• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Unter Kritik: Geplantes Gesetz über das Urheberrecht in der Wissensgesellschaft (UrhW



Am Montag (29.05.2017) findet eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags statt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will mit dem Gesetz die Nutzung digitaler Semesterapparate mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz an Universitäten vereinfachen.



Jedoch wollen sowohl die Verlage als auch die Union verhindern, dass Dozierende lizenzfrei Teile von Büchern Studenten zur Verfügung stellen können. Aber auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels warnt, das Gesetz würde den freien Markt für Bildungs- und Wissenschaftsmedien außer Kraft setzen.

Das geplante Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz sieht vor, dass künftig Lehrende den StudentInnen bis zu 15 Prozent eines Buches online zur Verfügung stellen dürfen – auch ohne Genehmigung von Verlagen und AutorInnen. Derzeit müssen Rechte*inhaberInnen gemäß Urheberrecht jeder Verwendung ihrer Werke ausdrücklich zustimmen, allerdings kann der Gesetzgeber auch Ausnahmefälle, wie eine Kopie für private Zwecke, zulassen – die sogenannten „Schranken“ des Urheberrechts. Das regelt der Wissenschaftsparagraf 52a: Danach dürfen „kleine Teile“ eines Werks für einen „abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern“ online zugänglich gemacht werden. Nach Präzisierung des Bundesgerichtshofs im Jahre 2013 in einem Grundsatzurteil stand dann fest: Als „kleine Teile“ können maximal 12 Prozent eines Werks lizenzfrei genutzt werden.

Justizminister Maas legte im Februar 2017 einen Referentenentwurf für das UrhWissG vor. Darin hieß es, es sollten bis zu 25 Prozent eines Buches ohne Lizenz in elektronische Semesterapparate eingestellt werden dürfen. Im Gegenzug müssen Unis – wie bisher – eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zahlen, die diese dann an die Rechte*inhaberInnen verteilt. Da die Hochschulen aber nur eine jährliche Pauschalgebühr zahlen und keine Informationen zu den genutzten Büchern weitergeben müssen, kann die VG WORT den eingehenden Betrag nur „mit der Gießkanne“ unter sämtlichen bei ihr gemeldeten wissenschaftlichen Urhebern aufteilen. Für die Verfasser des Lehrbuchs ergibt sich bestenfalls eine Ausschüttung von wenigen Cent. Die Höhe der Vergütung regelt der Gesetzentwurf nicht, branchenüblich wären zur Zeit aber 0,8 Cent pro Seite und StudentIn. Der Verlag erhält für die Nutzung seines Lehrbuchs kein Geld, da seine angemessenen Lizenzangebote von der Hochschule nicht vorrangig berücksichtigt werden müssen und er an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs nicht beteiligt wird.

Der Referentenentwurf wurde im April 2017 von der Bundesregierung gebilligt, allerdings mit der Einschränkung, dass nur 15 Prozent eines Buches lizenzfrei genutzt werden können. Derzeit ist es so, wenn der Verlag ein angemessenes Angebot macht, muss die Uni einen Vertrag mit dem Verlag schließen und kann das Werk dann infolge dessen nicht mehr lizenzfrei nutzen. Das grundlegend Neue ist nun, dass der lizenzfreie Basiszugang auch dann gelten soll, wenn der Verlag ein „angemessenes“ Lizenzangebot macht.

Genau hierin sieht die CDU/CSU-Fraktion Ansatz für Kritik. So meint der CDU-Abgeordnete Stefan Heck: Maas’ Vorschlag sei eine „Absage an die freie Marktwirtschaft“ und könnte Verlagen und AutorInnen wirtschaftlich ruinieren. SPD-Abgeordneter Christian Flisek hält dagen: Wenn es weiter einen Vorrang der Lizenzangebote gebe, dann bleibe die Rechtsunsicherheit bestehen, „weil niemand weiß, was denn ein ‚angemessenes‘ Angebot ist“. Auch Minister Maas verteidigt sein Konzept mit den Worten: „Diese lebensfremde Regelung schaffen wir ab.“

