• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Real: Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse

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Die Real-Supermärkte erproben im Kassenbereich ihrer Geschäfte eine besondere Form der Videoüberwachung. Kunden werden dort gezielt bei der Betrachtung von Werbung durch ein Videosystem erfasst und analysiert. Datenschützer sind beunruhigt, berichtet Spiegel Online.



Die Supermarktkette Real setzt seit Herbst 2016 in 40 von 285 Filialen Videokameras ein. Kunden werden im Kassenbereich gescannt, um gezielte Werbung zu schalten. Die Kamera erfasst dabei alle Blickkontakte des Kunden mit dem Werbebildschirm. Ein Algorithmus analysiert dann, welches Geschlecht der Kunde hat und wie alt er ist und speichert diese Informationen ab. Die Kamera speichert zudem die Dauer der Betrachtung.

Diese Daten werden nun weitergegeben an die Echion AG mit Sitz in Augsburg. Bereits seit 20 Jahren unterbreitet das Unternehmen perfekte Angebote für große Werbekunden. Ihr Spezialgebiet liegt auf sogenannten Instore-Medienlösungen. Ziel ist es dabei, dass Kunden eines Geschäfts beim Einkauf möglichst angenehme Erfahrungen machen. So sorgt Echion beispielsweise dafür, dass an der Fleischtheke die richtige Musik läuft oder am Gemüsestand der passende Duft versprüht wird. Auch bei Real will die Augsburger Firma auf diese Weise die Qualität der ausgestrahlten Werbefilme zielgruppenorientiert anpassen.

Michael Kimmich, Gründer und Geschäftsführer von Echion behauptet gegenüber Wired: „Wir wurden schon öfter gefragt, ob wir Fotos der Kunden zeigen könnten, aber genau das geht eben nicht“. Die Kameras dienten nur einer Live-Erfassung von anonymen Metadaten, Bilder verschicke sie keine. „Natürlich kann man Bilder theoretisch für Programmierzwecke im Labor auslesen, aber mal ehrlich: Der einzelne Kunde ist uns wirklich egal“.

Das Echion-System beruhe auf drei Säulen:


  • Zuerst soll die Reichweite der Werbung bestimmt und ausgewertet werden, so wäre im Supermarkt der „nachgewiesene Blick“ vergleichbar mit dem Klick im Internet auf eine Onlineanzeige
  • Zum Einsatz käme nun das Targeting: das gezielte Auspielen der Werbung für die passende Zielgruppe (Musterbeispiel bei Echion: „AutoBild-Werbung für eine Gruppe mittelalter Männer, Kosmetikartikel für jungen Frauen.“)
  • Zuletzt werden Details festgelegt (Optimierung der Werbeart): Welche Art von Spot generiert die meiste Aufmerksamkeit? Wie lang muss er sein? Welche Inhalte und Farbgebung muss er haben?
Auf die Frage, ob die Kunden mitbekommen, dass sie aufgenommen werden, meint ein Sprecher von Real: „Eine Information für unsere Kunden erfolgt über eine gut sichtbare Hinweisbeschilderung ‚Dieser Markt wird videoüberwacht‘.“ Ferner ist Real der Meinung, es gebe keine datenschutzrechtlichen Probleme: „Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert“. Die Erkennung der Personen erfolge komplett anonym, das System erkennt lediglich einen Mann von rund 45 Jahren. „Das System weiß jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer diese Person ist. […] „Es werden lediglich Metadaten zum eigentlichen Bild übertragen. Das Recht am eigenen Bild wird daher nicht berührt“

Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sehen diesen Ablauf dagegen kritisch. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ zu bedenken: „In dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Folglich müssten die Händler ihre Kunden über die genaue Videoüberwachung informieren.

Mit dem Artikel: „Gesichtserkennung: was Real macht – und was nicht“ hat Real bereits auf die Kritik reagiert. Ob Real die eingesetzte Software auch in den anderen 285 Filialen einsetzen will, ist bislang noch unbekannt. Das Programm namens Adpack sei jedenfalls datenschutzrechtlich geprüft und auf die Videoüberwachung werde zudem hingewiesen. Mit der gleichen Software testet die Deutsche Post in einigen Filialen in München eine Gesichtserkennung zum gleichen Zweck: um passendere Werbung an den Schaltern auszuspielen.

