• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Real: Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse

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Die Real-Supermärkte erproben im Kassenbereich ihrer Geschäfte eine besondere Form der Videoüberwachung. Kunden werden dort gezielt bei der Betrachtung von Werbung durch ein Videosystem erfasst und analysiert. Datenschützer sind beunruhigt, berichtet Spiegel Online.



Die Supermarktkette Real setzt seit Herbst 2016 in 40 von 285 Filialen Videokameras ein. Kunden werden im Kassenbereich gescannt, um gezielte Werbung zu schalten. Die Kamera erfasst dabei alle Blickkontakte des Kunden mit dem Werbebildschirm. Ein Algorithmus analysiert dann, welches Geschlecht der Kunde hat und wie alt er ist und speichert diese Informationen ab. Die Kamera speichert zudem die Dauer der Betrachtung.

Diese Daten werden nun weitergegeben an die Echion AG mit Sitz in Augsburg. Bereits seit 20 Jahren unterbreitet das Unternehmen perfekte Angebote für große Werbekunden. Ihr Spezialgebiet liegt auf sogenannten Instore-Medienlösungen. Ziel ist es dabei, dass Kunden eines Geschäfts beim Einkauf möglichst angenehme Erfahrungen machen. So sorgt Echion beispielsweise dafür, dass an der Fleischtheke die richtige Musik läuft oder am Gemüsestand der passende Duft versprüht wird. Auch bei Real will die Augsburger Firma auf diese Weise die Qualität der ausgestrahlten Werbefilme zielgruppenorientiert anpassen.

Michael Kimmich, Gründer und Geschäftsführer von Echion behauptet gegenüber Wired: „Wir wurden schon öfter gefragt, ob wir Fotos der Kunden zeigen könnten, aber genau das geht eben nicht“. Die Kameras dienten nur einer Live-Erfassung von anonymen Metadaten, Bilder verschicke sie keine. „Natürlich kann man Bilder theoretisch für Programmierzwecke im Labor auslesen, aber mal ehrlich: Der einzelne Kunde ist uns wirklich egal“.

Das Echion-System beruhe auf drei Säulen:


  • Zuerst soll die Reichweite der Werbung bestimmt und ausgewertet werden, so wäre im Supermarkt der „nachgewiesene Blick“ vergleichbar mit dem Klick im Internet auf eine Onlineanzeige
  • Zum Einsatz käme nun das Targeting: das gezielte Auspielen der Werbung für die passende Zielgruppe (Musterbeispiel bei Echion: „AutoBild-Werbung für eine Gruppe mittelalter Männer, Kosmetikartikel für jungen Frauen.“)
  • Zuletzt werden Details festgelegt (Optimierung der Werbeart): Welche Art von Spot generiert die meiste Aufmerksamkeit? Wie lang muss er sein? Welche Inhalte und Farbgebung muss er haben?
Auf die Frage, ob die Kunden mitbekommen, dass sie aufgenommen werden, meint ein Sprecher von Real: „Eine Information für unsere Kunden erfolgt über eine gut sichtbare Hinweisbeschilderung ‚Dieser Markt wird videoüberwacht‘.“ Ferner ist Real der Meinung, es gebe keine datenschutzrechtlichen Probleme: „Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert“. Die Erkennung der Personen erfolge komplett anonym, das System erkennt lediglich einen Mann von rund 45 Jahren. „Das System weiß jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer diese Person ist. […] „Es werden lediglich Metadaten zum eigentlichen Bild übertragen. Das Recht am eigenen Bild wird daher nicht berührt“

Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sehen diesen Ablauf dagegen kritisch. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ zu bedenken: „In dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Folglich müssten die Händler ihre Kunden über die genaue Videoüberwachung informieren.

