. welchen technischen fortschritt hat die post durchlaufen, dass auf einmal werbung per post "belästigungsfähiger" wurde als davor?
und nochmal: bevormundung beschränkt sich nicht auf die kaufentscheidung.. es ist bereits dann eine bevormundung, wenn jemand anders entscheidet, welche informationen man vorgesetzt bekommt, ohne dass man dem zugestimmt hat (dann ist es eben nicht mehr freiwilliges verarschen lassen)..
3. wie hast du die frage mit dem zulabern beantwortet? damit, dass das gehirn bewusste und unbewusste funktionen hat? und in welche kategorie fällt dann deiner meinung nach das zulabern?
beim rest widersprichst du dir wieder selber :confused: - ich dachte, wir hätten bereits geklärt, dass werbetafeln dazu geeignet sind, z.b. autofahrer dermaßen abzulenken, dass sie eine gefahr für die sicherheit darstellen.. wenn die werbung nichts unterbrechen würde und problemlos ignorierbar wäre, bräuchte es ja dieses doofe gesetz nicht, was den werbern ihre hart verdiente gewinnmaximierung verwehrt - also was denn nun? :unknown: und natürlich ist auch nicht jede art von werbung gleichermaßen störend bzw. belästigend, das gilt aber sowohl daheim als auch in der öffentlichkeit.. emails sind sicherlich weniger störend als dauerbeschallung im supermarkt und bei werbung auf webseiten (banner, pupups) muss man differenzieren, ob die webseite einen "grundversorgungscharakter" hat, also ob der verzicht auf diese webseite unzumutbar wäre (so wie z.b. der verzicht auf öffentliche verkehrsmittel oder supermärkte, nur um der werbung zu entgehen).. das ist bei webseiten aber eher nicht der fall, vielleicht mal abgesehen von behördenseiten, aber die sind ja in der regel werbefrei..
 

KaPiTN

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1. Eine Version von mir gibt es nicht, also brauch man darüber nicht zu reden. Deine Aussage ist und bleibt falsch.
2. Die Einbeziehung von Email war eine Anpassung an den technischen Fortschritt. Das bleibt es auch, auch wenn es noch andere Änderungen gegeben hat oder geben wird.
3. Wenn Du wissen willst, wie ich etwas beantwortet habe, dann lies es nach. Stattdessen denkst Du Dir einfach etwas aus und argumentierst gegen Dinge, die ich nicht gesagt habe (Strohmann).
Die Antwort war "Ewig."
Wir waren uns nicht nur einig, sondern der Gesetzgeber hat das auch berücksichtigt. Also ergibt es keinen Sinn das immer ui wiederholen. Du möchtest ja Werbeverbote erweitern. Dann mußt Du argumentieren warum und nicht jedesmal erneut erklären, warum es andere gibt.
Und schön, daß Du davon wegkommst, das alle Werbung gleich störend ist. Dem ist nicht so, deswegen muß man sie nicht gleich behandeln.
 

Novgorod

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1. wenn es keine gegenbehauptung gibt, muss ich auch nichts widerlegen :unknown:.. ich habe ein beispiel gebracht und sogar den sinn erklärt - was soll ich noch tun? wenn dir bloß die formulierung nicht gefällt (achtung, spekulation), lässt sich da sicher abhilfe schaffen..
2. nein, werbung per post gab es schon vorher und die erfindung der email hat nichts damit zu tun, werbung per post zu regulieren..
3. darum habe ich ja gefragt :rolleyes:.. "ewig" macht natürlich noch weniger sinn als antwort, allein schon weil du nicht ewig lebst (das ist natürlich ebenfalls spekulation, aber eine nicht ganz unbegründete)..
und ich muss meinen punkt nur deshalb wiederholen, weil du trotz gegenbeweis darauf beharrst, dass man werbung in der öffentlichkeit nicht wahrnimmt wenn man nicht will - das ist nachweislich falsch und wird durch ständiges wiederholen nicht richtiger.. das werbeverbot an autobahnen war auch nicht mein argument für ein werbeverbot in der öffentlichkeit, wie kommst du darauf? das hat eine völlig andere begründung, nämlich sicherheit.. mein argument war, dass die gründe für bereits bestehende gesetze (nämlich werbeverbot per post, email etc.) auch bei vielen formen von werbung in der öffentlichkeit bestehen und die gesetzgebung somit inkonsequent ist.. die autobahnen musste ich nur aufgrund deiner wirren argumentation bezüglich aufmerksamkeit zuhause und in der öffentlichkeit erwähnen..
und ich habe auch nie behauptet, dass jede art von werbung gleich störend ist (wenn wir schon beim strohmann sind :rolleyes:), genauso wie nicht jede art des hand abhackens strafbar ist - aber auch das hat nichts damit zu tun, ob die werbung per post kommt oder in der öffentlichkeit ist..
 