Bildquelle: Jusos Wiesbaden, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20564&md5=5328769881a44160145452031c2fd0c6



https://tarnkappe.info/real-gesichtsanalyse-an-der-supermarkt-kasse/Quelle
Autor: Antonia
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Novgorod

ngb-Nutte

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1. das recht auf atmen kommt auch in keinem gesetzestext vor, es ergibt sich aus dem grundgesetz und bedarf keiner expliziten einschränkung, genau wie das freiwillige verarscht werden..

2. ein einbeiniger hat in der regel die geistigen fähigkeiten, sich selbst zu informieren, anstatt darauf warten zu müssen, dass ihm ein plakat für krücken über den weg läuft :rolleyes:.. wenn der bedarf nach brot bereits existiert, wird man selbst aktiv und sucht sich eins und vergleicht ggf. den preis und die qualität (beides erfährt man durch unaufgeforderte werbung in der regel nicht).. und werbung fördert lediglich den wettbewerb um die werbung - gäbe es ein verbot für unerwünschte werbung, könnte das gesparte geld tatsächlich in die qualität des produkts investiert werden, ohne befürchten zu müssen, dass dann die konkurrenz die verarschungsanfälligen massen abgreift.. und zudem würde es den wettbewerb fördern, wenn der markt durch den tatsächlichen bedarf gesteuert würde statt ausschließlich durch aufmerksamkeit und markenidentifikation..

3. nein, in der öffentlichkeit mischt sich werbung mit gewollter information - zuhause kann man diese trennen :confused:..

4. und das gegenteil von voraufgeklärt ist dann wohl postfaktisch - in dem fall passt es ja :T..
 

KaPiTN

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1. Freiwillig verarscht werden ist gerade in dem Zusammenhang ein Widerspruch in sich selber. Ist es Freiwillig muß man sich dessen bewußt sein, was das verarschen dann nicht mehr zuläßt.
2.Es geht nicht um die geistigen Fähigkeiten des Kunden, sondern darum, daß er über für ihn nützliche Produkte informiert wird, die er nicht kannte. Wenn die Qualität nicht stimmt, bringt auch die Werbung nichts. Keiner sagt, schmeckt nicht aber hat die bessere Werbung. Bedarf über das lebensnotwendige zu wecken regt, steigert den Konsum und hilft so der Wirtschaft und ohne florierende Wirtschaft geht es auch den Bürgern/Kunden schlecht.
3.Nein. zu Hause mischt sich die Werbung mit gewollter Information. Wenn wir Wandzeitungen hätten, hättest Du auch mit Werbeplakaten recht.
Wir haben aber keine Wandzeitungen.
Du fährst nicht oft ÖNV, richtig? Solltest Du mal in die Verlegenheit kommen, die Nummer der Linien stehen immer oben. Die Werbung darunter kannst Du man ausblenden. Wenn Du da ein Problem hast, ist das eine andere Baustelle.
4. Das war jetzt lediglich eine Antwort von Dir auf den OT Teil.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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@KaPiTN:
1. wenn man sich freiwillig die hand abhacken lässt, ist es zwar keine straftat - das heißt aber nicht, dass die hand noch dran ist..
2. nein, es geht um bevormundung.. niemand sollte gegen seinen willen werbung ertragen müssen, selbst wenn die möglichkeit besteht, dass ein produkt tatsächlich nützlich sein könnte - das wird auch durch keine wirtschaftlichen interessen gerechtfertigt..
3. nein, in der öffentlichkeit mischt sich werbung mit gewollter information - zuhause kann man diese trennen ..
4. das ist schon lange alles OT..
 

KaPiTN

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1. Natürlich ist das eine Straftat.
2. Das darfst Du Dir gerne weiter wünschen, aber wie erwähnt gibt es Rechte, die höher als Deine Wünsche gewertet werden.
3. Es wurde ausreichend erwähnt, daß man, anders, als wenn sie am Bildschirm ca. 60cm vor der Nase auftaucht, sie im ö.R. ignorieren kann.
4. Den Unterschied zwischen OT bzgl. Thread und Ot bzgl. unser beiden Themas zu erkennen, traue ich Dir zu.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. das wäre dann ganz schön doof für jeden chirurgen :unknown:..
2. das einzige was ich mir wünsche, wären konsequente gesetze statt willkürlicher bevormundung - aber jetzt mit der homoehe wird ja alles besser (wenn wir schon beim OT sind :D)..
3. es zu wiederholen macht es nicht wahr.. ich habe genug praktische beispiele gebracht (lautsprecher im supermarkt oder der wunsch, nicht vor die straßenbahn zu laufen, nur damit man keine plakate sehen muss) - du nicht :rolleyes:..
4. na dann :T..
 