Mit dem Artikel: „Gesichtserkennung: was Real macht – und was nicht“ hat Real bereits auf die Kritik reagiert. Ob Real die eingesetzte Software auch in den anderen 285 Filialen einsetzen will, ist bislang noch unbekannt. Das Programm namens Adpack sei jedenfalls datenschutzrechtlich geprüft und auf die Videoüberwachung werde zudem hingewiesen. Mit der gleichen Software testet die Deutsche Post in einigen Filialen in München eine Gesichtserkennung zum gleichen Zweck: um passendere Werbung an den Schaltern auszuspielen.

Bildquelle: Jusos Wiesbaden, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=20564&md5=5328769881a44160145452031c2fd0c6



https://tarnkappe.info/real-gesichtsanalyse-an-der-supermarkt-kasse/Quelle
Autor: Antonia
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KaPiTN

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Ich bezweifle, daß so ein Mc Donalds Plakat auf einem Anhänger als bauliche Anlage gilt.

Weil das eine geschäftliche Handlung ist , durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird.

Dadurch, daß Du wohl rechtlich nichts dagegen machen kannst.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Ich bezweifle, daß so ein Mc Donalds Plakat auf einem Anhänger als bauliche Anlage gilt.

du hast von riesigen werbeplakaten gesprochen, also baulichen anlagen, die verboten sind, weil es störende werbung ist, gibt genügend urteile dazu.. ob sich das auf bemalte anhänger oder traktoren bezieht, weiß ich nicht.. es wäre zumindest effektiver, einen Lkw zu plakatieren und damit auf der autobahn rumzufahren.. worauf willst du überhaupt hinaus?

Weil das eine geschäftliche Handlung ist , durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird.

betrug wird bereits vom strafrecht abgedeckt, das wiegt mehr als eine "belästigung" durch einen unerwünschten brief..

Dadurch, daß Du wohl rechtlich nichts dagegen machen kannst.

und genau das meine ich mit inkonsequent..
 

KaPiTN

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Nein. Du weißt, von was für Plakaten ich geschrieben habe, sonst müßte ich davon ausgehen, daß Du noch andere kennst.
Eine bauliche Anlage, egal wie groß, rechnet man zu den Immobilien. Anhänger , aus naheliegenden Gründen, nicht.

Ob das Betrug ist, ein Fehler im System oder etwas anderes, kann man nicht sagen da wir ja nicht von einem konkreten Fall sprechen.

Ja. So inkonsequent wie, daß Straftäter bestraft werden, aber unschuldige Leute nicht.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Du weißt, von was für Plakaten ich geschrieben habe, sonst müßte ich davon ausgehen, daß Du noch andere kennst.

ich kenne auch plakate an hauswänden und eigens dafür angefertigten schildern, nur eben nicht an autobahnen, weil sie dort aus naheliegenden gründen verboten sind.. dass bemalte Kfz keine immobilien sind und sogar auf der autobahn herumfahren dürfen, hat immernoch nichts mit dem thema zu tun (zumindest weigerst du dich zu sagen, worauf du hinaus willst), nämlich dass werbung in der öffentlichkeit ablenkt und nicht einfach zu ignorieren ist..

Ob das Betrug ist, ein Fehler im System oder etwas anderes, kann man nicht sagen da wir ja nicht von einem konkreten Fall sprechen.

ändert aber nichts daran, dass dir jeder ohne zustimmung briefe schicken darf, wenn sie nicht gegen andere gesetze verstoßen.. du kannst es nicht allein deshalb untersagen, weil dir die entsorgung evtl. mühe machen könnte..

Ja. So inkonsequent wie, daß Straftäter bestraft werden, aber unschuldige Leute nicht.

warum liegt hier wieder stroh? :confused:
erstens geht es überhaupt nicht um strafrecht und zweitens unterscheidet das gesetz zwischen "schuldig" und "unschuldig" allein aufgrund des inhalts, also ob es werbung ist oder nicht - und das völlig inkonsequent.. oder um bei deinem unpassenden vergleich zu bleiben: wenn ich dir zuhause eine reinhauen würde, wäre es eine straftat, aber in der öffentlichkeit wäre es keine ;)..
 