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1. Richtig. Du mußt nichts widerlegen, was ich nicht geschrieben habe. Aber wenn Du etwas schreibst, was falsch ist, mußt Du Dir etwas anderes ausdenken. Und der Quatsch mit dem Handabhacken ist grundsätzlich falsch.
2. Stimmt. Du versuchst wieder gegen etwas zu argumentieren, was keiner behauptet hat (Strohmann)
3. Selbst Du könntest begreifen, daß ewig hier für ziemlich lange steht.
Es ist nicht nachweislich falsch. Ich praktiziere täglich das Ausblenden von Werbung in der Öffentlichkeit. Weil die potentielle Belästigung unterschiedlich ist, wird sie gesetzlich auch unterschiedlich behandelt. Dies bewußt und nicht inkonsequent.
So wird Postwurf und Spam als störend und unzulässig betrachtet, Werbeplakate aber z.B., als hinnehmbar, weil sie nicht persönlich sind, ignoriert werden können und einem nicht zu Aktivitäten zwingen.
 

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1. es ist weder falsch noch muss ich mir irgendwas ausdenken (und was ist überhaupt "grundsätzlich falsch"?), dazu wurde bereits alles gesagt.. wenn du es dennoch nicht schaffst (oder nicht schaffen willst) aufs thema zurückzukommen, dann mache ich das für dich.. es geht immernoch darum, dass jeder sich freiwillig verarschen lassen kann, ohne dass es gegen irgendein gesetz verstößt.. das hast du nach wie vor nicht widerlegt, obwohl du dich offenbar daran störst.. wenn dir mein beispiel bzw. die analogie nicht gefällt, dann musst du dir schon was anderes ausdenken..
2. was stimmt? dass das werbeverbot per post nichts mit "technischem fortschritt" zu tun hat?
3. ich habe ehrlichgesagt keine ahnung, wie genau du die wörter meinst, die du von dir gibst, zumal du dich mit analogien generell etwas schwertust.. sollte das etwa heißen, dass du deine frau für unbestimmte zeit komplett ausblenden kannst, wenn sie dir in eine unterhaltung mit jemand anderem reinquatscht? :confused: ohne das mit irgendeiner wertung zu würdigen, würde ich trotzdem nicht davon ausgehen, dass auch nur ein großteil der menschen dieses talent besitzt..
3a. doch, es ist nachweislich falsch und der nachweis ist nunmal dieses doofe gesetz mit den autobahnen.. entweder man nimmt werbung eben doch unfreiwillig wahr oder das autobahngesetz hat keine grundlage - welches von beidem ist es? und bevor du wieder unreflektiert strohmann rufst, es geht mir dabei nur um die unfreiwillige wahrnehmung von werbung, unabhängig von irgendwelchen daraus folgenden verboten.. wenn selbst der gesetzgeber diese simple tatsache einsieht, besteht zumindest die hoffnung, dass du das auch tust, da du hier ja den gesetzgeber verteidigst.. und die verschiedenen werbearten in der öffentlichkeit, die meinetwegen unterschiedlich belästigen, werden eben nicht unterschiedlich gesetzlich behandelt, sondern garnicht (außer es geht um verkehrssicherheit auf einem kleinen teil der straßen).. es wird nicht differenziert zwischen z.b. dem logo des ladens im schaufenster und der zwangsbeschallung aller kunden, obwohl da ein gewaltiger unterschied besteht, was belästigung angeht..
3b. all das gilt genauso für post-spam und das thema war eigentlich schon durch :confused:.. nicht persönlich: der spammer muss dich nicht kennen, er muss nicht einmal deine adresse kennen, sondern kann den spam auch einfach an alle haushalte in deiner nachbarschaft verteilen.. ignorieren: die post kann ungeöffnet und ungelesen in den müll gehen und dir wird nicht mehr von der werbebotschaft aufgezwungen als von einem plakat vor der nase.. das entsorgen ist eine eigenschaft des mediums, nicht der werbebotschaft - nicht-werbepost kann ja auch ggf. unerwünscht sein und muss genauso entsorgt werden, ist aber nicht verboten.. zu aktivitäten zwingen: nicht dein ernst, oder? die werbebotschaft zwingt dich zu garnichts und aktivitäten, die ausschließlich mit dem nachrichtentransport zusammenhängen (z.b. das entsorgen oder löschen), sind allein deine verantwortung, weil du diesen kommunikationskanal betreibst und somit diese aktivitäten bei jeder kommunikation anfallen, auch bei unerwünschter nicht-werbung.. wenn das dein argument war, dann zwingt mich ein werbeplakat auch zu aktivitäten bzw. schränkt mich ein, nämlich wenn ich drumherumlaufen muss oder nie mehr in diese richtung gucken darf, wenn ich die werbung nicht sehen will.. da ist spam per post oder email deutlich erträglicher..
 