In einer Stellungnahme gibt Verlegerin Barbara Budrich zu bedenken, dass die Verlage bei Abschaffung des bestehenden und funktionierenden Lizenzvorrangs enormen Schaden nehmen würden: „Für meinen Verlag heißt dies konkret, dass nicht nur die bestehenden Angebote weniger genutzt werden. Es bedeutet auch, dass wir weniger gedruckte Bücher und Zeitschriften verkaufen werden. Und es bedeutet, dass es für unsere beträchtlichen privatwirtschaftlichen Investitionen keine Sicherheit bei den Rahmenbedingungen gib.“ Auch hieße das, die Verlage müssen auf ein Subventionsgeschäft umbauen, da die Bücher nicht mehr im gleichen Umfang Erlöse erzielen würden.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, gab in einer Pressemitteilung bekannt: „Wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, erhalten Verlage und Autoren keine nennenswerten Erlöse mehr für die Nutzung ihrer Werke in Forschung, Unterricht und Lehre. Das wäre ein kapitaler Fehler: Unsere Wissensgesellschaft braucht keine Lehrbücher zum Nulltarif, sondern einen freien Markt für hochwertige Medien. Nur Lizenzeinnahmen gewährleisten eine faire, angemessene Vergütung für Autoren und Verlage und damit private Investitionen in ein breitgefächertes und hochwertiges Angebot an wissenschaftlicher Literatur.“ Durch das Gesetz werde die Qualität von Bildung und damit die Basis des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Deutschland Schaden nehmen, so Skipis: „Verlagen werden die Mittel fehlen, in neue Publikationen und attraktive Modelle für die Zugänglichmachung von Werken zu investieren. Autoren haben keinen Anreiz mehr, ihr Wissen für den Nachwuchs aufzubereiten und Lehrbücher zu verfassen. Gut funktionierende privatwirtschaftlich finanzierte Publikationsstrukturen werden zerstört, sodass am Ende der Staat die Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke organisieren und mit Steuergeld bezahlen muss. Das kann niemand wollen.“

Das Kernproblem des Gesetzentwurfs bestünde aus Sicht der Verlage in dem Wegfall der Lizenzierungsmöglichkeit: Dafür, dass Schüler, Studierende, Lehrende und Forschende große Teile von Lehrbüchern oder ganze Zeitschriftenartikel kostenlos vervielfältigen, herunterladen und ausdrucken können, sollen Bibliotheken und Bildungseinrichtungen keine Lizenzverträge mehr mit Verlagen abschließen müssen. Stattdessen würden Verlage und Autoren nur noch eine minimale Pauschalvergütung erhalten.

Für dieses Problem hätte der Börsenverein eine praktikable Lösung im Angebot: „Verlage unterbreiten Bibliotheken und Universitäten Lizenzangebote für die Nutzung ihrer Werke. Für einen bestimmten Preis pro Seite und Nutzer können Bildungseinrichtungen und Bibliotheken dann Auszüge aus Lehrbüchern, Zeitschriften und anderen Medien digital beziehen und Studierenden, Lehrenden und Forschenden zur Verfügung stellen.“

Das Justizministerium hingegen glaubt nicht, dass durch das Gesetz die Existenz der Wissenschaftsverlage bedroht wäre. Sie sind davon überzeugt, eine einfache und rechtssichere Regelung werde vielmehr die Einnahmen, die über die VG Wort verteilt werden, deutlich erhöhen. Doch selbst wenn damit ein Rückgang verkaufter Bücher und Lizenzen kompensiert werden könnte, wird das die Verlage kaum besänftigen, denn nach aktueller BGH-Rechtsprechung stehen die VG-Wort-Einnahmen ausschließlich den AutorInnen der Bücher zu. Diesen steht es jedoch frei, etwas an ihre Verlage abzugeben.

Das Gesetz soll von der Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden, im März 2018 soll das Gesetz dann in Kraft treten. Nächster wichtiger Termin ist die öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 29.05.2017.

Bildquelle: StartupStockPhotos, thx! (CC0 Public Domain)





https://tarnkappe.info/unter-kritik...ht-in-der-wissensgesellschaft-urhwissg/Quelle
Autor: Antonia
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Re: Unter Kritik: Geplantes Gesetz über das Urheberrecht in der Wissensgesellschaft (

Durch das Gesetz werde die Qualität von Bildung und damit die Basis des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Deutschland Schaden nehmen
Also wenn man Wissen allen zur Verfügung stellt, sinkt die Qualität der Bildung? interesting
 

cokeZ

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Re: Unter Kritik: Geplantes Gesetz über das Urheberrecht in der Wissensgesellschaft (

Oh die Lobbypartein CDU/CSU stellen sich quer. Verrückt.
 
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