KaPiTN

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Ich will garantiert nicht darauf hinaus,daß Werbung in der Öffentlichkeit ablenkt und nicht einfach zu ignorieren ist, weil das Gegenteil der Fall ist.
Vielmehr ist sie auch grundsätzlich nicht an Autobahnen verboten und dort zu weil auch anzutreffen. Wenn auch nicht sehr häufig, weil die Werbeindustrie da kein Interesse zu haben scheint.

Du hast richtig erkannt, daß legale Briefe nicht verboten sind.

Das ist Quatsch, weil ja nicht die Werbebriefe illegal sind, sondern sie in Deinen Briefkasten zu schmeißen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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weil die Werbeindustrie da kein Interesse zu haben scheint.

das ist natürlich quatsch, denn die werbeindustrie hat nachweislich interesse, sonst gäbe es ja all die abgewiesenen klagen auf die genehmigung von werbeschildern nicht und die werber müssten sich auch keine gesetzeslücken suchen wie z.b. das bemalen von Lkw und anhängern.. fest installierte werbeschilder an autobahnen bekommt niemand genehmigt, weil werbung in der öffentlichkeit (laut gesetz) ablenkt und nicht einfach zu ignorieren ist..

Du hast richtig erkannt, daß legale Briefe nicht verboten sind.

richtig, briefe können garnicht verboten sein, nur weil sie dir irgendeinen aufwand bereiten, sonst gäbe es ja keine legalen briefe.. und ich nehme einfach mal an, dass wenigstens ein paar davon legal sind, andernfalls wäre ja schon der besitz eines briefkastens rechtlich bedenklich (anstiftung und so)..

Das ist Quatsch, weil ja nicht die Werbebriefe illegal sind, sondern sie in Deinen Briefkasten zu schmeißen.

das war natürlich vorausgesetzt - in dem gesetz geht es ja um zugestellte nachrichten, nicht um virtuelle.. ich sprach demnach vom inhalt des eingeschmissenen briefes, sonst würde der bezug auf das gesetz doch garkeinen sinn machen :confused:..
 

KaPiTN

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Was sind das denn für abgewiesene Klagen gegen nicht erteilte Genehmigungen für Werbeschilder für Werbung auf der Autobahn? Aktenzeichen?

Es hat ja keiner behauptet, daß irgend etwas nur deswegen verboten ist, weil es jemanden Aufwand bereitet.

Ein noch nicht zugestellter Brief ist doch kein virtueller Brief.
 

Novgorod

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Was sind das denn für abgewiesene Klagen gegen nicht erteilte Genehmigungen für Werbeschilder für Werbung auf der Autobahn? Aktenzeichen?

hier, hier oder auch eine (etwas ältere) sammlung hier.. wenn du noch mehr willst, musst du selber googlen..

Es hat ja keiner behauptet, daß irgend etwas nur deswegen verboten ist, weil es jemanden Aufwand bereitet.

du hast doch von "eigentumsrechten" und "besitzstörung" gesprochen.. wenn das also nichts mit dem versand und empfang von post zu tun hat, war es also wieder mal nur OT und ablenkung :unknown:..

Ein noch nicht zugestellter Brief ist doch kein virtueller Brief.

ein noch nicht geschriebener aber schon..
 

KaPiTN

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Bei der ersten Sache meinte jemand, daß er an einer Autobahnausfahrt keine Genehmigung benötigen würde, weil das seiner Auffassung nicht an der Autobahn wäre.
Beim 2. geht es um die Verwechslungsgefahr mit offiziellen Schildern, weil er da z.B. das Autobahnsymbol verwendet hat.
In beiden Fällen geht es nicht um Werbeindustrie, sondern Hinweisschilder ansässiger Firmen.
Der 3. Links besagt sogar, daß es keine einheitlichen Grundsätzen geben würde, und das Schild wurde abgelehnt, weil es nicht in die Agrarlandschaft paßte.
Möglichkeiten für Werbung gibt es bekanntlich. Wen sie nicht mehr genutzt werden, dann liegt offensichtlich kein Interesse vor.