KaPiTN

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1. Nein. Hacken keine Hände ab. Und Amputationen ohne medizinische Indikation nehmen die auch nicht vor.
2.Wenn nicht bei der Ehe, dann wenigstens bei der Werbung, hast Du sie ja. ;)
3. Es wurde ja bereits geklärt, das das kein Problem der Allgemeinheit ist, sondern Deine persönliches.
4. Ob Du dem gerecht wirst, liegt natürlich an Dir. Wenn Du noch Zeit brauchst, für eine Antwort, ist das OK. Du brauchst ja grundsätzlich immer viel Zeit, bis Dir eine Erwiderung einfällt.l .
 

bevoller

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1. Nein. Hacken keine Hände ab. Und Amputationen ohne medizinische Indikation nehmen die auch nicht vor.
Doch, tun sie. Genitalverstümmelung bei Jungen, weil sie als "harmlose Beschneidung" per Gesetz legitimiert ist.
Oder die Entfernung von Rippen, damit Frau sich eine Wespentaille zulegen kann.
Ebenso wie Kinder oder Frauen sind Ärzte halt eben doch nicht per se unschuldige Engel.

1. wenn man sich freiwillig die hand abhacken lässt, ist es zwar keine straftat...
Doch, selbst gewöhnliches Haareschneiden stellt eine strafbare Körperverletzung dar. Sie wird natürlich nicht juristisch verfolgt, weil sie mit Einwilligung (meistens zumindest) erfolgt ist.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. hacken, schnippeln, nenne es wie du willst.. von medizinisch sinnvoll oder nicht habe ich auch garnicht gesprochen (keine ahnung wie du es immer schaffst, den größtmöglichen OT-bogen zu spannen), sondern davon, dass die hand ab ist, wenn sie ab ist - das geht sowohl freiwillig als auch unfreiwillig..
2. keins von beiden ist in irgendeiner weise konsequent oder gar fundamental, sondern bloß rumdoktorn an symptomen bzw. durchsetzen von lobbyinteressen..
3. dass ich in diesem thread der einzige (von zweien) bin, den das stört, mag vielleicht sein, hat aber nichts damit zu tun, dass die gesetze inkonsequent sind..
4. wenn dein verbleibendes argument darauf hinausläuft, mich dafür zu kritisieren, dass ich - im gegensatz zu einigen anderen hier - meine spärliche freizeit nicht ausschließlich damit verbringe, mich in einem rumänischen forum mit irgendwelchen fremden um nix zu streiten, dann gibts denke ich nicht mehr viel zu diesem punkt zu sagen :)..
 

KaPiTN

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@Bevoller. Ja. Religion hatte ich nicht auf dem Schirm.


1.Sie schnippeln auch keine Hände ab. keine Ahnung wie du es immer schaffst, wenn es eng wird, daß Thema zu wechseln
2. Ich sehe da kein rum doktern bei Werbung und es geht auch nicht um Lobby- sondern um Allgemeininteressen.
3. Wenn andere Dinge anders behandelt werden, dann ist das nicht inkonsequent. (ich rede von Werbung, keine Anspielung auf Ehe)
4. Nein. Darum geht es nicht. Aber wenn Du in der Zwischenzeit in anderen Threads postest, dann spricht dies ja dafür, daß Du Deine Freizeit nicht ausschließlich außerhalb des Boards verbracht hast. Außerdem verzettelst Du Dich gerade noch weiter in OT Themen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. doch, tun sie.. die hände fallen nicht von alleine ab :confused:.. wenn du dich absichtlich damit schwertust, eine analogie zu begreifen (weil's dir mit dem original offenbar noch schwerer fällt), ist das, wie du zu sagen pflegst, dein problem..
2. inkrementelles anpassen von gesetzen ist herumdoktern, wenn es inkonsequent passiert.. werbung per telefon, post und email war genauso legal wie die plakatierung und beschallung an öffentlichen plätzen.. aber statt die grundsätzlichen interessen abzuwägen, wurde nur an symptomen herumgedoktert, damit die, die am lautesten schreien, ruhe geben.. es ist schließlich auch im interesse der wirtschaft (und somit nach deiner behauptung auch der allgemeinheit), werbemails verschicken zu dürfen - es steht dir schließlich frei, sie zu ignorieren, und wenn du doch was kaufst, profitierst du ja davon :T..
3. diese "dinge" sind aber eben genau gleich in ihrer auswirkung und daher ist es inkonsequent, sie anders zu behandeln.. warum sie gleich sind, habe ich bereits erklärt..
4. dass ich von meinen knapp 1,5 beiträgen am tag nur etwa die hälfte diesem thread widme, darfst du mir gerne als makel anrechnen.. das ngb dreht sich nicht nur um dich - es gibt nunmal auch andere themen, die ich z.t. interessanter finde.. und das interesse an weiteren unnötigen OT-diskussionen flaut auch langsam ab :unknown:..
 