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1. Das Verarschen möchte der Gesetzgeber verhindern, weshalb er entsprechende Gesetze erlassen hat. Das Verarsche und freiwillig nicht zusammen paßt, hatten wir auch schon. Denn für das freiwillig müßte man sich dessen bewußt sein und dann kann es kein Verarschen mehr sein.
2. Ja.
3. Ja.
a) Bei der Autobahn geht es um die Ablenkung und die Verkehrssicherheit. Das hat nur insofern mit Werbung zu tun, als bislang dort nicht anderes aufgestellt wurde. Gemälde oder Comics würden sicher auch wegen der Ablenkungsgefahr unter gesetzliche Regulierung fallen.
b) Der Absender muß die Adresse kennen. Bei Postwurfsendungen muß der Zusteller die Adresse kennen und der Absender den Adreßbereich. Bei Werbeplakaten weiß man nicht Wer sie an welchen Tagen wahrnimmt.
Ich habe es gerade eben mal ausprobiert und bin zu Fuß einkaufen gegangen. Auf dem Hinweg sind mir die Plakate gar nicht aufgefallen. Auf dem Rückweg habe ich absichtlich nach Plakaten Ausschau gehalten. Gestört haben sie mich dennoch nicht.
Als ich dann wieder Zuhause den Briefkasten geöffnet habe und mir ein halbes Kilo Werbung entgegenfiel, daß hat mich sehr gestört und mich auch Mühe gekostet den Müll zu entsorgen.
 

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1. doch, das geht, und werbung ist ein prima beispiel dafür ;).. niemand erwartet eine neutrale produktinformation oder gar eine hilfe bei einer kaufentscheidung im eigenen interesse und trotzdem fördert die werbung ja nachweislich den absatz unter den geistig schwachen, die sie freiwillig konsumieren.. man kann durchaus gegen seine eigenen interessen handeln (oder es anderen erlauben) und sich dessen völlig bewusst sein, das liegt in der natur des menschen und ist sein recht..
2. prima, dann sind wir fertig :T..
3. deine frau möchte ich nicht sein :D..
3a. das stimmt sicherlich, macht aber meinen punkt nicht weniger zutreffend: werbung bindet unfreiwillig aufmerksamkeit, selbst wenn man versucht sie zu "ignorieren".. das trifft sicher auch auf gemälde, statuen und pornofilme zu, aber hier geht es nur um werbung, denn es ist ja nur werbung per post (etc.) verboten..
3b. der adressbereich lautet "an alle haushalte in hintertupfingen" - was ist daran spezifischer oder persönlicher als an einem werbeplakat, das ja auch an irgendeinem bestimmten ort aufgestellt werden muss? der werber erhofft sich in beiden fällen, einen bestimmten bevölkerungsteil in einem bestimmten ort zu erreichen, weiß aber nicht genau wen und es interessiert ihn auch nicht.. exakt die gleiche motivation gibts auch beim spam per email, nur dass hier die email-adresse tatsächlich so etwas wie eine persönliche information sein kann (dadurch kennt dich der werber aber trotzdem nicht persönlich).. hierfür ist aber primär das datenschutzrecht zuständig - es regelt die weitergabe der daten, hält aber niemanden davon ab, dir eine mail oder einen brief zu senden (auch gegen deinen willen), wenn er deine adresse bereits kennt..
und zu deiner anekdote: willst du sagen, das werbeverbot funktioniert nicht oder hast du etwa eingewilligt, die werbung per post zu bekommen? :confused:.. ungeachtet dessen sind deine persönlichen erfahrungen kein indikator für die realität oder gar ob gesetze inkonsequent sind.. nach meiner erfahrung sind jede u-bahn-station, bushaltestelle und natürlich die busse/züge selbst mit plakaten zugepflastert, innen drin sind werbebildschirme und im supermarkt läuft penetrante dauerbeschallung über die lautsprecher mit schlecht gemachten wergejingles.. mag sein, dass es "auf dem land" deutlich weniger ist, aber das ist ein genauso schwachsinniges argument wie "dann nutz eben kein email, wenn du spam nicht magst"..

@Metal_Warrior: peripher.. aber solange es sonst offenbar niemanden interessiert :unknown:...
 
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