Ja. Ich habe von Eigentumsrechten" und Besitzstörung geschrieben. Was hat das mit Aufwand zu tun?


Wer außer Dir interessiert sich für Briefe, die (noch?) keiner geschrieben hat?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Möglichkeiten für Werbung gibt es bekanntlich. Wen sie nicht mehr genutzt werden, dann liegt offensichtlich kein Interesse vor.

interesse an autobahnwerbung gibt es nachweislich (siehe die links), nur gibt es anscheinend kein interesse an legaler autobahnwerbung - warum nur?

Ja. Ich habe von Eigentumsrechten" und Besitzstörung geschrieben. Was hat das mit Aufwand zu tun?

das war nur meine schlussfolgerung, weil du etwas von aufwand für dich beim briefempfang geschrieben hast und dann auf einmal mit eigentumsrecht ankamst.. es ist natürlich auch gut möglich, dass diesen aufwand niemand außer dir hat..

Wer außer Dir interessiert sich für Briefe, die (noch?) keiner geschrieben hat?

wo bitte interessiere ich mich für ungeschriebene briefe? :confused:
 

KaPiTN

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Bei den Links handelt es sich nicht um klassische Werbung, sondern um Hinweisschilder. Daß man die nicht ohne Genehmigung irgendwo aufstellen darf und sie nicht mit offiziellen Schildern zu verwechseln sein dürfen, hat ja nichts mit einem Werbeverbot zu tun.
Warum es kein Interesse gibt, habe ich weiter oben erwähnt.
Du solltest nicht immer Sachen zusammenschmeißen oder durcheinanderbringen. Aufwand und Eigentumsrecht sind bedingen einander nicht.
Du hast sie #188 hier eingeführt. Wenn Du das Interesse wieder verloren hast, dann gut. Es interessiert sonst auch niemanden.
 

Abul

(Threadleser)

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Außenwerbung zählt anscheinend zu baulichen Anlagen und da ist unter dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 9 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen
geregelt das die nicht an Bundesfernstraßen aufgestellt werden dürfen.

(6)
Anlagen der Außenwerbung stehen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten den Hochbauten des Absatzes 1 und den baulichen Anlagen des Absatzes 2 gleich. An Brücken über Bundesfernstraßen außerhalb dieser Teile der Ortsdurchfahrten dürfen Anlagen der Außenwerbung nicht angebracht werden. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

(1)
Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht errichtet werden

1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 Meter bei Bundesautobahnen und bis zu 20 Meter bei Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn,

2. bauliche Anlagen, die außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen.​

Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

(2)
Im Übrigen bedürfen Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde, wenn

1. bauliche Anlagen längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter und längs der Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten bis zu 40 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen,

2. bauliche Anlagen auf Grundstücken, die außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen.​

Die Zustimmungsbedürftigkeit nach Satz 1 gilt entsprechend für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht anzeigepflichtig sind. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Wenn ich das jetzt Richtig verstehe ist im Umkreis von 100 Metern neben der Autobahn das Anbringen von Werbung untersagt und kann nur mittels Genehmigung errichtet werden. Die wird anscheinend nicht oft vergeben, denn ich sehe eigentlich nie Werbung an Autobahnen. Diese MC Donalds Schilder (oder Andere) stehen sicher 100m+ von der Autobahn entfernt und gehen ja extra in die Höhe damit sie Wahrgenommen werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Novgorod

ngb-Nutte

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Bei den Links handelt es sich nicht um klassische Werbung, sondern um Hinweisschilder. Daß man die nicht ohne Genehmigung irgendwo aufstellen darf und sie nicht mit offiziellen Schildern zu verwechseln sein dürfen, hat ja nichts mit einem Werbeverbot zu tun.
Warum es kein Interesse gibt, habe ich weiter oben erwähnt.