KaPiTN

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1. Du verstehst vielleicht Deine eigene Analogie nicht richtig. Der Beruf des Chirurgen erlaubt es nicht einfach straffrei Körperverletzung zu begehen, auch wenn ein Opfer damit einverstanden sein sollte.
2.Nein. Herumdoktorn wäre es, wenn man immer wieder Änderungen vornehmen würde, weil die letzten nicht funktioniert haben. Das Gesetze an den technischen Fortschritt angepaßt werden müssen, versteht sich dagegen von selbst.
3.Eigentlich ist es nicht schwierig den Unterschied zu erkennen. Zum einen haben wir zu hause die Werbung, die soviel Konzentration erfordert, daß man andere Tätigkeiten derzeit nicht ausführen kann oder sie unterbrechen muß. Wäre dies bei Werbung im ö.R. auch so, müßte ja in den Städten der Verkehr zusammenbrechen. Tut er aber nicht.
4.Wenn Dir zum Thema nichts einfällt, pickst Du Dir immer eine Nebensächlichkeit heraus und antwortest einfach darauf.* :rolleyes:
Wenn Du zu Deinem Punkt 4 nichts mehr sachbezogenes hinzufügen möchtest, dann wird er halt gestrichen. Kein Grund sich mit solchen Albernheiten aufzuhalten.




*Ich bin gar nicht scharf auf Deine Beiträge und habe an keiner Stelle eine höhere Frequenz gefordert.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. nein, es ist in dem fall nämlich keine strafbare körperverletzung, die hand ist aber trotzdem ab.. übersteigt es deine vorstellungskraft, dass das möglich ist? willst du noch eine andere analogie, damit du dich über noch mehr OT beschweren kannst?
2. wann wurde unerwünschte telefonwerbung verboten? irgendwann in den 2000ern? also wieviele jahrzehnte, nachdem dieser "technische fortschritt" in jedem haushalt vorhanden war? und wieviele jahrhunderte nach der erfindung der post? :eek: das ist keine anpassung an den technischen fortschritt, sondern einzig und allein an die maßlosigkeit der werber - nur eben eine inkonsequente, also herumdoktern an symptomen, weil nicht die ursachen angegangen werden..
3. nö, zuhause muss man garnichts unterbrechen - das einrichten eines blockers ist ein einmaliger vorgang und wenn doch was z.b. per post kommt, kann man es von erwünschter post trennen, ohne irgendwas unterbrechen zu müssen (man ist ja ohnehin gerade beim post abholen/sortieren).. willst du ernsthaft behaupten, dass ein werbebrief mehr aufmerksamkeit erfordert als ein plakat vor der nase oder permanente beschallung? und das mit dem straßenverkehr ist so eine sache.. es wäre sicherlich besser für die wirtschaft, wenn es z.b. nicht den vorgeschriebenen mindestabstand zwischen werbetafeln und autobahnen gäbe.. den gibt es aber nicht bloß damit die autobahnen nicht verschandelt werden (ist ja schließlich ein stolzes erbe), sondern offenbar aus sicherheitsgründen..
4. nicht von sich auf andere schließen - albernheiten und nebensächlichkeiten sind eher dein spezialgebiet.. ich werde mir auch sicherlich nicht mehr mühe damit machen, dir analogien zu erklären, wie du dir machst, sie zu verstehen :rolleyes:.. wenn du einfach nur das letzte wort haben willst, dann sag es einfach unr erspar uns die trollerei[sup]*[/sup] :T..

*und dennoch hast du dich für einen dämlichen (und unwahren) persönlichen seitenhieb entschieden statt für ein gegenargument - um so mehr, wenn es dir in wirklichkeit also garnicht um die zeit zwischen den antworten geht :unknown:..
 