du kannst werbung auch gerne "produktinformation" nennen, es bleibt trotzdem werbung :rolleyes:.. die Mcdoof-werbetafel weist ja auch lediglich darauf hin, dass die firma existiert - wie übrigens auch jedes wahlplakat..
aus dem nichtvorhandensein von werbung unmittelbar an autobahnen ein nichtinteresse an selbiger zu schlussfolgern ist albern.. es wurden ausreichend beispiele für interesse an "hinweisschildern" genannt sowie die ziemlich eindeutige rechtsprechung - wenn du nicht darauf eingehen willst, hat sich das thema eben erledigt..

Du solltest nicht immer Sachen zusammenschmeißen oder durcheinanderbringen. Aufwand und Eigentumsrecht sind bedingen einander nicht.

fein, du hast also deine argumentation gewechselt? es ist also nicht mehr der "aufwand" grund für das verbot sondern irgendwas mit eigentumsrecht? meinetwegen.. du hast trotzdem nicht erklärt, wie ein werbebrief dagegen verstoßen kann, ohne dass irgendein nicht-werbebrief auch dagegen verstößt..

Du hast sie #188 hier eingeführt. Wenn Du das Interesse wieder verloren hast, dann gut. Es interessiert sonst auch niemanden.

davor (#187) hast du bereits das thema gewechselt.. wen interessieren nicht zugestellte briefe? du hast damit angefangen und ebenfalls die bemühung, aufs thema zurückzukommen (#186), vehement abgelehnt, also liegt es an dir, es zu beenden :unknown:..
 

KaPiTN

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Da es lediglich Hinweis Schilder sind, kann man dies nicht als Beispiele für Interesse der Werbeindustrie. Es werden immer die gleichen Hinweise sein, wenn der Betrieb weiter besteht und keine Agentur verdient damit regelmäßig Geld.
Etwas als albern zu bezeichnen, ist kein Argument. Wenn jemand aber etwas nicht nutzt, was er könnte, dann hat er offensichtlich kein Interesse.
Der Unterschied liegt doch auf der Hand. Wenn jemand Deine Wohnung gegen Deinen Willen betritt, dann verstößt das gegen ein Gesetz. Wenn Du Gäste hast, dann machen die sich nicht strafbar. Vergleichsweise verletzten nicht gewollte Werbepost genannte Rechte, der Brief von Tante Frieda z.B. hingegen nicht.
Du hast in #186 den Begriff virtuelle Briefe angebracht.
Ein Werbebrief kann nicht wegen seines Inhaltes illegal sein. Dann müßte man im Postcenter schon dagegen vorgehen können.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Da es lediglich Hinweis Schilder sind, kann man dies nicht als Beispiele für Interesse der Werbeindustrie. Es werden immer die gleichen Hinweise sein, wenn der Betrieb weiter besteht und keine Agentur verdient damit regelmäßig Geld.
Etwas als albern zu bezeichnen, ist kein Argument. Wenn jemand aber etwas nicht nutzt, was er könnte, dann hat er offensichtlich kein Interesse.

wenn du wieder mal den begriff nicht magst, dann meinetwegen "werbende".. ob die klagen von der werbenden firma direkt kommen oder von webeagenturen, die in deren auftrag handeln, ist für das ergebnis unerheblich, denn die "hinweisschilder" sind so oder so verboten, da es sich um ablenkende werbung handelt, auch wenn da nur der firmenname oder bloß ein harmloses gelbes "M" draufsteht - donnerwetter :eek:.. und wenn jemand etwas nicht nutzt, das verboten ist, ist es kein desinteresse an der nutzung, sondern in erster linie ein desinteresse an strafen oder knast..