KaPiTN

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1. Sicher ist es das.
2. Weil die technische Möglichkeit alleine nicht als Grund ausreicht, sondern auch ein Anwendungsfall benötigt wird? :rolleyes:
3. Also mußt Du mindestens einmal unterbrechen. Im Zweifelsfall muß das gepflegt werden, dann sind wir schon bei öfter. Ein Plakat braucht gar keine Aufmerksam, wenn ich es nicht will. Die Werbepost muß ich aussortieren und entsorgen. Auf der Autobahn besteht tatsächlich ein Unterschied, was die Aufmerksamkeit besteht, aber dem wurde ja vom Gesetzgeber Rechnung getragen.
4. - entfällt -
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. nein, kein chirurg sitzt im knast, weil er seine arbeit macht - wenn du das anders siehst, reicht ein "nö" als begründung nicht aus..
2. wenn der anwendungsfall nach 100 jahren eintritt, ist das keine anpassung an den technischen fortschritt, sondern an den missbrauch lange vorhandener möglichkeiten :rolleyes:..
3. eine werbemail kannst du genauso übersehen wie ein plakat (trotzdem wird sie mit der post gleichgestellt, wo tatsächlich noch die entsorgung anfällt, aber die fällt immer an, auch bei unerwünschter nicht-werbepost).. werbeplakate und beschallung lenken vom momentanen gedankengang ab, sonst könnten sie garnicht funktionieren.. anders als ein automatischer werbeblocker kann man nicht ständig erwarten, dass eine werbung ins blickfeld kommt oder dass eine durchsage werbung ist statt nützliche information - wie willst du das ausblenden, ohne dem zumindest für einen moment aufmerksamkeit zu schenken? dass werbeplakate unfreiwillig aufmerksamkeit auf sich ziehen und deshalb eine verkehrsgefährdung darstellen, sieht ja auch der gesetzgeber ein - wie passt das mit deiner annahme zusammen, werbung in der öffentlichkeit bräuchte keine aufmerksamkeit?
4.
 

KaPiTN

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1. Du hast nicht von Chirurgen geschrieben, die ihre Arbeit machen, sondern von Hände abhacken auf Verlangen. Das ist, entgegen Deiner Behauptung, eine strafbare Handlung. Eine Einwilligung des Opfers ist unbeachtlich, wenn die Tat gegen die guten Sitten verstößt. Im Ergebnis wird so die Möglichkeit einzuwilligen begrenzt.
2. Sicher ist es das. Bein Erlaß des Gesetzes war die technische Möglichkeit noch nicht gegeben. Wie lange es dauert, bis das Gesetz angepaßt wird, spielt keine Rolle.
3. Das ist falsch. Ein Plakat, welches ich ignoriere, wird für mich nirgends als unbetrachtet gelistet.
Die Werbung lenkt Dich nur ab, wenn Du sie nicht ignorierst, was Du im öffentlichen Raum könntest.
Bei Konzentration würdest Du Dich darauf fokussieren. Was in Deinem Blickfeld passiert kann auch so verarbeitet werden. Du magst erkennen, daß da Text steht und es liegt dann an Dir, ob Du es lesen möchtest oder nicht.
Ich habe bereits zugestimmt, daß die Autobahn eine andere Situation darstellt. Hier sticht die Werbung dank weniger Reizinformationen bei monotoner Fahrt deutlich stärker hervor. Dem wurde ja Rechnung getragen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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1. du folgerst umstände, von denen ich garnicht gesprochen habe, um eine analogie anzugreifen, die du nicht verstehen willst.. ich habe es dann auf dein drängen mit einem konkreten beispiel präzisiert - aber anstatt es dabei zu belassen, suchst du nach einem gegenbeispiel unter völlig anderen umständen, was nicht nur die analogie nicht widerlegt (die analogie ist kein mathematischer beweis, es reicht ein funktionierendes beispiel, um den punkt zu verdeutlichen), sondern auch mehr OT nach sich zieht..

2. wovon redest du? es gab seit der jeweiligen einführung die möglichkeit, leuten briefe zu schreiben und sie anzurufen :confused:.. welche technische möglichkeit für werbebriefe oder -anrufe ist neu hinzugekommen, die es vor dem verbot nicht gab? und ich spreche nicht einmal von email (die es auch schon jahrzehnte vor dem gesetz gab)..