Der Unterschied liegt doch auf der Hand. Wenn jemand Deine Wohnung gegen Deinen Willen betritt, dann verstößt das gegen ein Gesetz. Wenn Du Gäste hast, dann machen die sich nicht strafbar. Vergleichsweise verletzten nicht gewollte Werbepost genannte Rechte, der Brief von Tante Frieda z.B. hingegen nicht.

der vergleich ist absurd - durch das verschicken einer nachricht (brief, email o.ä.) betritt niemand deine wohnung und im gegensatz zu gästen benötigen nachrichten keine einladung (außer es handelt sich inhaltlich um werbung, dann greift ja das inkonsequente gesetz).. briefe können die private heiligkeit deiner wohnung schon deshalb nicht verletzen, weil es weder personen sind (sondern briefe :rolleyes:) noch anderen personen einen einblick in deine privatsphäre ermöglichen.. ein ungewollter werbebrief verletzt genausowenig irgendwelche wohnungsrechte wie ein ebenso ungewollter brief von tante frieda, die dich nicht vorher um erlaubnis gebeten hat..

Du hast in #186 den Begriff virtuelle Briefe angebracht.

hast du den satz gelesen!? ich sagte, dass ich mich auf zugestellte/empfangene briefe bezog, weil du meintest, ich würde pauschal alle werbebriefe als illegal bezeichnen.. "virtuelle" briefe waren ein beispiel, worum es mir nicht ging (erkennbar am wort "nicht" direkt davor :rolleyes:)..

Ein Werbebrief kann nicht wegen seines Inhaltes illegal sein. Dann müßte man im Postcenter schon dagegen vorgehen können.

wenn du schon pendantisch sein willst, dann ist auch das einschmeißen eines werbebriefes nicht illegal, weil der postbote davon ausgehen kann, dass der versender sich ans gesetz hält und demnach dein einverständnis vorliegt.. ist dies nicht der fall, handelt der versender rechtswidrig, nicht der zusteller, und somit ist bereits das versenden illegal, unabhängig von der transportmethode.. ob du schon im postcenter dagegen vorgehen kannst, weiß ich nicht.. zumindest ist der "carrier" nicht verpflichtet, die legalität jedes briefes sicherzustellen, indem er dessen inhalt sowie dein einverständnis prüft - das wäre sicherlich ein unzumutbarer aufwand und würde gegen das postgeheimnis verstoßen.. der punkt ist aber: in diesem fall ist der werbebrief (bzw. dessen versand, wenn du wieder haare spalten willst) sehr wohl wegen seines inhalts illegal, denn tante frieda kann dir auch gegen deinen willen einen nicht-werbebrief schicken, ohne gegen irgendein gesetz zu verstoßen..
 

KaPiTN

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Wenn schon kein Interesse an legalen Möglichkeiten besteht, dann natürlich auch nicht an illegalen.
Natürlich sind die Gesetze bei Briefen andere, als bei Personen. Das Beispiel zielte auf den unterschied erlaubt/nicht erlaubt ab.
Mit "in dem gesetz geht es ja um zugestellte nachrichten, nicht um virtuelle.." hast Du virtuelle Nachrichten als das Gegenteil von zugestellten dargestellt und somit nicht zugestellte.
Dem ist wirklich so. Der Postbote muß den Brief zustellen. Der Brief kann aber erst Deine Eigentumsrechte verletzen, wenn er bei Dir ankommt.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wenn schon kein Interesse an legalen Möglichkeiten besteht, dann natürlich auch nicht an illegalen.

diese folgerung ist natürlich quatsch, sonst gäbe es keine kriminellen ;).. unabhängig davon war das interesse an illegaler störender werbung ja da, nur die durchführung hat nicht besonders gut funktioniert, weil das risiko erwischt zu werden bei werbetafeln-/schildern durchaus hoch ist...

Natürlich sind die Gesetze bei Briefen andere, als bei Personen. Das Beispiel zielte auf den unterschied erlaubt/nicht erlaubt ab.

dann war das eine unpassende analogie, weil die gesetze bei briefen und personen fundamental unterschiedlich definieren, was erlaubt ist und was nicht..

Mit "in dem gesetz geht es ja um zugestellte nachrichten, nicht um virtuelle.." hast Du virtuelle Nachrichten als das Gegenteil von zugestellten dargestellt und somit nicht zugestellte.

nicht als das gegenteil sondern als ein gegenbeispiel.. dass "verschickte aber nicht zugestellte briefe" ebenfalls keine zugestellten briefe sind, habe ich mal als trivial vorausgesetzt :rolleyes:..

Dem ist wirklich so. Der Postbote muß den Brief zustellen. Der Brief kann aber erst Deine Eigentumsrechte verletzen, wenn er bei Dir ankommt.

zumindest siehst du jetzt ein, dass der ungewollte werbebrief allein aufgrund seines inhalts illegal ist.. das ist er aber schon mit dem abschicken, weil man von der zustellung ausgehen kann (und bei email und telefon ist die verzögerung beim transport eh unerheblich).. und eigentumsrechte werden immernoch nicht verletzt, weil es in §7 UWG überhaupt nicht um eigentumsrechte geht! zeig mir den paragrahpen, der den brief von tante frieda verbietet, wenn er ungewollt ist..
 

KaPiTN

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Deine Folgerung ist allerdings wirklich quatsch. Die Rede war von der Werbeindustrie, wo wiederum jetzt nur Du weißt, was die mit Kriminellen zu tun haben.
Wenn Du die Analogie verstanden hast, dann war sie ausreichend. Wenn nicht, lag es sicher nicht an der Analogie.
Ob verschickt oder nicht ist ja unerheblich, da es auf die Zustellung ankommt.
Wenn der Brief nicht zugestellt ist, kann er Dich auch nicht belästigen. Zu dem Zeitpunkt greifen also beide Gesetze nicht und somit ist der Brief in beiden Fällen nicht illegal. Die Zustellung macht in beiden Fällen den Verstoß aus
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Deine Folgerung ist allerdings wirklich quatsch. Die Rede war von der Werbeindustrie, wo wiederum jetzt nur Du weißt, was die mit Kriminellen zu tun haben.

keine ahnung wovon du sprichst.. kriminelle haben kein interesse an legalen möglichkeiten, sondern an illegalen, somit ist deine aussage widerlegt :unknown:.. die werber in den genannten beispielen haben versucht, illegale werbung aufzustellen, weil sie offenbar kein interesse an den legalen möglichkeiten hatten.. ob sie das zu kriminellen macht, bleibt dir überlassen, das war nämlich garnicht mein punkt..

Wenn Du die Analogie verstanden hast, dann war sie ausreichend. Wenn nicht, lag es sicher nicht an der Analogie.

wenn die analogie unpassend ist, dann gibts da auch nichts zu verstehen oder nicht zu verstehen..

Ob verschickt oder nicht ist ja unerheblich, da es auf die Zustellung ankommt.
Wenn der Brief nicht zugestellt ist, kann er Dich auch nicht belästigen. Zu dem Zeitpunkt greifen also beide Gesetze nicht und somit ist der Brief in beiden Fällen nicht illegal. Die Zustellung macht in beiden Fällen den Verstoß aus

wie kommst du darauf? ist das verschicken einer briefbombe erlaubt, solange sie nicht bei dir ankommt? :confused:.. wenn man in entsprechender absicht handelt und von der erfolgreichen zustellung ausgehen kann, dann verstößt man natürlich selbst gegen das gesetz und nicht der postbote, der den brief einschmeißt.. worauf willst du überhaupt hinaus?
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Wenn die Wissenschaft in einigen Jahrhunderten diesen Server findet und untersucht um das Verhalten unserer Gesellschaft zu erforschen wird ihr dieser Thread einiges zu denken geben
 
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