3. ein brief wird auch nicht als unbetrachtet gelistet, außer du führst selbst eine liste darüber und auch bei email ist das ein optionales feature - abgesehen davon, dass das wohl kaum als alleiniges kriterium für aufmerksamkeitsfokussierung taugt.. wenn du von blickfeld redest, gilt das überall - du hast immernoch nicht erklären können, warum der blick auf einen monitor zuhause (vermeintlich) dermaßen anders verarbeitet wird als auf einen monitor oder plakat in der öffentlichkeit.. sind wir jetzt in der psychologie angekommen? ja, es liegt an mir, den text zu lesen, aber wie soll man erkennen, ob es spam ist, ohne ihn zumindest teilweise gelesen zu haben, hm? in der regel geschieht das automatisch und ungewollt (da wären wir wieder bei der psychologie), selektives ausblenden ist praktisch unmöglich - entweder ganz oder garnicht.. zuhause kann das der spamfilter tun, in der öffentlichkeit ist deine aufmerksamkeit der spamfilter.. dass es je nach situation verschiedene abstufungen an konzentration erfordert, die ggf. ein unterschiedlich hohes gefahrenpotenzial darstellen (siehe autobahnen), ist garnicht die frage.. es geht darum, dass du gemeint hast, werbung in der öffentlichkeit erfordere im gegensatz zu daheim garkeine aufmerksamkeit (wenn man es nicht will), was die aktuelle inkonsequente rechtsprechung rechtfertigen soll - und das ist schlichtweg nicht wahr..
 

KaPiTN

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1. Du hast gesagt "wenn man sich freiwillig die hand abhacken lässt, ist es zwar keine straftat", worauf ich dargelegt habe, daß man sich nicht einfach die hand abhacken lasen kann, weil derjenige, der dies durchführt, eine Straftat begeht, sogar wenn er Chirurg ist.
2.Ja und. Die Anpassung kann frühstens mir einer technischen Neuerung vorgenommen werden, aber nötig wird sie erst, wenn sie für Werbung relevant ist. Dennoch ist es eine Anpassung an den technischen Fortschritt.
3. Ein Brief wird nicht als ungelesen gelistet, aber als ungelesen gestapelt, was auf das Gleiche rauskommt.
Wenn Du Du im Supermarkt keine Information suchst, weil Du etwas die Toilette oder den Gang mit den Schrauben nicht finden kannst nicht finden kannst, dann kannst Du alle Schilder über Kopfhöhe ignorieren. Und ja, Schilder auf dem Boden z.B., die vor Nässe vom Putzen warnen, wirst Du lesen. Auch bei anderen wichtigen Warnhinweisen, wirst Du es merken.
 

Novgorod

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1. ich habe nicht behauptet, dass es grundsätzlich immer und unter allen erdenklichen umständen gilt (das war auch nicht der zweck der analogie und das weißt du auch), sondern dass es möglich ist..

2. dann ist doch eigentlich jedes gesetz eine anpassung an den technischen fortschritt, selbst die homoehe - seit die ehe erfunden wurde, ist es theoretisch möglich, aber erst jetzt wurde es für die homos relevant ;)...

3. nochmal: eine klassifizierung in gelesen/ungelesen ist kein alleinstellungsmerkmal von "daheim".. das passiert bei jeglicher informationsaufnahme im kopf und muss kein physischer "stapel" sein.. und deine vorschläge, was man wann "ignorieren" kann, treffen genauso für post und emails zu, schließlich hat werbepost (genau wie werbeplakate) in der regel merkmale, anhand derer man sie schnell identifizieren kann (und bei email gehts per filter auch ganz ohne eigene aufmerksamkeit, wie schon gesagt).. im resultat macht es keinen unterschied für den aufmerksamkeitsbedarf, ob man nachrichten zuhause oder "eindrücke" in der öffentlichkeit sortieren muss - außer dass es zuhause in der regel deutlich einfacher ist, weil man technische hilfsmittel nutzen kann..
 

KaPiTN

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1. Wenn die Aussage falsch ist, ist es die Analogie automatisch auch.
2. Quatsch. Homoehe, u bei Deinem Beispiel zu tun, hat nichts mit technischem Fortschritt zu tun, nicht einmal mit Technik.
3. Doch. Zuhause kann ich nicht ignorieren, sondern muß aktiv aussortieren. (Bei Mails kann man das teilweise automatisieren, aber Einrichtung und Pflege bleiben). Bei Werbeplakaten muß man gar nichts tun.
 
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